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FondUrkunden
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Charter: 404
Date: 1569 Dezember 19
AbstractBürgermeister, Räte und Gemeinde der Stadt Fulda bekunden, dass sie an Hans Wagenhuber aus Fladungen, seine Frau Margarethe und beider Erben für 350 Gulden à 44 Gnacken die Mange am "Nyblinger Bornn" verkauft haben. Da die Kaufsumme noch nicht entrichtet ist, wurde folgende Vereinbarung getroffen: Für 100 Gulden sind die Käufer zinshaftig. Auf Walpurgis sind dafür ab dem Jahr 1570 jährlich 5 Gulden zu entrichten, wobei einmalig am ersten Termin eine Zahlung von 50 Gulden erfolgen soll. Für die übrige Kaufsumme sind jährlich vom Käufer und seinen Nachkommen 20 Gulden, nach Möglichkeit auch auf Walpurgis, zu zahlen, so lange, bis die Kaufsumme beglichen ist. Weiterhin sind jährlich Bodenzinsen und Beede ans Rathaus zu entrichten. Für die Wartung der Mange ist der Käufer zuständig. Es wird festgehalten, dass nur die Mange mit den vier Säulen verkauft wurde, aber nichts von dem angrenzenden Hof oder einer Gerechtigkeit auf dem Turm. Sein Zugang zur Mange soll jedoch in keiner Weise eingeschränkt sein. Als Bürgen setzt der Käufer Gangolf und Valentin Stopfel, Cyriax Frischleib und Hans Bader ein. Es wurden zwei Ausfertigungen angefertigt, je eine für jede Partei, sowie vorliegender "Kaufzettel" auf dem weiterhin jährliche Einträge über die eingegangenen Zahlungen zwischen 1570 und 1581 vorgenommen werden. 1581 wird die letzte Zahlung von 20 Gulden vermerkt.

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Charter: 405
Date: 1571 Februar 23
AbstractPhilipp von Köln, Amtmann zu Schlitz, und seine Frau Katharina bekunden, dass sie der Witwe Elisabeth Habersack, Einwohnerin zu Fulda, und ihren Erben nach dem Kauf des Sulzhofes mit allen Zugehörungen von der Kaufsumme über 1700 Gulden à 44 Gnacken noch 500 Gulden schuldig sind. Zur Zahlung der Restschuld wird vereinbart, dass der Käufer und seine Nachkommen bis zur Tilgung jährlich auf Kathedram Petri [22.2.] 12 Viertel Korn, 10 Gulden, 2 Wagen Heu und ein Wagen Grummet an die Verkäuferin und ihre Nachkommen liefert. Da der Hof vom Kloster Johannesberg lehnsrührig ist, hat Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda, zuvor seine Zustimmung zu dem Verkauf erteilt und dann Philipp von Köln mit dem Hof belehnt.

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Charter: 187
Date: 1573 September 29
AbstractJost Oppenheim gen. Schuler, Bürger von Fulda, und seine Frau Martha bekunden, dass sie an Cyriax Dölge und Georg Gerlich, beide Bürger von Fulda und Vorsteher des Hospitals St. Nikolaus in Fulda einen jährlichen Zins von 2 Böhmisch Fuldaer Währung für 20 Gulden à 44 Böhmisch verkauft haben. Der Zins ist fällig auf Michaelis auf ihrem kürzlich in Fulda gekauften Haus in der Ullersgasse zwischen den Häusern des Thebe Gurteller und des Jost Ranus gelegen. Den Zins aus dem Haus hatte die Witwe Anna Griebe aus Hünfeld, Mutter des derzeitigen Dekans des Klosters St. Petersberg, Johann Griebe, dem Nikolaushospital vermacht. Der Zins kann jährlich auf Michaelis wieder zurückgekauft werden. Der Wiederkauf muss einen Monat vorher angezeigt werden. Da das Haus Bürgergut ist erteilt Wilhelm Katzmann, Schultheiß der Stadt Fulda, seine Zustimmung zu dem Verkauf.

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Charter: 187a
Date: 1573 September 29
AbstractJost Oppenheim gen. Schuler, Bürger von Fulda, und seine Frau Martha bekunden, dass sie an Cyriax Dölge und Georg Gerlich, beide Bürger von Fulda und Vorsteher des Hospitals St. Nikolaus in Fulda einen jährlichen Zins von 2 Böhmisch Fuldaer Währung für 20 Gulden à 44 Böhmisch verkauft haben. Der Zins ist fällig auf Michaelis auf ihrem kürzlich in Fulda gekauften Haus in der Ullersgasse zwischen den Häusern des Thebe Gurteller und des Jost Ranus gelegen. Den Zins aus dem Haus hatte die Witwe Anna Griebe aus Hünfeld, Mutter des derzeitigen Dekans des Klosters St. Petersberg, Johann Griebe, dem Nikolaushospital vermacht. Der Zins kann jährlich auf Michaelis wieder zurückgekauft werden. Der Wiederkauf muss einen Monat vorher angezeigt werden. Da das Haus Bürgergut ist erteilt Wilhelm Katzmann, Schultheiß der Stadt Fulda, seine Zustimmung zu dem Verkauf.

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Charter: 188
Date: 1574 Februar 22
AbstractBürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg bitten den Abt von Fulda, dass er die Zinsen für die Rückzahlung eines gewährten Kapitals über 12.500 Gulden auf 500 Gulden senkt. Es würde dann noch eine Schuld von 2500 Gulden verbleiben.

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Charter: 189
Date: 1574 Oktober 22
AbstractHans Kaiser (Kayser), [Bäcker und] Bürger von Fulda, und seine Frau Agnes bekunden, dass sie an Georg Ruhl (Rull) und Erasmus Albert, beide Schöffen und Vorsteher des Heilig-Geist-Hospitals daselbst, einen Zins von 4 Böhmisch Fuldaer Währung für 40 Gulden à 44 Böhmisch verkauft haben. Der Zins ist jährlich fällig auf Michaelis [29.9.] aus ihrem Haus beim Nieblingsbrunnen zwischen den Häusern des Michael Rehm und dem Stadthaus in dem der Steinmetz wohnt. Der Zins kann jährlich auf Michaelis wieder zurückgekauft werden. Der Wiederkauf muss einen Monat vorher angezeigt werden. Da das Haus Bürgergut ist erteilt Wilhelm Katzmann, Schultheiß der Stadt Fulda, seine Zustimmung zu dem Verkauf.

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Charter: 406
Date: 1575 März 11
AbstractEs wird bekundet, dass Philipp von Köln, Amtmann zu Schlitz, und seine Frau Katharina den Sulzhof an Matthias Spangenberg und seine Frau für 6 Jahre verpachtet haben. Es folgen Vereinbarungen über Frucht- und Zinszahlungen an den Verpächter wie an das Stift, zur Lagerung der Früchte, zu Mägden und Knechten, über Holz, Mühlennutzung etc. in 24 Artikeln.

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Charter: 190
Date: 1575 März 31
AbstractVor dem kaiserlichen Notar Dietrich Schäs in seinem Haus in der Schmidtgasse in Fulda bekennen Valentin Kirchhain, Hans Silchmöller und Klaas Koch, alle drei Bürgermeister zu Fulda, dass sie durch Ludwig Hack und Johann Murrhardt, Stadt- und Gerichtsschreiber von Fulda, eine Klageschrift (schedulam protestatio) verfasst haben, die Wort für Wort durch den Notar wiedergegeben wird: Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda, hat die Bürgermeister der Stadt Fulda ersucht ihm die Schlüssel zu den Stadttoren zuzustellen. Die Bürgermeister und Vorsteher der Stadt sind sich allerdings keines Vergehens bewusst, das solch einen Schritt rechtfertige. Seit Menschengedenken wären die Schlüssel zu den Stadttoren bei den Bürgermeistern und Vorstehern der Stadt verwahrt worden und auch die Vorgänger Abt Balthasars hätten den Bürgern dieses Recht nie abstreitig gemacht. Die Bürgermeister ersuchen den Abt daher untertänigst sie bei ihren hergekommenen Rechten und Freiheiten zu belassen. Sollte der Abt ihrer Bitte nicht nachkommen und die Schlüssel vom Schlüsselherrn der Stadt dennoch einfordern, werde die Stadt Widerstand leisten, auch wenn ihnen durch den fürstlichen Schultheißen Wilhelm Katzmann eine Geldstrafe über 100 Taler auferlegt würde. Als gehorsame Untertanen sind die Schlüssel nun zwar überreicht worden, aber unter Vorbehalt und zeitglich mit dieser Klageschrift, die vom Notar Dietrich Schäs ausgestellt wurde.

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Charter: 191a
Date: 1575 Juni 10
AbstractErlass des Abts von Fulda in den Streitigkeiten zwischen den Meistern der Leinweberzunft in Fulda und den nicht zünftigen Meistern daselbst. Die zünftigen Meister haben sich beschwert, dass ihnen zum Einen durch die Zunftordnung nicht geringe Kosten entstünden, sie sich aber an die Vorgaben der Zunft was Aussehen und Maß des Leinengewands betrifft halten und die Kosten gleich halten müssten. Die nichtzünftigen Meister müssten sich an keine Ordnung halten, hätten die zünftigen Abgaben nicht zu entrichten und könnten die Leingewänder weben wie sie wollten. Den zünftigen Meistern entstünde dadurch ein erheblicher Nachteil. Anhand der Zunftbriefe und der fürstlichen Erlasse wird abermals festgestellt, dass nur die Meister, die sich in die Zunft eingekauft haben, ihre Waren in Fulda verkaufen dürften. Wer das Leinweberhandwerk in Fulda weiterhin ausüben möchte, müsse sich in die Zunft einkaufen und der Ordnung unterwerfen, ansonten darf er nicht mehr in Fulda als Handwerker zugelassen werden. Alle Amtleute, Schultheißen, Vögte und Zentgrafen des Fürstentums sind dazu angehalten zu kontrollieren, ob die fuldische Leinweber auch Mitglieder der Zunft seien.

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Charter: 191
Date: 1575 Juni 10
AbstractErlass des Abts von Fulda in den Streitigkeiten zwischen den Meistern der Leinweberzunft in Fulda und den nicht zünftigen Meistern daselbst. Die zünftigen Meister haben sich beschwert, dass ihnen zum Einen durch die Zunftordnung nicht geringe Kosten entstünden, sie sich aber an die Vorgaben der Zunft was Aussehen und Maß des Leinengewands betrifft halten und die Kosten gleich halten müssten. Die nichtzünftigen Meister müssten sich an keine Ordnung halten, hätten die zünftigen Abgaben nicht zu entrichten und könnten die Leingewänder weben wie sie wollten. Den zünftigen Meistern entstünde dadurch ein erheblicher Nachteil. Anhand der Zunftbriefe und der fürstlichen Erlasse wird abermals festgestellt, dass nur die Meister, die sich in die Zunft eingekauft haben, ihre Waren in Fulda verkaufen dürften. Wer das Leinweberhandwerk in Fulda weiterhin ausüben möchte, müsse sich in die Zunft einkaufen und der Ordnung unterwerfen, ansonten darf er nicht mehr in Fulda als Handwerker zugelassen werden. Alle Amtleute, Schultheißen, Vögte und Zentgrafen des Fürstentums sind dazu angehalten zu kontrollieren, ob die fuldische Leinweber auch Mitglieder der Zunft seien.

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Charter: 407
Date: 1575 September 4
AbstractZerstörte Urkunde Baltasars [von Dernbach], Abt von Fulda.

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Charter: 192
Date: 1576 Januar 25
AbstractJörg von Ebersberg gen. von Weyhers schreibt an seinen Vetter Otto Heinrich von Ebersberg gen. von Weyhers zu Gersfeld, dass ihr Zentgraf und Gerichtsschreiber zu Lütter vor der Hart vom Fuldischen Sekräter vor drei Wochen seines Amtes enthoben wurde, da er sich vom katholischen Glauben abgewandt hat. Bis zum nächsten Peterstag wolle der Abt eine "Person so seiner f.g. Religion gemes" einsetzen. Jörg von Ebersberg bittet seinen Vetter nun ihn brieflich zu unterrichten was er in dieser Sache zu tun gedenkt.

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Charter: 193a
Date: 1576 Januar 31
AbstractDie Bürgermeister und Räte der Stadt Hünfeld bekunden, dass ihnen Ludwig Landau, Abt von Hersfeld, eine Seelgerätstiftung für die Armen und Notdürftigen in Hünfeld übertragen hat. Das Stiftungskapital beträgt 540 Gulden und soll von der Stadt Hünfeld verwalten werden. Die Stiftungsurkunde vom 20. Januar 1576 ist folgend inseriert: Ludwig [Landau], Abt von Hersfeld, bekundet, dass er mit Rat und Zustimmung von Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda, an die Bürgermeister und Räte der Stadt Hünfeld zu seinem Seelenheil ein Kapital von 540 Gulden für die Armen und Notdürftigen der Stadt gestiftet hat. Das Stiftungskapital sollen die Bürgermeister und Räte der Stadt verwalten. Das Geld soll ausschließlich für die Armen verwendet und zinsbringend angelegt werden. Die Zinsen sollen in den städtischen Rechnungsbüchern aufgeführt werden. Mit dem Geld soll folgendes geschehen: An den Sonntagen in der Fastenzeit soll eine Seelmesse für den Stifter, seine Eltern und Vorfahren gelesen werden und ebenso am Sonntag Invocavit. In der Fastenzeit sollen weiterhin an jedem Sonntag den Armen der Stadt Hünfeld fünf Heringe, fünf Maß Bier und fünf Gnacken verteilt werden. Zur Messe am Abend vor Pfingsten soll der Pfarrer mit den Armen der Stadt zur Pfarrkirche gehen und um Erlösung durch den Heiligen Geist bitten. An Pfingsten sollen die Armen zwei Pfund gutes Fleisch, ein großes Weck, ein Maß Bier und ein Stelzchen oder ein halbes Maß Wein erhalten. An Allerheiligen sollen die Armen ebenfalls vom Pfarrer zur Pfarrkirche gebracht werden, wo er eine Messe liest und die Armen um Erlösung bitten. Im Anschluss erhalten die Armen die gleichen Zuweisungen wie an Pfingsten. Zeugen der Stiftung: Balthasar von Dernbach, Abt von Fulda, die Bürgermeister und Räte von Hünfeld. Siegler: Der Aussteller mit dem Siegel der Abtei Hersfeld, Abt Balthasar und die Bürgermeister und Räte von Hünfeld mit dem Stadtsiegel. "Der geben ist in unser Stadt Hersfeldt, fritags s.s. Fabiani et Sebastiani den zwanzigsten Monatstagk Januarii im Jar unserer erlösung, als man zahlt funffzehenhundert unnd siebenzig sechs." - Im Anschluss ist die Bestätigung Abt Balthasars vom 25. Januar 1576 inseriert: Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda, bestätigt die Stiftung von Abt Ludwig von Hersfeld und gebietet, dass sie in allen Punkten von den zeitigen wie künftigen Pfarrern, Bürgermeistern, Räten und Schultheißen ausgeführt wird. Siegler: Der Aussteller. "Geschehen in unser Stadt Fulda, Mitwochen auf S. Pauli bekehrung, den funffundzwanzigistenn Januarii im funffzehenhunderten sechs unnd siebenzigsten Jar." - Es folgt der inserierte Übergabebrief: Ludwig [Landau], Abt von Hersfeld, bekundet, dass er den Bürgermeistern und Räten zu Hünfeld 540 Gulden zur Errichtung einer Stiftung für die Armen übergeben hat. 1. 200 Gulden zinsen jährlich auf Michaelis 10 Gulden laut einem Kaufbrief von 1573 von Ludwig von Romrod. 2. 50 Gulden zinsen jährlich auf Michaelis 2 1/2 Gulden laut einem Kaufbrief von 1575. 3. 50 Gulden zinsen jährlich auf Michaelis 2 1/2 laut einem Kaufbrief von 1575 von Georg Schmidt aus Schlitz. 4. 50 Gulden zinsen jährlich auf Michaelis 2 1/2 Gulden laut einem Kaufbrief von 1575 von Konrad Schrötter aus Schlitz. 5. 50 Gulden zinsen jährlich auf Michaelis 2 1/2 laut einem Kaufbrief von 1575 von Georg Schmidt aus Schlitz. 6. 100 Gulden zinsen jährlich auf Michaelis 5 Gulden laut einem Kaufbrief von 1572 von Hans Kaukel aus Hammelburg. 7. 30 Gulden zinsen jährlich auf Michaelis <...> Gulden laut einem Kaufbrief von 1575 von Werner Kehl aus Hünfeld. Dazu gelegt werden noch 10 Gulden, so dass sich eine Summe von 540 Gulden ergibt. Siegler: der Aussteller. "Gebenn unnd geschehenn inn unser Stadt Hersfelde, Anno Domini Millesimo Quingentesimo Septuagesimo Sexto."

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Charter: 193
Date: 1576 Januar 31
AbstractDie Bürgermeister und Räte der Stadt Hünfeld bekunden, dass ihnen Ludwig Landau, Abt von Hersfeld, eine Seelgerätstiftung für die Armen und Notdürftigen in Hünfeld übertragen hat. Das Stiftungskapital beträgt 540 Gulden und soll von der Stadt Hünfeld verwalten werden. Die Stiftungsurkunde vom 20. Januar 1576 ist folgend inseriert: Ludwig [Landau], Abt von Hersfeld, bekundet, dass er mit Rat und Zustimmung von Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda, an die Bürgermeister und Räte der Stadt Hünfeld zu seinem Seelenheil ein Kapital von 540 Gulden für die Armen und Notdürftigen der Stadt gestiftet hat. Das Stiftungskapital sollen die Bürgermeister und Räte der Stadt verwalten. Das Geld soll ausschließlich für die Armen verwendet und zinsbringend angelegt werden. Die Zinsen sollen in den städtischen Rechnungsbüchern aufgeführt werden. Mit dem Geld soll folgendes geschehen: An den Sonntagen in der Fastenzeit soll eine Seelmesse für den Stifter, seine Eltern und Vorfahren gelesen werden und ebenso am Sonntag Invocavit. In der Fastenzeit sollen weiterhin an jedem Sonntag den Armen der Stadt Hünfeld fünf Heringe, fünf Maß Bier und fünf Gnacken verteilt werden. Zur Messe am Abend vor Pfingsten soll der Pfarrer mit den Armen der Stadt zur Pfarrkirche gehen und um Erlösung durch den Heiligen Geist bitten. An Pfingsten sollen die Armen zwei Pfund gutes Fleisch, ein großes Weck, ein Maß Bier und ein Stelzchen oder ein halbes Maß Wein erhalten. An Allerheiligen sollen die Armen ebenfalls vom Pfarrer zur Pfarrkirche gebracht werden, wo er eine Messe liest und die Armen um Erlösung bitten. Im Anschluss erhalten die Armen die gleichen Zuweisungen wie an Pfingsten. Zeugen der Stiftung: Balthasar von Dernbach, Abt von Fulda, die Bürgermeister und Räte von Hünfeld. Siegler: Der Aussteller mit dem Siegel der Abtei Hersfeld, Abt Balthasar und die Bürgermeister und Räte von Hünfeld mit dem Stadtsiegel. "Der geben ist in unser Stadt Hersfeldt, fritags s.s. Fabiani et Sebastiani den zwanzigsten Monatstagk Januarii im Jar unserer erlösung, als man zahlt funffzehenhundert unnd siebenzig sechs." - Im Anschluss ist die Bestätigung Abt Balthasars vom 25. Januar 1576 inseriert: Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda, bestätigt die Stiftung von Abt Ludwig von Hersfeld und gebietet, dass sie in allen Punkten von den zeitigen wie künftigen Pfarrern, Bürgermeistern, Räten und Schultheißen ausgeführt wird. Siegler: Der Aussteller. "Geschehen in unser Stadt Fulda, Mitwochen auf S. Pauli bekehrung, den funffundzwanzigistenn Januarii im funffzehenhunderten sechs unnd siebenzigsten Jar." - Es folgt der inserierte Übergabebrief: Ludwig [Landau], Abt von Hersfeld, bekundet, dass er den Bürgermeistern und Räten zu Hünfeld 540 Gulden zur Errichtung einer Stiftung für die Armen übergeben hat. 1. 200 Gulden zinsen jährlich auf Michaelis 10 Gulden laut einem Kaufbrief von 1573 von Ludwig von Romrod. 2. 50 Gulden zinsen jährlich auf Michaelis 2 1/2 Gulden laut einem Kaufbrief von 1575. 3. 50 Gulden zinsen jährlich auf Michaelis 2 1/2 laut einem Kaufbrief von 1575 von Georg Schmidt aus Schlitz. 4. 50 Gulden zinsen jährlich auf Michaelis 2 1/2 Gulden laut einem Kaufbrief von 1575 von Konrad Schrötter aus Schlitz. 5. 50 Gulden zinsen jährlich auf Michaelis 2 1/2 laut einem Kaufbrief von 1575 von Georg Schmidt aus Schlitz. 6. 100 Gulden zinsen jährlich auf Michaelis 5 Gulden laut einem Kaufbrief von 1572 von Hans Kaukel aus Hammelburg. 7. 30 Gulden zinsen jährlich auf Michaelis <...> Gulden laut einem Kaufbrief von 1575 von Werner Kehl aus Hünfeld. Dazu gelegt werden noch 10 Gulden, so dass sich eine Summe von 540 Gulden ergibt. Siegler: der Aussteller. "Gebenn unnd geschehenn inn unser Stadt Hersfelde, Anno Domini Millesimo Quingentesimo Septuagesimo Sexto."

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Charter: 194
Date: 1576 Juni 27
AbstractJulius [Echter von Mespelbrunn], Bischof von Würzburg und Administrator des Stifts Fulda, bekundet dass, nachdem ihm die Bürgermeister, Räte und die Stadt Fulda als neuem Stadtherrn gehuldigt haben, er diesen ihre Rechte, Nützlichkeiten, Freiheiten und bisherigen Gewohnheiten bestätigt und belassen wird.

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Charter: 195
Date: 1577 Juni 9
AbstractHermann von Windhausen, Dekan, und das Kapitel des Stifts Fulda bekunden, dass sie Hans Wenner zu Stendorf, seine Frau Katharina und beider Erben mit 11 Äckern arthaften Landes bei Soisdorf belehnt haben. Zuvor haben Hans und Katharina das Land von Paul Wenner zu Wenigentaft für 150 Gulden gekauft. Als jährlichen Erbzins sind jährlich auf Michaelis [29.9.] 11 Gnacken fällig. Der Zins fällt dem Seelgerät des Stifts Fulda zu. Durch den Kauf dieser Äcker hat das Ehepaar Wenner an der Hute zu Mosbach jedoch nicht mehr Rechte erhalten, als sie bereits besaßen.

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Charter: 196
Date: 1578 Januar 20
AbstractDie Zunft, Gildemeister und die ganze Bruderschaft der Schmiede, Schlosser, Büchsenmacher, Sporer, Blattner, Messer- und Kupferschmiede zu Kassel antworten auf eine Anfrage der Meister der Schmiedezunft Fulda, die um Rat wegen zweier unterschiedlicher Fälle gebeten hat. Die Fuldaer Zunft möchte wissen, wie die Kasseler verfahren wenn a) ein Zunftbruder einen anderen mit Schäh- und Spottworten angreift, und wenn b) ein Büchsenmacher sein Zeichen an den Lauf einer Waffe mache, die ein anderer angefertigt hat. Sie möchten wissen, ob diese Auseinandersetzungen zunftintern geklärt und entschieden oder ob die betroffenen Männer vor die Obrigkeit berufen werden. Die Antwort der Zunft zu Kassel lautet wie folgt: Bei Streitigkeiten zwischen zwei Zunftbrüdern haben diese Fug und Macht die Sache unter sich zu klären und im Sinne des Landgrafen, der Stadt und der Zunft zu strafen. Wer einer Klärung durch die Zunft nicht zustimmt und „seinen halstarrigen kopff“ an die Obrigkeit oder den Rat der Stadt wendet, wird von diesen wieder an die Zunft zurückgewiesen. Ihm wird dann eine Buße von einem Gulden auferlegt. Was das Zeichenschlagen der Büchsenmacher betrifft, ist es in Kassel Brauch, dass jeder Meister, der an einer Feuerwaffe arbeitet, sein Zeichen auf die Waffe schlagen darf. Wenn dort bereits andere Zeichen eines oder mehrere anderer Meister eingeschlagen sind, soll das neue Zeichen daneben geschlagen werden, ohne die älteren zu verletzen.

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Charter: 408
Date: 1578 Januar 23
AbstractDie Schmiedemeister und Viermeister sowie alle andern Meister der Schmiede, Wagner, Schlosser, Büchsenmacher, Sporer, Plattner, Messer- und Kupferschmiede zu Würzburg kunden den Meistern in Fulda über das Verfahren gegen vier Würzburger Schmiede. Zuvor waren sie von den Meistern zu Fulda schriftlich benachrichtigt worden, dass sich zwei Würzburger Meister in Fulda mit Schmähworten beleidigt haben und dass zwei Meister der Büchsenmacher in Streit geraten seien. Der eine habe angeblich an einem Zielrohr das Zeichen des anderen ausgeschlagen, da letzterer keine Arbeit an dem Rohr verrichtet habe. Die betreffenden Handwerker seien vor der Obrigkeit zu diesen Fällen befragt und mit der Handwerksordnung konfrontiert worden. In der Folge wurde ein Vergleich zwischen der Zunft und den Handwerkern getroffen.

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Charter: 197
Date: 1578 April 29
AbstractPhilipp Schadt von Ostheim, Propst der Klöster Blankenau und St. Michael bei Fulda und Werkmeister des Stifts Fulda, bekundet, dass er Valentin Schwert und Veit Vogel, beide Bürger von Fulda und Vorsteher des Hospitals St. Katharina vor Fulda, mit zwei Wiesen belehnt hat. Eine Wiese haben sie bereits vor einigen Jahren von Hartmann zu Gläserzell für 23 Gulden, die andere jetzt von Anna, Witwe des Johann Schäfer, und den Vormündern (Jax Lining, Sturm Lining, Johann Weißmöller, Hans Schiebe und Lenz Dietrich) der Kinder des verstorbenen Johann Lining für 27 1/2 Gulden à 44 Böhmisch gekauft. Die Wiesen liegen beide unterhalb des Stegs jenseits der Fulda zwischen St. Katharina und der Wiese des Möller Cort. Als Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis [29.9.] 2 Böhmisch zu entrichten.

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Charter: 197a
Date: 1578 April 29
AbstractPhilipp Schadt von Ostheim, Propst der Klöster Blankenau und St. Michael bei Fulda und Werkmeister des Stifts Fulda, bekundet, dass er Valentin Schwert und Veit Vogel, beide Bürger von Fulda und Vorsteher des Hospitals St. Katharina vor Fulda, mit zwei Wiesen belehnt hat. Eine Wiese haben sie bereits vor einigen Jahren von Hartmann zu Gläserzell für 23 Gulden, die andere jetzt von Anna, Witwe des Johann Schäfer, und den Vormündern (Jax Lining, Sturm Lining, Johann Weißmöller, Hans Schiebe und Lenz Dietrich) der Kinder des verstorbenen Johann Lining für 27 1/2 Gulden à 44 Böhmisch gekauft. Die Wiesen liegen beide unterhalb des Stegs jenseits der Fulda zwischen St. Katharina und der Wiese des Möller Cort. Als Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis [29.9.] 2 Böhmisch zu entrichten.

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Charter: 198
Date: 1578 Oktober 6
AbstractSimon Beutler, Kustos des Stifts Fulda, bekundet, dass er Valentin (Velten) Schwert und Veit Vogel, beide Bürger von Fulda und Vorsteher des Hospitals St. Katharina vor Fulda, mit einer Wiese belehnt hat. Sie haben die Wiese zuvor von Anna von der Au (Auw), Einwohnerin von Gläserzell für 90 Gulden à 44 Böhmisch gekauft. Die Wiese liegt zwischen St. Katharina und dem "gemein weg". Als Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis [29.9.] 6 Groschen fällig.

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Charter: 198a
Date: 1578 Oktober 6
AbstractSimon Beutler, Kustos des Stifts Fulda, bekundet, dass er Valentin (Velten) Schwert und Veit Vogel, beide Bürger von Fulda und Vorsteher des Hospitals St. Katharina vor Fulda, mit einer Wiese belehnt hat. Sie haben die Wiese zuvor von Anna von der Au (Auw), Einwohnerin von Gläserzell für 90 Gulden à 44 Böhmisch gekauft. Die Wiese liegt zwischen St. Katharina und dem "gemein weg". Als Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis [29.9.] 6 Groschen fällig.

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Charter: 199
Date: 1579 Januar 10
AbstractDie Bürgermeister, Räte und Zünfte der Stadt Fulda verschriftlichen durch vorliegendes Notariatsinstrument, das der Notar Friedrich Fabritius aufgesetzt hat, ihren mündlichen Protest gegen das Weineinlegen und den Weinausschank des Jesuitenkollegs in Fulda. Dies wäre ein starker Eingriff in die althergebrachten Privilegien der Bürgerschaft von Fulda.

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Charter: 200
Date: 1579 April 3
AbstractVergleich zwischen den Schmiedemeistern in Fulda einer- und den Schmieden Valentin Kaiser, Hans Ellinger, Jakob Roß und Kilian Kaiser andererseits, die Schmiedearbeiten, wie Rohre, Büchsen, Harnische und Schlosserarbeiten, verrichtet und im Ausland verkauft haben, obwohl sie für diese speziell nicht ausgebildet seien. Sie hätten dies aus Not getan um den Unterhalt für sich ihre Frauen und Kinder zu sichern. Um die Zwietracht in der Zunft zu beenden wurde festgesetzt, dass jedes Mitglied der Zunft nur die Schmiedearbeiten ausüben darf, für die er ausgebildet ist: Die Büchsenmacher soll Feuerwaffen etc. herstellen, die Schmiede sollen Hufeisen und Hufnägel herstellen, usw.

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Charter: 200a
Date: 1579 April 3
AbstractVergleich zwischen den Schmiedemeistern in Fulda einer- und den Schmieden Valentin Kaiser, Hans Ellinger, Jakob Roß und Kilian Kaiser andererseits, die Schmiedearbeiten, wie Rohre, Büchsen, Harnische und Schlosserarbeiten, verrichtet und im Ausland verkauft haben, obwohl sie für diese speziell nicht ausgebildet seien. Sie hätten dies aus Not getan um den Unterhalt für sich ihre Frauen und Kinder zu sichern. Um die Zwietracht in der Zunft zu beenden wurde festgesetzt, dass jedes Mitglied der Zunft nur die Schmiedearbeiten ausüben darf, für die er ausgebildet ist: Die Büchsenmacher soll Feuerwaffen etc. herstellen, die Schmiede sollen Hufeisen und Hufnägel herstellen, usw.

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Charter: 201
Date: 1579 Juli 13
AbstractHans Kaiser (Keiser), Bäcker und Bürger von Fulda, und seine Frau Agnes bekunden, dass sie an Ludwig Hack und Hans Appel, beide Bürger von Fulda und Vorsteher des Hospitals St. Leonhard daselbst, einen Zins von 1 Groschen Fuldaer Währung für 10 Gulden à 42 Böhmisch verkauft haben. Der Zins ist fällig auf Margaretentag [20.7.] aus ihrem Haus beim Niebelsbrunnen zwischen der Altstadt Fulda und dem Haus derer von Schlaun. Bisher ist das Haus mit einem Kapital von 40 Gulden belastet, das dem Heilig-Geist Hospital in Fulda zusteht. Der Zins kann jährlich auf Margareten wieder zurückgekauft werden. Der Wiederkauf muss einen Monat vorher angezeigt werden. Da das Haus Bürgergut ist erteilt Eberhard Schutzbar gen. Milchling, Schultheiß der Stadt Fulda, seine Zustimmung zu dem Verkauf.

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Charter: 202
Date: 1580 Juni 1
AbstractDer Dekan Hermann von Windhausen und das gesamte Kapitel des Stifts Fulda bestätigen der Leinweberzunft Fulda in 30 Artikeln ihre Privilegien und Freiheiten. Insbesondere werden die Urkunden von 1550 Oktober 211 und die von 1575 Juni 10 (Urk. 191) bestätigt. Die Ordnung soll auch im Gerichtsbezirk des Domkapitels eingehalten werden.

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Charter: 203
Date: 1581 März 6
AbstractJohann Wolfgang Schott von Memmelsdorf, Propst von Holzkirchen, Kellner und Spitalmeister (Spiteler) des Stifts Fulda, bekundet und verordnet, dass jeder der ein Haus in den vier Orten der Gemeinde hinter der Altenburg kauft zum üblichen Lehngeld an den Stiftskellner eine Kanne Wein entrichten soll. Danach sollen die Gassenmeister je eine Kanne Wein erhalten, die in den Rechnungsbüchern als Einnahmen auszuweisen sind. Die Verordnung wurde erlassen, da auch die jetztigen Bewohner der Gemeinde hinter der Altenburg unterhalb der Kellerei je eine Kanne Wein entrichten mussten.

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Charter: 204
Date: 1581 August 25
AbstractHeinz Schwab Becker, Bäcker und Bürger von Fulda, Müller und Inhaber der Quadtmühle hinter der Altenburg, bekundet für sich, seine Frau Elsa und für alle Erben, Erbnehmer, Nachkommen, Besitzer und Inhaber der Quadtmühle, dass er seinen Herrn Johann Wolfgang Schott, Propst von Holzkirchen, Kapitular, Spitalmeister und Kellner des Stifts Fulda in folgender Sache aufgesucht hat: Heinz Schwab bittet den Mühlgraben, der aus der Stadt vom kleinen Tor durch den Küsterei- und Dekansgarten, weiter durch den Kellerei- und Spitalgarten dann durch die Kellereimauer über den Weg auf die genannte Mühle zufließt, über eine Wasserwerk oberhalb des Weges verlaufen zu lassen. Über Rinnen soll der Wasserlauf vom Kellereigarten oberhalb des Wegs verlegt werden, so dass er von Fahrenden, Reitenden und Gehenden darunter passiert wird. Nach Augenscheinnahme und Prüfung des Projekts und in Beisein der Kellereigerichtsschöffen Valentin Hopf, Hans Koch und Adolari Hohl wurde dem Bau zugestimmt. Heinz Schwab und alle ihm nachfolgenden Inhaber der Quadtmühle verpflichten sich die Rinnen instand und so in der Höhe zu halten, dass man mit einem voll beladenen Heuwagen darunter hindurch fahren kann und die Wege zwischen dem Mühlgraben und dem Wasserfall stets zu bessern und zu erhalten, so dass sie von jedem genutzt werden können. Sollte in der Mauer durch einen Wasserstau Schaden entstehen sind die Inhaber der Mühle verpflichet diesen auf eigene Kosten zu beheben, so dass sich kein Anlieger beschweren muss und in seinem Eigentum nicht beschädigt wird. Wird aber jetzt oder künftigt jemandem durch die Verlagerung des Wassers und das Wasserwerk Schaden entstehen, so sollen Heinz Schwab oder seine Nachfolger und Inhaber der Quadtmühle das Wasserwerk wieder abbauen und den früheren Zustand wiederherstellen. Die entstandenen Schäden sollen sie auf eigene Kosten begleichen. Kommen sie dem Abbruch nicht nach so soll der jeweilige Kellermeister den Abbruch anordnen. Da die Mühle von der Propstei Frauenberg lehnsrührig ist, wurde der Fuldische Küchenmeister Nikolaus Kiesel gebeten sein Siegel anstatt des Lehnherrn anzuhängen. Die Urkunde wurde in zweifacher Ausfertigung angefertigt, von denen eine dem Propst und Kellermeister Johann Wolfgang Schott und der andere der Gemeinde der Altenburg zugestellt wurde. Da der Kellermeister Nikolaus Kiesel zwischenzeitlich verstorben ist, übernimmt sein Nachfolger Hans Hartmann Schäfer die Besiegelung.

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Charter: 551
Date: 1583 November 22
AbstractHeinrich [von Bobenhausen], Hochmeister des Deutschen Ordens, bekundet allen, die diesen Brief lesen, dass auf kaiserliche Anordnung ein neuer Kalender eingeführt worden ist, da Mängel im alten Kalender offenbar geworden sind, die nun durch die Mathematik bereinigt wurden. Der Kalender sollte von allen Menschen im Deutschen Reich angenommen werden. Da es jedoch seit der Einführung zu viel Verwirrung beim Feiern der Festtage, beim Abhalten von Märkten und beim Eintreiben von Zinsen gekommen sei, sollen nun alle im Gebiet des Deutschen Ordens dazu angehalten werden den neuen Kalender einzuhalten.

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Charter: 205
Date: 1584 Mai 1
AbstractGeorg Faur, Bürger von Fulda, und seine Frau Anna bekunden, dass sie an Valentin Hopf und Heinrich Ruffer, beide Bürger von Fulda und Verwalter der Leschenspende in Fulda, einen jährlichen Zins von 1 1/2 Schock Groschen fuldischer Währung für 15 Gulden à 42 Böhmisch verkauft haben. Der Zins ist fällig auf Walpurgis [1.5.] aus ihrem Haus in Fulda gegenüber dem Schloss zwischen den Häusern von Hans Will und der Witwe des Hans Ellinger. Bisher ist das Haus mit einem Kapital von 150 Gulden belastet, von denen 40 dem Kollegium der Ratsschöffen, 10 den Vorstehern des Hospitals St. Katharina und 100 dem Jesuitenkolleg in Fulda zustehen. Der Zins kann jährlich auf Walpurgis für die gezahlte Summe wieder zurückgekauft werden. Der Wiederkauf muss mindestens ein viertel Jahr vorher angezeigt werden. Da das Haus Bürgergut ist erteilt Eberhard Schutzbar gen. Milchling, Schultheiß der Stadt Fulda, seine Zustimmung zu dem Verkauf.

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