Fond: Best. 128, Laach, Benediktinerkloster
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Charter: 72
Date: 1284 November 5
Abstract: Die Schwestern Demud und Sophie, Töchter des Ritters Engelbert von Gondorf ("Guntravia"), verkaufen dem Abt und dem Konvent von Laach für bereits erhaltene 30 Mark die Hälfte ihrer Güter zu Kruft, was den vierten Teil dessen darstellt, was einst ihre Großmutter Sophie von Trier dort an Häusern, Höfen, Gärten, Äckern, Wälder, Wiesen und Weiden besessen hat. Sie verzichten auf die einzeln genannten Einspruchsmöglichkeiten gegen diesen Verkauf.
Siegelankündigung: auf Bitten der Aussteller ihr Verwandter, der Kustos Dietrich des Stifts Münstermaifeld, sowie die Stadt ("oppidum") Münstermaifeld.
Anwesend: Der erwähnte Kustos Dietrich, ihr Vater Engelbert, Th. Wynbusch, der Vogt Hermann sowie die Schöffen von Münstermaifeld, Johann Zuuerlaz, Arnold von Küttig ("Kuttige") und andere hierzu gerufene Kleriker und Laien.
"Actum et datum ... 1284 in die dominica proxima post festum omnium sanctorum".
Charter: 75
Date: 1290 Mai 3, Monreal
Abstract: Johann, Sohn des Ritters Dietrich von Ulmen, bestätigt wie sein Bruder Sibert den durch seinen Vater bestätigten Verkauf des Hofes Emmig, zu dessen Zeitpunkt er noch nicht volljährig war und verzichtet ebenfalls auf alle Ansprüche.
Siegelankündigung: Auf Bitten des Ausstellers der Graf ("venerabilis viri .. comitis") Robert ("Ruperti") von Virneburg und der Ritter Diethard ("Dythardi") von Pfaffendorf ("Paffendorp")
Anwesend: Graf R[obert], Diethard von Pfaffendorf, der Dekan Heinrich von Mayen ("Meyene"), Gerhard, Sohn des Gerhard von Mayen, Konrad, genannt "Vngenade", sowie die Diener Diethards, Dietrich und Roricus.
"Actum et datum apud Moinrayl .. 1290, feria proxima ante dies rogationum".
Charter: 74
Date: 1290 Mai 3
Abstract: Der Kleriker Sibert, Sohn des Ritters Dietrich von Ulmen ("Vlmena"), bestätigt, da er nun volljährig ist, den Verkauf des Hofes Emmig durch seinen Vater an den Abt und an den Konvent von Laach und verzichtet auf genannte Einspruchsmöglichkeiten.
Siegelankündigung: Auf Bitten des Ausstellers der Dekan Dietrich und der Scholaster Arnold des Stifts Münstermaifeld.
Anwesend: Die oben genannten Stiftsherren Dietrich und Arnold, Dietrich von Daun ("Dune"), die Brüder Heinrich und Johann von Braunsberg ("Brunesperg"), der Kanoniker des Stifts Münstermaifeld, Heinrich von Gondorf ("Guntravia"), der Ritter Richard von Pfaffendorf ("Paffendorf"), Arnold, Bruder des genannten Heinrich, der Vikar Jakob des Stifts Münstermaifeld, der Pleban Heinrich von Gappenach, Gerlach, Sohn des Maurus sowie Eberhard, Diener des Dekans [Dietrich] u.a.
"Actum et datum ... 1290 feria quarta ante dies rogationum".
Charter: 77
Date: 1290 Oktober 16
Abstract: Heinrich, genannt Lahner ("Laynere"), von Kruft, schenkt der Abtei Laach wegen Gott und zum Heil seiner Seele und der seiner Eltern seine Hofstätte und sein Haus zu Kruft mit Zubehör, wie dies infolge seiner Ehe in seinen Besitz gekommen ist, sowie alle seine Felder zu Kruft. Er behält sich eine lebenslängliche Rente von jährlich acht Malter Korn oder die Ausstattung mit der Präbende eines Klosterherrn ("prebendam unius domini") vor, falls er das Ordenskleid nehmen will, in welchem Fall diese Rente erlischt. Dafür haben ihm der Abt und Konvent von Laach auf seine Lebenszeit das Haus überlassen, das einst "Eyfelerse" bewohnt hat, das bei seinem Tod oder seinem Eintritt ins Kloster wieder an die Abtei fällt. Falls er als Nichtmönch stirbt, soll er zu Laach beerdigt werden, wobei ihm dann die Abtei die Wohltaten der Gebete, Vigilien, Messen, Almosen, Kasteiungen und Kniebeugen auch durch ein schriftliches Gedächtnis, wie einem Mitbruder und Klosterherrn zuwenden wird.
Siegelankündigung: Auf Bitten des Ausstellers und der Abtei der Propst Wilhelm des Marienklosters außerhalb der Mauern von Andernach.
Anwesend: Der Abt und der Konvent von Laach, der Schultheiß, die Schöffen und die Gemeinde ("universitas") von Kruft u.a.
"Anno. 1290 in vigilia b. Galli abbatis".
Charter: 78
Date: 1290 Dezember 25
Abstract: Eberhard ("Everhardus"), Herr von Grenzau ("Gransawe") bekundet, dass er auf das Recht, jährlich vom Hof des Klosters Laach zu Bendorf zwei Paar Jagdstiefel zu erhalten, das ihm infolge der ihm von seinem verstorbenen Vater noch zu dessen Lebenszeit übertragenen Vogtei über diesen Hof zustand, aus religiösen Motiven ("propter deum") für sich und seine Nachkommen und Erben auf immer und ohne Einschränkung verzichtet hat.
Siegelankündigung: Des Aussteller und sein Bruder Ludwig von Kleeberg ("Cleberg").
"Actum et datum ... 1290 in nativitate domini".
Charter: 719
Date: 1291
Abstract: Der Ritter Siegfried von Stein ("Syfridus de Lapide") bekundet, dass dem verstorbenen Konrad, genannt "Suerzel", einst vom Abt und Konvent zu Laach auf dessen inständige Bitten gestattet worden sei, alle seine Güter, zu Kruft gelegenen Häuser, Höfe, Felder und Wiesen, die er von der Abtei Laach zu Lehen hatte, auf seine Gemahlin Sophie, nun Siegfrieds Ehefrau, zu übertragen. Mit Zustimmung seiner Frau habe er nun der Abtei diese Lehen zurückgegeben, deren Rechtsanspruch an ihnen er gegebenenfalls auch gerichtlich bezeugen wolle. Dafür habe er eine Rente auf Lebenszeit seiner Frau erhalten, nämlich jährlich am 1. Oktober (Remigius") 30 Malter Korn und zehn Malter Hafer, Krufter Maßes, die auf Kosten des Klosters nach Andernach zu liefern sind. Ferner habe er vom Abt und vom Konvent 40 Mark Pfennige erhalten, wofür er und seine Frau einen ihnen zustehenden Zins von vier Mark aus bisher nicht belasteten Weinbergen bei Andernach zu einem auch auf weibliche Nachkommen vererbbaren Lehen nehmen werden. Diese Weinberge liegen auf "Rechtehelde" und auf dem "Kyrchberg"; hinter St. Gervasius.
Siegelankündigung: Der Andernacher Schultheiß Johann von Braunsberg ("Brunsberg") und die Stadt Andernach.
Anwesend: Der Prior Konrad von Laach, der Kaplan Peter, der Krufter Pleban Engelbert, die Ritter Rodengerus vom Werth ("de Insula") und Rodengerus von Kruft, Frater Friedrich, Leiter ("rector") des Hofes in Kruft, der Krufter Schultheiß Jakob u.a.
"Actum et datum … 1291".
Charter: 80
Date: 1292 April 26, Mayen
Abstract: Margarethe, Witwe des Dietmar ("Dythmari") von Kruft, genannt Muckelart, und ihre Kinder Hermann, Johann, Margarethe und Ida ("Yda") bekunden: Nachdem Margarethes Bruder Konrad, genannt "Suetzel", von Abt Dietrich und vom Konvent zu Laach seine Güter zu Kruft zu Lehen genommen, darüber einen Lehnseid geleistet und durch seine und seiner Freunde Bitten erreicht habe, dass diese Güter seiner Frau Sophie auf deren Lebenszeit zugestanden würden, sei er ohne Kinder gestorben.
Darauf hätten sie, Margarethe und ihre Kinder, als die nächsten Erben auf diese Güter Anspruch erhoben, nach Einsicht in die Urkunden über diese Lehensnahme und nach Beratung und Bemühung ihrer Freunde, des Ritters Gerhard von Mayen ("Meyene") und ihres Vormundes ("tutoris corporum et rerum nostratum") Kuno von Bürresheim ("Berrenzheim"), ihren Irrtum jedoch erkannt, auf die Güter verzichtet und sich dem Gutdünken von Abt und Konvent unterworfen. Diese hätten als unverhoffte Gnade und aus Mitleid und Freigiebigkeit ihr und ihren Kindern als Entschädigung für diese Güter Einkünfte von 20 Malter Korn zugestanden und hiervon zehn Malter durch die Zahlung von 30 Mark Pfennige abgelöst. Für diese Summe verspricht Margarethe neuen Besitz zu erwerben, oder aus ihrem derzeitigen Besitz einen adäquaten Teil zu bestimmen, den sie von der Abtei zu Lehen nehmen wird, an die dieses Gut auch beim Fehlen männlicher Erben nach Lahnsrecht fällt. Die restlichen Einkünfte von zehn Malter Korn dagegen werden Margarethe und ihre Kinder zunächst erhalten, bis sie die Abtei nach dem Tod der Sophie mit dem gleichen Geldbetrag in der selben Art ablösen wird. Infolge der Bitten ihrer Freunde haben der Abt und der Konvent ferner Margarethes Bruder Heinrich als Mönch des Klosters aufgenommen. Neben Margarethe und ihren Kindern erklären auch der Abt und der Konvent die Verbindlichkeit des Vertrags.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller Erzbischof Boemund von Trier, der den Vertrag ausdrücklich billigt und unter seinen Schutz stellt, Graf Robert ("Roperti") von Virneburg und der Edelherr ("honesti viri") Ritter Gerhard von Mayen ("Meyne").
Anwesend: Der Laacher Kellerar Hermann, die Ritter Walter von Mayen ("Meyene"), Rudengerus von Kruft, Gerhard von Mayen und Diethard von Dieblich ("Dyueliche"), ferner Kuno von Bürresheim ("Burrenzheim"), Walter von Bell, der Schultheiß Jakob und die Schöffen von Kruft u.a.
"Actum Meyene ... datum ... 1292 in crastino b. Marci ev."
Charter: 76
Date: 1292 Mai 2
Abstract: Heinrich von Rennenberg und seine Frau Mechthild, Tochter des Ritters Dietrich von Ulmen ("Vlmena"), bestätigen den Verkauf des Hofes Emmig durch Dietrich von Ulmen an die Abtei Laach.
Siegelankündigung des Grafen Robert ("Roperti") von Virneburg.
Anwesend: Die Ritter Gerhard von Mayen ("Meyene") und Heinrich von Polch ("Poliche"), ferner Gottfried von Virneburg, Hermann von Bell, Gerhard von Dudelsdorf ("Dudenstorp") und Philipp, Bruder des Grafen Robert u.a.
"Actum et datum ... 1292 in crastino bb. Philippi et Jacobi app".
Charter: 81
Date: 1293-
Abstract: Johann, genannt "Butschart", verzichtet auf alle Rechte, die er wegen seiner als Lehen der Abtei Laach innegehabten Vogtei über die Güter und Angehörigen des Klosters zu Adenhahn ("Adenowe"), oder auf Grund anderer Ansprüche geltend gemacht hat und gibt sie vollständig dem Abt und dem Konvent zurück.
Siegelankündigung des Ausstellers.
Anwesend: Die Ritter Paulus von Eich und Werner, Vogt von Leutesdorf ("Ludensdorph"), sowie die Andernacher Schöffen Munstrerus und Heinrich, genannt von Leyen ("de Leye") u.a.
"Actum ... 1293".
Charter: 79
Date: 1293 Januar 17
Abstract: Der Ritter Johann, genannt Bouschart, erklärt, dass er mit den Leuten der Abtei Laach zu Adenhahn ("Adenhayn") nichts zu schaffen habe, sondern dass er Vasall von Abt und Konvent zu Laach sei und dafür jährlich acht Malter Hafer aus den Einkünften des Laacher Hofes daselbst erhalte.
Siegelankündigung des Ausstellers.
"Datum 1292 in die b. Antonii mon".
Charter: 83
Date: 1295 Oktober 22
Abstract: Der Pleban Siegfried ("Syfridus") von Pommern ("Pumere") bekundet, dass sein Pfarrkind Siegfried ("Syfridus"), genannt vom Kirchhofstor ("de porta cymeterii"), ihn als seinen Pfarrer und Beichtvater an sein Sterbebett gerufen hat, um als Christ sein Testament zu machen. Er habe im Einverständnis mit seiner Frau Guda alle seine Güter zu Bell ("Belle") und Umgebung der Abtei Laach vermacht und ihr zu beider Seelenheil geschenkt, damit beide eine immerwährende Memoria durch die Priester ("dominis") und Brüder ("fratribus") dieses Kloster erhalten würden. Weil Guda aus dieser stillen Verfügung eine öffentliche Schenkung machen wollte, habe sie diese in der Pfarrkirche vor ihm und vor Wilhelm, seinem Gehilfen als Priester, sowie vor dem Ritter Hermann von Bachem und vor den meisten Pfarrangehörigen bezeugt und in seine Hände zugunsten der Abtei auf diese Güter verzichtet.
Siegelankündigung des Ausstellers.
"Actum et datum ... 1295 in die s. Severini".
Charter: 82
Date: 1296 Februar 1
Abstract: Der Ritter Wirich ("Wiricus") von Lützing ("Lutzinc") schenkt für das Heil seiner Seele und der seiner verstorbenen Frau Odilie seinem Sohn, dem Laacher Mönch Ludwig, zwei, mit einem jährlichen Zins von sechs Schillingen Pfennige Andernacher Währung an den Pfarrer Werner zu Lützing auf dessen Lebenszeit belastete Landstücke zu Niederlützing ("in inferiori Lutzinc"), von denen das eine, genannt der Acker, bei dem rückwärtigen Teil des Wittumshofs ("widemhoue") liegt, während sich das andere, genannt die Hofstätte ("hoystett"), bei dem vorderen Teil dieses Hofes befindet und von der Kirchgasse durchquert wird. Solange Ludwig lebt, soll er damit die Beleuchtung des neu errichteten und feierlich geweihten Altars St. Silvester im Kloster Laach bestreiten, dem er diese Einkünfte auch schenken kann. Es folgt die beschworene Verzichtserklärung der Kinder und Erben Wirichs: Lambert und dessen Frau Gertrud, Peter und Wirich sowie des Ritters Gerhard, Sohn des Gerhard von Mayen und dessen Ehefrau Walpurgis ("Waltburgis").
Siegelankündigung: Der Ritter Gerhard von Mayen, Peter, Sohn des Wirich und Stiftsherr zu St. Florin zu Koblenz und Werner, Pastor von Lützing.
"Datum ... 1295 in vigilia purif. S. Marie v."
Charter: 84
Date: 1297 -
Abstract: Der Andernacher Ritter Arnold, genannt "Neudel" und seine Frau Ida verkaufen nach gemeinem Recht ("iuxta wolgare") für 125 bereits bezahlte Mark, zu Andernach gebräuchlicher Pfennige, dem Abt und dem Konvent von Laach ihren Weinberg, genannt "Lupoldere", bei der St. Gervasiuskapelle außerhalb der Mauern von Andernach. Sie versprechen Währschaft ("guarandiam que werschaf dicitur") und stellen der Abtei die Andernacher Schöffen Arnold, genannt "Suayf" und Johann Emudi als Bürgen, die sich bei Nichteinhaltung dieser Währschaft und bei Einbußen der Abtei verpflichten, nach Anmahnung sich in das Hospiz zu Andernach zu begeben und dort die Güter der Verkäufer in Beschlag zu nehmen und sich ihrer zu bedienen, bis die Währschaft geleistet und der Schaden des Klosters ersetzt ist.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller die Stadt Andernach mit ihrem gemeinen Siegel ("sigillum commune").
"Actum et datum ... 1297".
Charter: 861
Date: 1297 April 20
Abstract: Graf Johann von Sayn gestattet dem Andernacher Ritter Arnold, genannt "Noydel", dass dieser den bisher von ihm als Lehen innegehabten Weinberg "Lupoldere" als Allod und Eigengut besitzt und dass er ihn verkaufen kann, an wen er will.
Siegelankündigung des Ausstellers.
"Datum ... 1297, sabbato in albis".
Charter: 85
Date: 1297 April 22
Abstract: Die Schöffen zu Andernach, Siegfried ("Syfridus"), genannt "Munstrere", Johann, genannt "Surbeyr" und Johann Emudi, bekunden: Die Brüder Konrad, Werner und Dietrich, Söhne des verstorbenen Ritters Johann von Gondorf ("Guntravia"), hätten in ihrer Gegenwart und in der von anderen glaubwürdigen Leuten vor dem Gericht und den Richtern des Dorfes Leutesdorf ("Ludensdorph") bezeugt, dass sie dem Abt und dem Konvent von Laach nach gemeinem Recht ("iuxta wolgare") für 450 Mark in Andernach gängiger Pfennige, zwölf Schillinge auf die Mark gerechnet, alle ihre Weinberge mit Zubehör im Bann des Dorfes Leutesdorf und dessen Umgebung und beim Dörfchen ("villulam"), das Fahr ("Vare") genannt wird, verkauft haben. Ausgenommen hiervon sind lediglich ihr bisheriges Haus zu Leutesdorf mit dessen Einfriedung und das dazu gehörende Land. Auf Bitten der Brüder hätten danach die Richter den Abt und den Konvent namens ihres Klosters feierlich in den Besitz gesetzt. Auch bezeugen die oben genannten Schöffen zusammen mit ihren Mitschöffen Doudo und Heinrich von der Leyen ("de Leya"), dass bald darauf die drei Brüder zu Andernach in ihrer Gegenwart erklärt haben, ihnen hätten der Abt und der Konvent die 450 Mark voll bezahlt, weshalb sie auch namens ihrer Erben auf diese Güter verzichtet und als Bürgen für ihre Währschaft den Ritter Johann von Rhens ("Rense") und die Knappen den Schenken Winmar von Leutesdorf, Wilhelm von Lützing ("Lutzinc") und Heinrich, genannt Meinfeld ("Meineveldere") von Andernach gestellt hätten, die sich nach Mahnung bei Verkaufsmängeln solange zum Einlager im Hospiz zu Andernach auf Kosten der Verkäufer verpflichtet haben, bis diese Mängel und der Schaden der Käufer behoben sind.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Verkäufer und der Bürgen die Stadt.
"Datum . 1297 in crastino dominice qua cantatur Quasi modo".
Charter: 86
Date: 1297 August 30
Abstract: Abt Kuno ("Couno") und der Konvent von Laach bekunden, dass Dietrich, früher Abt von Laach, zum Kauf des Hofes und dessen Zubehör in dem Dorf des Klosters Kruft ("in villa nostra Cruft"), der zuvor dem Ritter Arnold, genannt "Butschart", von Andernach gehört hatte, auf Bitten des Klosters, dem hierzu die Geldmittel fehlten, 91 Mark zu Andernach gängiger Pfennige beigetragen hat, die ihm gottesfürchtige Freunde geschenkt hatten. Als Entschädigung für diese Unterstützung überlässt die Abtei Dietrich zur lebenslänglichen freien Verfügung ihren Hof zu Kruft, genannt der Horchheimer ("Hoyrcheym") Hof, mit dem ganzen, im letzten Jahr und gegenwärtig bebauten Ackerland und allem Zubehör. Dietrich nun hat angeordnet, dass von den Einkünften dieses Hofes jährlich vier Mark an die Abtei fallen sollen, nämlich eine Mark an die Kantorei, um die Schäden an der Bindung und an anderen Stellen der Bücher und Schriften auszubessern, eine Mark für die Schüler ("scolaribus"), um deren notwendige und praktische Bedürfnisse großzügiger bestreiten zu können, eine Mark zur Verbesserung des Essens des Konvents am Jahrtag Dietrichs und schließlich eine Mark, die zur Hälfte, nämlich zu je sechs Schillingen für die Jahrtage des verstorbenen Laacher Priors Konrad von Leutesdorf ("Ludenstorph") und des Fraters Friedrich, früher Leiter ("rector") des Abteihofs zu Kruft, verwendet werden sollen, damit diese drei Anniversare mit den gewöhnlichen Feierlichkeiten umso gewissenhafter gehalten werden. Solange Dietrich noch lebt, wird er hiervon jährlich 30 Schillinge entrichten, nämlich die Mark für die Kantorei, die Mark für die Schüler und die Schillinge für das Anniversar Konrads wegen seiner Zuneigung zu ihm und zur Abtei, während die Anteile für die Anniversare seiner eigenen Person und Friedrichs vorläufig und die Einkünfte des Hofes, die diese vier Mark übersteigen, auf Dauer an das Amt der Caritas ("ad officium karitatis") zu Laach fallen sollen. Die Aussteller versprechen die Beachtung der Anordnungen Dietrichs und stellen sie unter denselben Eid, durch den sie ihm urkundlich seine anderen lebenslänglichen Einkünfte gesichert haben.
Siegelankündigung der Aussteller ("sigilla nostra").
"Actum et datum 1297 in crastino decollationis S. Johannis bapt."
Charter: 89
Date: 1298 April 21, Bell
Abstract: Der Schultheiß von Münstermaifeld ("Mounstermeynevelt"), Gobelin, bekundet als zusammen mit dem Ritter Gerhard von Mayen von den Parteien gewählter Schiedsrichter ihre nach sorgfältiger Untersuchung und Beratung gefällte Entscheidung im Streit des Abtes und des Konvents von Laach mit dem Knappen Gerlach von Bell wegen des Backbanns und anderer Punkte: Die Forderung Gerlachs, alle Einwohner des Dorfes Bell müssten in seinem Backhaus ("pistrino") und in seinem Ofen ("furno") zu Bell backen und kochen und hierfür feste Abgaben entrichten, wird verworfen und entschieden, dass nicht nur die Leute der Abtei Laach, sondern auch die anderen Einwohner von Bell das Backhaus der Abtei zu Bell benutzen können, was Gerlach nur seinen eigenen Leuten untersagen darf. Bezüglich der Klage Gerlachs wegen der von dem Diener ("famulus") der Abtei, Gobelin, genannt "Rapa", bebauten und ihm seitens des Klosters überlassenen Äcker wird entschieden, dass Gerlach sie für den strittigen Zeitraum, nämlich vom 2. Februar (Purif. B. Mariae) 1296 (1295) bis zum 1. Oktober (Remigius) 1298 bei dem Hof belassen muss, zu dem sie gehören. Bezüglich der dem Laacher Hörigen Dietrich, genannt "Fabiayn" weggenommenen Kiste ("cista") und wegen der Hofstätte ("area") des Dietrich wird vereinbart, dass Gerlach dem Dietrich diese Kiste, oder aber statt dessen sechs Schillinge Pfennige gibt und dass wegen des Vorgefallenen beide nicht erneut klagen dürfen. Verkündet wurde der Spruch zu Bell in Gegenwart Hermanns, genannt "Scudebutel" und Walters, des Sohns [Gerlachs von Bell] u.a.
Siegelankündigung des Ausstellers.
"Datum ... 1298 feria 2. post dominicam qua cantatur Misericordia domini".
Charter: 87
Date: 1299 Januar 25
Abstract: Der Knappe Rudolf von Lehmen ("Lemene") und seine Frau Guda verkaufen nach gemeinem Recht ("iuxta vulgare") dem Abt und Konvent von Laach für bereit bezahlte 20 Mark Pfennige, den Pfennig zu drei Heller ("hallensibus") und die Mark zu zwölf Schillingen gerechnet, weshalb diese Münze mehr wert war, als die in der Umgebung sonst übliche Münze, 15 in verschiedene Stücke und Teile zerfallende Morgen Ackerland auf dem Lehmener Berg ("in confinio quod dicitur vulgariter uf Lemener Berge"). Sie versprechen Währschaft ("quarandiam que Guerschaf vulgo dicitur") nach Gewohnheit der Region, behalten für sich und ihre Erben das Wiederkaufsrecht für eben diese Summe gleichwertiger Währung vor und verpflichten sich, der Abtei bis zur Einlösung jährlich am 11. November (Martin) zwei Mark zu Andernach gängiger Pfennige zu entrichten. Für ihre Währschaftsleistung setzen sie als Bürgen ihre Verwandten, Friedrich, den Sohn des verstorbenen Ritters Peter von Lehmen, Dietrich, genannt "Wabe", Sohn von Rudolfs verstorbener Schwester, sowie Dietrich, den Sohn von Rudolfs Bruder Friedrich, die nach Aufforderung durch die Abtei im Hospiz zu Kobern ("Covernam") Einlager halten werden, bis der Abtei die Währschaft geleistet und ihr Schaden beglichen ist, wozu sich die Genannten eidlich verpflichten. Auch verzichtet Guda ausdrücklich auf alle Ansprüche auf Grund ihrer Mitgift.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller der Edle ("nobilis vir") und Lehnsherr ("domini nostri") Robin von Kobern ("Coverna").
"Actum et datum .. 1298 in conversione s. Pauli ep".
Charter: 88
Date: 1299 Februar 16, [Leutesdorf]
Abstract: Der Knappe Siegfried von Leutesdorf ("Sifridus de Ludenstorf"), genannt "Gassin" und seine Frau Greta verkaufen dem Abt und dem Konvent von Laach zwei Weinberge [zu Leutesdorf] für 39 bereits bezahlte Mark, zu Andernach gängiger Pfennige, die Mark zu zwölf Pfennigen gerechnet und für zwei Malter Korn. Einer dieser Weinberge liegt in der "zu Fechterbach" genannten Flur zwischen den Weinbergen der Abtei Laach, der andere in der "Anderrolteryn" genannten Flur bei den Weinbergen der Nonnen außerhalb der Andernacher Mauern. Diese Weinberge, für deren Verkauf sie Währschaft geloben, gehören zum Allod des zu Leutesdorf gelegenen Hofes der Äbtissin und des Konvents von Herford ("ecclesie Hervourdensis") und sind Erbgut ("certa hereditas, res et possessio") der Abtei Laach. Diese Abtei muß dem Verwalter des [Herforder] Hofs jährlich am 11. November (Martin) einen Pfennig bezahlen, wofür sie von allen "Houerecht" genannten Forderungen und von der Teilnahme an den Tagungen ("placido") des Hofgerichts befreit ist.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller: Der Vogt dieses [Herforder] Hofs, Burggraf Johann von Hammerstein und der Ritter und Vogt zu Leutesdorf, Werner von Leutesdorf, die zugleich die Richtigkeit dieser Aussage bestätigen.
Zeugen: Der Pleban von Leutesdorf, Vogt Johann von Leutesdorf, Dietrich, genannt von Pütz ("de Puteo") sowie die Hofleute ("Houelude") dieses Hofs; Waltelmus, die Brüder Johann und Dietrich, genannt "Kelman", die Brüder Heinrich, genannt "Scyz" und Siegfried ("Syfridus"), Ludwig, genannt "Gude", Heidenrich, der Sohn des Dietrichs, genannt "Smyz" u.a.
"Datum .. 1298 in crastino Circumdederunt et actum eodem die in predicta curte".
Charter: 90
Date: 1300 März 12
Abstract: Der Ritter Wilhelm von Honnef ("Hunfe") und seine Frau Blithildis sowie Gobelin und Arnold, Brüder, genannt vom Mühlbaum ("Mulbom") zu Koblenz, bekunden, dass sie gegen den Abt und den Konvent zu Laach wegen der von Gobelin und Arnold dem Kloster einst verkauften Güter zu Kruft, einen langwährenden Prozess betrieben und trotz der Vermittlungsversuche guter Freunde dem Kloster große Schäden verursacht hätten, bis schließlich die Ritter Konrad, genannt "Rubeus" von Schöneck ("Schonnecke"), Paul von Eich ("Eych"), Siegfried Waldbott von Waldmannshausen und Johann von Kretz ("Grezge") von beiden Parteien zu Schiedsrichtern gewählt worden sein. Da diese Güter früher als Lehnsgüter, nämlich als Mannlehen ("Mansgut") und Hoflehen ("Houisgut") galten, haben die Aussteller nun in Ausführung ihres Spruches, nach Empfang von 80 Mark, zu Andernach gängiger Pfennige, vor den Vasallen der Abtei, nämlich vor dem Ritter Arnold, genannt Neudel ("Noydel") von Andernach, den Muckelart ("Muckelart") genannten Brüdern Heinrich und Dietrich, ferner vor Meynwardus, dem Sohn des verstorbenen Ritters Rodingerus von Kruft und vor dem Schultheißen Jakob und den Schöffen von Kruft auf diese Güter zu Kruft und zu Kretz verzichtet, die vom Abt jedoch nicht weiterverkauft werden sollen.
Siegelankündigung: Konrad, genannt "Rubeus" von Schöneck und Johann von Kretz für sich und für die anderen Schiedsrichter sowie Wilhelm von Honnef.
Anwesend: Winand, Propst des Nonnenklosters [St. Maria] außerhalb der Mauern von Andernach, die Ritter Dietrich von Kempenich, Wilhelm Hausmann ("Husman") [von Namedy] und Heinrich von Lahnstein, die Knappen Gerhard Hausmann ("Husman") [von Namedy], Heinrich Meinfelder ("Meyneveldere"), dessen Bruder Dietrich und Heinrich von Are, ferner der Andernacher Schultheiß Tilmann ("Thilmannus"), Embrico von Kell, Heinrich von der Leyen ("de Leye"), Tilmann, genannt "Munte", Dietrich, genannt "Hunold" u.a.
"Datum 1299 in festo s. Gregorii pp."
Charter: 93
Date: 1300 September 18
Abstract: Diethard, Domherr zu Trier, Sohn des Ritters Dietrich von Ulmen, stimmt dem Verkauf des Hofes Emmig durch seinen Vater an die Abtei Laach zu, zu dessen Zeitpunkt er außer Landes gewesen ist.
Siegelankündigung: Auf Bitten des Ausstellers Graf Robert von Virneburg und der Ritter Paulus von Eich.
Anwesend: Graf R[obert] von Virneburg, dessen Sohn R[obert], die Ritter Johann von Saffenberg, Th[eodericus] von Kempenich, Paulus von Eich, Heinrich von Montabaur ("Montabur"), Johann von Kretz ("Greziche") und Gobelo, genannt "Sniz" u.a.
"Actum et datum ... 1300 in crastino Lambertii".
Charter: 94
Date: 1301 Juni 19
Abstract: Die Begine von Kusdorf ("Kunsdorf"), Lisa ("Lysa"), Tochter des verstorbenen Ritters Heinrich von Pissenheim, bekundet, dass sie vor dem versammelten Gericht zu Sinzig ("Synzeche") dem Abt und dem Konvent von Laach alle ihre Güter in den Pfarreien und Gemarkungen Sinzig und Waldorf geschenkt hat, nämlich ihre Hofstätte zu Kusdorf mit allen darauf errichteten Gebäuden, ihre näher bezeichneten Weinberge bei Sinzig und Kusdorf, ausgenommen zwei Weinberge über "Regge", die sie dem Hospital zu Sinzig für den Unterhalt der Armen vermacht hat, einen weiteren, den sie für die Kapelle zu Kusdorf bestimmt hat, ihre 16 Morgen umfassenden Äcker, zwei Wiesen zu Bodendorf ("Bovendorf") und eine auf dem Martinsberg in der Gemarkung Waldorf, Wälder im Umfang von elfeinhalb Morgen zu Waldorf mit einem Zins von 32 Pfennigen und von zwei Hühnern, sowie ihre Marchen, Geld- und Hühnerzinse und ihre anderen Güter in der Gemarkung Sinzig. Die Abtei ist verpflichtet, ihre Gläubiger zufrieden zu stellen, ihr lebenslänglich Unterhalt zu gewähren und nicht nur sie, sondern auch ihre Eltern und leiblichen Geschwister in die Verbrüderung aufnehmen und für diese die hierfür üblichen Gebete und Gottesdienste zu leisten. Über ihre Mobilien wird sie noch gesondert verfügen [Best. 128 Nr. 126].
Zeugen: Die Schultheißen Ludwig "de Nidecke" und Baldemarus, der Bürgermeister ("magistri oppidanorum") Wilhelm, genannt "Hallerse", die Burggrafen Johann und Ludwig von Hammerstein, ferner der Pleban Burkhard und seine Gehilfen Heinrich und Hermann sowie Jakob im Hospital, alle Priester, sodann die Bürger von Sinzig Heinrich, genannt "Prister", Johann, genannt "Kurduwezch", Heinrich, genannt "Aldenour", Heinrich "Corduanarius" und dessen Brüder Engelbert und Hannemann, Johann, genannt "de Grinde", Simon, genannt "Wale", Heinrich, genannt "Berneschop" und Bernhard, genannt "Nirs" u.a.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller die Burggrafen Johann und Ludwig von Hammerstein, der Pleban Burkhard und das Hospital zu Sinzig durch dessen Priester Jakob.
"Acta sunt hec .. 1301 feria 2. proxima ante festum nativ. b. Iohannis bapt."
Charter: 96
Date: 1302 Juni 8
Abstract: Abt Kuno und der Konvent von Laach bekunden: Ihr früherer Abt Dietrich habe, um in Laach die Werke der Barmherzigkeit zu mehren ("augere pietatis opera"), von den Einkünften, die er zu Kruft erworben hat, sechs Schillinge und sechs Pfennige für die Armen bestimmt, nämlich vier Schillinge, die Arnold "Crake" wegen eines Weinbergs zahlt, 20 Pfennige von Hermann "Eckir", zehn Pfennige von "Gycke" wegen eines Weinbergs und ein Malter Korn, wegen der Güter, die er zu Kruft von Johann von Miesenheim erworben hat, wobei die Einkünfte, die jenen Betrag übersteigen, an die Caritas fallen sollen. Mit dieser Summe soll das Geldgeschenk an jene Bedürftigen vergrößert werden, von denen nach alter Gewohnheit des Klosters am Gründonnerstag ("in cena domini") eine festgesetzte Zahl aufgenommen wird und denen, nachdem ihnen zuerst der Abt und danach der Konvent die Hände und Füße gewaschen haben, Brot und je zwei Münzen ("nummis") gereicht werden, so dass nun jeder Arme drei Pfennige statt zwei erhält. Um die zwölf Apostel zu ehren sollen ferner mit Hilfe dieser Geldsumme außer der festgesetzten Zahl nun noch zusätzlich zwölf Bedürftige aufgenommen, gewaschen und beschenkt werden, deren Kosten der jeweilige Hospitalar des Klosters trägt, der diese Einkünfte verwaltet.
Die Aussteller bekräftigen dieses Legat, versprechen seine Beachtung und siegeln.
"Actum et datum .. 1302 in die bb. Medardi et Gildardi epp."
Charter: 97
Date: 1302 Juni 11, Sinzig
Abstract: Heinrich, Sohn des verstorbenen Ritters Heinrich von Pissenheim, verkauft mit Zustimmung seiner Frau Ida und nach Beratung mit seinen Freunden, für 220 bereits bezahlte Mark, die Mark zu zwölf in Köln gängigen Pfennigen gerechnet, dem Abt und dem Konvent von Laach alle seine Güter, Einkünfte, Zinse und Rechte in den Gemarkungen und Pfarreien Sinzig und Waldorf, die ihm nach dem Tod seiner Eltern auf dem Weg der gesetzlichen Erbteilung zugefallen sind, und die er mehrere Jahre hindurch unbestritten besessen hat. Ebenso leistet er für sich, seine Frau und seine Erben Verzicht auf jene Güter, die seine Schwester Lisa aus Frömmigkeit und für das Seelenheil ihrer Geschwister und Eltern dem Abt und dem Konvent von Laach bereits geschenkt hat. Doch muss die Abtei die auf diesem Besitz lastenden Zahlung ("pensiones") einschließlich der Zinsen selbst bestreiten. Gegenwärtig waren bei dieser im Haus des Stadtschreibers von Sinzig, Arnold ("in curia Arnoldi scriptoris opidanorum in Synzege") ausgestellten Urkunde Bernhard von "Vrankenheim", Dietrich von Lützing, der in Waldorf wohnt, Tilmann, genannt "Dunckolf", Tilmann, genannt "Scholre" und Arnold.
Siegelankündigung: Auf Bitten des Ausstellers Graf Gerhard von Jülich und der Ritter Bernhard von Kinzweiler ("Kinzwilre").
"Datum .. 1302 in crastino dierum pentecostes, quod fuit in die b. Barnabe ep."
Charter: 720
Date: 1303 Juni 25
Abstract: Die Witwe Hedwig ("Helewigis"), genannt "de Heymbach" und ihre Töchter Grete, Guda und Katharina verkaufen ihr Haus, genannt "de Heymbach" [zu Köln] dem Abt und dem Konvent von Laach für 200 Mark, Kölner Währung, zwei schwarze Turnosen auf den Pfennig gerechnet, von denen sie 100 Mark bereits erhalten haben.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller der Dekan zu St. Kunibert zu Köln und der Komtur des Hospitals der Johanniter zu Köln, Richard von Daun ("de Duona").
"Datum crastino b. Johannis bapt. .. 1303".
Charter: 95
Date: 1303 November 22
Abstract: Abt und Konvent von Laach bekunden, dass ihnen die Begine zu Kusdorf ("Kunsdorp"), Lisa ("Lysa") von Pissenheim, Tochter des verstorbenen Ritters Heinrich von Pissenheim, ihr ganzes Erbe geschenkt hat, mit Ausnahme zweier Weinberge, die an das Spital zu Sinzig ("Synzeche") und an die Kapelle zu Kusdorf fallen. Die Abtei hingegen hat der Lisa zugesichert, diese Äcker und Weinberge auf eigene Kosten in gutem Stand zu halten, ihr die Ernte daraus auf Lebenszeit zu überlassen und ihr die Räumlichkeiten, Bäume, Gärten und Wiesen innerhalb der Umzäunung des Hofs gegen einen jährlichen Zins von zwölf Pfennigen zur Verfügung zu stellen, wie auch das Heu, Gras, die Ackersaat und das alte Holz für die Weinberge. Ferner gibt ihr die Abtei von ihrem Geschenk einen Zins von acht Schillingen und elf Hühnern zurück, von dem sie die Hälfte einem Mann zu Waldorf auf Lebenszeit ihres Bruders Wilhelm bezahlt, während das Nonnenkloster St. Maria außerhalb der Mauern von Andernach die andere Hälfte sowie einen Weinzins erhält, den Laach entrichten wird. Auch stellt die Abtei der Lisa zu ihrem Unterhalt jährlich einen Malter Hafer, acht Malter Korn und zwei Mark in Köln gängiger Pfennige und verpflichtet sich, die für die anderen geistigen Brüder und Schwerstern des Klosters jeglichen Standes üblichen Jahrtage, Kommemorationen und andere Fürbitten ("alia suffragia qualiacumque"), für Lisa, ihre Eltern Heinrich und Agnes, ihre leiblichen Geschwister und Vorfahren gewissenhaft und andächtig für alle Zeiten im Konvent zu begehen und ihr mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Es siegeln Abt und Konvent.
"Datum 1303 in die b. Cecilie martiris et virginis gloriose".
Abschrift, die durch die Besiegelung des Plebans Burkhard ("Burchardus") von Sinzig und durch das Heilig-Geist-Spital ("domus sancti spiritus hospitalis") zu Sinzig beglaubigt ist.
Charter: 99
Date: 1307 April 2
Abstract: Der Ritter Werner, Vogt zu Leutesdorf und seine Frau Gela schenken dem Konvent von Laach wegen der vielfältigen freundschaftlichen Dienste der Brüder des Klosterhofs zu Leutesdorf gegen sie und wegen des Heils ihrer Seelen und der ihrer Nachkommen eine Rente von jährlich zwei Ohm Wein zur Herbstzeit aus ihrem großen Berg über dem [Rhein] Ufer ("super ripam"). Dafür soll der Konvent die Jahrtage der Aussteller, ihrer Eltern und Kinder an einem Tag feiern, den er noch festsetzen wird.
Siegelankündigung des Werner.
"Datum .. 1307 dominica Quasi modo geniti".
Charter: 101
Date: 1307 August 13
Abstract: Heinrich, genannt "Leyntz", schenkt Abt Kuno und dem Konvent von Laach eine Wiese bei Birsching ("iuxta Bersyng"), auf die Laach zuvor einige Rechte geltend gemacht hatte, die er einst von Gerlach von Waldeck und dessen Frau gekauft hatte, wogegen ihm Laach lebenslänglich deren Nutzung um einen jährlichen Zins von einem Pfennig einräumt. Wenn nach seinem Tode diese Wiese endgültig an die Abtei fällt, soll im Kloster für immer seine Memoria und die seines Vaters und seiner Mutter gehalten werden. Ferner muß Laach dann seinem Verwandten "Gosmannus" vier Mark ausbezahlen.
Anwesend: Der Heimbürge Johann, die Brüder "Wyttiche" und Heinrich sowie "Afabro" von Eltz ("de Else").
Siegelankündigung: Auf Bitten des Ausstellers die Plebane "Th". von Forst ("Vorst") und "Th". von Pommern ("Pumere").
"Datum .. 1307 dominica ante assumptionem b. v."
Charter: 102
Date: 1309 Juli 12
Abstract: Die Eheleute Johann von Sehl ("Sele") und Elisabeth zu Valwig ("Valwei") schenken nach Rat ihrer Freunde dem Abt und dem Konvent von Laach zwei Weinberge in der Gemarkung des Dorfes Valwig, von denen der eine "dit Gesezze", der andere "vorre de Helden Wilre" genannt wird, sowie ihren Garten zu Valwig. Nach ihrem Tod sollen der Abt und der Konvent einen Priester des Konvents nach Ebernach ("in Evernachum") zusätzlich zu der dort gewöhnlichen Zahl von Priestermönchen setzen, der durch diese Güter unterhalten wird und der häufig für das Heil ihrer Seelen und der ihrer Vorfahren und aller Gläubigen eine Messe halten soll. Auch wollen sie zu Laach oder zu Ebernach begraben sein, wo an ihren Jahrtagen der Laacher Konvent eine Memoria begehen und aus diesen Gütern zum Verzehr ("pro refectione") ein Ohm Wein erhalten soll.
Anwesend: Die Plebane Eberhard ("Everardus") von Kond ("Combde") und Gerlach von Bruttig ("Pruchhe", bzw. "Pruchche"), der Bruder Johanns, Peter, "Jo.", der Sohn der Schwester "Th. de Danzenberg", der Heimbürge "Jo". von Senheim ("de Sonheim"), die Brüder Johann und Nikolaus u.a.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller: Die Meisterinnen des Klosters Engelport ("Porta Angelica"), von dem diese Güter zu Lehen rühren und dessen Rechte und Einkünfte durch diese Schenkung nicht berührt werden sollen, sowie des Klosters Stuben ("insula sancti Nycholay") und die Plebane Eberhard von Kond und Gerlach von Bruttig.
"Actum et datum .. 1309 in vigilia b. Margarete v."
Charter: 104
Date: 1310 August 31
Abstract: Gobelin, genannt "Cnousch" und seine Frau Greta, Bürger zu Andernach, bekunden, von Abt Kuno und dem Konvent von Laach elf Morgen Ackerland in der Gemarkung des Dorfes Kruft auf ihre Lebenszeit erhalten zu haben, von denen nach dem Tod eines Eheteils zweieinhalb Morgen zum Heil der Seele des Verstorbenen an das Kloster zurückfällt. Auch haben sie das Haus des Klosters beim Brotmarkt ("circa forum panis") zu Andernach, das sie gegenwärtig bewohnen, auf ihre Lebenszeit erhalten, wofür sie Laach jährllich am Sonntag nach Martini (11. November) einen Zins von vier Mark, zu Andernach gängiger Münze, geben. Nicht berührt werden hierdurch die bisherigen Nutzungsrechte der Abtei, in diesem Haus die Weine des Klosters zu lagern und zu verkaufen, die für das Almosen ("ad elemosinam .. pertinentes") bestimmten Naturalien ("fruges") aufzubewahren und die Pferde des Klosters und deren Hintersassen, die sich zu Andernach aufhalten, unterzustellen. Auch erhalten die Aussteller jährlich eine Wagenladung Holz ("plaustrum lignorum"). Nach ihrem Tod haben ihre Erben keinen Anspruch auf das Ackerland oder auf das Haus. Reparaturen an dem Haus tragen bis zu sechs Pfennigen die Aussteller, falls sie höher sind die Abtei, sofern sie mit deren Einwilligung getätigt wurden. Die Abtei hat die Aussteller in ihre Verbrüderung aufgenommen und wird sie aller Gebete im Kloster und der Gemeinschaft der guten Werke teilhaftig machen, worüber ihnen eine gesonderte Urkunde ausgestellt wurde.
Siegelanküdigung: Auf Bitten der Aussteller die Stadt Andernach.
"Actum et datum ... 1310 in die s. Paulini ep".
Charter: 721
Date: 1310 Dezember 16
Abstract: Der Offizial von Koblenz, die Dekane der Stifte St. Kastor und St. Florin zu Koblenz, der Kantor und der Scholaster des Stifts Münstermaifeld und die Pfarrer zu Andernach und zu Mayen vidimieren die Urkunde vom 5. Dezember 1310 ("Nonas Dec. 1310") des Straßburger Dompropsts und des Propsts von St. Peter zu Starßburg alle zusammen mit dem Straßburger Domherrn, Walram von Fistingen, vom Papst erwählte Richter in der Appellation des Laacher Abtes Kuno und seines Konvents gegen den Priester Nikolaus, dessen Bruder Bertram und dessen Parteigänger zu Metz. Die Richter hatten Walram ermächtigt, alle hierzu erforderlichen geistlichen Personen in den Städten und Diözesen Trier, Verdun und Metz zu laden, vor allem den Dekan, den Scholaster und den Thesaurar der Kirche St. Maria Magdalena in Verdun. Schließlich seien auf Bitten der Abtei Laach alle Rechtsakte des Nikolaus, genannt "Russelet", Kanoniker von Verdun und Subdelegierten des Kanonikers zu Verdun, Walter von Fremerville, kassiert worden, der behauptet hatte, vom päpstlichen Stuhl mit der Entscheidung dieser zu Verdun anhängigen Appellation beauftragt worden zu sein.
"... 1310 feria quarta ante festum b. Thome ap."
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