Charter: Best. 128, Laach, Benediktinerkloster 80
Signature: 80
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1292 April 26, Mayen
Margarethe, Witwe des Dietmar ("Dythmari") von Kruft, genannt Muckelart, und ihre Kinder Hermann, Johann, Margarethe und Ida ("Yda") bekunden: Nachdem Margarethes Bruder Konrad, genannt "Suetzel", von Abt Dietrich und vom Konvent zu Laach seine Güter zu Kruft zu Lehen genommen, darüber einen Lehnseid geleistet und durch seine und seiner Freunde Bitten erreicht habe, dass diese Güter seiner Frau Sophie auf deren Lebenszeit zugestanden würden, sei er ohne Kinder gestorben.
Darauf hätten sie, Margarethe und ihre Kinder, als die nächsten Erben auf diese Güter Anspruch erhoben, nach Einsicht in die Urkunden über diese Lehensnahme und nach Beratung und Bemühung ihrer Freunde, des Ritters Gerhard von Mayen ("Meyene") und ihres Vormundes ("tutoris corporum et rerum nostratum") Kuno von Bürresheim ("Berrenzheim"), ihren Irrtum jedoch erkannt, auf die Güter verzichtet und sich dem Gutdünken von Abt und Konvent unterworfen. Diese hätten als unverhoffte Gnade und aus Mitleid und Freigiebigkeit ihr und ihren Kindern als Entschädigung für diese Güter Einkünfte von 20 Malter Korn zugestanden und hiervon zehn Malter durch die Zahlung von 30 Mark Pfennige abgelöst. Für diese Summe verspricht Margarethe neuen Besitz zu erwerben, oder aus ihrem derzeitigen Besitz einen adäquaten Teil zu bestimmen, den sie von der Abtei zu Lehen nehmen wird, an die dieses Gut auch beim Fehlen männlicher Erben nach Lahnsrecht fällt. Die restlichen Einkünfte von zehn Malter Korn dagegen werden Margarethe und ihre Kinder zunächst erhalten, bis sie die Abtei nach dem Tod der Sophie mit dem gleichen Geldbetrag in der selben Art ablösen wird. Infolge der Bitten ihrer Freunde haben der Abt und der Konvent ferner Margarethes Bruder Heinrich als Mönch des Klosters aufgenommen. Neben Margarethe und ihren Kindern erklären auch der Abt und der Konvent die Verbindlichkeit des Vertrags.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller Erzbischof Boemund von Trier, der den Vertrag ausdrücklich billigt und unter seinen Schutz stellt, Graf Robert ("Roperti") von Virneburg und der Edelherr ("honesti viri") Ritter Gerhard von Mayen ("Meyne").
Anwesend: Der Laacher Kellerar Hermann, die Ritter Walter von Mayen ("Meyene"), Rudengerus von Kruft, Gerhard von Mayen und Diethard von Dieblich ("Dyueliche"), ferner Kuno von Bürresheim ("Burrenzheim"), Walter von Bell, der Schultheiß Jakob und die Schöffen von Kruft u.a.
"Actum Meyene ... datum ... 1292 in crastino b. Marci ev." an Hanfschnüren drei Siegel: Siegel 1 beschädigt: Erzbischof Bohemund von Trier (wie Ewald, Rheinische Siegel 2 Tafel 9 Nr. 2, Rücksiegel ebenda Nr. 5); Siegel 2 stark beschädigt: Graf Robert von Virneburg (Vordersiegel siehe Best. Nr. 75; Umschrift: ...M ROBERTI COMITIS DE VIR ...; Rücksiegel rund, 3,9 cm, im Siegelfeld mit Rauten (4:3) belegter Schild, Umschrift: ...COMITIS DE VERNE...); Siegel 3 schildförmig (3,5 x 4,3 cm): Gerhard von Mayen (im Siegelfeld Schild: unter dreilätzigem Kragen drei (2:1) schräggelegte Hämmer; Umschrift: S GERARDI MILIT[IS] DE MEYNE)
Bibliography:
- Druck: Wegeler Nr. 104 S. 61-62 (zahlreiche Abweichungen vom Original); Regest: MRR 4 Nr. 2007 S. 449
Landeshauptarchiv Koblenz, Best. 128, Laach, Benediktinerkloster 80, in: Monasterium.net, URL </mom/DE-LHAKO/128/80/charter>, accessed at 2024-11-22+01:00
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