Fond: Best. 128, Laach, Benediktinerkloster
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Charter: 639
Date: 1481 Juli 8
Abstract: Die Schöffen von Obermendig, Dietrich Keyfenheimer und Engel Schaiffs, bekunden, von Abt Johann, dem Prior und Konvent von Laach sowie vom Altaristen des St. Michaelsaltars zu Mayen, Johann Ackermann, die in Best. 128 Nr. 638 erwähnten Landstücke zu den dort genannten Bedingungen gepachtet zu haben:
Die Pächter sollen dort, zu Niedermendig unter dem Obermendiger Weg, bei der Schiefbahn ("Schibe Banen"), auf ihre Kosten einen Steinbruch anlegen und danach von ihm und von jedem weiteren Steinbruch auf diesem Land den elften Pfennig geben, den sich die Abtei und Ackermann sowie dessen Nachfolger als Altaristen des Mayener St. Michaelsaltars teilen werden. Falls sich der Pfarrer von Niedermendig von den Pächtern auf den beiden ihm gehörenden, angrenzenden Landstücken ebenfalls einen Steinbruch anlegen lässt, soll er an dem elften Pfennig ebenfalls teilhaben, der dann in drei Teile fällt. Ohne Zustimmung der Aussteller soll der Steinbruch nicht unter die Betreiber aufgeteilt werden.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller die Schöffen von Niedermendig in der Vogtei der Haust mit ihrem Schöffensiegel.
"Uff Sondag nahe vnser lieben Frauwen Dag Visitationis .. 1481".
Charter: 657
Date: 1481 November 11
Abstract: Thielle Kreder und seine Frau Barbara, wohnhaft zu Trimbs, pachten erblich vom Pfarrer zu Kettig und Frühmesser des heiligen Kreuzaltars zu Kruft, Antonius, sowie vom Heimbürgen Arnold Hoffman, den Geschworenen Wilhelm Frickel und Martin Lynenwever und den Sendschöffen zu Kruft, Johann Jutten, Frantzis Lahner ("Laner") und Johann Kneppen, einen, diesem Alter gehörenden, einen halben Morgen großen Weinberg in der Gemarkung Trimbs, gegen einen jährlichen, am 11. November (Martin) fälligen Zins von 20 Weißpfennigen, jeder Weißpfennig zu zwölf Heller gerechnet, wie in der Pellenz üblich ist und setzen hierfür ihre Güter zum Pfand.
Anwesend: Der Heimbürge Peter Meysenger und der Geschworene zu Trimbs, Frantzis Kirstgin, die "den Urkuntz Pennynck" erhalten haben.
Siegelankündigung: Die Schöffen von Mayen mit ihrem Schöffensiegel.
"Datum 1481 ipso die b. Martini ep."
Charter: 378
Date: 1482 Februar 20, Ehrenbreitstein
Abstract: Schreiben des Erzbischofs Johann von Trier an die Trierer Äbte Johann von St. Matthias und Johann von St. Maria ad martyres sowie an den Dekan von Kyllburg: Ihm sei durch den Laacher Abt Johann eine päpstliche Bulle von 1426 Juli 11(Best. 128 Nr. 320) präsentiert worden, deren Text hier inseriert ist. Für den darin ausgeführten Auftrag der Kurie ernenne er sie zu seinen Subdelegaten.
Siegelankündigung: Der Aussteller mit seinem Sekretsiegel.
"Datum Erembreitstein ... 1481 st. Tr. die vero vigesima mensis Februarii".
Charter: 379
Date: 1482 März 11
Abstract: Instrument des päpstlichen und kaiserlichen Notars und Geschworenen des Trierer Offizials, Heinrich Zelis de Ligno, über die Beurkundung des Spezialvikars, Richters und Exekutors des Trierer Erzbischofs Johann, des Dekans des Marienstifts zu Kyllburg, Bernhard, der auf Grund der hier inserierten Urkunde des Trierer Erzbischofs von 1481 Februar 20 (Best. 128 Nr. 378) und der Bulle Martins V. von 1426 Juli 11 (Best. Nr. 320) mit dem Schutz der vom Pfalzgrafen Heinrich gegründeten und von Päpsten und Kaisern mit Privilegien ausgestatteten Abtei Laach gegenüber den Forderungen des Kölner Erzbischofs Hermann und seiner Vögte und Beamten an die Einwohner zu Kruft besonders beauftragt ist. Hierhin untersagt Bernhard dem Kölner Erzbischof diese Belästigung unter Androhung kirchlicher Strafen und eines Bußgeldes von 1000 Gulden an die päpstliche Kammer und lädt die Parteien innerhalb von 15 Tagen vor sein geistliches Gericht im Wohngebäude des Trierer Stifts St. Simeon.
Anwesend: die Metzer und Utrechter Kleriker Johannes de Hettingen und Johannes de Campis.
"Datum et actum .. 1481 st. Tr. … die vero lune undecima mensis Martii".
Charter: 380
Date: 1482 Mai 10
Abstract: Der Bruder Gerlach von Steynenbach bekundet seine Einigung mit Abt Johann und mit dem Konvent von Laach: Da er wegen Krankheit seines Leibs und seiner Sinne die Reform weder halten könne noch möge, hat ihm auf seine Lebenszeit der Laacher Abt eine jährliche Rente von 30 Gulden, jeder Gulden zu 24 Pfennige, Andernacher Währung, gerechnet, zu seiner Leibzucht ausgesetzt, die zu zwei Terminen, nämlich je zur Hälfte am 24. Juni (Johann Baptist) und am 25. Dezember ausbezahlt werden. Ferner hat ihm der Abt jährlich am 11. November (Martin) fünf Ohm Wein, zur Fastenzeit fünf Pfund Öl und 400 Heringe, vor und nach Weihnachten je zwei Wagen Holz und schließlich in dem Haus zu Andernach, dessen Dach er im Stand halten soll, eine Wohnung mit zwei Kammern, Speicher und einen Abtritt zugesagt. Nach seinem Tod soll er zu Laach bestattet werden wie ein anderer Bruder oder eine Schwester der Abtei und sein Besitz soll der Abtei zufallen, während er sich, solange er lebt, als frommer Mönch und Bruder halten soll.
Siegelankündigung: Der Aussteller sowie auf dessen Bitte sein Bruder Wilhelm von Steynenbach.
"Datum .. 1482 uff Fritag nach dem Sontag Cantate domino".
Charter: 1192
Date: 1482 Oktober 1, Kruft
Abstract: Instrument des Klerikers der Mainzer Diözese, kaiserlichen Notars und Geschworenen des Koblenzer Offizials, Johann von Sobernheim, über das zu Kruft in Fronhof vor den Schöffen Johann Ruben, Johann Jutten, Franzis Lahner ("Layner"), Johann Menger, Johann Boeß, Heinrich Snyder, Wilhelm Fryckel von Mettrich, Peter Cruder, Kaspar Lynenweber, Heinz Isenberg, Johann Fleyßhauwer; Johann von Fressen, Nikolaus Cruder und Servatius Murer, ferner vor dem Krufter Schultheißen Heinrich von Welderßheym, in Anwesenheit des Laacher Abtes Johann von Deidesheim und der Konventualen Gerlach von Breitbach und Tilmann von Bonn sowie der Höfer und der Gemeinde von Kruft, in Form eines Weistums vorgenommene Zeugenbefragung über die Gerichtsrechte der Abtei Laach. Die Schöffen erkennen hierbei, dass der Laacher Abt ihr Grund- und Gewaltherr ist, der über den Wasser- und Weidgang, Gebrauch von Glocken und über die Strafgerichtsbarkeit gebietet. Auf die Frage des Schultheißen nach dem Inhaber der Blutgerichtsbarkeit bezeugen drei alte Männer, dass vor Zeiten ein gewisser Coneman Selinck von Kruft vom Krufter Schultheißen festgenommen, zunächst im Fronhof festgehalten und dann zur Abtei geschafft und dort in einem Turm gefangen gehalten wurde. Während noch der Galgen angefertigt wurde, habe Coneman jedoch Selbstmord verübt. Auch bezeugen sie, dass bisher die Gerichtsbarkeit des Abtes nicht behindert worden sei. Dies zeige das Beispiel des nach einem Wirtshausbesuch bei dem Krufter Wirt Johann Schreeder von zwei fremden Männern an einem Birnbaum erhängten Konrad, die zuvor in der Kneipe noch mit Konrad verhandelt hätten. Wegen dieser Tat habe der durch den damaligen Krufter Schultheißen Peter Cruder gerufene Laacher Abt nach einigen Leuten geschickt, die das Verfahren des Femegerichts kannten ("die sych des heymlichen Feyme Gerichts verstanden"), die ihm rieten, dass die beiden Fremden den Konrad begraben und danach entfernen sollten, was auch geschah. Weiter bezeugen die Schöffen, dass außer dem Schultheißen des Abtes niemand zu Kruft die Strafgerichtsbarkeit ausgeübt habe. Deshalb habe der Schultheiß vor Zeiten, als man in einem Graben im Krufter Wald einen Ermordeten gefunden habe, diesen nach Beratung mit den Schöffen auf dem Krufter Kirchhof beisetzen lassen. Auch sind den Schöffen Einwirkungsversuche fremder Herrschaften in die Rechtspflege im Dorf nicht bekannt.
Anwesend: Der Schöffe von Obermendig, Johann Kech, der Schöffe von Niedermendig, Johann Surborn und Johann Snyder von Niedermendig.
"Gescheen zu Crufft ... 1482 ... am Dynstag des eirsten Tags im Maende, den man nennet zu Latin October ..."
Charter: 784
Date: 1482 Oktober 31
Abstract: Der Kanoniker des Stifts St. Florin zu Koblenz und Offizial zu Koblenz, Johann von Bacharach, bezeugt, dass vor ihm der Anwalt des Abtes Johann von Deidesheim und des Konvents von Laach, der geschworene Prokurator des Koblenzer Offizials, Nikolaus Huysmann von Eppelborn ("Yppelborn"), namens der Abtei die Aussage des zu Kruft wohnenden, alten und kranken Johann von Pommer über die Befreiung des Pommerhofs beim Dorf Plaidt von den Lasten und Abgaben dieses Dorfs präsentiert habe, da dieser Johann wegen Krankheit nicht selbst vor dem Offizial erscheinen konnte und deshalb eine Aussage von dem geschworenen Notar des Koblenzer Offizialats, Johann von Sobernheim, protokollieren ließ. Diese umfangreiche Aussage wird im folgenden inseriert.
".. 1482 ... uff Donnerstag nach ss. Symon und Juden app."
Charter: 785
Date: 1483 Juli 7, Rom
Abstract: Papst Sixtus [IV.] beauftragt den Propst des Frankfurter St. Bartholomäusstifts, den Dekan des Stifts St. Peter in Fritzlar und den Offizial von Paderborn den Streit des Kölner Erzbischofs Hermann mit der Abtei Laach, wegen der weltlichen Herrschaft über die Einwohner zu Kruft zu entscheiden. Da der Kölner Erzbischof an ihn appellieren habe, befiehlt er ihnen, die beiden Parteien und den [Dekan von Kyllburg] Bernhard vorzuladen, der sich als Generalvikar in spiritualibus des Trierer Erzbischofs Johann bezeichnet und unter dem Vorwand päpstlicher Briefe die Krufter Einwohner mit kirchlichen Strafen bedroht. Aussagen der geladenen Zeugen dürfen sie hierbei unter Androhung kirchlicher Strafen erzwingen, worauf sie entscheiden sollen, ob die Appellation des Kölner Erzbischofs zu Recht bestände.
"Datum Rome ... 1483 Nonas Julii, pont. nostri anno 12".
Charter: 787
Date: 1484 Februar 4
Abstract: Konrad von Kottenheim quittiert dem Laacher Abt Johann den Empfang eines erblichen Zinses von zehn Pfennigen aus dem Hof zu Ochtendung und erklärt, für dieses Jahr und für die verflossenen Jahre keine Forderungen mehr zu haben.
Siegelankündigung: Der Aussteller.
"Mitwoch nach onser lieben Frauen Tag Purificationis .. 1483 st. Tr."
Charter: 786
Date: 1484
Abstract: Quittung des Bruders Konrad und des Bruders Vilbort über 20 Gulden, die sie vom Laacher Abt erhalten haben.
Als Zeugen bitten sie den Herrn Eygell, der diese Quittung schrieb.
"In dem Jahre de me scrif 1484".
Charter: 689
Date: 1485 Februar 6
Abstract: Jakob, der Sohn des Michel Vyels, wohnhaft zu Kalt und seine Frau Trine pachten erblich von dem Frühmesser zu Kruft, Engel, dem Heimbürgen Georg Boys ("Boiss"), den Geschworenen Johann Fleishauwer und Martin Lynnenwever sowie von der Gemeinde Kruft näher beschriebene Güter der Frühmesserei Kruft zu Kalt, die früher der verstorbene Johann Schomecher von Kalt in Pacht hatte, gegen jährlich fünfeinhalb Malter Korn, fällig zu Kruft zwischen dem 15. August und dem 8. September.
Si. Ank.: Auf Bitten d. A. die Schöffen von Münster(maifeld) mit dem gemeinsamen Schöffensi.
"Datum .. 1484 st. Tr. ipsa die Dorothee"
Charter: 381
Date: 1485 Februar 13
Abstract: Abt Johann, der Prior und der Konvent von Laach bekunden, dass sie Hermann Snyder von Leutesdorf und dessen Frau Gele wegen ihrer Verdienste um das Kloster eine lebenslängliche Präbende gegeben haben. Sie erhalten zu Laach im Kohlgarten ("Cole Garten") des Konvents in dem Häuschen des verstorbenen Christian ("Kirtzgin") eine Wohnung mit der Auflage, diesen Garten zu bebauen und zum Nutzen des Konvents Gemüse und anderes zu pflanzen, in der Küche zu helfen und mit der Zeit auch bei weiteren, zu Laach erforderlichen Verrichtungen auszuhelfen, sei es beim Heuen oder bei anderen Arbeiten. Sie dürfen zwei Kühe und zwei Schweine halten und sollen das, was sie nicht selbst verbrauchen, vor allem Käse, Milch und Butter, dem Kellerar und die Kälber in die Küche geben. Sie können in ihrer Wohnung das Essen selbst zubereiten, oder aber in der Klosterküche mit dem übrigen Klostergesinde ihre Nahrung erhalten. Auch soll ihnen der Kellerar täglich ein Quart Wein, Eier nach Jahreszeit und Brot geben. Vom Abt erhalten sie jährlich fünf Ellen graues oder weißes Wolltuch für zwei Röcke, während sie für die Leinenkleider den Flachs im Garten selbst anbauen und den Überschuss davon dem Kellerar geben sollen. Nach ihrem Tod fällt ihr Vermögen an das Kloster, das in seiner Bruderschaft ihr Gedächtnis immerdar begehen wird. Nach dem Tod eines der beiden soll der Präbendarvertrag in Kraft bleiben, weshalb der überlebende Teil ohne Zustimmung des Abtes seinen Stand dann nicht verändern darf.
Siegelankündigung: Abt und Konvent mit dem ad causas Siegel.
"Datum .. 1484 uff Sondag Esto mihi st. Tr."
Charter: 383
Date: 1485 Februar 16
Abstract: Abt Johann, der Prior und der Konvent von Laach bekunden, dass sie einst dem früheren Bürger zu Obermendig und jetzigen Präbendar der Abtei, Johann Kech(en), erblich vier näher beschriebene Morgen Land im Gericht von Mendig, von denen zwei "off Goutterßbroch an dem Borstals Wege" liegen, verpachtet haben. Diese Landstücke haben Johann Kech und seine Frau Elsgin dem Peter Marsteller von Giersdorf, wohnhaft zu Obermendig, mit Erlaubnis der Abtei veräußert, welchen Verkauf der Aussteller nochmals bestätigen.
Siegelankündigung: Die Aussteller mit dem Siegel ad causas.
"Datum .. 1484 st. Tr. off Mitwoch echte Dag nach s. Valentin Dag".
Charter: 685
Date: 1485 September 21
Abstract: Matthias Adam und seine Frau Katharina ("Tringin") pachten erblich von Abt Johann von Laach den Hof des Klosters zu Ochtendung, den der verstorbene Bruder des Matthias früher von dem Junker Johann von Kettig und von dessen Frau gepachtet hatte, den diese nun jedoch an Laach verpfändet haben.
Siegelankündigung: Die Schöffen des Gerichts von Obermendig.
"Datum .. 1485 uff sent Matthias ap. st. Tr."
Charter: 384
Date: 1488 April 30, Köln
Abstract: Die Äbte Johann von Laach, Antonius von Werden, Antonius von St. Matthias bei Trier und Johann von Foesswert, Prokuratoren und Vorsitzende des Kapitels der Trierer und der Kölner Kirchenprovinz, promultieren die Beschlüsse dieses Provinzialkapitels der Bursfelder Kongregation zu St. Pantaleon in Köln.
Siegelankündigung: Abt Antonius von Werden auch namens der anderen Vorsitzenden.
"Datum .. 1488 .. feria quarta post dominicam Jubilate".
Charter: 382
Date: 1488 Juni 24
Abstract: Abt Johann, der Prior und der Konvent von Laach geben Agnes ("Niesen"), der Tochter des Nikolaus von Lehmen ("Liemen"), wegen ihrer Frömmigkeit und Verdienste eine lebenslängliche Präbende zur Versorgung ihrer Seele und ihres Leibs. Agnes soll auf Lebenszeit im Koblenzer Hof der Abtei, gelegen an der Arken, wohnen und von der Abtei ihren Bedarf für das Haus und für sich selbst, Brot, Wein, Fleisch, Salz, Schmalz, Hausrat, Holz und Kohlen, erhalten, wofür sie verspricht, dass nach ihrem Tod ihr ganzer Besitz, den sie, solange sie lebt, noch selbst gebrauchen kann, dem Kloster zufallen soll. Falls Agnes jedoch keinen ehrbaren Lebenswandel führt, geht sie ihrer Präbende verlustig und soll der Abtei die Aufwendungen für sie erstatten. Wenn aber Agnes den Eintritt in ein Nonnenkloster wünscht, wird der Laacher Abt nach seinen Möglichkeiten ihr zur Aufnahme in ein über dem Rhein gelegenes Benediktinerinnenkloster verhelfen.
Siegelankündigung: Der Aussteller mit dem ad causas Siegel.
"Actum .. 1488 ipso die Johannis Baptiste".
Charter: 788
Date: 1488 Juni 24
Abstract: Abt Johann, der Prior und der Konvent von Laach verpachten dem Johann Lender und dessen Frau Helena ("Elen") auf beider Lebenszeit den Hof des Klosters zu [Mosel]Weis mit allem Zubehör, vor allem mit näher beschriebenen Weinbergen, deren Anbau im Einzelnen geregelt wird und von denen einige bei denen des Nonnenklosters Schönstatt ("Vallendar"), der Abtei St. Martin [zu Köln] und des Stifts St. Kastor [zu Koblenz] liegen. Von diesen Weinbergen sollen die Pächter ein Drittel des Gewächses in das Kelterhaus der Abtei geben und die dem Stift St. Kastor fälligen Zehnte bezahlen. Die Hofgebäude müssen sie in Stand halten, doch sind sie nicht zu Neubauten verpflichtet. Auch werden die von ihnen an das Dorf und an die Kirche zu Moselweis zu erbringenden Leistungen aufgezählt, der sie, wie auch dem Koblenzer St. Kastorstift, jährlich je ein halbes Pfund Wachs schulden. Ferner wird die Stellung des für die Weinberge benötigten Holzes durch die Abtei geregelt. Es folgen Bestimmungen über die anderen, zu diesem Hof gehörenden Ländereien, gelegen zum Teil auf der Kartause und beim armen Mann, deren Anrainer auch die Kartäuser, die Nonnen von Schönstatt und die Abtei Rommersdorf sind, sowie über das Hofgeding im Herbst.
Siegelankündigung: Die Aussteller mit dem Siegel ad causas.
"Datum ... 1488 ipsa die Johannis Baptiste".
Charter: 385
Date: 1488 September 19, Antwerpen
Abstract: Der römische Kaiser Friedrich [III.] bestätigt auf Bitten des Laacher Abtes Johann ihm und seinem Kloster alle Rechte, die seine Vorgänger Laach verliehen haben.
Siegelankündigung: Der Aussteller.
"Geben zu Anntwerpp am newinzehennden Tag des Monats September ... 1488".
Charter: 386
Date: 1488 Oktober 28
Abstract: Abt Johann von Laach einigt sich mit Servatius ("Cirfas"), dem Sohn des verstorbenen Johann Giisen, mit Jakob im Fronhof und mit Peter Gontter wegen der strittigen Pacht von jährlich zwei Ohm Wein [zu Niederhammerstein]. Die Pächter erkennen an, aus den verflossenen Jahren der Abtei noch fünf und für dieses Jahr zwei Ohm zu schulden, die sie zu festen Terminen abliefern wollen. Bezüglich der Klage der Pächter wegen des von ihnen geforderten jährlichen Zinses von zwei Kölner Mark, die nicht vereinbart worden seien, wird bestimmt, dass die Abtei auf diese Forderung künftig verzichtet.
Anwesend: Abt Johann von Laach, der Krufter Schultheiß Heinrich Weldersen ("von Wellersheim"), der Meister ("Meynster") im Krufter Hof, Wilhelm Frickel, der Meister im Bahnerhof, Hermann, der Hofmann Jakob zu Bahnen, der Hofmann des Leutesdorfer Hofs, Peter Yffen und Meister Winand ("Wynnant").
Siegelankündigung: Auf Bitten der drei Pächter der Vogt Heinz Jobell und die Schöffen von Niederhammerstein mit ihrem Schöffensiegel.
"Datum .. 1488 uff s. Symon und Jude app."
Charter: 688
Date: 1490 Februar 23, Ebernach
Abstract: Instrument des Klerikers der Mainzer Diözese sowie kaiserlichen und vom Trierer Offizial zugelassenen Notars Petrus Syffen von Mainz über den Protest des schwer erkrankten Laacher Abts Johann von Deidesheim, vorgebracht aus dem Wunsch, nach seinem Tod Nachteile für sein Kloster zu vermeiden, gegen die Geldforderungen, die der Abt und der Konvent von St. Matthias bei Trier gegen ihn und gegen seinen Konvent geltend machen. Die Abtei St. Matthias fordere 380 Gulden, bei deren Anleihe er eine von ihm und vom Konvent besiegelte Schuldurkunde ausgestellt habe und die zur Finanzierung der 634 Dukaten für die römische Kurie verwendet worden seien. Diese 380 Gulden habe er dem verstorbenen Abt von St. Matthias jedoch bis auf 200 Gulden bereits wieder zurückbezahlt, welche Aussage er auch beeidigen könne.
"Acta sunt hec in Ebernaco prepositura dicto abbati Lacensi pertinenti, sita prope Cochem citra Mosellam seu verius in aula dicte prepositure … 1489 st. Tr. die vero Martis vigesima tercia mensis Februarii".
Charter: 387
Date: 1490 Oktober 18
Abstract: Jakob von Ochtendung bekundet, wegen seines Seelenheils sein Eigentum der Abtei Laach übergeben und von der Abtei auf seine Lebenszeit eine Präbende erhalten zu haben. Er verpflichtet sich, als Knecht alle ihm aufgetragenen landwirtschaftlichen Arbeiten zu verrichten, sich mit der Nahrung eines Knechts zufrieden zu geben und sich ohne die Zustimmung des Abts nach dem Tod seiner Frau nicht wieder zu verheiraten. Bei Siechtum oder bei Blindheit soll er vom Kloster gepflegt werden.
Bürge ist auf Bitten des Ausstellers dessen Schwager Heinrich Schnider zu Kruft. Da Heinrich und der Aussteller kein Siegel führen, bitten sie den Pfarrer zu Kruft, Gerlach von Breitbach, um Besiegelung.
"Datum .. 1490 ipso die Luce ev."
Charter: 388
Date: 1490 Dezember 21, Koblenz
Abstract: Instrument des Klerikers der Trierer Diözese, kaiserlichen Notars und Geschworenen des Koblenzer Offizialats, Simon Rassel von Kinheim ("Kenheim"), über die Verhandlung des Peter Wenichgelt, Prokurators des früheren Pfarrers von Trimbs und jetzigen Pfarrers von Wirges, Eberhard, mit dem Prokurator des Offizials und zugleich des Laacher Abtes Johann und des Konvents von Laach, Georg Reyneri, wegen der Forderung des Eberhard von 24 Gulden gegen Abt Johann, die in Gegenwart des Notars schließlich beglichen werden.
"Acta sunt hec Confluencie .. in domon habitationis honorabilis domini Crismanni Lusser, Canonici et Cantoris ecclesie s. Florini, sito ibidem in vico clipeorum ... 1490 ... Martis vicesima prima mensis Decembris".
Charter: 389
Date: 1491 Februar 20
Abstract: Der Pfarrer Johann und die Geschworenen der Kirche zu Alsbach tauschen mit Abt Johann und mit dem Konvent von Laach Einkünfte. Sie geben der Abtei ihren jährlichen Zins von sechs Pfennigen, der auf dem "Plenter" des Klosterhofs zu Bendorf lastet und versprechen zusätzlich die Zahlung von jährlich zwei Pfennige an den Hofmann der Abtei zu Bendorf. Dafür erhalten sie die Einkünfte der Abtei von jährlich zehn Pfennigen und vier Heller zu Alsbach.
Siegelankündigung: Der Pfarrer Johann.
"Datum et actum uff Dorstag Fabiani et Sebastiani mm .. 1490 st. Tr."
Charter: 390
Date: 1491 April 12, Ehrenbreitstein
Abstract: Erzbischof Johann von Trier bekundet, dass ihm der Laacher Professmönch Gerlach von Breitbach auseinandergesetzt habe, dass es früher bei der Krufter Pfarrkirche eine Sakramentsbruderschaft ("fraternitatem laudabilem in honore sanctissimi corporis domini nostri") gegeben habe, die nun nicht mehr bestehe. Zu ihrer Wiederbelebung habe Gerlach mit Zustimmung seines Abtes Johann als des Pfarrers von Kruft, mit dem Vermögen aus seinem väterlichen Erbteil bei der Krufter Pfarrkirche eine neue Kapelle errichten und einen neuen, dem Corpus Christi geweihten Altar aufstellen lassen. Dadurch sollen die Mitglieder der wiedererstandenen Bruderschaft die Möglichkeit haben, wöchentlich an den Donnerstagen eine Messe für die früheren Bruderschaftsangehörigen sowie für ihre Eltern und Wohltäter, im Quatember ("? in angariis quatuor temporum") jedoch zwölf Messen lesen zu lassen. Dem Wunsch Gerlachs, die Einkünfte von zehn Simmer Korn und acht Pfennigen eines alten, vergessenen Altars in einer einst von Rittern bewohnten Behausung auf diese Kapelle zu übertragen, sei er gerne nachgekommen und habe zugleich denjenigen, die nach ihrer Beichte für diese Kapelle während der Messe eine Spende geben, einen Ablass von 40 Tagen verliehen.
Siegelankündigung: Der Aussteller mit dem Sekretsiegel.
"Datum in castro nostro Erembreitsteyn duodecima mensis Aprilis .. 1491".
Charter: 391
Date: 1491 Mai 31, Laach
Abstract: Anzeige des Laacher Konvents an Erzbischof Johann von Trier über die Neuwahl ihres Abtes durch ein Instrument des Klerikers der Kölner Diözese, gleichzeitig kaiserlicher Notar und Geschworener des Koblenzer Offizialats, Heinrich von Wesel ("de Wesalia"): Am Freitag den 27. Mai 1491 habe Johann von Deidesheim seinen Abtswürde niedergelegt, worüber ein Instrument angefertigt worden sei. Statutengemäß seien hierauf alle zur Wahl befugte durch den Mitpräsidenten des Trierer und Kölner Provinzialkapitels, Abt Adam von St. Martin zu Köln und durch den Visitator des Provinzialkapitels, Abt Antonius von St. Matthias bei Trier, auf den heutigen Tag geladen worden, wozu die Abwesenden Prokuratoren geschickt hätten. Nach der Zelebration einer Messe zum heiligen Geist durch Abt Antonius hätten sie im Kapitelsaal zusammen mit den Kompromissaren die Wahl reiflich überlegt und alle Anwesenden hätten zusammen mit den Prokuratoren der Abwesenden, deren Vollmacht zu genügen schien, beschlossen, die Wahl "per viam compromissi", also durch Kompromissare vornehmen zu lassen. Hierzu wurden die Äbte Adam und Antonius, ferner der Propst vom heiligen Kreuz außerhalb von Mainz, von St. Simeon in Trier und kurtrierischer Kanzler, Ludolf von Enschringen ("Enscheringhen"), sowie der Pfarrer von Saffig ("Saiffge"), Johann Ackermann, bestimmt. Nachdem sich diese Kompromissare lange besprochen hätten, sei der Laacher Konventual und Priester, Simon von der Leyen ("de Petra"), als gewählter Laacher Abt durch den Mund Ludolfs von Enschringen verkündet worden. Demütig zu den Füßen der Äbte und Mitpräsidenten niedergestreckt, habe Simon schließlich seine Weigerung, dieses Amt anzunehmen, aufgegeben und die Wahl angenommen. Darauf sei er unter dem Lobgesang "Te deum laudamus" und unter dem Läuten der Glocken in das Münster geführt worden, habe sich dort vor dem Hochaltar niedergeworfen und sei den Hinzuströmenden als neuer Abt proklamiert worden. Deshalb bittet der Konvent den Erzbischof um seine Bestätigung.
Anwesend und Zeugen: Der Hilfsgeistliche ("vicecurato") von Plaidt ("Bleyda"), Engelbert von Nickenich und der Vertraute ("familiaris") des Abtes Adam von St. Martin, Johann von Rees.
Siegelankündigung: Der Konvent.
"Acta sunt hec in pretacto monasterio Lacensi … die vero Martis, ultima mensis Maii …"
Charter: 392
Date: 1491 Juni 8
Abstract: Der Laacher Abt Simon von der Leyen bekundet, wegen seiner Beförderung auf den Laacher Abtsstuhl seinem Diözesanbischof und der Trierer Kirche einen Gehorsams- und Treueid abgelegt zu haben, der im folgenden wörtlich inseriert ist.
Siegelankündigung: Der Aussteller.
"Datum octava die mesis Junii .. 1491".
Charter: 393
Date: 1491 Juni 28
Abstract: Abt Simon von Laach bekundet: Der Kölner Erzbischof besitze Urkunden, aus denen hervorgehe, dass der neugewählte Abt von Laach sogleich nach seiner Wahl und noch vor seiner Konfirmation durch den Trierer Erzbischof die Investitur durch den Kölner Erzbischof einholen soll. Obwohl er vor dieser Investitur die Konfirmation durch den Trierer Erzbischof erhalten habe und auch, weil zum Zeitpunkt der Wahl sich in der Abtei einige Bewaffnete aufgehalten hätten, sollen diese Vorkommnisse keinen Abbruch der Rechte des Kölner Erzbischofs und seiner Kirche bewirken und müssen künftig Investituren nach dem Wortlaut dieser Privilegien stattfinden.
Siegelankündigung: Der Aussteller.
"Gegeuen Dinstage sant Peter und Pauwels Avent .. 1491".
Charter: 394
Date: 1491 Juni 29, Poppelsdorf
Abstract: Erzbischof Hermann von Köln investiert den zum Laacher Abt erwählten Simon von der Leyen, soweit ihm und der Kölner Kirche dies zukommt.
Siegelankündigung: Der Aussteller.
"Datum in castro nostro Poppelsdorf … die bb. Petri et Pauli app. .. 1491".
Charter: 395
Date: 1491 Juli 30, Trier
Abstract: Der Kanoniker von Karden und Archidiakon der Trierer Kirche, Johann von Finstingen, bekundet, das Präsentationsschreiben des Laacher Abtes Simon von der Leyen für den Benediktinermönch Gerhard von Steynenbach für die zu seinem Archidiakonat gehörende Pfarrei Kruft erhalten zu haben, die durch die Wahl des früheren Pfarrers Gerlach von Breitbach zum Abt [von Deutz] vakant ist. Daher habe er Gerhard in den Besitz dieser Pfarrei und ihrer Einkünfte gesetzt und ihn am 26. Juli 1491 ("altera die s. Jacobi ap.") damit investiert. Danach habe ihn Gerhard auch um die Proklamation und um die Zulassung zur Vereidigung gebeten, worauf er ihn mit dem Birett investiert, mit der Seelsorge betraut und ihn in den wirklichen und sofortigen Besitz ("corporalem, realem et actualem possesionem") der Pfarrei gesetzt habe.
Zeugen: Jakob Cellis und Johann Hetzel.
"Datum et actum Treveris in civitate nostre solute residentie … 1491 ... sabbati penultima mensis Julii".
Charter: 396
Date: 1493 Juni 5
Abstract: Abt Simon von der Leyen, der Prior und der Konvent von Laach bekunden, dass sie mit Dietrich von Kettig ("Ketghe") und seiner Frau Katharina Höfe getauscht haben. Die Abtei erhält den Hof Dietrichs im Gericht und in der Gemarkung Ochtendung mit allem Zubehör, das zu den Hofgütern im Trierer Erzstift gehört und gibt dafür ihren Hof im Eicher Gericht bei Krey, genannt Walemper ("Wallanper"), mit allem Zubehör. Weil dieser Hof besser als der Ochtendunger Hof ist, verpflichtet sich Dietrich außerdem, der Abtei zwischen dem 15. August und dem 8. September eine jährliche Rente von sechs Simmer Korn, Andernacher Maßes nach Laach zu liefern, wofür er seinen neuen Hof zum Unterpfand setzt. Die Abtei übergibt ihren Hof vor dem Heimbürgen und den Geschworenen von Eich, verspricht Währschaft und gelobt, Belastungen ihres bisherigen Hofs, die erst später bekannt werden, auf eigene Kosten abzulösen.
Anwesend: Der Heimbürge Jakob Bruichge und die Geschworenen von Eich, Johann Hincken und Kunz Sugerer.
Siegelankündigung: Der Aussteller mit dem Siegel des Abtes und des Konvents, sowie für das Gericht von Eich der Eicher Pfarrer Arnold Heiden.
"Gegeuen .. 1493 uff des helgen Sacramentz Avent".
Charter: 1194
Date: (1493 Juni 23) 16. Jh.
Abstract: Der Kurtrierische Amtmann von Mayen, Wilhelm vom Werth, genannt von Polch ("von dem Werdtt, den man nennett von Pollich"), der Waldbote der Grafen von Virneburg in der Pellenz, Nikolaus Schultheis, ferner Johann Bör ("Börhenne"), Konz Umbersbach aus Niedermendig und Johann Hillen ("Hillenhentgen") vermitteln im Streit zwischen Wilhelm Wolfskehl ("Wollffskehl") von Lützing und seinen Miterben des Hauses Bell mit den Märkern der beiden Krufter Breidelswälder: Die Erben des Hauses Bell haben lediglich das Recht, in den Breidelswäldern für ihren Bedarf Bruchholz zu sammeln, nicht aber Stämme zu schlagen. Falls sie Holz für Bauarbeiten benötigen, sollen ihnen die Märker ein oder zwei Wagen hierfür geeignetes Holz überlassen. Holzdiebe sollen sie festnehmen und den Märkern zu Kruft ausliefern, bei deren Urteil es bleiben soll, wobei [von den Strafgeldern] die Erben des Hauses Bell jedoch den vierten Pfennig erhalten.
Siegelankündigung: Wilhelm von Polch und Nikolaus Schultheiß, denen die anderen Aussteller sowie als weiterer Vermittler Peter Weckesser wegen Siegelkarenz beitreten.
"Gegeuen .. 1493 uff s. Johann Abentt Bapt."
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