Charter: Best. 128, Laach, Benediktinerkloster 437
Signature: 437
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1539 Januar 29, Laach
Instrument des Priesters und Klerikers der Trierer Diözese und päpstlichen Notars, Antonius Boeych ("Boeysch") von Mayen, über den vor ihm seitens der Abtei Laach, vertreten durch Abt Peter von Remagen, durch den Prior Augustin von Koblenz und durch den Laacher Kellerar Wilhelm von Braubach ("Brubach"), mit Johann Vaßbinder von "Hoyff" geschlossenen Vertrag: Die Abtei wird Johann auf dessen Lebenszeit mit solchem Essen und Trinken, wie es für Dienstboten des Klosters üblich ist, versorgen, ihm alle zwei Jahre einen Rock und jährlich ein Paar Hosen, Wams und Schuhe geben und ihm, weil er über kein Vermögen verfügt, durch den Kellerar jährlich drei Gulden zur Besorgung seiner anderen Notwendigkeiten ("wilches syn Drynckgelt, Hembder unnd andere kleine Noitsachen zu bekommen, Johann zu synen Willen gebräuchen soll") reichen. Dafür verspricht Johann, sein Handwerk zum Nutzen der Abtei auszuüben und den Weisungen der Abtei nachzukommen. Umgang mit Frauen soll er nur mit Zustimmung des Abtes haben. Wenn er hierin, oder in anderen Dingen sündigt, soll er sich der gewöhnlichen Buße und Strafe der Regel ("nach Ordens Boyß, Straiff unnd Pein") unterwerfen. Falls er sich jedoch hiergegen auflehnt und nicht länger im Konvent verbleiben will oder kann, soll er ungehindert gehen, wobei ihm die Abtei nur die 20 Gulden aushändigen muss, die er ihr vor Vertragsabschluss gegeben hat. Falls er sich zu verheiraten wünscht, soll er sich zu einem neuen Vertrag mit der Abtei bereit finden.
"Geschehen zum Laych in der Abtdyen in der Stoben ... 1538 st. Tr. ... uf Mytwoch sent Valerius Tag, der dar was des 29. Tags im Hartmaint". Notarius Description:
Landeshauptarchiv Koblenz, Best. 128, Laach, Benediktinerkloster 437, in: Monasterium.net, URL </mom/DE-LHAKO/128/437/charter>, accessed at 2024-11-24+01:00
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