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Charter: Best. 128, Laach, Benediktinerkloster 480
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1568 Juli 27, Laach
Instrument des Klerikers der Trierer Diözese und kaiserlichen und päpstlichen Notars, Johann Bongart von Mendig, über die Anzeige des Priors und des Konvents von Laach an den Trierer Erzbischof Jakob über die Wahl des Johann von Cochem zum Abt von Laach: Nachdem der Laacher Abtsstuhl infolge des Todes des Johann Augustin vakant geworden sei, hätten sie, zusammen mit den Äbten Nikolaus von Deutz und Andreas von Brauweiler, als Tag der Neuwahl den Freitag den 23. Juli ("Veneris post festum divae Magdalenae") festgesetzt, die hierzu Berechtigten geladen und diesen Termin auch öffentlich an der Laacher Kirchentür anschlagen lassen. Sie hätten ihn dann aber auf den 27. Juli verschoben, damit alle die Möglichkeit hätten, anwesend zu sein. Nach den Anordnungen des Basler Konzils und gemäß ihren Statuten hätten sie vor der Wahl zunächst im Chor des Münsters eine Messe zum heiligen Geist gesungen, bei der alle Priestermönche mitzelebriert und die anderen die Eucharistie empfangen hätten, und sich darauf, zusammen mit den beiden Äbten, dem Notar und anderen Zeugen in den Kapitelsaal begeben. Dort seien durch den Deutzer Abt Nikolaus die vor der Wahl erforderlichen, näher beschriebenen Schritte erfolgt, worauf der Konvent einstimmig beschlossen habe, die Wahl durch Kompromissare vorzunehmen. Hierzu seien die beiden anwesenden Äbte und der Laacher Mönch Peter von Neuss ("Novesianus") bestimmt worden, worauf sich der Konvent durch einen hier inserierten Eid verpflichtet habe, deren Wahl anzunehmen. Danach hätten sich die Kompromissare zurückgezogen, die Mönche einzeln, beginnend mit dem Prior, vorgeladen und einen jeden nach seinem Votum befragt, das vom Notar schriftlich festgehalten worden sei. Dabei habe sich gezeigt, dass der größte Teil der Stimmen auf den ehemaligen Laacher Kellerar Johann von Cochem gefallen sei, worauf Abt Nikolaus von Deutz, auch namens der anderen Kompromissare, ihn zum Abt gewählt und proklamiert habe, der darauf vom Konvent gebeten worden sei, die Wahl anzunehmen. Als dieser eingewilligt habe, sei er unter dem Läuten der Glocken ins Münster zum Hochaltar geführt worden, wo ein "Te Deum" gesungen worden sei. Siegelankündigung: Der Konvent mit seinem Siegel. "Acta sunt haec … 1568 … in nostro monasterio Lacensi .. vigesima die mensis Julii in loco nostro capitulari".  

Ausfertigung, Pergament

Siegel abgegangenNotarius Description: Signet und Vermerk des Notars
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    gleichzeitige Abschrift in Best. 1C 39 S. 74-80; in der Datierung zunächst nur: "vicesima die", durch spätere Überschreibung jedoch in 27 geändert


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