Charter: Urkunden (635-1371) U / 1332 / I
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1332
Magister Hermannus von "Eschenwege", Propst zu Braunschweig ("Brunswicensis"), Hildesheimer Diözese, und Stiftsherr von St. Stephan, macht sein Testament. Er empfiehlt seine Seele dem Höchsten und setzt seine Geschwister Konradus, Nikolaus, "Bruhardus", Siegfried ("Siffridus") und Mechthild ("Mehthildis") zu gleichberechtigten Erben ein. Ausgenommen bleibt alles, was er seinen Testamentsvollstreckern im besondern überwiesen hat, nämlich:
1) All seine Güter in Mainz, die von dem unten genannten Notar beschrieben sind.
2) 800 fl. zur Errichtung eines St. Margarethenaltars zu St. Stephan und Stiftung einer Ewigvikarie daselbst (300 fl. in Mainz - einschließlich 20 fl. Guthaben bei Henrich zum Cleman, Ratsherrn ("consul") zu Mainz - und 500 fl. in "Eschenwege"). Diese 800 fl. sollen im Armarium der Kirche niedergelegt und von den Testamentsvollstreckern mit vier Schlüsseln verwahrt werden, bis damit die nötigen Stiftungseinkünfte angekauft werden können. Als ersten Vikar bestimmt er seinen Scholar Berthold von "Aspeche"; nach dessen Tod haben Dekan und Kapitel die Vikarie zu verleihen, jeweils innerhalb Monatsfrist nach Erledigung, widrigenfalls das Recht an den Erzbischof fällt. Wenn die Testamentsvollstrecker auf Ersuchen des Berthold die Einkünfte nicht binnen Monatsfrist ankaufen - rechtmäßige Verhinderung vorbehalten - soll die Summe dem Berthold zum Ankauf der Einkünfte überlassen werden.
3) Der Kirchenfabrik St. Stephan 40 Pfd. Heller aus seinem Guthaben bei Johannes, vormals Kellner zu Amöneburg ("Ameneburg"), Stiftsherrn zu St. Stephan.
4) Der St. Stephanskirche 2 Bücher, nämlich ein Matutinale und ein Missale; ersteres soll im Chor am Platz des Testators angekettet bleiben, letzteres dem Inhaber der von ihm gestifteten Vikarie zum Messelesen dienen und im Chor der Kirche an der Stelle ("loco") des Graduale aufbewahrt werden. Diese Bücher dürfen niemals veräußert oder verpfändet werden.
5) Er stiftet einen Jahrtag zu St. Stephan mit Vigil und Totenmesse; die teilnehmenden Stiftsherrn und Vikare erhalten je 3 Schillinge Heller und außerdem folgende Einkünfte: 28 Malter Weizen und Haber Erfurter ("Erforder") Maß, Guthaben bei Dekan und Kapitel zu "Ordorf", Mainzer Diözese, und 21 Malter Korn ("bladi"), Guthaben in "Vanre" (?), 30 Malter Getreide gleiches Maß, Guthaben bei Priorin und Konvent zu Arnstadt ("Arnstet"), O.S.B., gleicher Diözese, 20 Mark reines Silber von seinem Hof in Fritzlar ("Fritslaria"), und die Einkünfte seines Gnadenjahres zu St. Stephan.
6) Er schenkt seinen besten vergoldeten silbernen Becher, eine Tischdecke ("pannum bankalem") und 4 bessere Kissen, "ad officium mandati in dicta ecclesia sancti Stephani in Cena domini perpetuo peragendum." Sollte das Stift den Kelch veräußern, fällt er an den Erzbischof.
7) Herrn Werner, Glöckner ("campanarius") der Kirche, 20 Pfd. schwarzer und bester Heller für Messen, die von armen Priestern gelesen werden sollen.
8) 30 Malter Roggen von seinem, des Testators, Speicher zur Verteilung an die Armen.
9) Alle seine Betten ("lectisternia"), ausgenommen ein Bett ("lectus") und 2 Leintücher ("linteamina") dem Heiliggeisthospital zu Mainz.
10) Herrn Heinrich, Scholaster von St. Stephan, seinen besten Ring.
11) Herrn Philippus, Kantor von St. Stephan, seinen besseren silbernen Gürtel ("cingulum"), den zweitbesten Ring, sein Chorbirett ("pilleum meum choralem") "de vario" und sein bestes Seidengewand ("superpellicium meum optimum de serico").
12) Seinem Kaplan Heinrich von Friedberg ("Henricus von Frideberg") zum besseren Unterhalt 40 Pfd. Heller, seine besseren Kleider und ein Guthaben von 7 fl. in Gold und 60 Groschen Binger Pfennige von Herrn Nikolaus von Appenheim, Stiftsherrn zu Erfurt ("Erford").
13) Seinem Scholaren Berthold seinen ganzen Hausrat ("husrat") und sein Pferd.
14) Seinem Onkel ("avunculus") Engelbertus, Magister, "summam hostiensem (?) et inforciatum" und vier Silbergefäße ("conchas argenteas").
15) Seinem Onkel Herrn Albertus Engelberti sein "cingulum glacum diffibulatum," das er in Mainz hat, und eine dabei befindliche silberne Kanne "ac nucem."
16) Seinem Onkel Magister Henrich, Stiftsherrn zu Northausen ("Northusen"), und dessen Brüdern Meffried und Albert drei "conchas argenteas," die bei dem letztgenannten liegen.
17) Dem Kleriker Konrad "Houbt" "sextum cum apparatu Johannis Andree et decretales," die bei Berthold, Pleban der Kaufleutekirche ("ecclesie mercatorum") in Erfurt ("Erfordia") liegen.
18) Seinem Bruder Herrn Heinrich, Mönch, zwei Mark Silber zu "Eschenwege".
19) Seiner Mutter die Häuser bei den Augustinerbrüdern in "Eschenwege" zu lebenslänglichem Besitz; sie fallen nach ihrem Tode seinen Geschwistern zu.
20) Sein Haus beim St. "Ciriaxberg" in "Eschenwege" seinem Bruder Herrn "Bruhardus" auf Lebenszeit, nach seinem Tode der Kirche St. "Ciriax".
21) Dem Kustos der Kirche zu Heiligenstadt "wargguoium meum nigrum" [ein Kleidungsstück; vgl. Gudenus II 344 (a 1331): lego warkocum] "cum sua thoga."
22) Dem Eckhard "de Varila" sein Brevier, das der Kustos hat.
23) Jedem Testamentsvollstrecker ein Kleinod im Wert von 3 Pfd. Heller.
24) 4 silberne Kelche mit 4 Patenen zum Seelenheil des verstorbenen Magisters Berthold, Propsts zu Hildesheim, für arme Kirchen.
25) Alle seine Kleider, Hausgerät, Linnentuch und ähnliches in Thüringen ("Thuringia") und Hessen ("Hassia") sollen Herr Albertus "Engelberti" und der Bruder des Testators, der Mönch Heinricus, an arme Priester verteilen.
26) Alle seine Bücher in Thüringen und Hessen, die er noch nicht vermacht hat, sollen die nämlichen und mit ihnen sein Onkel Magister Engelbert nach Gutdünken verwerten.
27) Die gleichen sollen seine silbernen Ringe in "Eschenwege" an die Ehefrauen seiner Brüder und an seine Schwester Mechthild verteilen.
Zu Testamentsvollstreckern setzt er ein den genannten Scholaster Heinrich, Hermannus, Schatzmeister, und Gernod von "Ramstat", Stiftsherrn zu St. Stephan, und seinen Onkel, den Magister Engelbertus.
Geschrieben durch den Notar Heinrich "de Augusta". x
Comment
Ausfertigung. Perg., unten beschnitten, so daß Datierung, Signet und Unterschrift des Notars fehlen. - Die Jahreszahl ergibt sich aus dem Rückvermerk (von 1694).Mainz, Stadtarchiv, Urkunden (635-1371) U / 1332 / I, in: Monasterium.net, URL </mom/DE-StaAMainz/Urkunden/U_%7C_1332_%7C_I/charter>, accessed at 2024-11-22+01:00
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