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Charter: Best. 128, Laach, Benediktinerkloster 439
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Signature: 439
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1539 Juli 22, Laach
Einigung der Abtei Laach mit den Erben des verstorbenen Mant von Braunsberg, des Pächters des Turmhauses von Obermendig, nach langem Streit wegen der Auslegung des Testamentes des Mant, in dessen Verlauf der Untervogt von Obermendig und Eidam des Mant, Peter Bongart, sogar die Güter der Abtei zu Obermendig hatte pfänden lassen. Strittig war hierbei die Herkunft von 80 Gulden, die Mant der Abtei bezahlt hatte, die jedoch, wie nun festgestellt wird, nicht aus dem Eigentum des Mant, sondern von Dietrich Keiffenheim stammten und zur Fundierung einer Memorie in der Abtei dienten, was Mant jedoch in seinem Testament nicht erwähnt hatte. Die Abtei erhält ihre Hälfte des Turmhauses sowie die 80 Gulden zurück und verpflichtet sich dafür zu einer jährlichen Memorie am 2. August für Dietrich Keiffenheim, für dessen Frau und für ihre Erben sowie für dieses Jahr, wegen des Rückstands, zu zusätzlichen Memorien an den vier Fronfasten. Auch soll die Abtei eine Urkunde des Dietrich Keiffenheim herausgeben, auf Grund deren sie wegen eines Landstückes "im Hyrtzendaill", bei den Gütern des Stifts St. Florin, einen jährlichen Zins von einem halben Malter Korn fordern könnte, der wegen diesen Streites jedoch schon seit zwanzig Jahren rückständig ist, sowie eine weitere Urkunde über einen jährlichen Zins von zwei Pfennigen aus einem Landstück "an dem Dych". Diese beiden Zinse sollen künftig von den Erben des Mant nicht mehr gefordert werden. Die nächsten Erben des Mant, Lens und Peter, müssen jedoch dafür, solange sie leben, für den Verstorbenen in der Kirche zu Obermendig eine jährliche Memorie ausrichten. Vermittler in diesem Streit waren der Dekan von St. Florin zu Koblenz, Dr. Konrad Lengenfelt, der Siegler und Kanoniker dieses Stifts, Otto Breitbach, der Schöffe von Obermendig, Hermann Back und Johann Hamer von Nickenich. Ausgefertigt wurde die Urkunde in zwei Exemplaren, von denen das eine mit dem Laacher Konventssiegel und das andere mit dem Schöffensiegel von Obermendig besiegelt wurde. "Actum zum Laich .. 1539 am Tagh Mariae Magdalenae".  

Ausfertigung, Pergament

an Pergamentpressel Schöffensiegel von Obermendig (wie Ewald, Rheinische Siegel Tafel 45 Nr. 6)
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    Eine weitere Ausfertigung, jedoch mit Siegel ad causas der Abtei, in Best. 128 Nr. 438
     
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