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Charter: Best. 128, Laach, Benediktinerkloster 516
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Signature: 516
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1613 Mai 18 - Mai 27, Laach
Instrument des kaiserlichen und päpstlichen und von der Kanzlei des Kölner Erzstifts approbierter Notars, Albert Ruidt aus Andernach, dass ihm zunächst im Kreuzgang der Abtei von Gladbach der Gladbacher Abt Arnold von Huckelhoven sowie der Laacher Prior Kaspar Bolen und sämtliche, hier namentlich genannte Laacher Konventualen folgendes angezeigt hätten: Sie seien durch den Gladbacher Abt zum Kapitel zusammen gerufen worden, wo dieser ihnen erklärt habe, daß der derzeitige Laacher Abt, der schwer erkrankte Prinzipalpräses der Bursfelder Union, Johann von Kettig, um die Wahl eines Koadjutors mit dem Recht der Nachfolge gebeten habe, um die Gefahren einer Vakanz nach seinem Tod zu vermeiden. Darauf sei er, Arnold, vom Abt, Prior, Konvent und vom Syndikus der Abtei gebeten worden, dieser Wahl als Kommissar vorzustehen, weshalb er auf heute, den 18. Mai, eine Wahlversammlung einberufen habe, zu der alle Wahlberechtigten bis auf den sich schriftlich entschuldigenden Ebernacher Propst Michael von Wehr erschienen seien. Sodann beschreibt der Notar den Verlauf dieser Wahlversammlung, bei der er, der Beichtvater Winand der Nonnen auf Oberwerth bei Koblenz und die Dr. iur., bzw. phil. Anton Longenus und Cornelius Burgh von Köln anwesend waren, nicht jedoch der kranke Abt, und das dabei beobachtete, hier nicht beschriebene Zeremoniell. Die Konventualen hätten einzeln erklärt, daß sie im Besitz des Stimmrechts seien, daß sie den mehrheitlich Gewählten als ihren Koadjutoren betrachten werden, und daß sie "per viam compromissi" abstimmen wollten, so daß die von der Majorität abweichenden Voten dieser Mehrheit zugerechnet werden sollen, damit die Wahl einstimmig werde. Hierauf habe jeder Konventual im Geheimen dem Gladbacher Abt sein Votum kundgetan, der danach die abweichenden Stimmen der Mehrheit zurechnete und erklärte, daß der Laache Mönch Johann Schweitzer einstimmig zum Koadjutor gewählt sei. Dieser habe der Wahl auf Bitten der Anwesenden schließlich zugestimmt, worauf er in das Münster geleitet wurde. Am Montag, den 27. Mai 1613, habe sich das Laacher Kapitel in Anwesenheit des Notars unter dem Vorsitz des Gladbacher Abtes erneut versammelt, der verkündet habe, daß der bisherige Abt Johann von Kettig gestorben sei. Da Johann Schweitzer mit dem Recht der Nachfolge gewählt wäre, erübrige sich eine erneute Wahl. Um jedoch Formfehler zu vermeiden, fordere er den Konvent auf, mögliche Einwände nun geltend zu machen. Da solche nicht erfolgten, habe er Schweitzer als Laacher Abt proklamiert, der heirauf erneut zum Münster geleitet wurde, wo nun eine öffentliche Proklamation stattfand. Anwesend: Neben dem Notar der Dr. iur. Anton Longenus, Johann Eidelback und Friedrich Becker.  

Ausfertigung, Pergament

Notarius Description: Signet und Vermerk des Notars
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