Fond: Best. 128, Laach, Benediktinerkloster
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Charter: 610
Date: 1531 Januar 11
Abstract: Johann von Mielen, genannt von Dieblich, bekundet, vom Laacher Abt Peter von Remagen mit einer jährlichen Rente von sechs Ohm Wein zu Hatzenport vom Vogt von Moselkern sowie von zwölf Pfund Öl, ferner mit drei Weinbergen in der Dieblicher Gemarkung und jährlichen Einkünften von 15 Mark, Münstermaifelder Währung, zu Hatzenport belehnt worden zu sein, was schon seine Vorfahren vom Kloster zu Lehen trugen.
Siegelankündigung: Der Aussteller.
"Gebenn .. 1531 st. Tr. am Mytwochen nach Epiphania domini".
Charter: 804
Date: 1531 Juni 24
Abstract: Der Laacher Abt Peter von Remagen belehnt Georg von der Leyen, Herrn zu Olbrück, mit den Eigenleuten zu Polch, die bereits sein verstorbener Vater und seine Vorfahren von der Abtei zu Lehen hatten.
Siegelankündigung: Der Aussteller ("unnser Abthien Segel").
"Gegebenn .. 1531 am Tag Johannis Baptiste".
Charter: 801
Date: 1531 Juni 24
Abstract: Georg von der Leyen, Herr zu Olbrück, bekundet vom Laacher Abt Peter von Remagen mit den Eigenleuten zu Polch belehnt worden zu sein, die schon sein verstorbener Vater zu Lehen gehabt hatte.
Siegelankündigung: Der Aussteller.
"Gegeben ... 1531 am Tag Johannis Baptiste".
Charter: 846
Date: 1531 November 11
Abstract: Robert ("Ropricht") von Winnenburg bekundet, vom Laacher Abt Peter von Remagen mit einem Drittel des Hofes Fahrendei auf dem Klottener Berg belehnt worden zu sein.
Siegelankündigung: Der Aussteller.
"Gebenn .. 1531 aem Dagch Martini ep."
Charter: 1205
Date: 1532 Januar 14
Abstract: Der Laacher Abt Peter von Remagen entlässt den Johann, Sohn des Peter Doesser von Obermendig, aus der Leibeigenschaft der Abtei Laach in die des Hauses Monreal, wogegen die Abtei Laach bei Gelegenheit eine andere Person von ihm erhalten soll.
Siegelankündigung: Der Aussteller.
"Geben Sontag nach Pauli presbiteri heremitie .. 1531 st. Tr."
Charter: 807
Date: 1532 Februar 28
Abstract: Johann von Eltz bekundet die Belehnung durch den Laacher Abt Peter von Remagen mit den Lehen wie in Best. 128 Nr. 806:
Er sei von Abt Thomas von Weiden mit den Gütern des Klosters Laach belehnt worden, die schon seine Vorfahren zu Lehen trugen, nämlich mit zwei Morgen Weinberge, einer Wiese zu Wassenach und mit dem Besitz zu Metternich bei Koblenz.
Siegelankündigung: Der Aussteller.
"Geben .. 1531 st. Tr. am Mytwoch naych Reminiscere".
Charter: 808
Date: 1532 März 7
Abstract: Anna, Witwe des Johann Peter, genannt Johann im Monchshoiff zu [Mosel]Weis, Sohn des Nikolaus von Neuendorf, bekundet, vom Abt und vom Konvent von Laach erblich Güter der Abtei gepachtet zu haben und inseriert hierbei die mit dem ad causas Siegel der Abtei besiegelte Verpachtungsurkunde des Abtes Peter, des Priors und des Konvents von Laach vom 3. März (Oculi) 1532 (1531 st. Tr.). Hierdurch erhält sie zur Erbpacht Güter des Klosters zu [Mosel]Weis, nämlich ein Haus mit Hofstätte im Dorf, gelegen an der "Keselporten", sowie einen näher beschriebenen Weinberg, gegen eine jährliche Abgabe von zwei Ohm Wein, lieferbar an den Hof des Klosters zu Moselweis.
Siegelankündigung: Die Schöffen des weltlichen Gerichts von Koblenz, Goddard Heppenberger und Johann Seell, mit dem Gerichtssiegel.
"Datum Dornstags post Oculi .. 1531 st. Tr."
Charter: 809
Date: 1532 März 10
Abstract: Wilhelm von Lahnstein bekundet, vom Laacher Abt Peter von Remagen mehrere Güter im Gericht von Wassenach als Lehen der Abtei erhalten zu haben.
Siegelankündigung: Der Aussteller.
"Gebenn .. 1531 st. Tr. ipsa dominica Laetare".
Charter: 811
Date: 1534 Juni 25
Abstract: Der Schultheiß von Sayn, Jakob Brender und seine Frau Katharina pachten erblich vom Laacher Abt Peter von Remagen ein näher beschriebenes Landstück ("eynen Placken") der Abtei zu Oendorf ("Undorff"), unterhalb der Mühle, bei der Viehweide der Abtei, gegen einen jährlichen Zins von sechs Weißpfennigen, Koblenzer Währung, fällig am 11. November (Martin) in den Hof der Abtei zu Bendorf. Es folgen Bestimmungen im Fall der Überschwemmung des Landes durch den Fluss, über den Unterhalt eines Grabens durch das Land, sowie über das Nutzungsrecht des Laacher Hofmanns an ihm.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller der Vogt und die Schöffen von Bendorf sowie die Schöffen von Sayn.
"Geschehen .. 1534 am Donnerstag nach Joannis Baptiste".
Charter: 431
Date: 1534 September 19
Abstract: Der Knappe Daniel Schilling von Lahnstein bekundet, dass die Abtei Laach den an ihn fallenden jährlichen Zins von zehn Pfennigen wegen ihres Hofes zu Ochtendung abgelöst hat. Diese Ablösung erfolgte dadurch , daß die Abtei auf die jährliche Lieferung einer Gans im Wert von drei Pfennigen wegen einer Insel in der Nette bei Plaidt, genannt "der Haich", verzichtete, ihm ferner einen jährlichen Zins von sechs Pfennigen von einer Hofstatt zu Andernach, bei dem Platz hinter dem Wolff, die nun Johann Clusener innehat, übereignete und ihm 26 Pfennige auszahlte.
Siegelankündigung: Der Aussteller.
"Geben .. 1534 am Sampstage nach Lamperti ep."
Charter: 810
Date: 1534 Oktober 2
Abstract: Der Schultheiß von Sayn, Jakob Brender und seine Frau Katharina pachten erblich vom Laacher Abt Peter von Remagen ein Landstück bei der Oendorfer ("Undorffer") Mühle, genannt die Viehwiese der Laacher Herren. Diese liegt am Mühlenteich und verläuft entlang des Weges nach Bendorf, bei dem großen Graben und bei dem Land, das die Aussteller schon früher von der Abtei gepachtet haben. Als Pacht zahlen die Aussteller jährlich am 11. November (Martin) einen, an den Klosterhof zu Bendorf fälligen Zins von zwölf Weißpfennigen, Koblenzer Währung. Der Laacher Hofmann zu Bendorf darf diese Weide nach der Heuernte ebenfalls weiterhin benutzen, wenn die Wiesen offen sind und wenn der gemeinsame Kuhhirte von Sayn das Vieh dorthin treibt.
Siegelankündigung: Schultheiß und Schöffen von Sayn auf Bitten der Aussteller.
"Geschehen .. 1534 am Frytag nach Remigii".
Charter: 812
Date: 1534 Oktober 2
Abstract: Abt Peter von Remagen und der Konvent von Laach verpachten dem Sayner Schultheißen Jakob Brender und dessen Frau Katharina die in der Urkunde vom selben Tag, Best. 128 Nr. 810, beschriebene Liegenschaft zu den dort aufgeführten Bedingungen:
Das Landstück bei der Oendorfer ("Undorffer") Mühle, genannt die Viehwiese der Laacher Herren, liegt am Mühlenteich und verläuft entlang des Weges nach Bendorf, bei dem großen Graben und bei dem Land, das die Aussteller schon früher von der Abtei gepachtet haben. Als Pacht zahlen die Aussteller jährlich am 11. November (Martin) einen, an den Klosterhof zu Bendorf fälligen Zins von zwölf Weißpfennigen, Koblenzer Währung. Der Laacher Hofmann zu Bendorf darf diese Weide nach der Heuernte ebenfalls weiterhin benutzen, wenn die Wiesen offen sind und wenn der gemeinsame Kuhhirte von Sayn das Vieh dorthin treibt.
Siegelankündigung: Die Aussteller mit dem gemeinsamen Konventssiegel.
"Gegeben .. 1534 am Freitag nach Remigii".
Charter: 432
Date: 1535 Mai 18
Abstract: Der Priester Antonius Boeych, Peter Boeych, Katharina, Witwe des Johann Boeych, die Ehepaare Andreas Gyr und Else, Nikolaus Ferber und Margarethe, Matthias Synß und Grete sowie Grete von Bürresheim, Witwe des Meyß von Düngenheim, verkaufen Abt Peter und dem Konvent von Laach ihr Viertel des Hofes Geisheck mit Zubehör, das sie von dem verstorbenen Pfarrer von Beulich ("Buelich") und Lahnstein, Alexander ("Sander") Boeych, geerbt haben, um 45 bereits bezahlte Gulden, Mayener Währung.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller die Schöffen von Mayen mit dem Schöffensiegel.
"Datum feria tertia post Penthecostes .. 1535".
Charter: 796
Date: 1536 Juni 1
Abstract: Schreiben des Laacher Abtes Peter von Remagen an den Archidiakon von Karden, Kuno von Metzenhausen, oder an dessen Vertreter im Archidiakonat: Infolge der Resignation des Kastor Kleutgen sei die Stelle des Altaristen oder Vikars des heiligen Kreuzaltars in der Krufter Pfarrkirche vakant, deren Besetzung ihm zustehe. Deshalb präsentiere er ihm den Kleriker der Trierer Diözese und Priester Antonius Dionisii aus Kruft und bittet um dessen Investitur.
Siegelankündigung: Der Aussteller mit dem "sigillum abbatialitatis nostre".
"Datum .. 1536 die vero Jovis que fuit prima mensis Junii".
Charter: 433
Date: 1536 Juli 26
Abstract: Nikolaus Verfer der Ältere, Nikolaus Ferber ("Verfer") der Junge und dessen Frau Margarethe verkaufen um bereits bezahlte 48 Gulden dem Laacher Abt Peter von Remagen und dem Konvent ihr Viertel an dem Hof Geisheck mit Zubehör, das Nikolaus Verfer der Ältere von seinem Schwager Johann Ludwig und dessen Frau Else gekauft hat.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller die Schöffen von Mayen.
"Datum altera Jacobi ap. .. 1536".
Charter: 434
Date: 1536 Dezember 5, Virneburg
Abstract: Graf Kuno von Virneburg und Neuenahr, Herr zu Saffenberg und Sombreff, gibt der Abtei Laach seinen Teil am Geishecker Hof zurück.
Ankündigung des Sekrtessiegels und der Unterschrift des Ausstellers.
"Datum et actum Virnembergh am Dinstag nach Barbara 1536".
Charter: 813
Date: 1537 März 4
Abstract: Herbert von Breitbach bekundet, vom Laacher Abt Peter von Remagen die Lehen empfangen zu haben, die schon seine Vorfahren von der Abtei hatten, nämlich einen Weinberg mit einem Obstgarten "zu Braed in dem Bergh under dem Born", in der Gemarkung Kell.
Siegelankündigung: Der Aussteller.
"Geben am Sontag Oculi mei. 1536 st. Tr."
Charter: 440
Date: 1537 August 14
Abstract: Der Schultheiß von Leutesdorf, Peter Surmuß und seine Frau Sibylle, tauschen mit Abt Peter, dem Prior und dem Konvent von Laach Liegenschaften: Die Abtei erhält den Weinberg in der Gemarkung Leutesdorf "im Schailmonndtt", zwischen den Weinbergen des Theben Remoltt und des Peter Murer, den die Aussteller von ihren Eltern geerbt haben. Dafür gibt sie einen Garten im Dorf Leutesdorf zwischen dem Hof, dem Pflenzer des Klosters und dem Land der Aussteller, der an die Rheinmauer ("Rhyne Mure") stößt. Die Aussteller übernehmen die Unterhaltspflicht dieser Mauer und verpflichten sich ferner, den auf dem getauschten Weinberg haftenden Zins von vier Weißpfennigen weiterhin zu bezahlen.
Siegelankündigung: Die Schöffen von Leutesdorf mit ihrem Schöffensiegel.
"Gebenn uff Dinstag nach s. Laurentius Tag m. ... 1537".
Charter: 437
Date: 1539 Januar 29, Laach
Abstract: Instrument des Priesters und Klerikers der Trierer Diözese und päpstlichen Notars, Antonius Boeych ("Boeysch") von Mayen, über den vor ihm seitens der Abtei Laach, vertreten durch Abt Peter von Remagen, durch den Prior Augustin von Koblenz und durch den Laacher Kellerar Wilhelm von Braubach ("Brubach"), mit Johann Vaßbinder von "Hoyff" geschlossenen Vertrag: Die Abtei wird Johann auf dessen Lebenszeit mit solchem Essen und Trinken, wie es für Dienstboten des Klosters üblich ist, versorgen, ihm alle zwei Jahre einen Rock und jährlich ein Paar Hosen, Wams und Schuhe geben und ihm, weil er über kein Vermögen verfügt, durch den Kellerar jährlich drei Gulden zur Besorgung seiner anderen Notwendigkeiten ("wilches syn Drynckgelt, Hembder unnd andere kleine Noitsachen zu bekommen, Johann zu synen Willen gebräuchen soll") reichen. Dafür verspricht Johann, sein Handwerk zum Nutzen der Abtei auszuüben und den Weisungen der Abtei nachzukommen. Umgang mit Frauen soll er nur mit Zustimmung des Abtes haben. Wenn er hierin, oder in anderen Dingen sündigt, soll er sich der gewöhnlichen Buße und Strafe der Regel ("nach Ordens Boyß, Straiff unnd Pein") unterwerfen. Falls er sich jedoch hiergegen auflehnt und nicht länger im Konvent verbleiben will oder kann, soll er ungehindert gehen, wobei ihm die Abtei nur die 20 Gulden aushändigen muss, die er ihr vor Vertragsabschluss gegeben hat. Falls er sich zu verheiraten wünscht, soll er sich zu einem neuen Vertrag mit der Abtei bereit finden.
"Geschehen zum Laych in der Abtdyen in der Stoben ... 1538 st. Tr. ... uf Mytwoch sent Valerius Tag, der dar was des 29. Tags im Hartmaint".
Charter: 1208
Date: (1539 April 8) 16. Jahrhundert
Abstract: Abt Peter von Remagen, der Prior Augustin Machhausen ("Machhuys") und der Konvent von Laach bekunden, dass sie nach Beratung im Kapitel dem Grafen Heinrich von Isenburg-Grenzau für bereits bezahlte 580 Gulden, den Gulden zu 24 Pfennigen, Koblenzer Währung, gerechnet, den Hof des Klosters zu Minkelfei bei Maischeid mit allen Rechten, ausgenommen nur das Hofgeding, mit seinem Zubehör und vor allem mit den im einzelnen aufgezählten Ländereien, sowie mit den Einkünften, auch des jährlichen Zehnten von zehn Malter Hafer zu Kleinmaischeid, verkauft haben. Dieser Hof ist frei von Schulden und Zinsbelastungen, ausgenommen nur zwei Fuder Heu, nämlich ein Fuder an die Herrschaft Isenburg und ein Fuder an den Pfarrer von Maischeid, ausgenommen ferner ein Zins von einem Malter und drei bis vier Simmer Hafer an die Herrschaft Isenburg. Diese Belastungen gehen nun an den Käufer über.
Siegelankündigung: Die Aussteller mit den Siegeln des Abtes und des Konvents, sowie Erzbischof Johann von Trier, mit dessen Zustimmung dieser Verkauf getätigt wurde.
"Geben uff Dinstag in der Osterheiligen Tagen .. 1539".
Charter: 439
Date: 1539 Juli 22, Laach
Abstract: Einigung der Abtei Laach mit den Erben des verstorbenen Mant von Braunsberg, des Pächters des Turmhauses von Obermendig, nach langem Streit wegen der Auslegung des Testamentes des Mant, in dessen Verlauf der Untervogt von Obermendig und Eidam des Mant, Peter Bongart, sogar die Güter der Abtei zu Obermendig hatte pfänden lassen. Strittig war hierbei die Herkunft von 80 Gulden, die Mant der Abtei bezahlt hatte, die jedoch, wie nun festgestellt wird, nicht aus dem Eigentum des Mant, sondern von Dietrich Keiffenheim stammten und zur Fundierung einer Memorie in der Abtei dienten, was Mant jedoch in seinem Testament nicht erwähnt hatte. Die Abtei erhält ihre Hälfte des Turmhauses sowie die 80 Gulden zurück und verpflichtet sich dafür zu einer jährlichen Memorie am 2. August für Dietrich Keiffenheim, für dessen Frau und für ihre Erben sowie für dieses Jahr, wegen des Rückstands, zu zusätzlichen Memorien an den vier Fronfasten. Auch soll die Abtei eine Urkunde des Dietrich Keiffenheim herausgeben, auf Grund deren sie wegen eines Landstückes "im Hyrtzendaill", bei den Gütern des Stifts St. Florin, einen jährlichen Zins von einem halben Malter Korn fordern könnte, der wegen diesen Streites jedoch schon seit zwanzig Jahren rückständig ist, sowie eine weitere Urkunde über einen jährlichen Zins von zwei Pfennigen aus einem Landstück "an dem Dych". Diese beiden Zinse sollen künftig von den Erben des Mant nicht mehr gefordert werden. Die nächsten Erben des Mant, Lens und Peter, müssen jedoch dafür, solange sie leben, für den Verstorbenen in der Kirche zu Obermendig eine jährliche Memorie ausrichten. Vermittler in diesem Streit waren der Dekan von St. Florin zu Koblenz, Dr. Konrad Lengenfelt, der Siegler und Kanoniker dieses Stifts, Otto Breitbach, der Schöffe von Obermendig, Hermann Back und Johann Hamer von Nickenich.
Ausgefertigt wurde die Urkunde in zwei Exemplaren, von denen das eine mit dem Laacher Konventssiegel und das andere mit dem Schöffensiegel von Obermendig besiegelt wurde.
"Actum zum Laich .. 1539 am Tagh Mariae Magdalenae".
Charter: 438
Date: 1539 Juli 22, Laach
Abstract: Einigung der Abtei Laach mit den Erben des verstorbenen Mant von Braunsberg, des Pächters des Turmhauses von Obermendig, nach langem Streit wegen der Auslegung des Testamentes des Mant, in dessen Verlauf der Untervogt von Obermendig und Eidam des Mant, Peter Bongart, sogar die Güter der Abtei zu Obermendig hatte pfänden lassen. Strittig war hierbei die Herkunft von 80 Gulden, die Mant der Abtei bezahlt hatte, die jedoch, wie nun festgestellt wird, nicht aus dem Eigentum des Mant, sondern von Dietrich Keiffenheim stammten und zur Fundierung einer Memorie in der Abtei dienten, was Mant jedoch in seinem Testament nicht erwähnt hatte. Die Abtei erhält ihre Hälfte des Turmhauses sowie die 80 Gulden zurück und verpflichtet sich dafür zu einer jährlichen Memorie am 2. August für Dietrich Keiffenheim, für dessen Frau und für ihre Erben sowie für dieses Jahr, wegen des Rückstands, zu zusätzlichen Memorien an den vier Fronfasten. Auch soll die Abtei eine Urkunde des Dietrich Keiffenheim herausgeben, auf Grund deren sie wegen eines Landstückes "im Hyrtzendaill", bei den Gütern des Stifts St. Florin, einen jährlichen Zins von einem halben Malter Korn fordern könnte, der wegen diesen Streites jedoch schon seit zwanzig Jahren rückständig ist, sowie eine weitere Urkunde über einen jährlichen Zins von zwei Pfennigen aus einem Landstück "an dem Dych". Diese beiden Zinse sollen künftig von den Erben des Mant nicht mehr gefordert werden. Die nächsten Erben des Mant, Lens und Peter, müssen jedoch dafür, solange sie leben, für den Verstorbenen in der Kirche zu Obermendig eine jährliche Memorie ausrichten. Vermittler in diesem Streit waren der Dekan von St. Florin zu Koblenz, Dr. Konrad Lengenfelt, der Siegler und Kanoniker dieses Stifts, Otto Breitbach, der Schöffe von Obermendig, Hermann Back und Johann Hamer von Nickenich.
Ausgefertigt wurde die Urkunde in zwei Exemplaren, von denen das eine mit dem Laacher Konventssiegel und das andere mit dem Schöffensiegel von Obermendig besiegelt wurde.
"Actum zum Laich .. 1539 am Tagh Mariae Magdalenae".
Charter: 1209
Date: (1540 Mai 3) 17. Jh.
Abstract: Der päpstliche und kaiserliche, beim Magistrat der Stadt Köln eingetragene Notar Johann Konrad Scholteis beglaubigt eine Abschrift der Urkunde vom 3. Mai 1540, Best. 128 Nr. 441:
Der Prior Christophorus und der Konvent der Kartause St. Alban bei Trier bekunden, dass sie ihren Streit mit der Abtei Laach beigelegt haben, der zwischen ihnen über die Interpretation der Urkunde aus dem Jahr 1385 (1384) geherrscht hatte, in der die Befreiung des Laacher Grundbesitzes am See, vom Laacher Busch bis zum "Wyltzenstein", von der Zehntforderung des Hofs der Kartäuser zu Nickenich gegen eine jährliche Pauschalzahlung von 14 Simmer Korn vereinbart worden war. Der Streit war dadurch entstanden, dass die Abtei diese Zehntfreiheit auch für ein nun ihr gehörendes, ein Morgen großes Landstück gefordert hatte, das damals Gobel Friiheit inne hatte, sowie durch den Erwerb zweier weiterer Landstücke von insgesamt drei Morgen durch die Abtei, die für diese ebenfalls Zehntbefreiung beanspruchte. Nun vereinbaren beide Klöster, dass Laach weder für das ehemalige Land des Gobel, noch für seine Neuerwerbungen den Zehnt an den Nickenicher Hof zu leisten braucht, diesem jedoch von nun an statt 14 Simmer, jährlich am 24. August (Bartholomäus) 20 Simmer Korn entrichten soll.
Anwesend und Vermittler dieses Vertrags waren Johann Roden von Cochem, Nikolaus von Remagen, Kellner zu Mayen und Ditrich Tzwick von Mendig.
Charter: 441
Date: 1540 Mai 3
Abstract: Der Prior Christophorus und der Konvent der Kartause St. Alban bei Trier bekunden, dass sie ihren Streit mit der Abtei Laach beigelegt haben, der zwischen ihnen über die Interpretation der Urkunde aus dem Jahr 1385 (1384) geherrscht hatte, in der die Befreiung des Laacher Grundbesitzes am See, vom Laacher Busch bis zum "Wyltzenstein", von der Zehntforderung des Hofs der Kartäuser zu Nickenich gegen eine jährliche Pauschalzahlung von 14 Simmer Korn vereinbart worden war. Der Streit war dadurch entstanden, dass die Abtei diese Zehntfreiheit auch für ein nun ihr gehörendes, ein Morgen großes Landstück gefordert hatte, das damals Gobel Friiheit inne hatte, sowie durch den Erwerb zweier weiterer Landstücke von insgesamt drei Morgen durch die Abtei, die für diese ebenfalls Zehntbefreiung beanspruchte. Nun vereinbaren beide Klöster, dass Laach weder für das ehemalige Land des Gobel, noch für seine Neuerwerbungen den Zehnt an den Nickenicher Hof zu leisten braucht, diesem jedoch von nun an statt 14 Simmer, jährlich am 24. August (Bartholomäus) 20 Simmer Korn entrichten soll.
Anwesend und Vermittler dieses Vertrags waren Johann Roden von Cochem, Nikolaus von Remagen, Kellner zu Mayen und Ditrich Tzwick von Mendig.
Siegelankündigung: Die Aussteller mit ihrem gemeinsamen Konventssiegel.
"Geben ... 1540 am Tage investitionis s. crucis".
Charter: 442
Date: 1540 Juni 24
Abstract: Der Abt Benedikt Kessell, der Prior und der Konvent des Klosters St. Pantaleon zu Köln verkaufen für 175 bereits bezahlte Gulden dem Abt Peter von Remagen und dem Laacher Konvent ihre näher beschriebenen Güter in der Gemarkung Leutesdorf, die aus zahlreichen Weinbergen, einem Driesch, einem Busch, sowie einem Haus in der Putzgasse zu Leutesdorf bestehen.
Siegelankündigung: Die Aussteller mit dem Siegel des Abtes und des Konvents.
"Gegeben ... 1540 am Tagh Johannis Baptiste".
Charter: 591
Date: 1541 Januar 25
Abstract: Abt Peter, der Prior und der Konvent von Laach verpachten den Hof des Klosters zu Bendorf mit allem hier näher beschriebenen Zubehör an Weinbergen und Ackerland, an Peter Koningh von Eich ("Aichen") und an dessen Frau Anna auf beider Lebenszeit, gegen ein Drittel der Weinernte. Diese Teilung darf nur in Anwesenheit der Klosterboten erfolgen, deren Verpflegung die Pächter zu stellen haben, wofür sie jedoch Korneinnahmen der Abtei zu Bendorf von fünf Simmer und einem Ohm Wein aus dem Kelterhaus des Klosters erhalten. Von den Erträgen des zum Hof gehörenden Ackerlands müssen sie jährlich zwölfeinhalb Malter Korn, Andernacher Maßes, liefern, von denen fünfeinhalb Malter an den Grafen von Sayn, vier an den Fron zu Bendorf und drei an die Leseleute des Hofes gehen. Das hierbei anfallende Stroh sollen sie ausschließlich für ihren Hof verwenden. Falls sie [verausgabte] Hofgüter erwerben, sind sie zu den gleichen Abgaben wie die anderen Hofleute verpflichtet. Die Instandhaltung der Hofgebäude obliegt den Pächtern, Neubauten dagegen der Abtei: Die Klostergüter zu Oendorf sollen sie zum Besten des Hofes verwenden und dort auch die Wehr am Fluß in Stand halten. Die seit alters zu den Einkünften dieses Hofs gehörenden zwei Wagen Heu aus Maischeid, die wegen der Güterveräußerung der Abtei nun wegfallen, wird ihnen die Abtei durch Ankauf von Heu ersetzen. Auch soll Peter das Schultheißenamt zu Bendorf bekleiden, in welchem Fall ihm die Abtei jährlich einen Rock gibt.
Siegelankündigung: Die Aussteller mit dem gemeinsamen Konventssiegel.
"Geben .. 1540 conversionis Pauli".
Charter: 443
Date: 1542 Juni 15
Abstract: Die Geschwister Ludwig, Bartholomäus, Nikolaus und Anna, Kinder des verstorbenen Mey von Klotten und seiner ebenfalls verstorbenen Frau Margarethe Maickerß, vereinbaren mit ihrem Bruder, dem Laacher Mönch Nikolaus, dass er und sein Kloster als Erbteil einen von den Eltern gekauften Weinberg zu Alken "under der Leyen", genannt "der Entz Gass" und einen weiteren, ebenfalls abgabefreien Weinberg bei Kond, in Richtung auf Ebernach, zwischen den Weinbergen des Nikolaus Brochen von Valwig und Johann Gelkens, erhalten sollen.
Siegelankündigung: Die Schöffen von Kond, Georg Selkirs und Anton Goebelnn.
"Geben ... 1542 am Tage Viti et Modesti mm".
Charter: 598
Date: 1542 November 11
Abstract: Abt Peter von Remagen, der Prior und der Konvent von Laach verpachten dem Ehepaar Johann Bender von [Mosel]Weis ("Weiß") und Gertrud auf ihre Lebenszeit das Haus und den Hof der Abtei mit Zubehör zu Koblenz an der Brücke. Dieses Haus sollen sie persönlich bewohnen, in gutem Stand halten und einen Jahreszins von drei Pfennigen an das Stift St. Florin entrichten. Auch sind sie verpflichtet, in ihm Güter und Gegenstände der Abtei zu verwahren, deren Geschäfte in der Stadt zu besorgen, den Abt, Prior oder Konventuale des Klosters zu beherbergen, wenn sie in der Stadt zu tun haben und sie gegen Bezahlung zu verpflegen sowie den inventarisierten Hausrat in gutem Stand zu halten.
Siegelankündigung: Die Aussteller mit dem gemeinsamen Konventssiegel ad causas.
"Gebenn ... 1542 am Thaig Martini ep."
Charter: 596
Date: 1543 September 1
Abstract: Philipp Haust, Herr zu Ulmen, bekundet, vom Laacher Abt Peter von Remagen mit dem Drittel des Hofes Fahrendei auf dem Klottener Berg belehnt worden zu sein, das früher die Herren von Winnenburg zu Lehen trugen und das er nach ihrem Aussterben aus besonderer Gunst und Freundschaft von der Abtei erhielt.
Siegelankündigung: Der Aussteller.
"Geben .. 1543 am Tag Egidii conf."
Charter: 611
Date: 1543 November 11
Abstract: Dietrich von Dietz ("Deitz") der Ältere bekundet, vom Laacher Abt Peter von Remagen die Lehen erhalten zu haben, die früher die Familie Mielen, genannt von Dieblich, von der Abtei hatte, nämlich eine jährliche Rente von sechs Ohm Wein zu Hatzenport vom Vogt von Kern, zwölf Pfund Öl und drei Weinberge in der Gemarkung Dieblich sowie jährlich 15 Mark, Münstermaifelder Währung, angewiesen auf 13 Ohm Wein zu Hatzenport.
Siegelankündigung: Der Aussteller.
"Gebenn .. 1543 am Thaig Martin ep."
Charter: 445
Date: 1544 März 28
Abstract: Anton ("Thonis") Huprecht und seine Frau Margarethe, wohnhaft zu Breisig, verkaufen Abt Peter und dem Kloster Laach ihren Weinberg in der Gemarkung Breisig, genannt "am Duffen Rech", um 31 Gulden Andernacher Währung.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller der Schultheiß Nikolaus Hoengenn und die Schöffen von Breisig, Simon Aytgenn, Peter Barbell, Janus Click der Junge, Leonhard ("Lenhart") von Niederlützing, Matthias ("Meiß") Longenn von Gönnersdorf und Wilhelm von Heimersheim.
"Gescheynn .. 1544 am Fritagh nach dem Sonthag Letare Hierusalem".
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