Charter: Best. 128, Laach, Benediktinerkloster 441
Signature: 441
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1540 Mai 3
Der Prior Christophorus und der Konvent der Kartause St. Alban bei Trier bekunden, dass sie ihren Streit mit der Abtei Laach beigelegt haben, der zwischen ihnen über die Interpretation der Urkunde aus dem Jahr 1385 (1384) geherrscht hatte, in der die Befreiung des Laacher Grundbesitzes am See, vom Laacher Busch bis zum "Wyltzenstein", von der Zehntforderung des Hofs der Kartäuser zu Nickenich gegen eine jährliche Pauschalzahlung von 14 Simmer Korn vereinbart worden war. Der Streit war dadurch entstanden, dass die Abtei diese Zehntfreiheit auch für ein nun ihr gehörendes, ein Morgen großes Landstück gefordert hatte, das damals Gobel Friiheit inne hatte, sowie durch den Erwerb zweier weiterer Landstücke von insgesamt drei Morgen durch die Abtei, die für diese ebenfalls Zehntbefreiung beanspruchte. Nun vereinbaren beide Klöster, dass Laach weder für das ehemalige Land des Gobel, noch für seine Neuerwerbungen den Zehnt an den Nickenicher Hof zu leisten braucht, diesem jedoch von nun an statt 14 Simmer, jährlich am 24. August (Bartholomäus) 20 Simmer Korn entrichten soll.
Anwesend und Vermittler dieses Vertrags waren Johann Roden von Cochem, Nikolaus von Remagen, Kellner zu Mayen und Ditrich Tzwick von Mendig.
Siegelankündigung: Die Aussteller mit ihrem gemeinsamen Konventssiegel.
"Geben ... 1540 am Tage investitionis s. crucis". Siegel abgegangen
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durch Unterschrift und gestempeltes Notariatssignet beglaubigte Abschrift des 17. Jahrhunderts, angefertigt durch den päpstlichen und kaiserlichen und beim Magistrat der Stadt Köln eingetragenen Notar Johann Konrad Scholteis, in Nr. 1209Landeshauptarchiv Koblenz, Best. 128, Laach, Benediktinerkloster 441, in: Monasterium.net, URL </mom/DE-LHAKO/128/441/charter>, accessed at 2024-11-28+01:00
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