Charter: Reichsstadt Schweinfurt, Urkunden 1421 Juli 6
Signature: 1421 Juli 6
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Zwischen dem Hochstift Würzburg
und der Reichsstadt Schweinfurt herrschen Streitigkeiten wegen des
Mainstroms sowie wegen der Cent und des Centgrafenamts in Schweinfurt.
Nach gescheiterten Vermittlungsversuchen des Mainzer Erzbischofs Adolf
von Nassau und des Bamberger Bischofs Lamprecht von Brunn sowie des
Markgrafen Friedrich von Brandenburg und schließlich des Mainzer
Erzbischofs Konrad von Dhaun haben sich beide Parteien nun auf die
Aussteller als Schiedsleute geeinigt und sich im voraus verpflichtet,
deren Schiedsspruch anzunehmen. Diese entscheiden daraufhin: - Da der
Mainstrom die städtische Mainmühle antreibt, ist die Stadt verpflichtet,
die Fahrrinne in dem Fluss innerhalb des Stadtgebiets zu räumen und so
auszubauen, dass Kaufleute mit ihren Schiffen ungehindert passieren
können. Die notwendigen Arbeiten haben sofort zu beginnen und dürfen nur
dann eingestellt werden, wenn höhere Gewalt ein gefahrloses
Weiterarbeiten verhindert. Sie sollen bis zum 24. August beendet sein.
Danach sollen Graf Friedrich von Henneberg, Dieter Truchsess und Kaspar
von Bibra die erfolgten Arbeiten besichtigen und, falls ihnen diese für
ausreichend erscheinen, die Sache für beendet erklären. Ist dies nicht
der Fall, dann können sie weitergehende Verbesserungen anordnen, die bis
zum 29. September abgeschlossen sein müssen. - Das Centgrafenamt für die
Schweinfurter Cent wird vom Bischof von Würzburg und seinen Nachfolgern
besetzt, die auch den Bann verleihen. Die Stadt Schweinfurt entsendet
nicht mehr als zwei Schöffen aus der Stadt an die Cent. - Als
Gegenleistung nimmt der Bischof von Würzburg die Stadt Schweinfurt vom
Datum des Schiedsspruchs bis zum kommenden 11. November und ab dann für
die folgenden fünf Jahre in seinen Schutz. - Leibeigene, die bis zum
Zeitpunkt des Schiedsspruchs in die Stadt Schweinfurt gekommen sind und
sich dort niedergelassen haben, können in Schweinfurt bleiben. Dagegen
sollen Leibeigene des Hochstifts, die sich während der
Auseinandersetzungen lediglich in die Stadt geflüchtet und dort kein
Bürgerrecht erworben haben, dem Hochstift wieder überstellt werden. -
Alle Rechtshandlungen in der Angelegenheit werden sofort eingestellt,
etwa ergangene Urteile verlieren ihre Rechtskraft. Die von beiden Seiten
während der Auseinandersetzung gegeneinander begangenen Gewalttaten
gelten mit der Besiegelung des Schiedsspruchs als
gesühnt.Graf Friedrich von Henneberg, Dieter Truchseß von
Wetzhausen, Kaspar von Bibra, Apel von Milz und Konrad von
HuttenBürgermeister, Rat und Bürgerschaft der Reichsstadt
Schweinfurt
Material: Perg.
Bibliography:
- Rep. 6, Bd. V, d
Editions:
- Stein, S. 202-205 Nr. 223a
Language:
geographical name
- Bamberg, Bischof
- Main, Fahrrinne
- Main, Fluss
- Main, Schifffahrt
- Mainz, Erzbischof
- Schweinfurt, Bürgermeister
- Schweinfurt, Bürgerschaft
- Schweinfurt, Cent
- Schweinfurt, Cent, Centgraf
- Schweinfurt, Cent, Schöffen
- Schweinfurt, Mühle, Mainmühle
- Schweinfurt, Rat
- Schweinfurt, Schutz
- Würzburg, Bischof
- Würzburg, Hochstift
- Würzburg, Hochstift, Leibeigene
Persons
- Bibra, Kaspar von
- Brandenburg, Friedrich Markgraf von
- Brunn, Johann von, Würzburg, Bischof
- Brunn, Lamprecht von, Bamberg, Bischof
- Dhaun, Konrad von, Mainz, Erzbischof
- Henneberg, Friedrich Graf von
- Hutten, Konrad von
- Milz, Apel von
- Nassau, Adolf von, Mainz, Erzbischof
- Truchsess von Wetzhausen, Dieter
Keywords
- General:
- Bischof, Würzburg
- Bischof, Bamberg
- Hochstift, Würzburg
- Bürgermeister, Schweinfurt
- Rat, Schweinfurt
- Bürgerschaft, Schweinfurt
- Fluss, Main
- Schifffahrt, Main
- Fahrrinne, Main
- Cent, Schweinfurt
- Centgraf, Schweinfurt
- Cent, Schweinfurt, Schöffen
- Erzbischof, Mainz
- Schutz, Schweinfurt
- Mühle, Schweinfurt, Mainmühle
- Leibeigene, Würzburg, Hochstift
Würzburg, Staatsarchiv, Reichsstadt Schweinfurt, Urkunden 1421 Juli 6, in: Monasterium.net, URL </mom/DE-StAW/SchweinfurtReichsstadt/1421_Juli_6/charter>, accessed at 2024-11-23+01:00
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