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Charter: Urkunden I A 61b
Signature: I A 61b
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1463 September 22
Hans Schneyder zu Rodenbach gesessen bekennt: Er lag in Lohr im Turm im Gefängnis wegen Diebstahls. Die beiden Grafen Philipp von Rieneck haben ihn begnadigt und aus dem Gefängnis entlassen. Er schwört zu Gott und den Heiligen und verpflichtet sich mit diesem Brief, künftig nichts gegen seine Herren von Rieneck, ihr Land und ihre Leute oder gegen die, von denen er meint, sie hätten ihn ins Gefängnis gebracht, etwas zu tun. Handelt er dagegen, so ist er den Grafen für 50 fl. verfallen. Als Bürgen setzt er seine lieben Söhne Martin und Hans und dazu Hans Scheyner, Schultheiß zu Ansbach, Hans Hutlin, Hans Korben, Peter Daum (Dawm), Heinz Christ (Cristen) und Hans Scheyner, seine lieben Schwäger und besonders guten Freunde. Für die 50 fl. sollen sie haften und sie geben nach Mahnung oder ihn wieder in das Gefängnis, aus dem er gekommen ist, schicken. Haben sie ihn in das Gefängnis gebracht, so sind sie der Haftung ledig. Die beiden Söhne bekennen, dass sie für ihren Vater Bürgen geworden sind, versprechen Einhaltung und schwören, auf jede Rache zu verzichten. Alle anderen Genannten versprechen, gute Bürgen zu sein. Alle bitten Eberhart Schwab, Zentgraf zu Lohr, um Besieglung, was dieser tut. Gegeben am Donnerstag nach St. Matthäus des heiligen Apostels (1463).
Source Regest: 
Quellen und Erläuterungen zur Geschichte der Stadt Lohr am Main bis zum Jahr 1559, hg. v. d. Stadt Lohr a.Main, Lohr 2011
 

orig.
; falsch datiert auf 1564.
Current repository
SALI A 61 b

Aufgedrücktes Siegel mit dem Lilienwappen gut erhalten.
Material: Papier
    Graphics: 
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    Archivvermerke: Schneider zu Rotenbach. – Urphet Hans Schneiders von Rottenbach Anno XIIII C LXIII (15./16.Jh.).
    Erste für Lohr überlieferte Urfehde.
     
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