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Charter: Kloster Weißenohe Urkunden 17
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Protokoll der Aussagen der Zeugen des Pfarrers zu Kirchrüsselbach in dessen Klage gegen das Kloster Weißenohe wegen der Zehnten zu Benzendorf (Lkr. Erlangen-Höchstädt): 1) Aussagen des Dietmar, Vikar der Kirche in Kirchrüsselbach: Der kleine Zehnt in Benzendorf stehe dem Vikar, der große dem Pfarrer zu; er wisse dies vom Hörensagen, wisse aber nicht, seit wie vielen Jahren er den Zehnt besitzt. Es sei ihm nicht bekannt, ob Nikolaus, der Pfarrer in Kirchrüsselbach, im legitimen Besitz des Zehnts sei. Gefragt, ob der Pfarrer vom Abt in Weißenohe des Zehnts in Benzendorf beraubt worden sei, sagt er, dass in diesem Jahr nicht Pfarrer N[ikolaus], sondern der Abt die Früchte des Zehnts empfangen habe und dass er gehört habe, dass der Abt den Zehnt im vergangenen Jahr ebenfalls empfangen habe. Aus dem Mund von Abt und Konvent und nicht von anderen habe er gehört, dass der Zehnt dem Kloster Weißenohe gehöre. Gefragt, ob die Vorgänger des Pfarrers Nikolaus den Zehnt ruhig und friedlich besessen hätten, antwortet er, dass er darüber nicht informiert sei. 2) Aussagen des Ch[onrad?] dictus Hoholt: Gefragt, über was er Zeuge sein wolle, antwortet er, dass er dies wegen des Zehnts in Benzendorf sein soll. Gefragt, wo der Zehnt gelegen sei, sagt er innerhalb der Grenzen der Kirche in Kirchrüsselbach. Es stehe für ihn fest, dass diesen Zehnt Sieghard und Friedrich namens der Kirche in Kirchrüsselbach eingenommen haben. Sie hätten dies ruhig und friedlich getan. Gefragt, ob der Abt den Pfarrer Nikolaus und die Kirche in Kirchrüsselbach des Zehnts beraube, sagt er, dass er ihn gewaltsam für sich hinwegnehme. 3) Aussagen des Friedrich: Er sei libere condicionis; den Zehnt in Benzendorf habe ein Friedrich empfangen; er wisse nicht, in wessen Namen dieser den Zehnt empfangen habe; er wisse nicht, ob auch Sieghard den Zehnt empfangen habe. Auf die Frage, ob Friedrich den Zehnt ruhig und friedlich besessen habe, antwortet er, dass er nicht gehört habe, dass irgendwer einen Rechtsstreit wegen des Zehnts begonnen habe. Gefragt, ob der Abt den Pfarrer Nikolaus des Zehnts beraubt habe, antwortet er, dass ein gewisser H[einrich?], wohnhaft in Benzendorf, die Früchte des Zehnts im Namen des Abtes empfangen habe, ob aber gewaltsam, wisse er nicht. Gefragt, wie lange dieser H. den Zehnt eingenommen habe, antwortet er, dass dies geschehen sei, nachdem dem Pfarrer die Kirche verliehen worden sei. 4) Aussagen des Bertholdus: Friedrich nomine Babenberger habe die Früchte des Zehnts eingenommen, ohne dass der Abt widersprochen habe. Gefragt, ob der Abt den Pfarrer Nikolaus des Zehnts beraubt habe, antwortet er, dass der Abt nach dem Tod Friedrichs sich und die Seinen in den Besitz des Zehnts eingesetzt habe (intromisit). Gefragt, seit wann der Pfarrer Nikolaus im Besitz der Kirche sei, antwortet er, dass er dies nicht wisse, dass aber seit der Zeit, seit welcher Nikolaus auf die Kirche in Kirchrüsselbach gekommen sei, er auch den Zehnt empfangen habe, und zwar so, wie ihn dessen Vorgänger Friedrich besessen habe. Gefragt, wo er wohne, antwortet er, dass er in Kirchrüsselbach wohne und ein homo libere condicionis sei. 5) Aussagen des Friedrich: Der Vorgänger des gegenwärtigen Pfarrers in Kirchrüsselbach mit Namen Babenberger habe den Zehnt in Benzendorf von seinem Antritt an bis zu seinem Tod ruhig besessen. Gefragt, ob er ein servus oder ein liber sei, antwortet er, dass er ein homo libere condicionis et legitimus sei. Er wisse wohl, über was er Zeugnis ablegen soll, nämlich über den Zehnt in Benzendorf. Er sagt, dass der Abt den Zehnt seit fast zwei Jahren sammle und ihn bis jetzt beanspruche. Er wisse, dass der Zehnt in Benzendorf mit ganzem Recht der Kirche in Kirchrüsselbach gehöre, wo die Bauern die hl. Messe hören und die Sakramente empfangen. Er fügt hinzu, dass er von seiner Mutter gehört habe, dass das Eigentum am Grund und Boden, auf dem der genannte Zehnt liegt, auf Grund einer Schenkung eines Adeligen dem Kloster Weißenohe gehöre. Er habe auch von seiner Mutter gehört, dass der Zehnt in Benzendorf dem Pfarrer in Kirchrüsselbach vom Kloster Weißenohe zur Versorgung seiner Kirchen durch Mönche dieses Klosters geschenkt worden sei. Er sagt, dass die Kirche in Kirchrüsselbach und ihre Rectores den genannten Zehnt eingesammelt hätten. Pfarrer Nikolaus habe ihn niemals eingesammelt. Der Zehnt liege bei dem Dorf (villa) Gerhouin (?) und werde von Friedrich und Her[mann?] eingesammelt. Er sagt, dass dort eine curia und zwei feoda und keine dos (Widdum) seien. Er sei ein homo integri status. 6) Aussagen des Heinrich: Gefragt, ob er wisse, über was er aussagen solle, sagt er, dass er über den Zehnt in Benzendorf aussagen soll. Er sagt, dass der Zehnt zur Pfarrei Kirchrüsselbach gehöre. Eigentum und Grund und Boden des Zehnts gehörten dem Kloster Weißenohe; ein anderer Teil des Eigentums sei vor 38 Jahren der Pfarrei Kirchrüsselbach und ihren Rectores, nämlich Sieghard und Friedrich, gegeben worden. Er sagt auch, dass er legitimus et libere condicionis sei. Für ihn stehe fest, dass der Abt seit ungefähr zwei Jahren die Kirche in Kirchrüsselbach des genannten Zehnts beraube. Er sei ein homo integri status. 7) Aussagen des Hei[nrich]: Er stimme in allem mit dem zweiten Zeugen insofern überein, als der Zehnt in Benzendorf der Kirche in Kirchrüsselbach und ihren Rektoren, nämlich Sieghard und Friedrich, geschenkt wurde. Auch sagt er, dass für ihn feststehe, dass der Abt die Kirche in Kirchrüsselbach seit zwei Jahren des Zehnts beraube. Er sei ein homo integri status.  

Or., Perg., lat.

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