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Charter: Urkunden 204
Signature: 204
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1581 August 25
Heinz Schwab Becker, Bäcker und Bürger von Fulda, Müller und Inhaber der Quadtmühle hinter der Altenburg, bekundet für sich, seine Frau Elsa und für alle Erben, Erbnehmer, Nachkommen, Besitzer und Inhaber der Quadtmühle, dass er seinen Herrn Johann Wolfgang Schott, Propst von Holzkirchen, Kapitular, Spitalmeister und Kellner des Stifts Fulda in folgender Sache aufgesucht hat: Heinz Schwab bittet den Mühlgraben, der aus der Stadt vom kleinen Tor durch den Küsterei- und Dekansgarten, weiter durch den Kellerei- und Spitalgarten dann durch die Kellereimauer über den Weg auf die genannte Mühle zufließt, über eine Wasserwerk oberhalb des Weges verlaufen zu lassen. Über Rinnen soll der Wasserlauf vom Kellereigarten oberhalb des Wegs verlegt werden, so dass er von Fahrenden, Reitenden und Gehenden darunter passiert wird. Nach Augenscheinnahme und Prüfung des Projekts und in Beisein der Kellereigerichtsschöffen Valentin Hopf, Hans Koch und Adolari Hohl wurde dem Bau zugestimmt. Heinz Schwab und alle ihm nachfolgenden Inhaber der Quadtmühle verpflichten sich die Rinnen instand und so in der Höhe zu halten, dass man mit einem voll beladenen Heuwagen darunter hindurch fahren kann und die Wege zwischen dem Mühlgraben und dem Wasserfall stets zu bessern und zu erhalten, so dass sie von jedem genutzt werden können. Sollte in der Mauer durch einen Wasserstau Schaden entstehen sind die Inhaber der Mühle verpflichet diesen auf eigene Kosten zu beheben, so dass sich kein Anlieger beschweren muss und in seinem Eigentum nicht beschädigt wird. Wird aber jetzt oder künftigt jemandem durch die Verlagerung des Wassers und das Wasserwerk Schaden entstehen, so sollen Heinz Schwab oder seine Nachfolger und Inhaber der Quadtmühle das Wasserwerk wieder abbauen und den früheren Zustand wiederherstellen. Die entstandenen Schäden sollen sie auf eigene Kosten begleichen. Kommen sie dem Abbruch nicht nach so soll der jeweilige Kellermeister den Abbruch anordnen. Da die Mühle von der Propstei Frauenberg lehnsrührig ist, wurde der Fuldische Küchenmeister Nikolaus Kiesel gebeten sein Siegel anstatt des Lehnherrn anzuhängen. Die Urkunde wurde in zweifacher Ausfertigung angefertigt, von denen eine dem Propst und Kellermeister Johann Wolfgang Schott und der andere der Gemeinde der Altenburg zugestellt wurde. Da der Kellermeister Nikolaus Kiesel zwischenzeitlich verstorben ist, übernimmt sein Nachfolger Hans Hartmann Schäfer die Besiegelung.
Source Regest: 
Verzeichnung des HStA Marburg
 

Ausfertigung
Current repository
Hessisches Staatsarchiv Marburg (HStAM), Urkunde in der Datenbank des Archivs
  • Charter on the archive's website

  • Deutsch, Siegel, beschädigt anhängend
    Sigillant: Hans Hartmann Schäfer, Fuldischer Küchenmeister


    Material: Pergament
      Graphics: 
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      Original dating clauseGeschehen Freitags nach Bartholomei ihm funffzehen hunderten und ein und achtzigsten jahre

      Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.

      Notes
      Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.
       
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