Charter: Reichsstadt Schweinfurt, Urkunden 1397 Oktober 25 / I
Signature: 1397 Oktober 25 / I
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In Anbetracht der treuen
Dienste, die ihm die Empfänger geleistet haben, täglich noch leisten und
auch künftig weiterhin leisten sollen, verleiht der Aussteller dem Rat
der Stadt Schweinfurt die Gerichtsbarkeit über Übeltäter, die im
Herrschaftsbereich der Stadt auf handhafter Tat gefangen werden.
Außerdem befreit er alle Waren, die in der Stadt Schweinfurt verkauft
oder von dort weggeführt werden sollen und daher dort aufgeladen werden,
von Zollabgaben. Ausgenommen ist nur der übliche Brückenzoll. Auch sind
die Bürger und Einwohner der Stadt von allen neuen Zöllen, Ungeld und
Auflagen im Lande Franken befreit. Zudem darf niemand in den zu der
Stadt gehörenden Dörfern Steuern oder Bede erheben. Der Aussteller
befiehlt jedermann, diese den Empfängern verliehenen Privilegien zu
beachten. Zuwiderhandelnden droht die Ungnade des Ausstellers und des
Reiches sowie eine Strafe von 50 Pfund lötigem Gold, die zu gleichen
Teilen an die königliche Kammer und an die Empfänger zu entrichten
ist.König WenzelBürgermeister, Rat und Bürgerschaft der Reichsstadt
Schweinfurt
Material: Perg.
Mentions:
- Rep. 6, Bd. V, b'
Editions:
- Stein, S. 180f. Nr. 193
abstracts:
- Stepf Nr. 53
Language:
geographical name
- Schweinfurt, Bürgermeister
- Schweinfurt, Bürgerschaft
- Schweinfurt, Rat
- Schweinfurt, Ungeld
- Schweinfurt, Zoll
- Schweinfurt, Zoll, Brückenzoll
- Schweinfurt, Zollfreiheit
Persons
- Wenzel, König
Keywords
- General:
- Bürgermeister, Schweinfurt
- Rat, Schweinfurt
- Bürgerschaft, Schweinfurt
- Zollfreiheit, Schweinfurt
- Zoll, Schweinfurt, Brückenzoll
- Zoll, Schweinfurt
- Ungeld, Schweinfurt
Würzburg, Staatsarchiv, Reichsstadt Schweinfurt, Urkunden 1397 Oktober 25 / I, in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/DE-StAW/SchweinfurtReichsstadt/1397_Oktober_25_%7C_I/charter>, accessed 2025-04-04+02:00
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