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Charter: Abt. 1 A II II - 0123
Signature: II - 0123
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1555 Oktober 5.
Dietrich Bischof zu Worms bekundet, dass Heinrich, Administrator der Stifte Worms (Wormbs) und Freising (Freisingen), Probst und Herr zu Ellwangen (Elwangen), Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern (Beiern) mit den bei dem Tode des Philippsz von Werdorf (Werttorf) seinem Stift heimgefallenen Lehen den Christof von Hattstein (Hatstein) und Diether von Hohenstein (Hoenstein) gemeinsam belehnt, die daraufhin weitere Eigengüter dem Stift zu Lehen aufgetragen haben. Diese Schwäger (geschwägere) hätten ihm jetzt gemeldet, dass ihr Schwiegervater (Schweher) etliche Wiesen aus dem Lehnstücken veräußert habe, die sie, da diese zum Lehen gehören und dem Haus Essershausen (Escherhausen) wohl gelegen sind, wieder eingelöst habe. Jedoch bitten sie, da sie beide zur Zeit ohne männliche Leibeserben sind, im Falle ihres Todes ihren Witwen oder Erben die 300 Gulden Lösungsgeld zu zahlen, wofür sie auf alle Ansprüche auf das heimfallende Lehen verzichten. <lb/>Verpfändet waren eine Wiese "das Krenner Stück", eine Wiese "das Eichsenn" zu Essershausen (Escherhausen) aneinander von dem Haus an bis an des "Kirchhern wiesz", eine Wiese "der Salvasenn" "uf der Awenn" "unwendig denn Eckern" "zwischen Jacoben von Bergen und den Weinngarten", eine Wiese "obwendig" Essershausen (Escherhausen), "der Alen", ein Hof, in dem der Hofmann wohnt, "Baumgarten und Bamgarten" vor dem Hof, Hof und Baumgarten geben den Graf von Nassau (Nassaw) - Weilburg 1/2 Gulden jährlich Grundzins und der nächstgenannte Baumgarten dem Pfarrer daselbst 1/2 Gulden Grundszins.  
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