Charter: Best. 128, Laach, Benediktinerkloster 853
Signature: 853
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[1163-1177]
Abt Fulbert ("vocatus abbas") von Laach bekundet, dass einst Johann von Ebernach zusammen mit seiner Frau Mathilde sein Gut zu Ebernach und zu Valwig dem Kloster Laach geschenkt, es aber wieder zurückgekauft habe, als ihm von seiner zweiten Frau Margarethe ein Sohn Johann geboren worden sei. Nun haben die inzwischen verwitwete Margarethe und ihr Sohn Johann für das Heil ihrer Seelen und ihrer Vorfahren, auch weil nicht zurückgenommen werden soll, was Gott einmal geschenkt wurde, dieses Gut wiederum der Abtei Laach übergeben, die es gegen einen jährlichen Zins von zwölf Münzen ("nummi") am 2. Februar (Lichtmess) den Stiftern überließ. Johanns Kinder sollen die Investitur ebenfalls aus der Hand des Laacher Abtes empfangen und zu diesem Jahreszins gegen das Kloster verpflichtet sein. Falls jedoch Johann oder dessen Nachkommen ohne rechtmäßige Erben sterben, fällt dieser Besitz wieder in Laach zurück, sofern nicht noch eine Witwe ohne Nachkommen lebt, die noch die Nutznießung auf ihre Lebenszeit behalten soll.
Zeugen: Graf Ulrich von Are und sein Sohn Gerhard, Heinrich von Ulmen, Dietrich von Klotten, Walter von Karden, Heinrich und Engelbert von Kröv, Gervasius, Heinrich, Leonius, Sansodonius, Elias ("Helyas") von "Oxisheim" (bzw. "Ochisheim"), Konrad von Gilchenbach ("Gildechenbach") und Alardus, Priester zu Cochem. aufgedrücktes, infolge Wachszusätze rotbraunes Siegel des Abtes Fulbert (ohne Siegelankündigung) .
Comment
Eine von zwei gleichlautenden Ausfertigungen von gleicher Hand aus dem Skriptorium zu Laach, Erstausfertigung Nr. 13 im Querformat; Abschrift um 1499 in Best. 128 Nr. 1279 S. 87Bibliography:
- Druck: MUB 1 Nr. 644 S. 702; Regest MRR 2 Nr. 236
Landeshauptarchiv Koblenz, Best. 128, Laach, Benediktinerkloster 853, in: Monasterium.net, URL </mom/DE-LHAKO/128/853/charter>, accessed at 2024-11-25+01:00
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