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Charter: Best. 128, Laach, Benediktinerkloster 698
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Signature: 698
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1617 Januar 4
Johann Schweitzer, Abt zu Laach und Herr zu Kruft, der Prior und der Konvent von Laach bekunden: Die Untertanen der Abtei zu Kruft würden wegen Kornankäufe für ihren Unterhalt, infolge des Ernteausfalls nach mehreren Jahren des Misswuchses dem Andernacher Bürger und Achter Walter Hillesheim insgesamt 1800 Kölner Gulden schulden, die sie in fruchtbaren Jahren wieder zurück bezahlen wollen. Weil diese Misswuchsperiode jedoch noch immer anhält, habe die Abtei aus Mitleid und als Obrigkeit dieses Dorfes dem Hillesheim die Bezahlung versprochen, könne nun aber wegen der ungünstigen Zeiten und wegen der notwendigen Bauten und Reparaturen des Klosters dieser Verpflichtung ebenfalls nicht nachkommen. Deshalb verschreibt sie dem Hillesheim einen jährlichen, am 11. November (Martin) fälligen Zins von 105 Kölner Gulden bis zur Ablösung dieser Schuld nach vierteljähriger Kündigung, und setzt hierfür ihren Hof zu Leutesdorf zur Sicherheit. Siegelankündigung: Die Aussteller mit dem Siegel des Abtes. "Geben ... 1616 ahm 4. Monatstag Januarii".  

Ausfertigung, Pergament

an Pergamentpressel beschädigtes Siegel (wie Resmini, Laach S. 388)
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    Urkunde durch Einschnitte kassiert
    Rückvermerk: Von Walter Hillesheim ("Hilssem") und von dem Notar Johann Agricola unterschriebener Vermerk, dass der Laacher Abt Christian am 19. März 1626 in Anwesenheit des Andernacher Schöffen und Ratsherrn Balthasar Sohlen und des Notars diese Verschreibung abgelöst hat
     
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