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Charter: Urkunden 247
Signature: 247
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1614 März 15/25
Otto Heinrich von Ebersberg gen. von Weyhers bittet den Abt [Johann Friedrich] von Fulda, dass er den Termin zur Klärung der Differenzen über das Gericht Lütter vor der Hart auf den 15./5. April verschiebt, da der fürstliche Zentgraf mit neuen Angriffen Otto Heinrich von Ebersberg bedränge. Ursprünglich wäre vereinbart worden bis zum anberaumten Schlichtungstag die Verhältnisse und Zuständigkeiten so zu belassen wie sie seien, aber der Zentgraf zu Weyhers habe einen Zins, der seit jeher von denen von Ebersberg erhoben wurde, versucht einzutreiben, weiterhin habe der Zentgraf ein Kirchengut, das ebenfall in Ebersbergischer Zuständigkeit ist, gepfändet. Auch habe der Zentgraf in Schmalnau den Küster abberufen und durch "eine junge darzu undüchtige Person" ersetzt und dies angeblich auf den Befehl des Abts von Fulda hin. Der Abt solle nun bis zum Vergleichstermin dafür sorgen, dass der vorherige Zustand wieder hergestellt und der alte Küster in Schmalnau wieder eingesetzt werde. Ansonsten sehe sich Otto Heinrich gezwungen Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Source Regest: 
Verzeichnung des HStA Marburg
 

Abschrift
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Hessisches Staatsarchiv Marburg (HStAM), Urkunde in der Datenbank des Archivs
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  • Deutsch
    Material: Papier
      Graphics: 
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      Original dating clauseDatum Gerßfelden am 15./25. Martii Anno 1614

      Vgl. Urk. 233, 235, 236Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.Zeugen: Der Aussteller

      Notes
      Vgl. Urk. 233, 235, 236
      Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.
      Zeugen: Der Aussteller
       
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