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FondBest. 128, Laach, Benediktinerkloster
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Charter: 854
Date: 1462 April 22
AbstractPaul ("Pauwels") Gauwart, wohnhaft zu Niederernst ("Nederernsche") und seine Frau Else pachten erblich vom Propst von Ebernach, Hermann und von dessen Nachfolgern im Amt einen Garten zu Niederernst, hinter dem Haus des Resart, gegen jährlich fünf Kölner Weißpfennige oder andere, zu Cochem gängige Münzen, fällig am 11. November (Martin) zu Ebernach. Da die Pächter als Unterpfand für diese Zahlung keine Liegenschaften haben, erklären sie sich einverstanden, dass bei Zahlungsverzug der Ebernacher Propst vor dem Vogt und dem Gerich von Valwig ("Valluey") diesen Garten wieder einklagen kann. Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller die Schöffen von Valwig mit dem Schöffensiegel. "Gegeben .. 1462 des nehesten Donderstags nach dem heyligen Oistertag".

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Charter: 365
Date: 1463 Juni 2
AbstractWilhelm Petzsch von Obermendig vertauscht mit Zustimmung des Abtes Johann Reuber und des Konvents von Laach ein Viertel Weinberg, gelegen "zu Terlen" auf dem Burggraben [von Obermendig], das Wilhelm der Abtei bei einem Pachtvertrag von Weinbergen zum Unterpfand gesetzt hatte, wofür er statt dessen einen halben Morgen Land in dem "Comp" bei den [Gütern der] Herren von [St. Florin zu] Koblenz als Pfand stellt. Anwesend: die Schöffen von Obermendig, Johann ("Henn") Kech(en) und Hermann Trud(en). Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller und der Schöffen der Pfarrer von Obermendig, Gerlach von Mayen. ".. 1463 die Jovis proxima post festum Pentecostes".

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Charter: 366
Date: 1464 November 11
AbstractDer Nagelschmied ("Nailsmyt") Johann Stentenbach, Bürger von Andernach und seine Frau Katharina ("Trina"), Tochter des Johann ("Hennen") Jorgen von Kruft, bekunden, dass ihnen Abt Johann Reuber von Laach auf ihre Bitten die Heirat erlaubt habe, obwohl Katharina Leibeigene ("angehorige Frauwe") des Abtes und des Klosters sei und dass er ihnen zu Andernach zu wohnen gestattet habe. Falls sie jedoch später außerhalb der Stadt Andernach wohnende Kinder haben, sollen diese ihre Hörigkeit gegen das Kloster wieder anerkennen, keine andere Herrschaft suchen und sich auch nicht mit dem Andernacher Bürgerrecht behelfen. Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller der Andernacher Schöffe, der Junker Konrad von Kottenheim. "Datum .. 1464 ipsa die b. Martini ep."

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Charter: 367
Date: 1464 November 12
AbstractKonrad Kolb ("Kolue") von Boppard und seine Frau Katharina sowie Johann von Winningen und seine Frau Else verkaufen dem Abt Johann Reuber von Laach ihren Hof zu Kruft, genannt Plaidter Hof ("Bleider Hoiff"), den sie von der Abtei Laach zu Lehen hatten, mit allem zu ihm gehörenden Gütern in den Gerichten von Kruft und Kretz und mit allen Renten und Einkünften, für eine nicht genannte, bereits bezahlte Geldsumme. Daher übergeben sie den Hof vor dem Schultheißen Peter Cruder und den Schöffen von Kruft Heinrich Cruder, Peter Loutzchen und Johann Rope, sowie vor dem Heimbürgen Christian ("Kristgin") Giisen und den Geschworenen und Nachbarn von Kretz, Dietrich Doden und Francis und versprechen, falls sie noch Urkunden finden, die die Rechte der Abtei an diesem Hof schmälern könnten, diese zu kassieren. Siegelankündigung: Konrad Kolb und Johann von Winningen sowie Eberhard von der Arken, der Vater der Katharina und Johann von Arsburg ("Airsbach"). "Datum .. 1464 in crastino s. Martini ep."

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Charter: 613
Date: 1466 April 14
AbstractDer Heimbürge von Alken, Peter Bredel, die Geschworenen zu Alken, Peter Scheuckfogel und Johann Commans, der Heimbürge zu Oberfell, Jakob Helffenstein, die Geschworenen zu Oberfell, Johann Schaiff und Joest der Metzellere, der Heimbürge zu Kattenes, Froemehenne und die Geschworenen von Kattenes, Michael von Kalt und Johann in dem Laacher Hof, bekunden, dass die Einwohner der drei Gemeinden von Abt Johann, vom Prior und vom Konvent von Laach die im Katteneser Gericht gelegene Mühle der Abtei mit deren Zubehör, einschließlich eines Weinbergs, erblich gepachtet haben, gegen jährlich sechs Malter Korn, Münstermaifelder Maßes, lieferbar zu vier Terminen zu je eineinhalb Malter an den Klosterhof zu Alken. Siegelankündigung: Die Schöffen von Alken mit dem Schöffensiegel. "Datum .. 1466 in crastino domenica Quasimodo geniti".

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Charter: 368
Date: 1467 Dezember 6
AbstractPeter Suermuysz und seine Frau Katharina ("Trin"), wohnhaft zu Wassenach, verkaufen dem Laacher Prior Johann Heuchelheim ("Huychelnheym") von Hartenfeld für eine nicht genannte Geldsumme einen jährlichen, am 11. November (Martin) zu Andernach oder zu Laach fälligen, wieder ablösbaren Zins von einem Gulden, Andernacher Währung, oder von 24 Kölner Pfennigen, wofür sie ihre näher bezeichneten Güter in der Gemarkung Wassenach zum Unterpfand setzen. Anwesend: Der Heimbürge Jakob Scheffer und die Geschworenen und Nachbarn zu Wassenach, Johann Stultzgin und Peter Meußcheit. Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller und der Geschworenen der Junker Arnold Kolb von Wassenach. "Datum .. 1467 ipso die b. Nicolai ep."

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Charter: 769
Date: 1469 November 11
AbstractPeter Fulle und seine Frau Loene, wohnhaft zu Weiler, bekunden, dem Laacher Prior Johann von Heuchelheim ("Huichelem") für die erbliche Verpachtung von drei Landstücken in der Gemarkung Weiler, nämlich von einem Weinberg, genannt "der Friheytzberg", neben [dem Weinberg] der Laacher Küsterei, einem Landstück neben [dem] der Herren von Schöneck und einer Wiese in der Almersbach neben [dem Gut der Propstei] Buchholz, einen jährlichen Zins von 16 Weißpfennigen, fällig am 11. November (Martin), zu schulden. Nach einjährigem oder längerem Zahlungsrückstand kann sich Johann oder der Besitzer dieser Verschreibung an den Gütern der Pächter schadlos halten. Anwesend: Der Schultheiß Cyrvais und der Nachbar zu Weiler, Matthias ("Meisz") Knauffs, die Weinkauf gegessen und getrunken haben. Siegelankündigung: Der Propst von Buchholz, Heinrich Wylin. ".. 1469 ipso die Martini ep."

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Charter: 781
Date: 1471 Oktober 30
AbstractDer Andernacher Bürger Gobel von Bürresheim bekundet, von Abt Johann von Laach eine Rente von jährlich zwei Mark als Lehen erhalten zu haben, die auf einem Haus zu Andernach in der Krämergasse fundiert ist und die schon sein verstorbener Vater Johann von Bürresheim als Lehen hatte. Siegelankündigung: Der Aussteller. "Datum .. 1471 uff Mitwoch nach Simonis und Jude app."

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Charter: 369
Date: 1472 Juli 17, Rom
AbstractPapst Sixtus IV. teilt dem Trierer Erzbischof Johann mit, dass er Johann zum Abt von Laach providiert und ihm die Spiritualien und Temporalien der Abtei übertragen habe. "Datum Rome .. 1472 sexto decimo kal. Augusti, pont. Nostri anno primo".

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Charter: 371
Date: 1472 Dezember 21, Ehrenbreitstein
AbstractErzbischof Johann von Trier bekundet, dass er dem Abt Johann von Laach gestattet habe, die Güter und Höfe seiner Abtei bis zu einer Höhe von 900 Gulden zu verpfänden, weil dieser sich bei der römischen Kurie und an anderen Orten zur Verteidigung seines Rechts, für seine Konfirmation sowie zur Behauptung der im Kloster Laach neuerlich wieder erweckten Klosterzucht ("regularis observantie") hoch verschulden musste und kein Bargeld hat, diese Schulden bei den Bankiers der römischen Kurie zu bezahlen. Siegelankündigung: Der Aussteller. "Datum in castro nostro Erembreitstein in die s. Thome ap. ... 1472".

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Charter: 372
Date: 1472 Dezember 21, Ehrenbreitstein
AbstractErzbischof Johann von Trier bekundet, dass er dem Abt Johann von Laach gestattet habe, die Güter und Höfe seiner Abtei bis zu einer Höhe von 900 Gulden zu verpfänden, weil dieser sich bei der römischen Kurie und an anderen Orten zur Verteidigung seines Rechts, für seine Konfirmation sowie zur Behauptung der im Kloster Laach neuerlich wieder erweckten Klosterzucht ("regularis observantie") hoch verschulden musste und kein Bargeld hat, diese Schulden bei den Bankiers der römischen Kurie zu bezahlen. Siegelankündigung: Der Aussteller. "Datum in castro nostro Erembreitstein in die s. Thome ap. ... 1472".

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Charter: 370
Date: 1472 Dezember 21, Brügge
AbstractInstrument des Klerikers der Diözese Tournai, Bürgers von Brügge und päpstlichen Notars, Antonius Domaschi, dass vor ihm der Florentiner Kaufmann Johann Frescobaldi ("Friscobaldi") erschienen ist, der sich derzeit zu Brügge als Gehilfe der Gesellschafter des Thomas Spinelli aufhält, die alle ebenfalls Florentiner Kaufleute bei der römischen Kurie sind. Frescobaldi habe erklärt, vom Laacher Abt durch den Kaufmann aus Kleve, Gerhard Cruos, 634 Golddukaten erhalten zu haben, jeder Dukaten zu 60 Groschen gerechnet. Von dieser Summe sei ihm der Abt von Laach zu 600 Dukaten für die Besorgung ("expeditione") der päpstlichen Bullen verpflichtet gewesen, für den Boten des Abtes, der wegen dieser Urkunden nach Rom reiste, weitere 30 Dukaten und für die Beförderung der Bullen von Rom nach Brügge schließlich nochmals vier Dukaten. Daher quittiert Frescobaldi sowohl dem Abt von Laach und dem Gerhard Cruos in feierlicher Form die Bezahlung und spricht beide von weiteren Verbindlichkeiten frei. Anwesend: Der Kölner Kaufmann Suus und Laurentius Ghiselberti. "Acta fuerunt hec Bruge in Flandris in platea Burse ... 1472 .. die vero lune vicesima prima Decembris".

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Charter: 373
Date: 1473 Juli 31
AbstractAbt Johann von Deidesheim ("Didißheym"), der Prior und der Konvent von Laach verkaufen mit Zustimmung des Trierer Erzbischofs Johann, und nachdem sich der Konvent, wie in der Abtei üblich, nach Läuten der Konventsglocke versammelt und hierüber beraten hat, dem Kanoniker der Koblenzer Stifte St. Florin und St. Kastor, Nikolaus von Merl ("Merle"), für 530 Gulden, die sie an der römischen Kurie für die Konfirmation ihres Abtes Johann verwendet haben, eine jährliche Rente von 25 rheinischen Gulden nach dem Münzmaß der rheinischen Kurfürsten. Diese Rente soll zu Koblenz an zwei Terminen zu je zwölfeinhalb Gulden, nämlich am 1. März und am 1. September ausbezahlt werden. Für ihre Entrichtung setzen die Aussteller ihren Hof zu Leutesdorf mit seinen Liegenschaften und Einkünften zum Pfand, der bei Zahlungsverzug nach Jahr und Tag beim Offizialatsgericht des Trierer Bistums eingeklagt werden kann. Diese Rente kann zu Koblenz durch die Zahlung von 530 Gulden seitens der Abtei nach halbjähriger Kündigung abgelöst werden, wobei ein Gulden nach dem derzeitigen Fuß 19 Karat Feingold ("nuynzehen Grate fiins Goultz") enthalten muss. Auch bestimmen die Aussteller, dass die Gültigkeit dieser Verschreibung nicht durch Beschädigung ("Quetschonge oder Bruch") an der Urkunde, bzw. des Siegels beeinträchtigt werden soll, und dass sie bei ihrer Beschädigung durch Feuer, Wasser oder anderem Unglück eine neue Verschreibung ausstellen werden. Siegelankündigung: Die Aussteller mit dem Siegel des Abts und des Konvents, sowie auf ihre Bitten die Schöffen von Leutesdorf mit dem Siegel des Gerichts. "Geben ... 1473 des lesten Tag Julii".

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Charter: 374
Date: 1474 Januar 11, Andernach
AbstractInstrument des Klerikers der Trierer Diözese und kaiserlichen Notars, des Johann Synghouen von Andernach: Vor ihm sei der ehemalige Prior von Laach, Johann von Heuchelheim ("Huechelem"), krank und schwach, jedoch um Vollbesitz seiner Vernunft erschienen und habe mit Zustimmung seines Abtes Johann sein Testament gemacht. Er wünscht als ein gehorsamer Bruder und Mönch in seinem Kloster Laach bestattet zu werden, dem er seine Jahresrente von vier Malter Korn zu Kell vermacht, nämlich zu jedem Fronfasten im Jahr ein Malter zum Verzehr der Mönche ("zu eyme Refectien"), als Seelgerät für sich und für seine Vorfahren, ferner seine Einkünfte zu Wassenach, wofür der Laacher Abt am Mittwoch, Freitag und Samstag in jeder Fronfasten drei Messen vor dem St. Katharinenaltar im Laacher Münster lesen lassen soll, während dem Konvent sechs Weißpfennige zu seinem Verzehr zustehen. Den Minoriten zu Andernach vermacht er [jährlich] drei Gulden, zu ihrem Verzehr an einem von ihnen selbst bestimmenden Jahrtag. Sie sollen in einer Prozession mit ihrem Kreuz seine Leiche vor die Laacher Klosterpforte bringen. Die 15 Gulden, die ihm sein Schwager, der Junker Thomas Nachtrabe ("Neychtrabe"), wegen eines Pferdes schuldet, schenkt er ihm, doch soll dieser die drei anderen, ihm schuldigen Gulden für ein Begängnis in der Pfarrei [Andernach] verwenden. Seinen Nichten, den Nonnen Guetgen und Eva zu St. Peter bei Andernach sowie Fiichgen und Gyrtgen zu Namedy, vermacht er seine Güter zu Burgbrohl, wobei er die Verteilung dieser Einkünfte unter sie genauer festlegt und bestimmt, dass diese Gelder nach dem Tod aller Nichten an die Abtei Laach fallen sollen. Den Nonnen zu Wulffersberg, namentlich den Schwestern Guetghen, der Priorin Gertrud, deren Schwester Anna von Hadamar und Elßgen von Kaltenborn, vermacht er die Einkünfte seiner Wiese zu Wehr, die nach deren Tod ebenfalls an die Abtei Laach fallen, jedoch sollen der Sohn seines Schwagers, Johann Leßer und dessen Nachkommen, die Möglichkeit haben, dieses Gut zu erwerben. In diesem Fall erhält die Abtei Laach, die auch die oben genannten Nonnen mit einer lebenslänglichen Rente abfinden kann, den Kaufpreis. Seine Habseligkeiten sollen nach seinem Tod an seine Nichte, die Nonnen Guetghen fallen, die auch sein Testament ausrichten soll. "... 1473 st. Tr. .. des eylfften Daghes des Hartmaendes ... zu Andernach yn des vur(genannten) Juncher Thomyß [Nachtrabe] Huyß..."

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Charter: 1191
Date: 1474 September 14
AbstractJohann von Eltz bekundet, dass ihm Abt Johann von Laach die Lehen seiner Vorfahren verliehen hat, nämlich zwei Morgen Weinberge zu Wassenach sowie eine Wiese, genannt das Hadamargut ("Hademer Gut"), ferner zu Metternich ("Mettrich") bei Koblenz alle Güter, Häuser und Rechte des Klosters. Siegelankündigung: Der Aussteller. "Gegeuen uff des heiligen Crutze Tag Exaltationis ... 1474".

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Charter: 375
Date: 1474 Oktober 21
AbstractDer Fassbinder Siifart Fandis, Bürger zu Andernach und seine Frau Else bekunden, in Gegenwart des Laacher Abtes Johann von Deidesheim mit ihrem Schwager und Bruder, dem Laacher Mönch Johann Portzengalle, vereinbart zu haben, dass ihnen das Erbe von dessen verstorbenen Eltern Matthias Portzengalle und Paetze zufallen soll, wofür sie dem Abt, Prior und Konvent von Laach jährlich eine Rente von zehn Mark Pfennige, Andernacher Währung, fällig am Sonntag nach dem 11. November (Martin) zahlen werden. Zum Unterpfand hierfür setzen sie ihr näher bezeichnetes Haus zu Andernach, "uff der Hoerstraßen" und ihren Weinberg im Andernacher Gericht, "in der Wolffskulen". Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller Schöffen Konrad von Kottenheim und Johann Schudinst. "Datum .. 1474 in die undecim milia virginum".

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Charter: 376
Date: 1476 Juni 24
AbstractDie Andernacher Schöffen Konrad von Kottenheim, Friedrich Meyener, Johann Schudinst und Gerlach Hausmann ("Huisman") bekunden die Einigung zwischen dem Laacher Abt Johann von Deidesheim und dem Andernacher Bürger Johann Steynmetzer wegen dessen Zinsrückständen von 50 Gulden, jeden Gulden zu vier Mark, alter Währung, gerechnet, die von dem von ihm gepachteten Haus der Abtei zu Andernach, "uff der Hoerstraeße", zwischen Swayffs Haus und dem Haus des verstorbenen Peter von Kruft, genannt zum Roten Löwen, rühren. Davon hat nun Steynmetzer dem Abt 24 Gulden bezahlt, während die restlichen 26 Gulden in jährlichen Raten zu je acht Gulden, beginnend mit dem 11. November (Martin) 1476, getilgt werden sollen, widrigenfalls die Abtei das Haus einziehen kann. Siegelankündigung: Die Aussteller. "Datum .. 1476 in die nativitatis s. Johannis Baptiste".

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Charter: 782
Date: 1476 November 11
AbstractPeter Iben und seine Frau Christine bekunden, vom Abt und Konvent von Laach auf 24 Jahre den Hof des Klosters in Leutesdorf gepachtet zu haben, gegen jährlich abwechselnd die Hälfte, bzw. ein Drittel des Ertrags der zum Hof gehörenden, näher bezeichneten Weinberge, zu deren Bebauung einzelne Sonderbestimmungen verfügt werden. Die Pächter müssen zur Herbstzeit die Boten der Abtei verköstigen, das Schützenessen ausrichten, wofür sie von der Abtei neben dem Getränk fünf Malter Korn erhalten, sowie jährlich an zwei Tagen den Dachdecker bezahlen. Während der nächsten zwölf Jahre gibt ihnen die Abtei jährllich 100 Bund Buschholz und überlässt ihnen danach einzelne, namentlich genannte Büsche. Falls sie ihrer Bebauungs- oder der Unterhaltspflicht der Gebäude nicht nachkommen, verlieren sie den Hof. Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller die Schöffen von Leutesdorf mit dem Gerichtssiegel. "Datum et actum .. 1476 uff s. Mertestag ep."

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Charter: 358
Date: 1476 Dezember 23
AbstractDer Amtmann von Mayen, Georg ("Jorge") von der Leyen und der Kellner von Mayen, Wilhelm von Polch ("Puelichg"), erhalten für den Trierer Erzbischof vom Abt Johann und dem Kovent von Laach Katharina ("Tryn"), die Ehefrau des Surmoiß von Niedermendig, Giertgin, die Ehefrau des Peter Effen von Welling und Gertrud, Ehefrau des Paul von Welling, Kindeskinder des Peter und des Johann von Obermendig, als Leibeigene, mit der Verpflichtung zu Diensten auf der Mayener Burg. Dafür geben sie der Abtei das in Kretz wohnende Ehepaar Noltgin und Gertrud, sowie Johann ("Hengin") von Fressen und deren Nachkommen als Leibeigene. Siegelankündigung: Die Aussteller. "Gescheen off Mandag nach s. Thomas Dag ap. .. 1476".

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Charter: 1273
Date: 1477 Januar 17
AbstractDer Laacher Abt Johann von Deidesheim verpachtet den Kornhof des Klosters zu Moselsürsch ("Soischsse") auf 31 Jahre dem Adam, dem Sohn des Peter von Sürsch, dessen Frau Gertrud und ihren Erben gegen jährlich zwölf Malter Korn, Münstermaifelder Maßes, lieferbar zwischen dem 15. August und dem 8. September nach Laach, Andernach, Koblenz oder Mayen. Die Pächter sind verpflichtet, die Gebäude in gutem Stand zu halten, den Hof nicht zu teilen und die Ländereien nach lokaler Gewohnheit ordentlich anzubauen. Auch ungewöhnliche Belastungen durch Kriege, Fehden und außerordentlichen Frondienst für die Landesherren müssen die Pächter selbst tragen, die auch jährlich dem Hofmann zu Alken drei Wagen alten Holzes stellen sollen. Anwesend: Paulus, der Sohn des Eckart, Kurtrierer Vogt, Johann Essing, Kurkölner Vogt sowie die Schöffen von Alken, Thielgin Diel und Nikolaus Loer von Simmern ("Symern").

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Charter: 377
Date: 1478 März 29
AbstractPeter Weckesser von Niedermendig und Dietrich Keymer von Obermendig pachten erblich von Abt Johann von Laach einen zur Hälfte der Abtei gehörenden Steinbruch auf dem Laacher Graben, den sie nach Steinbruchrecht ("als Leyhen Recht ist") ausbeuten und solange der Abtei den neunten Pfennig geben sollen. Sie verpflichten sich, neben diesem Steinbruch einen neuen auf ihre Kosten anzulegen, der gleichfalls zur Hälfte der Abtei gehören soll und von dem sie Laach ebenfalls den neunten Pfennig geben. Die andere Hälfte des Steinbruchs gehört Peter Weckesser und Nikolaus Jogels, die der Abtei hiervon den zehnten Pfennig geben, wie in einem Vertrag zwischen diesen beiden und Jogels Schwester Grete festgelegt wurde. Aufschüttungen ("Anwerffung") sollen sie nur mit Zustimmung der Abtei machen, auch das meiste im Steinbruchbetrieb gebrauchte Holz stellen, mit Ausnahmen einiger spezieller Hölzer ("Repelen, Gaddern und Pust"), die das Kloster beschafft. Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller, die kein Siegel haben, die Schöffen von Niedermendig, Dietrich Leyenmecher und Christian Weckesser. "Datum .. 1478 uff Quasimodo geniti".

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Charter: 646
Date: 1478 April 5
AbstractAbt Johann, der Prior und der Konvent von Laach verpachten erblich dem Peter Weckesser von Niedermendig sowie dem Dietrich Keymbener von Obermendig und ihren Erben den dem Kloster gehörenden halben Steinbruch auf dem Laacher Graben unter dem in Best. 128 Nr. 377 beschriebenen Bedingungen: Sie sollen ihn nach Steinbruchrecht ("als Leyhen Recht ist") ausbeuten und solange der Abtei den neunten Pfennig geben. Sie verpflichten sich, neben diesem Steinbruch einen neuen auf ihre Kosten anzulegen, der gleichfalls zur Hälfte der Abtei gehören soll und von dem sie Laach ebenfalls den neunten Pfennig geben. Die andere Hälfte des Steinbruchs gehört Peter Weckesser und Nikolaus Jogels, die der Abtei hiervon den zehnten Pfennig geben, wie in einem Vertrag zwischen diesen beiden und Jogels Schwester Grete festgelegt wurde. Aufschüttungen ("Anwerffung") sollen sie nur mit Zustimmung der Abtei machen, auch das meiste im Steinbruchbetrieb gebrauchte Holz stellen, mit Ausnahmen einiger spezieller Hölzer ("Repelen, Gaddern und Pust"), die das Kloster beschafft. Siegelankündigung: Die Aussteller mit dem Siegel des Konvents, genannt ad causas. "Datum .. 1478 uff Sontag Misericordias domini".

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Charter: 783
Date: 1478 Mai 8
AbstractAbt Johann von Deidesheim, der Prior und der Konvent von Laach bekunden: Nachdem das Haus und die Hofstätte des Klosters zu Obermendig bei der Kirche an Johann Kech ("Kechge") und seine Frau Else, wohnhaft zu Obermendig, durch das Kloster erblich verpachtet war, die es später, soweit sie daran Rechte hatten, dem Dietrich Keyfenheymer, seiner Frau Else und deren Erben gegen Übernahme des jährlichen Zinses von zehn Mark Kölner Währung an die Abtei übertragen hatten, haben nun Dietrich und Else von diesem Zins sechs Mark abgelöst. Künftig brauchen sie jährlich am 11. November (Martin) nur noch 23 Weißpfennige geben, die sie durch die einmalige Zahlung von 23 Gulden, jeder Gulden zu 24 Weißpfennigen gerechnet, ebenfalls ablösen können. Auch dann soll jedoch ein Grundzins von einem Weißpfennig bestehen bleiben sowie die Pflicht, den Abt, den Prior, einen Konventual oder einen Klosterbruder bei ihrem durch Geschäfte bedingtem Aufenthalt zu Obermendig an einem weißgedeckten Tisch mit Brot und einer Kerze zu beherbergen, wie auch die Klosterknechte, die zu Obermendig die Klosterweine teilen. Bei der Veräußerung dieses Hauses muss der Abtei auch ein Vorkaufsrecht eingeräumt werden. Siegelankündigung: Die Aussteller mit dem Siegel des Abts und des Konvents. "Gegeben ... 1478 uff Fridach naich deme Sondage Exaudi".

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Charter: 359
Date: 1479 Februar 3
AbstractElisabeth, Frau von Brohl, verwitwete von Flatten, tauscht mit Abt Johann von Laach Leibeigene: Sie erhält vom Kloster das Mädchen Gertrud Mecheller, Tochter des Johann Mecheller, wohnhaft zu Obermendig und deren künftige Nachkommen und gibt dafür das Mädchen Katharina, die Tochter des Paul Roellen und deren künftige Nachkommen. Siegel der Ausstellerin. "Gegeben ... 1478 st. Tr. uff s. Blasius Dache".

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Charter: 624
Date: 1480 Februar 1
AbstractAbt Johann von Laach verpachtet auf 30 Jahre dem Junker Johann von Kettig, dessen Frau Aleid von Flatten und deren Erben den Hof der Abtei mit dessen Zubehör in Walemper bei Krey, wie dieser im Register ausgewiesen ist, gegen jährlich sechs Malter Korn, lieferbar zwischen dem 15. August und 8. September an den Hof der Abtei zu Ochtendung. Hinzu kommt ein halber Malter Korn wegen der "Leyen" Mühle bei Wassenach. Falls von diesem Hof Steuern und Gebühren, etwa Schutzkorn, Pellenzkorn oder ähnliches, erhoben werden, müssen diese die Pächter selbst leisten. Siegelankündigung: Der Aussteller mit dem Siegel seiner Abtei. "Geben off unser Frauwen Abent Purificatio .. 1479 st. Tr."

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Charter: 625
Date: 1480 Februar 9
AbstractJohann von Kettig und seine Frau Aleid von Flatten pachten den Hof Walemper der Abtei Laach unter den in Best. 128 Nr. 624 aufgeführten Bedingungen: Jährlich sechs Malter Korn, lieferbar zwischen dem 15. August und 8. September an den Hof der Abtei zu Ochtendung. Hinzu kommt ein halber Malter Korn wegen der "Leyen" Mühle bei Wassenach. Falls von diesem Hof Steuern und Gebühren, etwa Schutzkorn, Pellenzkorn oder ähnliches, erhoben werden, müssen diese die Pächter selbst leisten. Siegelankündigung: Die Aussteller. "Datum uff Mitwoch nach unßer lieben Frauwen Tag Purificationis .. 1479 st. Tr."

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Charter: 638
Date: 1480 Mai 25
AbstractAbt Johann, der Prior und der Konvent von Laach sowie der Pfarrer von Obermendig und Altarist des St. Michaelsaltars zu Mayen, Johann Ackermann, verpachten dem Schultheißen von Obermendig, Engelen Schoffs, sowie Dietrich Keyfenheymer ("Keybenheymer") zwei Landstücke zu Niedermendig unter dem Obermendiger Weg, bei der Schiefbahn ("Schibe Banen"). Die Pächter sollen dort auf ihre Kosten einen Steinbruch anlegen und danach von ihm und von jedem weiteren Steinbruch auf diesem Land den elften Pfennig geben, den sich die Abtei und Ackermann sowie dessen Nachfolger als Altaristen des Mayener St. Michaelsaltars teilen werden. Falls sich der Pfarrer von Niedermendig von den Pächtern auf den beiden ihm gehörenden, angrenzenden Landstücken ebenfalls einen Steinbruch anlegen lässt, soll er an dem elften Pfennig ebenfalls teilhaben, der dann in drei Teile fällt. Ohne Zustimmung der Aussteller soll der Steinbruch nicht unter die Betreiber aufgeteilt werden. Siegelankündigung: Auf Bitten Ackermanns, der Kollator des St. Michaelsaltars zu Mayen, der Erzbischof Johann von Trier mit seinem Signet, sowie die Abtei Laach mit dem Konventssiegel. "Geben .. 1480 uff Donerstag nach dem heiligen Pfingstdage".

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Charter: 360
Date: 1481 Februar 12
AbstractJohann von Breitbach, Herr von Olbrück, tauscht mit dem Abt von Laach, Johann von Deidesheim, Leibeigene: Er gibt Johann Menger ("Mengerhengin") von Kruft, der zur Herrschaft Bürresheim gehört und erhält dafür Antonius Kynkes von Obermendig, der nun angehöriger Mann der Herrschaft Bürresheim wird. Siegelankündigung: Der Aussteller. ".. 1480 st. Tr. op Mayndach nae s. Appollonien Dach".

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Charter: 362
Date: 1481 Juni 27
AbstractGobelin Moeskop von Kobern, Kurtrierer Kellner zu Kobern, tauscht namens seiner Herrschaft mit Abt Johann, dem Prior und dem Konvent von Laach Leibeigene: Die Herrschaft Kobern erhält Johann Schirner, geboren zu Kruft, wohnhaft zu Niedermendig und gibt dafür Johann Kreyenbrecher. Siegelankündigung: Der Aussteller. "Datum .. 1481 uff Mitwochen nehest nach s. Johannes Dache Baptista".

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Charter: 361
Date: 1481 Juni 27
AbstractGobelin Moeskop von Kobern, Kurtrierer Kellner zu Kobern, tauscht namens seiner Herrschaft mit Abt Johann, dem Prior und dem Konvent von Laach Leibeigene: Die Herrschaft Kobern erhält die Tochter des Jakob Suerborn von Thür, einschließlich ihrer künftigen Nachkommen und gibt dafür den zu Kruft wohnenden Johann Kleutgin. Siegelankündigung: Der Aussteller. "Datum .. 1481 uff Mitwochen nehest nach s. Johannes Dache Baptista".

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Charter: 639
Date: 1481 Juli 8
AbstractDie Schöffen von Obermendig, Dietrich Keyfenheimer und Engel Schaiffs, bekunden, von Abt Johann, dem Prior und Konvent von Laach sowie vom Altaristen des St. Michaelsaltars zu Mayen, Johann Ackermann, die in Best. 128 Nr. 638 erwähnten Landstücke zu den dort genannten Bedingungen gepachtet zu haben: Die Pächter sollen dort, zu Niedermendig unter dem Obermendiger Weg, bei der Schiefbahn ("Schibe Banen"), auf ihre Kosten einen Steinbruch anlegen und danach von ihm und von jedem weiteren Steinbruch auf diesem Land den elften Pfennig geben, den sich die Abtei und Ackermann sowie dessen Nachfolger als Altaristen des Mayener St. Michaelsaltars teilen werden. Falls sich der Pfarrer von Niedermendig von den Pächtern auf den beiden ihm gehörenden, angrenzenden Landstücken ebenfalls einen Steinbruch anlegen lässt, soll er an dem elften Pfennig ebenfalls teilhaben, der dann in drei Teile fällt. Ohne Zustimmung der Aussteller soll der Steinbruch nicht unter die Betreiber aufgeteilt werden. Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller die Schöffen von Niedermendig in der Vogtei der Haust mit ihrem Schöffensiegel. "Uff Sondag nahe vnser lieben Frauwen Dag Visitationis .. 1481".

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