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Charter: Deutscher Orden: Kommende Mergentheim II B 250 U 365
Signature: B 250 U 365
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uff freitag nach sannt Paulus bekerung tage, Mergentheim (Mergenthaim)
Georg von Rosenberg, Daniel Trautwein, Amtmann zu Boxberg (Boxsperg) und Johann Heber, hohenlohischer (hoenloischer) Sekretär, vermitteln in der Auseinandersetzung zwischen Wolfgang von Bibra, Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim (Mergennthaim) und Würzburg (Wurtzpurg), und Niklas Vehe, Amtsverweser des Deutschen Ordens zu Neuhaus (Newenhaws), einerseits und Stephan von Adelsheim (Adeltzhaim) zu Wachbach (Wachpach) und Franz Rüdt von Bödigheim (Bödickhaim) andererseits um Rechte zu Wachbach. Über die strittigen Punkte einigen sich die Parteien folgenermaßen: Die Deutschen Herren verzichten auf Rechte an der Schenke, der Badstube und am Gut des Peter Eberhart, wogegen Stephan von Adelsheim und Franz Rüdt auf die Obrigkeit, Gerichtsbarkeit und Lehenschaft am Gut des Philipp Richter, das auch der Frühmesse zu Wachbach gültpflichtig ist, verzichten. Dem Deutschen Orden bleiben sämtliche Rechte an den Gütern seiner Hintersassen zu Wachbach, Dörtel (Dürthal) und Hachtel (Hachthal). Das Gut des Heinz Kümel (Kümelhaintz) ist ein freies Gut. Das Gut, auf dem Wendel Ulrich sitzt, wird mit dem Einverständnis des Wolfgang von Bibra an Stephan von Adelsheim verkauft. Das von alters her gebräuchliche Vorgehen gegen Hintersassen der einen Herrschaft, die auf Gütern der anderen Herrschaft gefrevelt haben, deshalb gefangengesetzt und vor das Gericht zu Stuppach gebracht werden, wird dahingehend geändert, daß künftig auf die Gefangensetzung verzichtet wird. Hinsichtlich der Beschwerde des Stephan von Adelsheim und des Franz Rüdt, daß der Deutschen Orden den Weinzehnten in der Markung Wachbach einnehme, obgleich doch sie den Zehnten von dem Markgrafen zu Brandenburg zu Lehen hätten, und der Erwiderung des Amtsverweser und Kaplan zu Neuhaus, der Orden habe über den Weinzehnten vereinbart, daß dem Deutschen Orden der Weinzehnte auf allen Weingärten bleiben soll, wo er ihn bisher eingenommen hat; zukünftig sollen jedoch Äcker und Wüstungen, die in Weingärten umgewandelt werden, Stephan von Adelsheim und Franz Rüdt zehntpflichtig bleiben, während umgekehrt Weingärten, die in Äcker umgewandelt werden, dem Deutschen Orden zehntpflichtig bleiben sollen. Bezüglich des Weide- und Treibrecht für die Schäferei für die Schäferei des Stephan von Adelsheim und des Franz Rüdt einigten sich beide Parteien darauf, daß diese in Richtung Apfelbach (Apffelbach) nicht weiter als bis zu der nach Herbsthausen (Harpsthausenn) führenden Straße und in Richtung Lillstadt (Lustat) und Stuppach nicht weiter als bis zu dem Bildstock, der zwischen Lillstadt und Wachbach steht, treiben und weiden dürfen. Für die Schäferei der Deutschen Herren gilt dieser Bildstock in Richtung Wachbach ebenfalls als Grenzpunkt. Stephan von Adelsheim und Franz Rüdt werden verpflichtet, sich künftig aller Angelegenheiten der hohen Obrigkeit und des Zentgerichts zu enthalten, wie es der zwischen Dietrich von Cleen, Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, und dem verstorbenen Wolf von Adelsheim und Franz Rüdt geschlossene Vertrag vorsieht. Über die Frage der Zehntpflichtigkeit etlicher Güter, die die Scheissesel und andere zu Wachbach innehaben und die von dem Deutschen Orden zu Lehen rühren, sollen sechs Männer von Wachbach befragt werden. Walter von Cronberg, Administrator des Hochmeisteramts in Preussen und Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, stimmt dem Vertrag zu. Von der Urkunde erhalten das Haus Mergentheim, das Amt Neuhaus sowie Stephan von Adelsheim und Franz Rüdt je ein Exemplar.  


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Landesarchiv Baden-Württemberg Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, Deutscher Orden: Kommende Mergentheim II, B 250 U 365
E [17.JH.]201 [18.Jh.]N 1 in fasc 12 A lat 30 Cist H Merg [18.Jh.]1. [19.Jh.]
  • Charter on the archive's website

  • 1 Sg. teller mit 7 Sg. an bunten geflochtenen Seidenschnüren
    Sigillant: Walter von Cronberg; Georg von Rosenberg; Daniel Trautwein, Amtmann zu Boxberg; Johann Heber, hohenlohischer Sekretär; Wolfgang von Bibra; Stephan von Adelsheim; Franz Rüdt

    Material: Pergament
    • notes extra sigillum
      • 5 Rv.
    Graphics: 
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    Libell 6 Bl.
    Places
    • Mergentheim (Mergenthaim)
       
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