useridguestuseridguestuseridguestERRORuseridguestuseridguestuseridguestuseridguestuseridguest
Charter: Best. 128, Laach, Benediktinerkloster 374
Fonds > DE-LHAKO > 128 > 374
Signature: 374
Zoom image:
Add bookmark
Edit charter (old editor)
1474 Januar 11, Andernach
Instrument des Klerikers der Trierer Diözese und kaiserlichen Notars, des Johann Synghouen von Andernach: Vor ihm sei der ehemalige Prior von Laach, Johann von Heuchelheim ("Huechelem"), krank und schwach, jedoch um Vollbesitz seiner Vernunft erschienen und habe mit Zustimmung seines Abtes Johann sein Testament gemacht. Er wünscht als ein gehorsamer Bruder und Mönch in seinem Kloster Laach bestattet zu werden, dem er seine Jahresrente von vier Malter Korn zu Kell vermacht, nämlich zu jedem Fronfasten im Jahr ein Malter zum Verzehr der Mönche ("zu eyme Refectien"), als Seelgerät für sich und für seine Vorfahren, ferner seine Einkünfte zu Wassenach, wofür der Laacher Abt am Mittwoch, Freitag und Samstag in jeder Fronfasten drei Messen vor dem St. Katharinenaltar im Laacher Münster lesen lassen soll, während dem Konvent sechs Weißpfennige zu seinem Verzehr zustehen. Den Minoriten zu Andernach vermacht er [jährlich] drei Gulden, zu ihrem Verzehr an einem von ihnen selbst bestimmenden Jahrtag. Sie sollen in einer Prozession mit ihrem Kreuz seine Leiche vor die Laacher Klosterpforte bringen. Die 15 Gulden, die ihm sein Schwager, der Junker Thomas Nachtrabe ("Neychtrabe"), wegen eines Pferdes schuldet, schenkt er ihm, doch soll dieser die drei anderen, ihm schuldigen Gulden für ein Begängnis in der Pfarrei [Andernach] verwenden. Seinen Nichten, den Nonnen Guetgen und Eva zu St. Peter bei Andernach sowie Fiichgen und Gyrtgen zu Namedy, vermacht er seine Güter zu Burgbrohl, wobei er die Verteilung dieser Einkünfte unter sie genauer festlegt und bestimmt, dass diese Gelder nach dem Tod aller Nichten an die Abtei Laach fallen sollen. Den Nonnen zu Wulffersberg, namentlich den Schwestern Guetghen, der Priorin Gertrud, deren Schwester Anna von Hadamar und Elßgen von Kaltenborn, vermacht er die Einkünfte seiner Wiese zu Wehr, die nach deren Tod ebenfalls an die Abtei Laach fallen, jedoch sollen der Sohn seines Schwagers, Johann Leßer und dessen Nachkommen, die Möglichkeit haben, dieses Gut zu erwerben. In diesem Fall erhält die Abtei Laach, die auch die oben genannten Nonnen mit einer lebenslänglichen Rente abfinden kann, den Kaufpreis. Seine Habseligkeiten sollen nach seinem Tod an seine Nichte, die Nonnen Guetghen fallen, die auch sein Testament ausrichten soll. "... 1473 st. Tr. .. des eylfften Daghes des Hartmaendes ... zu Andernach yn des vur(genannten) Juncher Thomyß [Nachtrabe] Huyß..."  

Ausfertigung, Pergament

Notarius Description: Vermerk und Signet des Notars
    Graphics: 
    x
     
    x
    There are no annotations available for this image!
    The annotation you selected is not linked to a markup element!
    Related to:
    Content:
    Additional Description:
    A click on the button »Show annotation« displays all annotations on the selected charter image. Afterwards you are able to click on single annotations to display their metadata. A click on »Open Image Editor« opens the paleographical editor of the Image Tool.