useridguestuseridguestuseridguestERRORuseridguestuseridguestuseridguestuseridguestuseridguest
Charter: Best. 128, Laach, Benediktinerkloster 486
Fonds > DE-LHAKO > 128 > 486
Signature: 486
Zoom image:
Add bookmark
Edit charter (old editor)
1597 Juni 9
Vertrag zwischen der Abtei Laach und den Märkern von Kruft über die Nutzungsrechte in den beiden, zwischen den Gerichten von Ober- und Niedermendig sowie von Bell gelegenen Breidelwäldern, nachdem der langjährige Streit hierüber vor dem kurtrierischen Hofgericht zu Koblenz behandelt worden war und von diesem an Schiedsleute zurückverwiesen wurde. Diese waren seitens der Abtei der Vogt von Obermendig, Arnold Kolb, der Schöffe und Bürger zu Niedermendig, Jakob Scherer und der Hofmann zu Bornstal, Quirin Sadler, sowie seitens der Krufter Märker die Bürger und Schöffen von Nickenich, Laux Claßen, Adam Königh und Gerhard Engels sowie der Notar und Andernacher Bürger Jakob von Kerpen. Diese vereinbarten folgenden Vergleich, zu dessen Annahme sich beide Parteien verpflichteten: Die Märker stellen der Abtei jährlich zwischen Weihnachten und Lichtmeß vier Wagen Brennholz und zwei Wagen Reisig sowie bei Bedarf das Mühlenholz. Zur Eckermast darf der Krufter Pfarrer jährlich zwei Schweine in die Breidel mitgeben. Falls die Märker jedoch diese Mast verkaufen, hat die Abtei ein Vorkaufsrecht. Ferner besitzt die Abtei in den Breidelwäldern für ihre Schafherde vom 11. November (Martin) bis zum 17. März (Gertrud) und für ihre Rinderherde das ganze Jahr hindurch das Weiderecht. Davon abgesehen soll die Abtei die Märker jedoch bei ihrem angestammten Recht belassen, die, wie seit alters, für ihre Versammlungen ihr Messinghorn benutzen dürfen und Waldfrevel ohne Mitwirkung der Abtei ahnden, den Gewinn aus den Waldungen für sich verwenden sowie Schützen und Waldhüter selbst bestellen können. Jede Partei soll ihre Prozesskosten selbst tragen. Siegelankündigung: Der Abt und der Konvent mit ihren Siegeln, die Gerichtsschöffen von Kruft, sowie auf Bitten der Märker die Heimbürgen der 14 Pellenzdörfer mit dem Siegel des Pellenzgerichts. "Geben .. 1597 den 9. Tagh Monatz Junii".  

Ausfertigung, Pergament

An Pergamentpressel vier Siegel; Siegel 1 abgegangen; Siegel 2 beschädigtes Siegel ad causas; Siegel 3 stark beschädigtes Krufter Schöffensiegel (wie Ewald, Rheinische Siegel 3 Tafel 43 Nr. 12); Siegel 4 stark beschädigtes Siegel des Pellenzgerichts (wie Ewald, Rheinische Siegel Tafel 43 Nr. 8)
    Graphics: 
    x

    Comment

    In Nr. 1229 durch den Notar Johann Apollinaris Roesgen beglaubigte Abschrift des 17. Jahrhunderts, dort auch Zusammenstellung der Vertragspunkte, die durch den Notar Johann von Kerpen beglaubigt wurden, sowie ursprünglicher Vergleichsvorschlag der Abtei (Konzept mit zahlreichen Korrekturen), ferner Aufzeichnungen (des Laacher Abtes Johann von Cochem?) über vergebliche Vergleichsverhandlungen zwischen der Abtei und den Märkern am 21. April 1594: "Es seindt in diesem Gesprech allerhandt Wort und uffrurischen mutwilligen Reden ingelauffen, darauß ire hartneckige und freweliche Gemütter wohl zu mercken ... Sie wulten viel lieber ir Antheil an den Breydeln mit Recht verlieren, dan dem Closter etwas zu guten komen lassen etc. ... Im Abschiedt haben ich mich zu aller Gutlichkeit erpotten, darzu uss den nehesten umbligenden Dorffern 4 oder mehr verstendiger Mennern etc. Daruff die von Crufft geantwort: Sulche Leut verstehen der Sachen nit. Es mussen gelerte Leut sein".
     
    x
    There are no annotations available for this image!
    The annotation you selected is not linked to a markup element!
    Related to:
    Content:
    Additional Description:
    A click on the button »Show annotation« displays all annotations on the selected charter image. Afterwards you are able to click on single annotations to display their metadata. A click on »Open Image Editor« opens the paleographical editor of the Image Tool.