Charter: Urkunden I C 60
Signature: I C 60
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1501 August 31
Johann(es) Straub, derzeit Pastor zu Lohr, und die Altaristen daselbst erklären: Johann Bopp, Vikar in St. German und St. Mauritius zu Speyer, hat zu Ehren Gottes, der Jungfrau Maria und aller himmlischer Heere, und sich, seinem Vater und seinen Voreltern zu Trost und Hilfe, für einen ewigen Jahrtag 30 Gulden Gold, um 1 ½ Gulden Zins zu kaufen, an Straub übergeben. Dieser hat sie angelegt, und Heinz Fuchs zu Birkenfeld hat sie gekauft und gibt dafür jährlich etwa an Bartholomäus den Zins, lt. des Briefes, der zu den anderen Stiftungsbriefen der Priester zu Lohr gelegt wurde. Er will alle Jahrtage, wie sie Bopp gewünscht, halten: Der Pastor soll mit seinem Kaplan etwa am Dienstag nach Michael zwei Singmessen halten, nämlich eine Seelenmesse und eine Messe von Unserer Frauen Himmelfahrt, in welcher auch die Kollekte1deus qui vivorum dominaris simul et mortuorum gehalten werden soll. Die gegenwärtigen und zukünftigen Altaristen versprechen, an dem bestimmten oder einem anderen vom Pastor festgelegten Gedenktag die Seelenmesse zu lesen und Gott fleißig für die Seelen des verstorbenen Johann Bopp, seines Vaters, seiner Mutter und seiner Voreltern und für die aller, die ihm wohl getan haben, zu bitten. Straub hat Bopp auch aus besonderer Zuneigung, die er zu ihm hat, zugesagt, den Zins einzufordern und wie nachfolgt auszugeben. Besonders war es Bopps Meinung und Wille: Damit der Pastor umso williger sei, öffentlich vor dem Volk für ihn, seinen Vater Kunz Bopp und Margarethe, seine Mutter, und für andere seiner Voreltern und Wohltäter zu bitten, den Zins zu fordern und die Präsenz zu geben, soll er 8 Würzburger Schillinge zu Präsenz einbehalten. Dazu soll er jedem Priester, der jetzt zu Lohr belehnt ist, und dem Kaplan, so sie am Begängnistag Messe lesen, 2 Schillinge zu Präsenz geben. Wer keine Messe liest, erhält nichts. Weiterhin erhält der Schulmeister 2 Schillinge und der Glöckner einen Schilling. 4 Schillinge sollen zur Handhabung der Kerzen bei den Begängnismessen verwendet werden. Bopps Meinung war auch: Hat ein Priester am Begängnistag laut seiner Dotation eine andere Messverpflichtung, dann soll er diese lesen und hat dennoch seine Präsenz verdient; wenn er aber nicht beim Miserere dabei sei, soll er nicht mehr als 10 Pfennige erhalten. Der Pastor wird die Präsenz am selben Tag, sobald die Messe gesungen ist, geben. Wenn alle Präsenzen ausgerichtet und die Kerzen bezahlt sind, soll das, was von den 1 ½ Gulden übrig ist, der Pastor (samt dem Geld, das die Priester wegen Nichtlesens der Messe oder Nichtanwesenheit beim Miserere nicht erhalten) armen Leuten in Form von weißem Brot (oder sonst wie ihn sein Gewissen als Bestes lehrt) geben. Darüber soll auch vor zwei Priestern Rechenschaft gegeben werden. Auch ist Bopps Wille, dass Straub mitsamt den Priestern (und auch ihre Nachkommen) nach dem Singen der zwei Messen in den Stühlen, wie es auch jetzt Gewohnheit ist, ein Miserere mit den Kollekten deus indulgentiarum, deus venie largitor und fidelium deus omnium conditor liest. Welcher Priester Messe liest und nicht bei dem Misere ist, soll 10 Pfennige erhalten. Falls auf den Jahrestag ein Feiertag falle (festum celebre) oder einem Pastor andere Hinderung zufalle: damit dann die Vertragserfüllung (pactio) vorgezogen oder nachgestellt würde, wird der Pastor den Priestern durch den Glöckner sagen lassen, auf welchen Tag die pactio gehalten werden soll. Wenn der Zins mit 30 Gulden wieder abgelöst wird, soll das Geld in Kürze wieder angelegt werden, und der Jahrtag soll nicht verhalten werden. Zu Urkund hat Straub sein Siegel angehängt, dessen sich die Altaristen mitgebrauchen. Gegeben auf Dienstag nach St. Bartholomäus (1501). Source Regest:
Quellen und Erläuterungen zur Geschichte der Stadt Lohr am Main bis zum Jahr 1559, hg. v. d. Stadt Lohr a.Main, Lohr 2011
Quellen und Erläuterungen zur Geschichte der Stadt Lohr am Main bis zum Jahr 1559, hg. v. d. Stadt Lohr a.Main, Lohr 2011
Current repository:
SALI C 60
SALI C 60
Fehlt.
Notes:
1Nicht Sammlung von Geld, sondern Fürbittengebet.
Lohr, Stadtarchiv, Urkunden I C 60, in: Monasterium.net, URL </mom/DE-StaALohr/Urkunden/I_C_60/charter>, accessed at 2025-01-16+01:00
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