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Charter:  Urkunden (635-1371) U / 1322 Juni 3
Signature: U / 1322 Juni 3
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03.06.1322
Die Raugrafen ("Ruhe-") Heinrich d.A., Konrad d.A., George und sein Bruder Konrad, sowie der Edelknecht "Wirich Landir" verzichten auf Ersatz allen Schadens, den ihnen Erzbischof Mathias von Mainz ("Meincze") und die Städte Mainz ("Meincze"), Straßburg ("Strazburg"), Worms ("Wormzin"), Speyer ("Spir") und Oppenheim wegen des Landfriedens zugefügt haben, besonders an dem Kirchhof zu Merxheim ("Merkensheim"), an der Burg Reichenberg ("Richenberg") und den Dienern und Knechten, die dort gefangen und enthauptet wurden; sie haben fünf gestabte Eide geschworen, daß sie dies nicht rächen werden, und sie werden gegen den, der dem Eide zuwider handelt, vorgehen, als habe er sich gegen sie selbst gewandt. Sie geloben, dem Erzbischof, den Städten und den Landfriedensgenossen ihre Burgen zu öffnen, doch dürfen sie ihre Festen derartig bewahren, daß sie nicht verlieren und nicht geschädigt werden. - Auch haben sie mit den ehrsamen Boten der Städte verabredet, daß sie den Ritter "Wirich Landir" und seine andern Söhne dazu anhalten, gleichfalls auf allen erlittenen Schaden zu verzichten und sich aller Lehen verlustig zu erklären für den Fall eines neuen Friedensbruches; auch werden in diesem Falle die Aussteller dem Landfrieden gegen Wirich und seine Helfer beistehen. - Da die Aussteller der Meinung sind, daß ihnen von Seiten der Städte auch in Friedenszeiten Schaden zugefügt worden ist ("name unde gevangnisse"), so sollen die Städte ehrsame Leute schicken, die darüber befinden; entscheiden sie zu Gunsten der Aussteller, so ist diesen der Schaden zu ersetzen; entscheiden sie anders, so sollen sie dem Erzbischof die Regelung der Angelegenheit überlassen; auch ihr Diener "Schoffrit" [Gottfried] von Morsbach soll sich damit zufrieden geben. - Will ihr Neffe, Rauhgraf Heinrich d.J., auf Schadenersatz nicht verzichten und dem Frieden nicht beitreten, so wollen sie in seinem Kampfe neutral bleiben. - Für den Hengst, der dem Burggrafen von Böckelheim ("Beckelnheim") genommen wurde, sollen sie vollen Ersatz - Hengst oder Geld - leisten. 5 S.: Aussteller. "Der geben ist [...] drizenhundert [...] in dem zwein und zwentzgestem jare an dem dunrestage in der pingestwochen zu Wormzen [= Worms]".  
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Deutsch, Ausfertigung. Perg., auf graues Papier geklebt. S. 2 beschädigt, die übrigen S. fehlen.
 
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