Charter: Abt. 1 A II II - 0118
Signature: II - 0118
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1547 Februar 25.
Friderich Pfalzgraf bei Rhein, Kurfürst, hat Stättmeister, Bürgermeister und Rat der Stadt Worms (Wormbs) in ihrer Irrung mit dem Pater und Konvent zu Frankenthal wegen der äußersten Ringmauer am Kirschgarten einen Tag vor seinen Räten Wolff von Duhrn, Dr. der Rechte und seinem Burggrafen zu Alzey (Altzey) Friedrich zu Flörsheim (Flersheim) angesetzt, an dem die von Worms (Wormbs) erklären, dem alten Vertrag "über Abbrechung der Mauer" nachleben zu wollen, jedoch Heinricus Haszt, Pater zu Klein-Franckenthal und der Pater zu Pfaffen-Schwabenheim Adam Rome, als bevollmächtigte Anwälte des ganzen Ordens und Priors zu Windesheim entgegnen, sie wollten dem Vertrag nachleben, doch sei ihnen beschwerlich, dass die äußersten Mauern der Einfriedung ihrer Güter abgebrochen werden sollten. Sie bitten, dass diese, soweit möglich, stehen bleiben sollten, worauf entschieden wurde, dass diese äußerste Mauer nach der Stadt zu "inwendig bis auf die Erde" soll abgebrochen werden, auf beiden Seiten, nach dem Rhein und dem Berg zu, soweit sie noch steht und nicht abgebrochen ist zur Einfriedung ihrer Güter stehen bleiben darf. Doch sollen die von Worms (Wormbs) in Kriegsnöten, um weiterem Schaden zuvorzukommen, auch diese Mauer abreißen dürfen. Gegen Empfang der 100 Gulden will der Pfalzgraf diese Gemäuer mit samt der Kirchen und Behausung auf seine Kosten abbrechen, den Keller einwerfen und statt der abgebrochenen Mauer einen Plankenzaun aufrichten. x
Stadtarchiv Worms, Abt. 1 A II II - 0118, in: Monasterium.net, URL </mom/DE-StaAWo/Abt1AII/II-0118/charter>, accessed at 2024-11-20+01:00
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