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Charter: Abt. 1 A II II - 064
Signature: II - 064
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1443 Juni 12.
Papst Eugen IV. erteilt, da, wie er erfahren, die Stiftskirche St. Paul in Worms (Wormatiensis), zu der wegen der vielen Wunder, die durch das Blutwunder dort geschehen sind (ad quam ob nonnulla miracula, que ex sanguine miraculoso inibi honorifice recondito fiunt) eine Menge Volkes jener Gegenden zusammenströmt, in ihrem Bau vom Verfall bedroht ist und an Büchern, Kelchen und kirchlichen Ornamenten, Mangel leidet, da dazu das Vermögen der Kirche nicht ausreicht, sondern Beihilfen der Gläubigen notwendig wären, damit diese Kirche mit gleichen Ehren besucht, in Gebäuden und Bau wiederhergestellt, kirchliche Ornamente erworben und die Verehrung des Volkes zu ihr vermehrt und die Gläubigen desto eher der Verehrung wegen zusammenströmen und zur Wiederherstellung ihre unterstützende Hand reichen, allen wahrhaft Büssenden und Bekennenden die diese Kirche am Fronleichnamsfest jährlich von der ersten bis zur zweiten Vesper besuchen und zu Wiederherstellung und für Erwerbungen ihre Hand reichen, einen Ablaß von 7 Jahren und ebensoviel mal 40 Tagen, für jetzt und alle künftigen Zeiten und erteilt allen denen, die diese Kirche besuchen, zu ihrem Bau und zur Erwerbung der Ornamente ihre Hand reichen oder dort andere fromme Almosen geben, eine Indulgenz für dauernd, die er jedoch auf eine bestimmte Zeit nicht festlegt.  
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