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Charter: Urkunden I A 60b
Signature: I A 60b
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1501 April 29
Klaus Haber, Bürger zu Lohr, bekennt, dass er kürzlich im Gefängnis des Grafen Reinhard von Rieneck saß, wegen großer verschuldeter Sache und würdig der Strafe an Leib und Leben. Auf Fürbitte ehrbarer frommer Leute und der seiner guten Freunde hat ihn der Graf entlassen, doch also, dass er dem Amtmann [zu Lohr] Dietrich [Voit von Rieneck] [genannt] von Gemünden einen Eid schwört, das Gefängnis an niemand zu rächen. Er verspricht, sich zwei Jahre lang aus Lohr weg zu begeben, danach soll er sich wieder nach Lohr stellen und sich wie ein gehorsamer Bürger halten. Als Bürgen setzt er Hans Koch, Hans und Andreas Neubach(en), Gebrüder, Crafft Scheffer und Hans Winneck, alle Bürger von Lohr, seine guten Freunde. Wenn er seine Versprechen nicht hält, sollen sie ihn innerhalb eines Monats nach Ermahnung in das Gefängnis schaffen oder sich selbst stellen und so lange auf die Strafe durch die Herrschaft warten, bis er zu Händen der Herrschaft gebracht wurde; er soll dann zudem der Strafe des Meineids verfallen sein. Die Bürgen bekennen sich zu ihren Leistungen und geloben mit handgebender Treue dem Amtmann Einhaltung. Aussteller und Bürgen bitten Konrad Beyer den man nennt Stangel, Zentgraf zu Lohr, um Besieglung, was dieser tut. Datum auf Donnerstag nach dem Sonntag Misericordia domini (1501).
Source Regest: 
Quellen und Erläuterungen zur Geschichte der Stadt Lohr am Main bis zum Jahr 1559, hg. v. d. Stadt Lohr a.Main, Lohr 2011
 

orig.
Current repository
SALI A 60 b

Aufgedrücktes Papiersiegel, gut erhalten.
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    Dietrichs Bruder Endres Voit von Rieneck genannt von Gemünden: StAW, Hochstift Fulda Urkunden 1498 Januar 8. Beide zusammen u. a. in Hochstift Fulda Urkunden 1507 August 24.
     
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