Fond: Abt. 1 A II
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Charter: II - 0111a
Date: 1539 März 18.
Abstract: Wendel Hock bekundet, dass Städtmeister, Bürgermeister und Rat der Stadt Worms ihn als Pfründner in die Elendenherberge vor der Martinspforte auf Lebzeit aufgenommen haben. Er soll täglich zweimal am Tisch mit essen, wie es der Meister auf seinem Tisch hat, dazu jedesmal ein "Dreiling" Weins haben, eine Kammer haben, darin er schlafen soll, wofür er 11 Gulden und sein Haus "auff der Weberbach" gegenüber "der Speyer Badstueben" mit allem Hausrat, von denen er nur noch wenig übrig hat, dem Haus einbringt. Er benutzt eigene Kleidung und eigenes Bettzeug, das nach seinem Tod dem Haus zufallen soll. Er soll dem "Ellenden Haus" und dessen vom Rat angeordneten Pflegern und dem Rat treu und hold sein, keinen Streit mit Meister und Hausgesinde anfangen und sich züchtig und gehorsam zeigen.
Charter: II - 0111
Date: 1539 März 18.
Abstract: Stättmeister, Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Worms bekunden, dass sie Wendel Hock in ihr Haus die Elendenherberge in ihrer Vorstadt vor der St. Martinspforte als Pfründner auf Lebzeit aufnehmen, nachdem er ihre Bedingungen in dem inserierten Revers vom gleichen Tag anerkannt hat.
Charter: II - 0112
Date: 1540 September 28.
Abstract: Dr. Matthias Held, kaiserlicher Rat und Vizekanzler an einen Herrn (?) in Würzburg, hat Taxe und 100 fl. von seinem Herrn von Würzburg erhalten, dankt, will ihn in Würzburg besuchen, hat die Sache wegen der Probstei zu St. Burchard in Beratung gezogen, trachtet selbst nicht nach geistlichen Pfründen, hat zwei Vettern zu versehen, die noch zwei Jahre zu studieren und Lust zum geistlichen Stand haben. Hat Herr Andreas von ThüngenAnsprüche auf die Propstei, könne er Propst bleiben, wenn er wolle, möchte seinen Vettern 100 fl. Pension geben. Heinrich sei bei ihm, habe wohl studiert. Peters Gnadenjahr und Einkommen von der Pfarr Eltmann eile nicht. Gruß an den Regal.
Charter: II - 0217
Date: 1541 Januar 29.
Abstract: Kaiser Karl V. bestätigt zwei ihm von Priorin und Konvent des Reuerinnenklosters St. Andreasberg zu Worms vorgelegte inserierte Urkunde König Ruprechts vom 13.VI.1408 und König Wilhelm vom 24.II.1255 und nimmt auf deren Bitte diese erneut in seinen und des Reichs Schutz und Schirm und gebietet allen seinen und des Reiches Getreuen diese nicht in dieser Bestätigung und im versprochenen Schutz und Schirm zu irren, bekümmern, beschweren oder es andern zu gestatten, sondern sie darin zu handhaben bei 20 Mark lötigen Goldes, 1/2 der "Reichs-Cammer", 1/2 Priorin und Konvent, Strafe.
Charter: II - 0113
Date: 1541 März 4.
Abstract: Philipp Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen hat für die Dauer seiner Abwesenheit auf dem Reichstag zu Regensburg Weib und Kinder, Land und Leute seinen Statthaltern zu Kassel und Marburg (Marpurgk), Räten, Kammerdienern und Sekretären Sigmund von Boineburg (Boyneburgk), Jörg von Colmetsch, Herman von der Malsburg (Malsburgk), Otto Hund, Hartman Schleher, Conrad Diede, Heinrich Lerszner und Johan Kreuter anbefohlen und befiehlt unter Androhung seiner Ungnade und Strafe, diesen, wie ihm selbst, gehorsam zu sein.<lb/>
Charter: II - 0114
Date: 1543 März 8.
Abstract: Schultheiß und Schöffen des Gerichts der Reichsstadt Worms bekunden, dass vor ihnen ihr Mitbürger Philips von Weinheim, Ölmacher vor der Martinspforte und Catharina seine Frau in einer Haupturkunde von der Priorin und dem Konvent zu den Reuerinnen auf dem Andreasberg zu Worms ein Haus, das "Schreyberhaus" "uff dem Vischmarck" zwischen Steffen Vischers Erben oben und Niclausen Kiesels Witwe unten, das die Nonnen von Hans Stiegler rechtlich erlangt abgekauft haben und davon ein Pfund Heller ewigen Zins am 23.4. (auf Sanct Georgen des heylligen Ritterstag) fällig zu zahlen haben, wofür außer dem Haus drei Viertel Wingerten "vor der Meintzer Pforten am Diepweg" zwischen Rinken Hansen und Niclaus Monichs des Stadtboten Witwe Unterpfand sind (Fischmarkt, Martinspforte).
Charter: II - 0115
Date: 1543 Oktober 29.
Abstract: Schultheiß und Schöffen des Gerichts zu Groß- und Kleinniedesheim und Utzelsheim (Utelsheim, Wüstung) Niclaus Kiesel Schultheiß, Philips Hennel, Herman von Münzenberg, Bastian Ulen, Hans Merckel, Philips Dpockenheim, Niclaus Merckel, Hans Hawenschiltt Schöffen, bekunden, dass vor ihnen Hansz Büdinger, Bürger zu Worms als Syndikus und Anwalt der Herren Balthasar Marckarett und Hansz Jungler beide alter Stättmeister und Peter Freinszheimers, Bürgers zu Worms (Wormbs), verordneter Pfleger des Spital in Worms (Wormbs) vor der Martinspforte gelegen "die elend Herberg" (Elendenherberge) genannt, erschienen und vorgebracht haben, dass vor kurzem das Franziskanerkloster in der Stadt Worms (Wormbs) mit allen seinen Gütern, Renten und Gülten diesem Spital durch den Ordensprovinzial mit Einwilligung des Ordensgenerals übergeben und von päpstlichen Legaten bestätigt worden ist, da dieses Kloster ein Bau- und Erbgut in diesem Gericht habe, das jetzt Lorentz Scherrer in Erbbestand habe für 28 Malter Korn jährlich, dessen Güter lange nicht abgegrenzt worden, jetzt an Hand etlicher alter schriftlicher Beschreibungen (Beforchung) und mündlicher Erkundigung begangen werden (det. Beschreibung der Güter folgend).
Charter: II - 0263
Date: 1544 November 6.
Abstract: Johann Mador, Schultheiß, und Hansz Hoffmann gen. Straßburger zu Pfiffligheim, Bastian Horn zu Hochheim, welche Hubgericht des Administrators zu Worms für die Dörfer Hochheim und Pfiffligheim zu Worms im Domkreuzgang halten, bekunden, dass vor ihrem Gericht Heinrich Schaedel und seine Frau Katharina, Jost Schneider und seine Frau Katharina, Einwohner zu Pfiffligheim, von Heinrich, Administrator des Stifts und Bistums Worms, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Bayern, dessen und des Stifts Worms Güter in der Pfiffligheimer Gemarkung, deren jährliche Nutzung und Pacht zur Hälfte die Grafen Philipp zu Nassau und Saabrücken, Herrn zu Lahr und Philipps Graf zu Nassau und Saarbrücken, Herr zu Weilburg, vom Stift Worms zu Lehen tragen: 15 Morgen in Pfiffligheimer Gemarkung, die "Mittelbende", 32 Morgen "die Oberbenden", "neben den Breilsmorgen", ein Morgen Ackers am "Mühlweg" zwischen den Herren zu Kirschgarten und ihrem gnädigen Herrn zu Worms mit zweieinhalb Morgen, vier Morgen "an dem Knittelsgraben", "am Grähenpflug" zwischen Velten Seyffride und Blasius Müller zu Obrigheim in Erbbestand nehmen für Gülten, die jährlich zwischen dem 15.8.und 8.9. nach Worms auf einen Speicher oder ein Kornhaus zu liefern sind, 52 1/2 Malter Korn in graden und 13 Maltern Korn in ungeraden Jahren, jeder Herrschaft zur Hälfte, 26 Malter ein Viernzel und sechs Malter drei 1/2 Viernzel Korn, Wormser Maß, ohne Nachlass wegen Heer, Hagel, Mißwachs oder Krieg. Die Güter sollen unverteilt bei zwei Stämmen bleiben und Heinrich Schaedel und seine Frau Katharina dem Bischof von Worms, Jost Schneider und seine Frau an die Grafen von Nassau die Gülte liefern unddie Güter in gutem Bau halten, bei Strafe des Verlusts. Verkauf ist nur mit Genehmigung des Bischofs gestattet, die Güter sollen alle zehn Jahre erneuert werden.
Charter: II - 0117
Date: 1545 März 28.
Abstract: Reinhart von Wasen an Herrn N. Lechensindt (Geistlichen) zu Hanau (Hanau), war bei ihm in Hanau (Hanawe), hatte ihn gebeten ihm ein Schreiben an den Kurfürsten zu Mainz zu entwerfen, das er an Weihnachten holen wollte und bis heute noch nicht hat, damit er auch dort zu seinen Lehen kommt, nachdem ihm andere Grafen und Herren seine Lehen verliehen haben, bittet ihm das Schreiben zu senden, will es gut machen, wenn er in Kürze nach Hanau kommt.
Charter: II - 0118
Date: 1547 Februar 25.
Abstract: Friderich Pfalzgraf bei Rhein, Kurfürst, hat Stättmeister, Bürgermeister und Rat der Stadt Worms (Wormbs) in ihrer Irrung mit dem Pater und Konvent zu Frankenthal wegen der äußersten Ringmauer am Kirschgarten einen Tag vor seinen Räten Wolff von Duhrn, Dr. der Rechte und seinem Burggrafen zu Alzey (Altzey) Friedrich zu Flörsheim (Flersheim) angesetzt, an dem die von Worms (Wormbs) erklären, dem alten Vertrag "über Abbrechung der Mauer" nachleben zu wollen, jedoch Heinricus Haszt, Pater zu Klein-Franckenthal und der Pater zu Pfaffen-Schwabenheim Adam Rome, als bevollmächtigte Anwälte des ganzen Ordens und Priors zu Windesheim entgegnen, sie wollten dem Vertrag nachleben, doch sei ihnen beschwerlich, dass die äußersten Mauern der Einfriedung ihrer Güter abgebrochen werden sollten. Sie bitten, dass diese, soweit möglich, stehen bleiben sollten, worauf entschieden wurde, dass diese äußerste Mauer nach der Stadt zu "inwendig bis auf die Erde" soll abgebrochen werden, auf beiden Seiten, nach dem Rhein und dem Berg zu, soweit sie noch steht und nicht abgebrochen ist zur Einfriedung ihrer Güter stehen bleiben darf. Doch sollen die von Worms (Wormbs) in Kriegsnöten, um weiterem Schaden zuvorzukommen, auch diese Mauer abreißen dürfen. Gegen Empfang der 100 Gulden will der Pfalzgraf diese Gemäuer mit samt der Kirchen und Behausung auf seine Kosten abbrechen, den Keller einwerfen und statt der abgebrochenen Mauer einen Plankenzaun aufrichten.
Charter: II - 0119
Date: 1550 Dezember 12.
Abstract: Geza von Ehringshausen (Eringeszhawszen), Witwe, und ihre Söhne quittieren Bürgermeistern und Rat der Stadt Homberg an der Ohm über Zahlung von 8 1/2 Pfund, Marburger (Marpurger) Währung, von ihrem Burglehen daselbst.
Charter: II - 0120
Date: 1551 September 15.
Abstract: Caspar Pfaf Rentschreiber zu Marburg quittiert Mummelhen und Jost Kessellern beiden Bürgermeistern und Ratspersonen zu Homberg an der Ohm über 113 Gulden 9 Albus (je 27 Albus) als Einnehmer der Ehesteuer oder des Heiratsgut, die der Landgräfin Anna von Hessen bewilligt worden.
Charter: II - 0121
Date: 1552 Februar 25.
Abstract: Zins- und Gültbuch der Pfarrkirchen zu Beerfelden/Odw. erneuert "uff Donerstag noch Cathedra Petri 1552"
Charter: II - 0123
Date: 1555 Oktober 5.
Abstract: Dietrich Bischof zu Worms bekundet, dass Heinrich, Administrator der Stifte Worms (Wormbs) und Freising (Freisingen), Probst und Herr zu Ellwangen (Elwangen), Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern (Beiern) mit den bei dem Tode des Philippsz von Werdorf (Werttorf) seinem Stift heimgefallenen Lehen den Christof von Hattstein (Hatstein) und Diether von Hohenstein (Hoenstein) gemeinsam belehnt, die daraufhin weitere Eigengüter dem Stift zu Lehen aufgetragen haben. Diese Schwäger (geschwägere) hätten ihm jetzt gemeldet, dass ihr Schwiegervater (Schweher) etliche Wiesen aus dem Lehnstücken veräußert habe, die sie, da diese zum Lehen gehören und dem Haus Essershausen (Escherhausen) wohl gelegen sind, wieder eingelöst habe. Jedoch bitten sie, da sie beide zur Zeit ohne männliche Leibeserben sind, im Falle ihres Todes ihren Witwen oder Erben die 300 Gulden Lösungsgeld zu zahlen, wofür sie auf alle Ansprüche auf das heimfallende Lehen verzichten. <lb/>Verpfändet waren eine Wiese "das Krenner Stück", eine Wiese "das Eichsenn" zu Essershausen (Escherhausen) aneinander von dem Haus an bis an des "Kirchhern wiesz", eine Wiese "der Salvasenn" "uf der Awenn" "unwendig denn Eckern" "zwischen Jacoben von Bergen und den Weinngarten", eine Wiese "obwendig" Essershausen (Escherhausen), "der Alen", ein Hof, in dem der Hofmann wohnt, "Baumgarten und Bamgarten" vor dem Hof, Hof und Baumgarten geben den Graf von Nassau (Nassaw) - Weilburg 1/2 Gulden jährlich Grundzins und der nächstgenannte Baumgarten dem Pfarrer daselbst 1/2 Gulden Grundszins.
Charter: II - 0124
Date: 1558 Januar 3.
Abstract: Kyngund Kressin von Nürnberg, Witwe des Christoff Brotzer, Schwertfeger und Bürger daselbst, verpfründet sich in der Reichsstadt Worms (Wormbs) "Ellenhausz" in der Vorstadt vor der Martinspforten, in diese Elendenherberge haben Städtmeister, Bürgermeister und Rat sie auf Lebzeit angenommen, am Tisch mit zu essen, wie es der Meister im Haus hat, viermal am Tag morgens und abends Suppen und "Undertrunck" außer an Sonn- und Feiertagen und dann zu den 2 Mahlzeiten einen "Dreyling", aber zu der Morgensuppe und "Undertrunck" 1/2 "Dreyling" Wein zu trinken, jedoch nichts, falls sie die Zeit versäumt, es sei denn sie sei krank, dann in ihr verordnet und versprochen Stüblein, falls sie so schwach werde, dass sie zum Liegen komme, soll ihr eine Magd oder Dienerin zugegeben werden, wofür die 260 Gulden, je 26 Albus, einzahlt. Sie bringt eigenes Bett und Kleidung mit ins Spital, davon soll eine Bettlad, ein Strohsack, ein gut "Ligerbeth", ein "Deckpeth", 2 "Leylach", 1 "Pfulwen" und 2 "Küssen" im Spital bleiben, ohne Eintrag ihrer Erben. Sie will den Pflegern des Hauses und dem Rat treu und hold sein, nicht zanken mit Pflegern, Meistern, Frauen, Pfründnern oder Hausgesinde, alles Regierens oder Einredens in die Regierung sich enthalten, Streitigkeiten vor dem Rat oder Stadtgericht austragen.
Charter: II - 0125
Date: 1560 Dezember 27.
Abstract: Bestätigung des am 3.3.1479 (uff hayligen Creutztagk, als es funden warde 1479) durch Hartmann Bayer von Boppard (Bopparten), Burggraf zu Starkenburg (Starckenburgk) geschlossenen Vertrags in der Irrung zwischen Propst, Prior und Konvent und der Gemeinde zu Lorsch mit Burgmannen, Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Heppenheim mit ihren zugewandten sechs Dörfern, wegen des Bruchs zwischen Heppenheim und Lorsch bei erneuten Irrungen durch Ulrich Hausner, Burggraf zu Starkenburg (Starckenburgk) und Hans Georg March Keller zu Heppenheim. "Der Frieden geht ane an der Benazheymer bach dem alten Stein, zeucht heruff bis uff die aldtt Weschnitz", diesen sollen die von Heppenheim mit ihren sechs Dörfern haben. Dazu willigen die von Lorsch ein, dass die von Heppenheim einen Graben auf der von Lorsch Gemarkung zur Besserung des Friedens aufgeworfen haben, den sie ohne Zutun der von Lorsch erhalten sollen, doch bleibt das Gehölz auf dem Graben zur Lorscher Gemarkung gehörig.<lb/>"Als dan uff der aldten Weschnitz" soll die Wiese, die jetzt Hermans Nickell hat, der jeweiligen Besitzer einfriedigen, von der Wiese bis "uff unsers gnäd. Herrn Brucken hie jeseidt der Weschnitz" gegen Heppenheim zu "uff Heppenheymer Gemarcken" sollen die von Lorsch den Frieden ohne Hilfe der von Heppenheim und der sechs Dörfer erhalten. "von unsers gnäd. Herrn Brucken jenseidt der Weschnitz uff Lorscher Gemarcken" sollen sie von Lorsch "hienuff bis an Kreissen wiesen" den Frieden ohne der von Heppenheim und der sechs Dörfer Zutun erhalten, "von Kreyszwiesen an hie oben der Weschnitz uff Heppenheymer Gemarckung" sollen die von Heppenheim mit ihren sechs Dörfern ohne Hilfe der von Lorsch den Frieden bis hinauf an "Heylgeswiesen" erhalten. Von Heylgeswiesen an "jeneseits der Weschnitz" auf Lorscher Gemarkung sollen die von Lorsch den Frieden bis hinauf "an das Hembspacher Gescheyde" ohne Zutun der von Heppenheim und der sechs Dörfer erhalten. Da die Notdurft erfordert, den Bach an Orten mit "Rigeln", damit das Vieh nicht durchfalle, zu verbauen, versehen die von Heppenheim mit ihren sechs Dörfern das "obrigste Ort" an Laudenbach "Geschayde"; auch den Wechsel bei "Heylgeswiesen", die von Lorsch den Wechsel "bei Kreissenwiesen" und den "untersten bei Hermans Nickels Wiese".<lb/>Das Falltor (Falter) "uff der Lörscher Straßen", so in diesem Frieden stehet, soll von beiden Teilen, ein Jahr um das andere erhalten werden.
Charter: II - 0126
Date: 1565 Februar 6.
Abstract: Veith Sprenntz von Egling (Eglingen) und seine Frau Anna vertauschen mit dem edlen und festen Herrn Georg von Eresing zu Türkenfeld (Turgenfellt), Fürstlicher Pfleger zu Weilheim (Weilhaim) und seinen Erben ihre drei Viertel Ackers in Pittrichinger (Bridrichinger) Feld zwischen Michaeln Thomans und Michael Fraunmüllers Grund, stößt unten und oben auf St. Ulrichs Gotteshaus Grund, bisher unbeschwert, frei, ledig, eigen, in dessen Besitz sie Herrn Kresinger setzen gegen dessen Wiese (Wismat) gelegen zu Egling (Eglingen) "in der Aw" beiderseits zwischen des Sprenntz eigenen Gründen, stößt oben auf des Hannszen Rixmers Grund unten auf die Gemeinde, ebenso vorher unbeschwert, frei, ledig, eigen, außer, dass der gewöhnliche Zehnten davon fällt.
Charter: II - 0128
Date: 1570 Juli 12.
Abstract: Rezess, als Marthin Lechner und noch sechs seiner Nachbarn zu Pittriching (Prüdriching), auf einer Wiese, "der Scheyringer" genannt, etliche Neubrüche umgerissen, dessen sich die andern Nachbarn und die Gemeinde des Dorfes Pittriching (Prüdriching) beschwert und als Neuerung abzuschaffen begehrt, sind beide Teile neben den von Pitttriching (Büdrüching) auch etliche Gesandte von den Nachbarschaften Schmiechen (Schmihen) und Bergen (Pergen) vor des Herzog Albrecht in Bayern (Bayrn) Anwälten und Räten im Verhör erschienen und die Irrung vertragen, da dies Jahr die umgerissenen Neubrüche "in der Tradt" liegen, sollen der Lehner und seine Konsorten (Zugewannteren) diese Neubrüche noch 2 Jahre nacheinander bauen und die Frucht davon nehmen, aber ferner nicht mehr, sondern mit anderen Wiesen (Wismad) im Scheuringer zu der gemeinen Weide (Anntzing) der Nachbarschaft liegen lassen, sich gegeneinander friedlich halten.
Charter: II - 0129
Date: 1571 August 26.
Abstract: Joannes Waltheri von ? (ora gallica), aus Lütticher Land (patrie Leodiensis) ernennt Magister Andreas von Cambray (Cameraco) Dr. iur. und Conrad Gontheri, der Lüttischer (Leodiensis) Kurie Advokat und Prokurator zu seinen Prokuratoren bei dem Präsident und den Räten des Ordinariatsrates (consilii ordinarii) des Bischofs von Lüttich (Leodiensis), von denen eine Sentenz zugunsten des Martin Boderhon und Johannes Laurentii gegen ihn selbst am 21.8., ergangen, von der er an das kaiserliche Kammergericht appelliert und zugleich die Magister Laurentius Wildhelm, Eobaldus Sylvius, Germanus Ertdlin, BernhardusKuehorn, alle Dr. jur., Advokaten des Kammergerichts dort zu seinen Prokuratoren ernennt.
Charter: II - 0130
Date: 1572
Abstract: Bescheinigung, dass sich in Bermersheim kein Feuerrecht befindet, außer dem gemeinen Backhaus, welches die Gemeinde Bermersheim 1572 auf ihre Kosten mit Bewilligung des kurfürstlichen Amtsmann Wendel Kopf zu Dirmstein erbaut hat.
Charter: II - 0131
Date: 1573 September 30.
Abstract: Fauth, Bürgermeister und ganze Gemeinde des Fleckens Pfiffligheim im Amt Alzey verkaufen mit Wissen und Zulassen des edlen Albrecht von Pagk, Burggrafen zu Alzey, zu ihrem Nutzen besonders zur Schaffung eines Fruchtvorrats in "obliegennder Tewerung" den kurfürstl. pfälz. Kirchengefälleverwaltern und zugeordneten Räten zu Heidelberg sieben Gulden 13 Albus, je 26 Albus, jährliche Rente, am 29.9. (auf sant Michaelistag) fällig für 150 Gulden, ablösbar jeweils zu Michaelis in der Stadt Alzey und setzen dafür als Unterpfand alle ihre Habe und Güter.
Charter: II - 0132
Date: 1574 März 25.
Abstract: Christoffel Grabenmacher, Oberfauth des Amtes Hochheim (Hocheim) und nachbenannte Hübner bekunden, dass vor ihnen Steffan Kreider Unterfauth, Hansz Metzler, Niclaus Kreider als Baumeister und Gemeinde zu Pfiffligheim (Pfieffelkheim) an Wendel Braun und seine Hausfrau Gerdrauth 5 Gulden ablösbare Rente, Wormser Währung (Wormbser), die sie bereits erhalten, zahlbar jährlich am 25.III. (Marie Verkundtung) oder 14 Tage danach, verkaufen und dafür als Unterpfand setzen: Zwei Morgen ein Viertel Ackers in Pfiffligheim (Pfieffelkheimer) Gemarkung "an den Redern" zwischen Ast Rorheims Witwe und den Junkern von Dalberg (Dalburg), frei, ledig, eigen und ein Flecken Wingert in dieser Gemarkung "im Marsch", zwischen "der Knöttels Graben bey dem Dhörfaldt" und Jeorg Steinmüllers Erben zu Leiselheim (Leuselnheim), zinste vorher drei Albus dem Glöckner zu Pfiffligheim (Pfieffelkheim), jederzeit ablösbar.<lb/>Zeugen: Hansz Wurttenberger, Hansz Hannamer Hübner zu Pfiffligheim (Pfieffelkheim)
Charter: II - 133
Date: 1578 November 3.
Abstract: Albrecht von Pagk, Burggraf zu Alzey bekundet, dass er von seinen Amtsverwandten, Fauth, Sechser und Viertelmeistern als Vorstehern wegen der Gemeinde zu Osthofen wegen etlicher Mängel in der Gemarkung Osthofen, die in den Baufeldern, den Fluren und Wingerten mit zu vielen Nuß-, Mandel- und anderen Obstbäumen besetzt ist, was der Frucht, Wein und Korn großen Schaden macht, ersucht und mit seiner Bewilligung der kurpfälzische Fauth Jörg Klapschenkel, mit Willen der Gemeinde zu Osthofen, eine Ordnung gemacht hat (mit namentlich genannten Beteiligten des Dorfes bzw. seiner Viertel: Oberviertel, Niederviertel, Bechtheimer Viertel), die in 32 Artikeln detaillierte Bestimmungen zur Bepflanzung der Gemarkung festlegt (u.a. mit zahlreichen Flurnamen).
Charter: II - 134
Date: 1579 April 23.
Abstract: Georg Koch, kurpfälzisch Alzeyer Amts-Zollbereiter und seine Ehefrau Lucia, wohnhaft in Osthofen, verkaufen dem Dominikanerinnenkloster in Hochheim bei Worms acht Gulden, je 26 Albus Wormser Währung ablösbarer Jahrrente für 160 Gulden, die ihnen Jacob Michael, kurpfälzischer Schaffner des Klosters zu Hochheim bezahlt, fällig am 23.4. oder 14 Tage danach. Sie setzen dafür als Pfand ihre jetzt von Junker Hans Wolffen von der Hauben gekaufte Behausung, Hofstatt mit Scheuer, Garten und Zubehör zu Osthofen zwischen dem "Gemeindis Orths graben" und der "gemein backhaus" und dem Gut des Domstifts Worms , stößt vorn auf die Straße und unten auf den genannten Graben, ablösbar am 23.4. nach vorheriger vierteljährlicher Kündigung möglich.
Charter: II - 137
Date: (um 1580)
Abstract: Supplik von Baumeister und ganzer Gemeinde zu Pfiffligheim an Junker ?, Burggraf zu Alzey, wegen des großen Flurgrabens zwischen ihnen und der Gemeinde Leiselheim, die diese Gräben von und an den Äckern ihnen zum Nachteil jetzt angelegt hätten.
Charter: II - 135
Date: 1580 Oktober 26.
Abstract: Statthalter und Räte des Landgrafen Ludwigs zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen, Diez, Ziegenhain und Nidda zu Marburg quittieren Bürgermeister und Rat der Stadt Homberg an der Ohm von Weiters, dem diese auf ihre Anweisung und ihren Befehl Heinrich Meurer, Bürger zu Homberg, gezahlt, worüber Bürgermeister und Rat aber von den Vormündern der Kinder des von Weitters keine Quittung erhalten konnten, nachdem Heinrich Meurer vor ihnen erklärt, dass er die 200 Gulden von Bürgermeister und Rat zu Homberg empfangen habe.
Charter: II - 136
Date: 1580 November 7.
Abstract: Philipp Christoph von Sötern, Domherr zu Worms, schreibt an seinen Brüder Jörg Wilhelm von Sötern, markgräflichen Oberamtmann zu Kreuznach: Er hat sein Schreiben wegen der Vormundschaft zu Speyer erhalten, schreibt wegen Erbschaft, Freudenberg und beider Unterredung zu Trier.
Charter: II - 141
Date: 1584 Februar 22.
Abstract: Hauptleute, Räte und Ausschuss der Ritterschaft des rheinischen und wetterauischen Bezirks und den angehörigen Orten schreiben an Sittich von Wolfskehl zu Fetzberg (Voitzberg), übersenden den Abdruck des Schreibens der vom Kaiser verordneten Kommissare Philipp von Bicken, Herr zum Hain und Damian Kämmerer von Worms gen. von Dalberg. Wegen der Belastung der Ritterschaft hat der Kaiser durch diese Kommissare sie auf den nächsten Rittertag zu Mainz vertröstet und laden ihn zu diesem Tag Montag nach Quasimodegeniti denn 19. April alten und 29. April alten Kalenders 1585 in die Stadt Mainz zum Tag am Dienstag früh in das Karmeliterkloster vor die Kommissare des Kaisers.
Charter: II - 138
Date: 1584 Mai 23.
Abstract: Hermann Adolf Graf zu Solms, Herr zu Münzenberg und Sonnenwald. Domherr zu Köln und Straßburg, gestattet seinen Untertanen, Bürgermeister und Gemeinde des Dorfes Niederweisel auf ihre Bitte, seinen "Heingraben" um das Dorf auszuräumen und als Wasser- und Fischteich ("fischgrueben") zu ihrem Nutzen anzulegen, doch sollen sie diese Gräben und die Hecken und Zäune, die zur Umfriedung des Dorfes dienen, in gutem Wesen und guter Besserung und Bau halten, vor allem die Gräben nicht auffüllen oder anderweitig benutzen, widrigenfalls er sich und seinen Erben die Rücknahme vorbehält.
Charter: II - 139
Date: 1584 Oktober 12.
Abstract: Kaiser Rudolf II. schreibt an Philipp von Bicken und Damian Kämmerer von Worms genannt von Dalberg auf deren Relation vom 18.7.1584 wegen der Ritterschaft des rheinischen Kreises, sie sollen zum Rittertag halten.
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