useridguestuseridguestuseridguestERRORuseridguestuseridguestuseridguestuseridguestuseridguest
Charter: Kloster Weißenohe Urkunden 94
Signature: 94
Zoom image:
Add bookmark
Edit charter (old editor)
1453 X 24
Gerichtsbrief in der Klage von E wegen eines Guts zu Kemmathen (Lkr. Forchheim), auf dem das Kloster etwas Gült und Erbzins hat und das vor einiger Zeit geteilt worden war, wobei dem Kloster von dem einen Teil sein Zins foderlich bezahlt, von dem anderen Teil aber Hans Fleischmann von Gräfenberg ihm den Zins enget vnd irret. Auf einem ersten Gerichtstermin ließ Hans Fleischmann durch seinen Vorsprechen vorbringen, dass er selbst einen Teil eines Guts zu Kemmathen und darauf seinen eigenen Zins habe, worüber er einen guten Brief habe, den er zu verhören bat. Nach Verlesung des Briefs ließ Abt Heinrich dagegen vorbringen, dass aus einem Salbuch des Klosters hervorgehe, dass dieses Zins und Gült auf dem Gut des Hans Fleischmann habe, und bat dieses zu verlesen und zu verhören. Der Inhalt des Salbuchs, das nun verlesen und verhört wurde, besagt, dass das Gut zu Kemmathen des Derrers Erbe ist und dem Eberlein Fleischmann gehört (als Obereigentümer?) und ein Viertel Hafer, 30 Haller alter Währung und 30 Eier giltet. Hans Fleischmann entgegnete darauf, dass das Gut, das das Salbuch des Klosters aufführt, ein anderer Teil des Gutes sei und Fleischmann seine Zinsen von seinem Teil des Gutes habe. Gerichtlicher Zwischenbeschluss: Beide Parteien sollen bis zum nächsten Landgericht Leute aufbieten, die von der Sache ein Wissen haben. Auf diesem Termin mit dem Datum dieses Gerichtsbriefs stellte der Abt drei Männer als Zeugen vor, die eidlich bekundeten, dass der Vater des Fleischmann und der Stör ein Gut miteinander gehabt hätten, aus welchem einem, genannt der Wolfel, eine Hofstatt mit Äckern und einer Holzmark zugewiesen wurden, die derselbe Wolfel habe liegen lassen und aus denen Abt und Kloster Weißenohe die genannten Zinsen und Gülten beziehe. Urteil: Das Kloster soll bei diesen Zinsen und Gülten bleiben und Hans Fleischmann und seine Erben sollen es nicht daran engen und irren.  

Or., Perg., deutsch.

    Graphics: 
    x
    abstracts
    • Räbel S. 514.
    abstracts
    • StA Amberg, Kloster Weißenohe 368, fol. 33; Standbücher 1217/II, Nr. 111.
     
    x
    There are no annotations available for this image!
    The annotation you selected is not linked to a markup element!
    Related to:
    Content:
    Additional Description:
    A click on the button »Show annotation« displays all annotations on the selected charter image. Afterwards you are able to click on single annotations to display their metadata. A click on »Open Image Editor« opens the paleographical editor of the Image Tool.