useridguestuseridguestuseridguestERRORuseridguestuseridguestuseridguestuseridguestuseridguest
Charter: Urkunden I C 37
Signature: I C 37
Zoom image:
Add bookmark
Edit charter (old editor)
1461 Februar 20
Johann Winter (Winther), Doktor, Pastor zu Lohr, und die Altaristen der Pfarrkirche, des Spitals und der Kapelle daselbst, bekennen: Der + Herr Heinrich Scherer von Wetter1 (Wether) übergab ihnen 30 fl. zu seinem und seiner Eltern und Wohltäter Seelenheil und testamentierte, sie sollten dafür 1 ½ fl. jährlicher Gült kaufen, was sie getan haben. Dafür sollen sie jährlich auf Freitag nach Kreuzerhöhung, an dem Heinrich verschieden ist, und auf Freitag nach Gertrud +/- ein oder zwei Tage, eine gesungene Vigilie mit neun Lektionen (letzen) und danach eine gesungene Seelmesse halten, die ein Pastor singen oder zu singen bestellen soll. Auch sollen Kerzen dazu bestellt werden. Dazu soll ein jeglicher der genannten Priester Seelmesse lesen und Gott den Herrn um das Seelenheil des Stifters, seiner Eltern und Wohltäter bitten. Sie sollen die Gült einnehmen und folgendermaßen unter sich teilen: Zuerst sollen 1 ½ ℔ fallen an die vier Kerzen, die man beim Begängnis nutzt. Dann soll der Pastor 18 Pfennige erhalten, das Übrige sollen die anderen Priester samt dem Kaplan und dem Schulmeister gleich teilen. Wer nicht bei der Vigilie ist und keine Seelmesse liest, erhält nichts. Sei er krank oder habe ein amtliches Geschäft, soll er so bald wie möglich Vigilie und Seelmesse nachholen und seine Präsenz verdienen. Wer von den Priestern bei der Vigilie sei, aber nicht Seelmesse lese, und umgekehrt, dem soll man die halbe Präsenz geben. Wenn ihm nicht am bestimmten Tag geheißen werde, Messe zu lesen, mag er seine Präsenz nehmen und an einem anderen Tag, wenn man ihn bestimmt, Messe lesen; damit soll sein eigenes Gewissen beladen sein. Wenn Vigilie und Seelmesse verlassen und nicht gehalten werden, wie obgeschrieben steht, soll die Präsenz jedes Mal an den Bau der Pfarrkirche fallen. Die Aussteller versprechen, das Testament und Begängnis auf ewig zu handhaben in allen Punkten und ohne Weigerung und geistlichen oder weltlichen Widerspruch. Johann Winter hängt für sich und die Altaristen sein Siegel an. Gegeben (1461) auf Freitag nächst vor Petri Cathedra genannt.
Source Regest: Quellen und Erläuterungen zur Geschichte der Stadt Lohr am Main bis zum Jahr 1559, hg. v. d. Stadt Lohr a.Main, Lohr 2011
 

orig.
Current repository
SALI C 37

Anhängend, stark beschädigt.
    Graphics: 

    cop.
    PfA Lohr, 01.1 Fasz. Ben. Trium Regum, Abschrift von G. Höfling

      x
      Editions
      • Höfling S. 81, fehlerhaft.

      Comment

      Archivvermerke: Inhaltsangabe v. G. Höfling. – Praesents‘ dem Schullmeister gehörig (16. Jh.) – Hern Heinrich Scherers von Wetther Testament (ztgn.) – Div. Vermerke 15./16. Jh., Archivsignaturen.


      Notes
      1Vermutlich Wetter Lk. Marburg-Biedenkopf.
       
      x
      There are no annotations available for this image!
      The annotation you selected is not linked to a markup element!
      Related to:
      Content:
      Additional Description:
      A click on the button »Show annotation« displays all annotations on the selected charter image. Afterwards you are able to click on single annotations to display their metadata. A click on »Open Image Editor« opens the paleographical editor of the Image Tool.