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Charter: Urkunden I A 14
Signature: I A 14
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1467 Oktober 3
Bürgermeister und Rat der Stadt Lohr (Laer)erklären, dass sie Hans Ziegler (Zigeler), Bürger zu Lohr, und seinen Erben verliehen haben „unsere“ Ziegelhütte am Main (meyhen) bei der kole stat gelegen, mit allem Zubehör. Sie sollen die Hütte in gutem Bau halten, und wenn sie dies nicht tun, so haben die Bürgermeister das Recht, ihnen dar ein zu reden, und wenn sie auf solche Einrede nichts geben wollten, können die Bürgermeister ihnen die Hütte mit ihrer Gerechtigkeit aufsagen. Sie sollen den Bürgermeistern jährlich 6 Turnosen und 3 Pfennige Erbzins auf Martini geben, wie es von alters Herkommen ist. Sie dürfen im Bürgerwald (in der Burger walde) Holz hauen wie andere Bürger auch, wenn sie dessen bedürfen, und dafür sollen sie den Bürgermeistern von der Stadt wegen jährlich auf Martini 2 fl. oder dafür Kalk geben, welches von beiden die Bürgermeister wollen. Wenn der Graf von Rieneck oder die Stadt Kalk brauchen, soll man das den Ziegler 8 oder 14 Tage zuvor wissen lassen, und er soll ihnen Kalk geben, jeder Malter für 8 Pfennige. Werde die Münze anders gemacht, soll man ihm nach Gebührnis „auf- oder abschlagen“. Braucht ein Bürger Kalk, soll der Ziegler ihm diesen auch zu einem solchen Kauf geben, und wil der zigeler dem Burger nicht glewbin so mag er Im gelt heyssen darauff gebin. Wenn ein Bürger den Kalk nicht 8 oder 14 Tage vorbestellte und der Ziegler hat ihn einem Fremden zugesagt, soll er ihn diesem geben, ausgenommen der Graf oder die Stadt verlangen ihn, bestellt oder nicht, alles unschädlich dem Grafen oder der Stadt an ihrer Gerechtigkeit und Herkommen. Sie hängen das Stadtsiegel an. Gegeben am Samstag nach St. Michaels Tag (1467).
Source Regest: Quellen und Erläuterungen zur Geschichte der Stadt Lohr am Main bis zum Jahr 1559, hg. v. d. Stadt Lohr a.Main, Lohr 2011
 

orig.
Current repository
SALI A 14

Stadtsiegel anhängend, leicht beschädigt.
    Graphics: 

    cop.
    Unter I A 62 liegt eine ungesiegelte, fast gleichlautende Urkunde, die aber über der ersten Zeile ein Fehlzeichen bezogen auf Zeile 6 und den dort fehlenden Text enthält; dieser wird in I A 14 aufgenommen. Der Rückvermerk nennt I A 62 fälschlich eine Kopie.

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      Editions
      • Höfling S. 260.
       
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