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Charter:  Urkunden (635-1371) U / 1325 Juni 4
Signature: U / 1325 Juni 4
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04.06.1325
Johannes "de Flore", Stiftsherr von St. Johannes, bekundet folgendes: Als er noch im genannten Stift Residenz hielt, wurde im Kapitel ein vom päpstlichen Stuhl überflüssigerweise durch Dekan und Kapitel von St. Johannes erbetener Brief an den Dekan von St. Maria in Erfurt ("Erford") gegen die Vikare dieser Kirche, einige Präsenzeinkünfte betreffend, verlesen; er - Johannes - habe den Dekan und das Kapitel gebeten, sie möchten ihm gestatten, zusammen mit dem Magister Heinrich von Oppenheim, "advocatus" des Stiftes, wohl zu überlegen, ob es nützlich sei oder nicht gegen die Vikare vorzugehen; er selbst habe sein Stift lieber als die genannten Vikare. Dekan und Kapitel haben ihm darauf keine Antwort gegeben, hielten ihn vielmehr, solange er anwesend war, für verdächtig und wollten in der Sache nichts unternehmen. Sei es nun, daß nach vielen Jahren diese Sache vergessen war, kurz, er wurde zum Dekan erhoben, als keiner der damaligen Stifts-herrn (mehr?) zugegen war. Ganz im Zweifel, ob nun die Sache vor dem Dekan von St. Maria in Erfurt ("Erford") eingeleitet worden sei, bekundet er, um sein Gewissen zu beruhigen, daß er dem Vorgehen nicht zustimme und auch nicht zustimmen werde, sondern dafür sei, daß die Angelegenheit gelehrten Männern, deren es ja in den verschiedenen Kirchen zu Mainz eine Menge gäbe, zur Beratung vorgelegt werde. Er bittet ferner den Dekan, den Kämmerer Johannes zu veranlassen, dem Überbringer dieses Briefes, Arnoldus, seinem vertrauten Diener, 3 Malter Roggen oder deren Wert - die der Aussteller verdient und der Kämmerer ihm versprochen hat - auszufolgen; auch möge man ihm von den 9 Pfd. Heller, die unter die Stiftsherrn von den Gütern in Hattenheim ("Hattinheim") an Martini verteilt werden, den gebührenden Anteil ebenso wie von den übrigen zwischen Allerheiligen und dem Tag der hl. Scholastika gefallenen Austeilungen geben; er habe davon vom Kämmerer 2 Pfd. Heller bereits empfangen. 2 S.: Der Dekan der Kirche zu Wetzlar ("Wetflar") und der Aussteller. "1325 II. Nonas Junii."  
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Ausfertigung. Perg. Die Urkunde ist unten beschnitten, so dass beide S. und S.-Schlitze fehlen.
 
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