Charter: Best. 128, Laach, Benediktinerkloster 381
Signature: 381
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1485 Februar 13
Abt Johann, der Prior und der Konvent von Laach bekunden, dass sie Hermann Snyder von Leutesdorf und dessen Frau Gele wegen ihrer Verdienste um das Kloster eine lebenslängliche Präbende gegeben haben. Sie erhalten zu Laach im Kohlgarten ("Cole Garten") des Konvents in dem Häuschen des verstorbenen Christian ("Kirtzgin") eine Wohnung mit der Auflage, diesen Garten zu bebauen und zum Nutzen des Konvents Gemüse und anderes zu pflanzen, in der Küche zu helfen und mit der Zeit auch bei weiteren, zu Laach erforderlichen Verrichtungen auszuhelfen, sei es beim Heuen oder bei anderen Arbeiten. Sie dürfen zwei Kühe und zwei Schweine halten und sollen das, was sie nicht selbst verbrauchen, vor allem Käse, Milch und Butter, dem Kellerar und die Kälber in die Küche geben. Sie können in ihrer Wohnung das Essen selbst zubereiten, oder aber in der Klosterküche mit dem übrigen Klostergesinde ihre Nahrung erhalten. Auch soll ihnen der Kellerar täglich ein Quart Wein, Eier nach Jahreszeit und Brot geben. Vom Abt erhalten sie jährlich fünf Ellen graues oder weißes Wolltuch für zwei Röcke, während sie für die Leinenkleider den Flachs im Garten selbst anbauen und den Überschuss davon dem Kellerar geben sollen. Nach ihrem Tod fällt ihr Vermögen an das Kloster, das in seiner Bruderschaft ihr Gedächtnis immerdar begehen wird. Nach dem Tod eines der beiden soll der Präbendarvertrag in Kraft bleiben, weshalb der überlebende Teil ohne Zustimmung des Abtes seinen Stand dann nicht verändern darf.
Siegelankündigung: Abt und Konvent mit dem ad causas Siegel.
"Datum .. 1484 uff Sondag Esto mihi st. Tr." Siegel abgegangen
Landeshauptarchiv Koblenz, Best. 128, Laach, Benediktinerkloster 381, in: Monasterium.net, URL </mom/DE-LHAKO/128/381/charter>, accessed at 2024-11-22+01:00
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