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Charter: Urkunden 276
Signature: 276
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1628 März 8
Der Notar Christoph Ziegler beglaubigt die Stiftung zweier ewiger Stipendien am Priesterseminar in Fulda durch Dr. theol. Johann Ernst, fürstlich-fuldischer Generalvikar, Propst und Kanoniker des Kollegiatstifts Heiligkreuz in Hünfeld und Pfarrverweser in Fulda. Die Stiftungsurkunde wurde dem Notar vorgelegt, der diese folgend inseriert hat: (den 8ten Martii Nach Jesu Christi unsers Erlösers und Seeligmachers im Sechtzehen hundert acht und Zwantzigsten Jahr) Johann Ernst, Dr. d. Heiligen Schrift, Propst und Kanoniker des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld, Generalvikar des Abts Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg] von Fulda, bekundet, dass er zu seinem Seelenheil 2000 Gulden à 42 Böhmisch zur Einrichtung zweier ewiger Stipendien gestiftet hat. Das Kapital soll aus folgenden Schuldverschreibungen fließen: 300 Gulden von den Bürgermeistern und Räten der Stadt Fulda am Palmsonntag, je 400 Gulden von Hans Gülde und Hans Wieber, 300 Gulden von Philipp Wehner, alle drei wohnhaft in Großenbach und alle fällig auf Kathedra Petri [22.2.], je 200 Gulden von Peter Gutberth und Hans Vogt, beide Bürger in Hünfeld und beide Zinsen ebenfalls fällig auf Kathedra Petri, und letztlich jeweils 100 Gulden von Johann Mihm und Johann Vogt, beide Bürger in Geisa und beide Zinse jeweils fällig auf Michaelis [29.9.]. Die Stipendien sollen in erster Linie den Kindern, Kindeskindern und Kindeskindeskindern der beiden Schwestern des Sifters Katharina, verheiratet mit Zacharias Hauck, und Anna, verheiratet mit dem Stadtschreiber Valentin Kirchheim, zugute kommen. Sofern die Anwärter der Stipendien auch die nötige Befähigung haben, sollen sie in der katholischen Religion unterwiesen werden. Im Jesuitenkolleg sollen sie "ihre Humaniora absolvieren", danach folgen zwei Jahre in Rhetorik, Philisophie und Dialektik. Bis zur Ausführung der Humaniora soll der Stipendiat von 1000 Gulden 50 Gulden Zins jährlich erhalten. Das übrige Geld soll von den Stiftungsverwaltern so angelegt werden, dass das Kapital auf 1500 Gulden wächst, so dass, wenn der Stipendiat auf eine katholische Universtität geht, er 75 Gulden jährlichen Zins und später 100 Gulden empfangen kann. Für den anderen Stipendiaten sollen die gleichen Regeln gelten. Die Stipendiaten sollen sich regelmäßigen Prüfungen unterziehen, um ihre Tauglichkeit und Tugendhaftigkeit unter Beweis zu stellen, da die Stipendien nicht umsonst sein sollen. Wer sich nicht als tauglich erweist, dem soll das Stipendium zu Gunsten eines geeigneteren Kandidaten entzogen werden. Solange der Stifter lebt und dazu in der Lage ist, behält er sich das Recht vor die Knaben für die Stipendien selbst auszuwählen. Als ersten Stipendiaten wählt er seinen Vetter Johann Heinrich Kirchheim aus. Nach dem Tod des Stifters soll das Bischöfliche Priesterseminar (fürstliches Alumnatshaus) die Verwaltung der Stiftung übernehmen und geeignete Kandidaten auswählen. Siegelankündigung des Ausstellers. - Auf Bitten von Johann Ernst wurdern mehrere Abschriften der Stiftungsurkunde angefertigt.
Source Regest: Verzeichnung des HStA Marburg
 

Abschrift
Current repository
Hessisches Staatsarchiv Marburg (HStAM), Urkunde in der Datenbank des Archivs
  • Charter on the archive's website

  • Deutsch
    Sigillant: Notarszeichen des Aussteller und Siegel des Johann Ernst

    Material: Papier
      Graphics: 
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      Original dating clauseIm Eintaustent Sechshundert acht und Zwantzigsten Jahr [...], mitwochens den 8ten Martii neuen Calenders zwischen zwey und drey uhr nachmittag

      Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.Zeugen: Notar Chrstoph Ziegler und Johann Ernst

      Notes
      Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.
      Zeugen: Notar Chrstoph Ziegler und Johann Ernst
       
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