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Charter:  Urkunden (635-1371) U / 1340 November 10
Signature: U / 1340 November 10
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10.11.1340
Nikolaus, Dekan, und das Kapitel zum hl. Kreuz bei Mainz ("Meintzen") verleihen ihren Hof zu Bingen dem Binger Bürger Berthold ("Berchtold") "Ulnere", seiner Ehefrau Katharina ("Kathrinen") und ihrem ältesten Sohn Hennekin auf Lebenszeit, gegen 1 Mark kolscher Pfennige Gült, fällig an Martini. Das Stift darf seinen Wein im Hof und Kelterhaus "duhen" und "inthalden" und auch sonst seinen Nutzen im Hof schicken und schaffen. Die Beständer haben den Hof instandzuhalten, dürfen ihn nicht ohne Willen des Stiftes veräußern und haben mit den neuen, auf dem Hof gebauten Häusern, die das Stift sich vorbehält, nichts zu tun. Bei Zinsversäumnis verlieren die Beständer ihr Recht und sind außerdem dem Stift mit 30 Pfd. Heller verfallen. S.: Stift. "Der geschriben ist [...] druzehenhundert [...] und in dem viertzigsten jare an sant Mertins aubende".  
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Deutsch, Ausfertigung. Perg., durch Feuchtigkeit etwas beschädigt. S. beschädigt.
 
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