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Charter: Best. 128, Laach, Benediktinerkloster 646
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Signature: 646
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1478 April 5
Abt Johann, der Prior und der Konvent von Laach verpachten erblich dem Peter Weckesser von Niedermendig sowie dem Dietrich Keymbener von Obermendig und ihren Erben den dem Kloster gehörenden halben Steinbruch auf dem Laacher Graben unter dem in Best. 128 Nr. 377 beschriebenen Bedingungen: Sie sollen ihn nach Steinbruchrecht ("als Leyhen Recht ist") ausbeuten und solange der Abtei den neunten Pfennig geben. Sie verpflichten sich, neben diesem Steinbruch einen neuen auf ihre Kosten anzulegen, der gleichfalls zur Hälfte der Abtei gehören soll und von dem sie Laach ebenfalls den neunten Pfennig geben. Die andere Hälfte des Steinbruchs gehört Peter Weckesser und Nikolaus Jogels, die der Abtei hiervon den zehnten Pfennig geben, wie in einem Vertrag zwischen diesen beiden und Jogels Schwester Grete festgelegt wurde. Aufschüttungen ("Anwerffung") sollen sie nur mit Zustimmung der Abtei machen, auch das meiste im Steinbruchbetrieb gebrauchte Holz stellen, mit Ausnahmen einiger spezieller Hölzer ("Repelen, Gaddern und Pust"), die das Kloster beschafft. Siegelankündigung: Die Aussteller mit dem Siegel des Konvents, genannt ad causas. "Datum .. 1478 uff Sontag Misericordias domini".  

Ausfertigung, Pergament

Siegel abgegangen
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