Fond: Urkunden
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Charter: 421
Date: 1627 Dezember 7
Abstract: Karl Ludwig Ernst, Graf von Sulz, Landgraf im Klettgau bittet den Rosenbergischen Vogt, den Schultheiß und das Gericht zu Unterschüpf zur Kenntnis zu nehmen, dass der Handelsmann Georg Feidel aus Wertheim den Wolf Heinrich von Egau aus Oberschüpf durch Urteil des Gerichts in Rottweil in die Acht erklärt hat. Dem letztgenannten soll durch die Rosenberger kein Unterschlupf gewährt werden.
Charter: 273
Date: 1628 Januar 6
Abstract: Katharina und Dorothea Finger, Töchter des verstorbenen Peter Finger, bekunden, dass sie an Eberhard Zulch und Christoph Ziegler, beide Oberschöffen und Verwalter der Leschenspende in Fulda einen jährlichen Zins von 2 1/2 Gulden für 50 Gulden verkauft haben. Der Zins ist fällig auf Dreikönig [1.6.] aus ihrem Haus, das neben dem Haus des Wilhelm Schuhmacher beim Peterstor liegt. Der Zins kann jährlich auf Dreikönig für 50 Gulden wieder zurückgekauft werden. Der Wiederkauf muss ein Vierteljahr vorher angezeigt werden. Andere Teile des Hauses dürfen nur mit Zustimmung der Verwalter der Leschenspende verpfändet werden. Da das Haus Bürgergut ist siegelt Georg Burkhard von Boyneburg zu Lengsfeld, Oberschultheiß von Fulda.
Charter: 274
Date: 1628 Januar 20
Abstract: Der fuldische Oberschultheiß Georg Burkhard von Boyneburg zu Lengsfeld bekundet, dass er die Streitigkeiten zwischen den Meistern der Loh- und Weißgerber wie folgt geschlichtet hat: Die Lohgerber sollen für die groben, die Weißgerber für kleinen Felle zuständig sein. Der Einkauf der groben Felle von den Metzgern in Fulda soll den Lohgerbern allein zustehen. Der Kauf von Fellen von Tieren die auf dem Land oder von Bürgern in der Stadt geschlachtet wurden, gleich ob kleine oder grobe Felle, soll sowohl Loh- als auch Weißgerbern zustehen, jedoch dürfen letztere nur das Kaufen was sie auch selbst verarbeiten können. Die Lohgerber dürfen untereinander Felle zum Gerben verkaufen, jedoch nicht auf dem Land damit handeln. Die Felle von Kälbern, Böcken und Geißen stehen den Weißgerbern zu. Den Wassergraben an der Fulda sollen beide Teile der Handwerkerschaft zu gleichen Teilen instandhalten. Die Privilegien, Ordnungen und sonstigen Briefe bleiben bei den Lohgerben. Die Weißgerber erhalten von der füstlichen Regierung ein eigenes Siegel und sollen zukünftig auch ihre Briefe selbst verwahren. Jedem solle es zustehen Loh- oder Weißgerber zu werden, ob In- oder Ausländer, gegen die übliche Gebühr. Kinder der Loh- und Weißgerber sind von den Gebühren ausgenommen. Für ihren Teil am Zunfthaus sollen den Weißgerbern 100 Reichstaler ausbezahlt werden, die daraufhin auf alle Rechte am Zunfthaus verzichten.
Charter: 275
Date: 1628 Februar 22
Abstract: Das Ehepaar Caspar und Gertrud Bott, wohnhaft im Dorf Elters bekunden, dass sie ihrem Herrn Abt Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg] 7 Gulden à 42 Böhmisch für 140 Gulden verkauft haben. Der Zins ist jährlich fällig auf Kathedra Petri [22.2.] von ihrer Wiese im Eichtal. Der Zins kann jährlich zu Kathedra Petri für die gezahlte Summe zurückgekauft werden. Der Wiederkauf muss ein Vierteljahr vorher angezeigt werden. Für die Käufer siegelt Volprecht Daniel Schenck zu Schweinsberg, fürstlicher Oberkämmerer und Hauptmann.
Charter: 276
Date: 1628 März 8
Abstract: Der Notar Christoph Ziegler beglaubigt die Stiftung zweier ewiger Stipendien am Priesterseminar in Fulda durch Dr. theol. Johann Ernst, fürstlich-fuldischer Generalvikar, Propst und Kanoniker des Kollegiatstifts Heiligkreuz in Hünfeld und Pfarrverweser in Fulda. Die Stiftungsurkunde wurde dem Notar vorgelegt, der diese folgend inseriert hat: (den 8ten Martii Nach Jesu Christi unsers Erlösers und Seeligmachers im Sechtzehen hundert acht und Zwantzigsten Jahr) Johann Ernst, Dr. d. Heiligen Schrift, Propst und Kanoniker des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld, Generalvikar des Abts Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg] von Fulda, bekundet, dass er zu seinem Seelenheil 2000 Gulden à 42 Böhmisch zur Einrichtung zweier ewiger Stipendien gestiftet hat. Das Kapital soll aus folgenden Schuldverschreibungen fließen: 300 Gulden von den Bürgermeistern und Räten der Stadt Fulda am Palmsonntag, je 400 Gulden von Hans Gülde und Hans Wieber, 300 Gulden von Philipp Wehner, alle drei wohnhaft in Großenbach und alle fällig auf Kathedra Petri [22.2.], je 200 Gulden von Peter Gutberth und Hans Vogt, beide Bürger in Hünfeld und beide Zinsen ebenfalls fällig auf Kathedra Petri, und letztlich jeweils 100 Gulden von Johann Mihm und Johann Vogt, beide Bürger in Geisa und beide Zinse jeweils fällig auf Michaelis [29.9.]. Die Stipendien sollen in erster Linie den Kindern, Kindeskindern und Kindeskindeskindern der beiden Schwestern des Sifters Katharina, verheiratet mit Zacharias Hauck, und Anna, verheiratet mit dem Stadtschreiber Valentin Kirchheim, zugute kommen. Sofern die Anwärter der Stipendien auch die nötige Befähigung haben, sollen sie in der katholischen Religion unterwiesen werden. Im Jesuitenkolleg sollen sie "ihre Humaniora absolvieren", danach folgen zwei Jahre in Rhetorik, Philisophie und Dialektik. Bis zur Ausführung der Humaniora soll der Stipendiat von 1000 Gulden 50 Gulden Zins jährlich erhalten. Das übrige Geld soll von den Stiftungsverwaltern so angelegt werden, dass das Kapital auf 1500 Gulden wächst, so dass, wenn der Stipendiat auf eine katholische Universtität geht, er 75 Gulden jährlichen Zins und später 100 Gulden empfangen kann. Für den anderen Stipendiaten sollen die gleichen Regeln gelten. Die Stipendiaten sollen sich regelmäßigen Prüfungen unterziehen, um ihre Tauglichkeit und Tugendhaftigkeit unter Beweis zu stellen, da die Stipendien nicht umsonst sein sollen. Wer sich nicht als tauglich erweist, dem soll das Stipendium zu Gunsten eines geeigneteren Kandidaten entzogen werden. Solange der Stifter lebt und dazu in der Lage ist, behält er sich das Recht vor die Knaben für die Stipendien selbst auszuwählen. Als ersten Stipendiaten wählt er seinen Vetter Johann Heinrich Kirchheim aus. Nach dem Tod des Stifters soll das Bischöfliche Priesterseminar (fürstliches Alumnatshaus) die Verwaltung der Stiftung übernehmen und geeignete Kandidaten auswählen. Siegelankündigung des Ausstellers. - Auf Bitten von Johann Ernst wurdern mehrere Abschriften der Stiftungsurkunde angefertigt.
Charter: 270
Date: 1628 Juli 25
Abstract: Bürgermeister und Rat der Stadt Fulda bekunden, dass sie mit Zustimmung ihres Herrn Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, einen Zins von 20 Gulden an die Vorsteher des neu errichteten Bischöfliche Pristerseminars (Alumnatshaus) in Fulda für 400 Gulden verkauft haben. Das Kapital wurde der Stadt von Dr. Johann Ernst, Generalvikar des Abts von Fulda, ausbezahlt. Der Zins ist jährlich fällig auf Jacobi [25.7.] aus den Gefällen der Stadt Fulda. Kommt die Stadt ihren Zahlungen nicht nach, so haben die Vorsteher des Alumnatshauses das Recht die Stadtkasse zu pfänden. Der Zins kann jährlich auf Jacobi wieder zurückgekauft werden. Der Wiederkauf muss ein Vierteljahr vorher angekündigt werden.
Charter: 277a
Date: 1629 Januar 26
Abstract: Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, bestätigt der Stadt Fulda, dass ihr zukünftig höhere Einnahmen von Gewerbetreibenden in Fulda, in- wie ausländischer Personen, zustehen sollen. Dem Beschluss ging eine Beschwerde der Gemeindevertreter voraus, die sich beklagten, dass sich die "Eingebornen aus denn Zünfften als auch ausländischen" an den Kosten an den "Handtierungen" für die die Gemeinde zuständig sei zu wenige beteiligten. Wer sich künftig nach Fulda begebe und einem Gewerbe nachgehen würde, solle von nun an 9 Rheinische Gulden entrichten, 3 an das Stift Fulda und 6 an die Gemeindekasse.
Charter: 277
Date: 1629 Januar 26
Abstract: Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, bestätigt der Stadt Fulda, dass ihr zukünftig höhere Einnahmen von Gewerbetreibenden in Fulda, in- wie ausländischer Personen, zustehen sollen. Dem Beschluss ging eine Beschwerde der Gemeindevertreter voraus, die sich beklagten, dass sich die "Eingebornen aus denn Zünfften als auch ausländischen" an den Kosten an den "Handtierungen" für die die Gemeinde zuständig sei zu wenige beteiligten. Wer sich künftig nach Fulda begebe und einem Gewerbe nachgehen würde, solle von nun an 9 Rheinische Gulden entrichten, 3 an das Stift Fulda und 6 an die Gemeindekasse.
Charter: 278
Date: 1629 April 24
Abstract: Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, schreibt an die Brüder Hans Konrad und Lukas von Ebersberg gen. von Weyhers, dass sich die Untertanen aus den Gemeinden Hettenhausen, Schmalnau und Lütter vor der Hart beklagt haben, dass ihnen der Lehnschultheiß derer von Ebersberg untersagt hat, ihre Beilehen, die von denen von Ebersberg lehnrührig sind, mit einer Anlage zu versehen. Der Abt bittet die von Ebersberg eine Auflistung darüber zu schicken, um welche Güter es sich handelt und wie groß sie sind, um dann eine Untersuchung durchführen zu können. Solange keine anderweitige Resolution durch den Abt ergeht, sollen die Leute durch die angedrohten Tätlichkeiten verschont bleiben.
Charter: 422
Date: 1629 Mai 10
Abstract: Bernhard Hartmann, Prior, und der ganze Konvent des Stifts Fulda bekunden, dass sie dem Hauptmann Wolff Ferdinand Fitsch mit dem Hof zu Unterbimbach mit allen Zugehörungen an Äckern, Wiesen etc. in Dorf und Wald Bimbach sowie der halben Schäferei erblich belehnt haben. Er soll das Gut so besitzen wie er es von seiner verstorbenen Frau Anna Elisabeth geerbt hat. Als Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis [29.9.] 24 Viertel Fruchtgülte halb Korn halb Hafer, 1 Geschock Eier, 4 Sommerhähne und 2 Gänse und aus der Schäferei 1/2 Taler, 1/2 ? , 12 Groschen <...> und Milch zu entrichten.
Charter: 423
Date: 1629 Oktober 25
Abstract: Johann Bucheling, Bürger und Kramer aus Fulda, hat zu seinem, seiner Frau Anna Maria und seiner Kinder Seelenheil an den Gotteskasten St. Peter der Kirche des Jesuitenkollegs (patrum societatis jesu) folgendes Seegerät gestiftet: Er stiftet eine Gülte von 50 Gulden à 42 Groschen von denen jährlich am 25. Oktober für die Armen der Stadt - und in deren Anwesenheit - in der Kirche des Jesuitenkollegs eine Messe gelesen werden soll, in der dem Stifter und seiner Familie gedacht wird. Von dem restlichen Geld, das nicht für die Messe verwendet wird, soll Brot für die Armen gebacken oder gekauft werden. Das Brot soll mindestens 12 Denare wert sein, außer die Zinseinkünfte fallen in einem Jahr geringer aus, dann dürfen die Brote auch nur einen Wert von 9 Denare haben.
Charter: 279
Date: 1631 Januar 6
Abstract: Johannes Axt (Atxt), Pfarrer zu Schlitz und Pastor zu Burghaun (Haun), bekundet, dass er Matthes Arnold aus Melters und seine Frau mit dem Pfarrgut in Melters mit allen Zugehörungen erblich belehnt hat. Zuvor haben sie das Gut von Hans Lempert für 700 Gulden à 42 Böhmisch [Groschen] gekauft. Die Lehnsleute sollen das Gut zu ihrem Nutzen gebrauchen und pfleglich bewirtschaften. Als Erbzinsen sind an den Pfarrer und seine Nachfolger an Michaelis [29.9.] ein Viertel Korn, ein Viertel Hafer, 17 Böhmisch [Groschen], 15 Käse im Wert von 2 Pfennig, 1 Schonbrod im Wert von 1 Böhmisch, 1 Gans, 2 Sommerhähne und ein Fasnachtshuhn zu geben. Weiterhin sollen sie und ihre Erben an der Veitskirmes dem Pfarrer und den Kirchenherrn Essen und ein Maß Wein reichen. Sie sind jedoch von Essensgaben ins Rathaus befreit. Dagegen müssen sie den Kapellan und Hoffmann zu Margretenhaun in der Zeit wenn sie die Zehnten eintreiben aufnehmen und bewirten.
Charter: 281
Date: 1634 Oktober 8
Abstract: Ferdinand III., König von Ungarn und Böhmen, Erzherzog von Österreich etc. bekundet, dass er die Güter des Rittmeisters Johann Konrad von Weyhers [Hans Konrad von Ebersberg gen. von Weyhers?] in Gersfeld, Haselbach, Altenbrenda, Hettenhausen und Weyhers, samt aller Einwohner, Dörfer, Maierhöfe und sämtlicher Zugehörungen unter kaiserlichen Schutz und Schirm "Salva Guardia" seines Vaters stellt. Sie sind von jeglichen Kriegslasten befreit. Ihnen darf von keinem Militärangehörigen Vieh, Pferde, Wägen, Getreide, Viktualien oder was auch immer genommen oder ihnen daran Schaden zugefügt werden. Von Einquartierungen der Militärangehörigen sind sie ebenfalls befreit.
Charter: 424
Date: 1636 Februar 22
Abstract: Es wird bekundet, dass auf Anordnung des Vizerektors des Jesuitenkollegs in Fulda an Hans Eschenbrücker der Sulzhof auf zunächst drei Jahre verpachtet wird. Er soll den Hof am 22. Februar 1636 als Hofmann übernehmen. In 28 Punkten wird festgehalten wie der Hof mit Wäldern, Äckern und Gärten zu bewirtschaften ist, dass ihm Leinen für die Kleider seiner Familie zusteht, wie Ochsen, Schafe, Hühner und Schweine zu halten sind, welche Abgaben er wann zu leisten hat etc.
Charter: 425
Date: 1637 März 13
Abstract: Hermann Georg [von Neuhof], Abt von Fulda, bekundet, dass er Friedrich von Hutten mit den Lehen, die von seiner Mutter Katharina von Merlau, verheiratet mit Daniel von Hutten, auf ihn gekommen sind, belehnt. Es handelt sich um Lehen, die ursprünglich nach dem Tod des Walter von Ebersberg gen. von Weyhers an seine Tochter Margarethe und ihren Mann Wolf Dietrich von Merlau übergingen. Im einzelnen: Das Schloss und Dorf Niederkalbach, den Zehnten und Gerichten Rockenstuhl, Haselstein und Bieberstein im Gericht Lütter vor der Hart gelegen, sowie Schloss und Dorf Uttrichshausen.
Charter: 282
Date: 1637 September 29
Abstract: Hans Buchheit und Dölle Rühl bekunden im Namen des Kellereigerichts Fulda, dass Valentin Simon dem Weißbecker 60 Gulden à 42 Böhmisch schuldig ist. Die Schulden sind jährlich durch einen Abtrag von 3 1/2 Gulden auf Michaelis [29.9.] abzutragen.
Charter: 135
Date: 1640 März 18
Abstract: Martin Ebert, Konventuale des Klosters Fulda und Kaplan in St. Michael daselbst, bekundet, dass er Adam Hermes und Burckhard Victrin Bodt, beide Bürger von Fulda und Vorsteher des Hospitals St. Katharina in Fulda, mit drei Stück Ackerland erblich belehnt. Die Vorsteher haben dafür 350 Gulden und 42 Böhmisch bezahlt. Ein Acker, 12 <Beth> groß, liegt in der Langenbach bei Johann Schöpfens Acker, einer, 12 <Beth> groß, auf dem Salzacker am Maberzeller Weg bei Kilian Trostens Acker und der letzte, 8 <Beth> groß, an der Hünfelder Straße bei Burckhard Victrin Bodts Acker. Der jährliche Erbzins beträgt 6 Böhmisch, 4 Pfennige, 2 Hähne, 1 Fastnachtshuhn und 1 Gans. Das Hospital soll das Lehen alle zwanzig Jahre neu empfangen.
Charter: 283
Date: 1641 Mai 29
Abstract: Auflistung der Schulden der verstorbenen Heinz und Hans Wohlgemuth, Vater und Sohn durch die Fuldische Kanzlei. Hans Wohlgemuth hatte 1630 auf sein Haus bei den Verwaltern der Leschenspende einen Kredit über 100 Gulden aufgenommen. Das Haus wurde 1637 dann an Konrad Weiß mit weiteren Belastungen über insgesamt 300 Gulden verkauft. Nach den Unklarheiten und Streitigkeiten über die ausstehenden Zahlungen an die Gläubiger wurde wie folgt festgelegt: Getilgt sind 80 Gulden bei Balthasar Weiß, 20 1/2 Gulden bei Hirtz Jude beim Kohlhäuser Tor, bei den Erben des Isaak Jude 20 Gulden, bei dem Oberschultheißenamt 11 Gulden und 12 Böhmisch sowie bei Männle Jude 4 Gulden und 25 Böhmisch . Die offenen Verbindlichkeiten aus Krediten die auf das Haus aufgenommen wurden betragen noch 165 Gulden und 13 Böhmisch. Darüber hatten die verstorbenen noch folgende Kredite aufgenommen: 50 Gulden bei der Leschensprende, 80 Gulden bei Andreas Büttner, 50 Gulden bei der Witwe des Johann Hubert Schlucken. Die letzten Kredite weigert sich Konrad Weiß abzutragen, die Gläubiger können ihn dafür jedoch pfänden. Die 50 Gulden des Andreas Büttner tragen die Kinder des Heinz Schwalben und 30 Gulden des Barthob Hüdel werden zunächst ausgesetzt.
Charter: 284
Date: 1642 Januar 14
Abstract: Christoph Ziegler, Stadt- und Gerichtsschreiber, bekundet im Namen von Abt Hermann Georg [von Neuhof], dass das Hospital St. Leonhard in Fulda bei der Leschenspende überschuldet ist. Von den Richtern und Schöffen des Stadtgerichts ist den Verwaltern der Leschenspende, Johann Landgraf und Valentin Köthner, untersagt worden, dass sie die ausstehenden Schulden von 15 Gulden Kapital und 1 1/2 Gulden Zins aus den Jahren 1634 und 1635 von dem Vorsteher von St. Leonhard, Liebmann Jude, einfach einziehen dürfen. Künftig ist ihnen jedoch gestattet einen Betrag aus den Einkünften des Hospitals zu pfänden, bis die Schulden beglichen sind.
Charter: 285
Date: 1642 Januar 31
Abstract: Hermann Georg [von Neuhof], Abt von Fulda, mahnt Lukas von Ebersberg gen. von Weyhers seinen Lehnseid zu erneuern. Den letzten Eid habe er am 26. Juli 1623 geleistet. Seither seien jedoch vier Lehnsfälle eingetreten: der Tod zweier Äbte sowie die Todesfälle seines Bruder Hans Konrad und dessen Sohn Johannes. Lukas habe aber nun bereits im 7. Regierungsjahrs des Abtes Hermann Georg den Lehnseid "verächtlich hindann gesetzt". Er bekommt noch eine Frist bis zum kommenden 11. März seinen Lehnseid am fürstlichen Lehnshof zu leisten. Sollte er nicht erscheinen droht ihm der Verlust der Lehen.
Charter: 286
Date: 1645 Januar 10
Abstract: Joachim [Graf von Gravenegg], Abt von Fulda, erlässt folgende Bestimmung für die Juden der Stadt Fulda: Juden dürfen Wein "maßweiß" ausschließlich an an Juden ausschenken, nicht an Christen, auch nicht für Geld oder Geldwertes. Der Wein muss vor dem Ausschank von den Bürgermeistern und ihren Vertretern begutachtet worden sein. Das entsprechende Ungeld muss entrichtet werden. Weinhandel nach außen ist unter Einziehung des Weins verboten. Der Abt behält sich vor die Bestimmungen zu ändern, zu verbessern, aufzuheben und neue zu erlassen.
Charter: 287
Date: 1645 August 30
Abstract: Joachim [Graf von Gravenegg], Abt von Fulda, bekundet, dass Lukas von Ebersberg gen. von Weyhers, als ältester seiner Familie, die fuldischen Lehen, die seither im Besitz der Familie Ebersberg gen. von Weyhers, neu empfangen hat. Mit den nachstehenden Gütern wurden einst Christoph von Weyhers und sein Sohn Otto Heinrich belehnt. Nach dem Tod Otto Heinrichs gingen die Lehen an seine Söhne Hans Konrad und Lukas über. Da Hans Konrad inzwischen ebenfalls verstorben ist, sind die Lehen nunmehr ganz an Lukas und seine Erben gefallen. Bei den Lehen handelt es sich überwiegend um mehrere Güter in Hettenhausen (Hattenhusen) und Schmalnau, Lukas´ Teil an den Burgen Ebersburg und Weyhers - die andere Hälfte steht den Kinder seines verstorbenen Bruders Hans Konrad zu -, seinen Teil am Gericht Lütter vor der Hart, sowie anderer kleinerer Besitzungen.
Charter: 426
Date: 1645 November 11
Abstract: Vertrag zwischen den Patres des Jesuitenkollegs einer- und Johannes Och und Adam Sebastian Arnold andererseits über den Verkauf von 59 Schafen an das Jesuitenkolleg. Die Kaufsumme beträgt 116 Reichstaler, von denen ein Viertel innerhalb der kommenden 14 Tage bezahlt sein soll. Bis zum nächsten Pfingstfest soll die Hälfte der Kaufsumme beglichen sein und der Rest dann bis Martini 1646. Es folgen Einträge über die eingegangenen Zahlungen.
Charter: 427
Date: 1647 August 11
Abstract: Kaufvertrag zwischen Johannes Lotz und Adam Hermann, Bürgermeister und Vorstseher der Rosenkranzbruderschaft in Fulda, Bastian Köttner, Eberhard Schäfer, Peter Adolf und Heinrich Heusner, alle Vorsteher der Kirche St. Peter und Paul daselbst, einerseits und dem Schneider und Bürger Christoph Helcker andererseits über den Kauf eines Hauses. Die genannten Bürgermeister und Vorsteher haben Christoph Helcker, seiner Frau Agnes und beider Erben ein Haus in der Müllergasse, das Bürgergut ist, für 100 Gulden, die je zur Häfte dem Rosenkranz und dem Gotteskasten zustehen, verkauft. Das Haus ist mit 200 Gulden belastet, die der Rosenkranzbruderschaft und dem Gotteskasten zustehen. Außerdem sind jährlich auf Michaelis [29.9.] 6 Böhmisch an Bodenzinsen an das Jungfrauenkloster in Fulda zu bezahlen. 25 Gulden haben die Verkäufer der Rosenkranzbruderschaft gleich in bar gegeben, die übrigen werden zu je 5 Gulden auf Michaelis abgetragen. Die 50 Gulden, die dem Gotteskasten zustehen, werden jährlich zu je 2 1/2 Gulden auf Michaelis abgetragen. Zum Besiegeln des Vertrages wird Johann Georg von Mauchenheim genannt Bechtelsheim, Oberschultheiß zu Fulda, gebeten sein Amtssekret unter den Vertrag zu setzen.
Charter: 428
Date: 1647 Dezember 30
Abstract: Es wird bekundet, dass dem Männerhospital St. Leonhard in Fulda, das schon seit seiner Gründung von Vorstehern aus der Bürgerschaft verwaltet worden ist, die jährlich einen Rechenschaftsbericht im Rathaus ablegen, in den letzten Jahren Rückstände bei der Zahlung der ihm zustehenden Pensionen entstanden sind. Die entstandene Lücke haben die Vorsteher zum Teil aus ihren eigenen Mitteln getragen, was aber dazu führte, dass die nachfolgenden Vorsteher ihren Vorgängern die Auslagen zurückerstatten mussten. In der Bürgeschaft lassen sich daher kaum noch Männer finden, die die Aufgabe eines Hospitalvorstehers antreten wollen. Nach der letzten Rechnungslegung durch die Vorsteher Jakob Gerlach und Nikolaus Sauer wurde vor dem Stadtherrn, Abt Joachim [von Gravenegg] von Fulda, im Stadtgericht Fulda der Fuldaer Bürger Peter Adolf zum Spitalmeister ernannt. Er soll nun wieder Ordnung in die Rechnungen bringen und dafür sorgen, dass die Pensionen wieder gezahlt werden. Wenn seine Ermahnungen nicht fruchten, soll er das Stadtgericht anrufen. Weiterhin soll Peter Adolf zusammen mit seiner Frau im Hospital wohnen und die Aufsicht über die Gebäude und Güter haben. Wenn Mängel an einem Gebäude festgestellt werden, soll er diese bei der Stadt jederzeit melden. Bauarbeiten darf Peter Adolf nicht selbst vornehmen. Das Ehepaar Adolf soll sich vorerst eine Wohnung mit dem noch lebenden "Spitalsvatter" Cyriax Simon und dessen Frau teilen, so lange, bis es eine andere Verordnung gibt. Zum Unterhalt werden dem Ehepaar Adolf jährlich 3 Viertel Korn und soviel Besoldung gezahlt, wie es dem alte Spitalsmeister Cyriax gezahlt worden ist, erhalten. Dies wird in den Rechnungsbüchern vermerkt.
Charter: 288
Date: 1649 Dezember 18
Abstract: Joachim [Graf von Gravenegg], Abt von Fulda, sendet dem kaiserlichen Kriegsrat, Generalfeldmarschall und Obristen zu Roß und Fuß, Octavio Piccolomini Neujahrsgrüße. Er hoffe, dass Piccolomini trotz der "höchstbeschwerlichen Kriegstroublen" das Jahr wohlbehalten bis zum Ende erleben werde und wünsche sich auch im neuen Jahr eine "getreue Cooperation " und "daß endt des bisher eigen leydigen Kriegs".
Charter: 289
Date: 1649 Dezember 23
Abstract: Valentin Sauer, Bürger und Kramer in Fulda, bekundet zusammen mit seiner Frau Elisabeth für sich und beider Erben, dass ihm von der Leinweberzunft in Fulda gestattet worden ist, mit fuldischen Tüchern außerhalb der Stadt Fulda Handel zu treiben. Innerhalb von Fulda ist ihm der Handel untersagt, um nicht die Geschäfte der hiesigen Meister zu behindern. Es darf nicht nur Leinentuch sein, sondern auch anderes "Schmahlenzeug", das er zurechtgeschnitten hat verkaufen. Seine Söhne sollen das Leinweberhandwerk bei einem zünftigen Meister in Fulda erlernen, die Gebühren dafür sind bereits entrichtet. Für den Aussteller siegelt Lukas Heinrich zu Gelnhausen, Forstmeister, fürstlich-fuldischer Geheimer Rat und Oberschultheiß von Fulda.
Charter: 290
Date: 1650 Januar 13
Abstract: Die fürstliche Kanzlei zu Fulda bestätigt, dass die Untertanen der Gemeinde Hinter der Alten Burg seit 1./11. Januar des neuen Jahres für jede "Lehnung oder Zehentag" 10 Reichstaler und 1 1/2 Kopfstück, die sie bisher an das Gericht entrichtet, von nun an dem vom Stift verordneten Oberkollektor Christoph Ziegler abzuführen haben.
Charter: 429
Date: 1650 November 11
Abstract: Es wird bekundet, dass Bonifatius Möller, Bürger aus Fulda, sein Haus am Florentor mit Garten, das mit 160 Gulden Schulden belastet ist, für besagte 160 Gulden an Christoph Reichert, Hutmacher aus Fulda, sowie seine Frau und beider Erben verkauft hat. Von den Schulden stehen dem Dekan des Klosters Fulda 50 Gulden zu, dem Hospital St. Leonhard 60 Gulden und dem Hospital St. Katharina ("den armen Sondersichenschwestern") 50 Gulden. Die Gläubiger haben ihre Zustimmung zu dem Verkauf erteilt. Die Schulden sollen dann wie folgt beglichen werden: Auf Kathedram Petri [22.2.] der Jahre 1651 und 1652 sollen je 25 Gulden an den Dekan gezahlt werden. 1653 gleichen Termins werden an Peter Adolf, Spitalmeister im Hospital St. Leonhard, 25 Gulden, und 1654 ebenfalls 25 Gulden an die Vorsteher des Hospitals St. Katharina entrichtet. 1655 und 1656 werden werden ebenfalls zum gleichen Termin je 25 Gulden an diese beiden Institutionen gezahlt. Die letzte Zahlung über 10 Gulden an das Hospital St. Leonhard wird dann 1657 fällig. Am Ende werden die gleisteten Zahlungen, die bereits 1653 getilgt worden sind, vermerkt.
Charter: 291
Date: 1651 Februar 20
Abstract: Johann Mihm, Dekan, und das ganze Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld, bekunden, dass Lukas von Ebersberg gen. von Weyhers am 23. Februar zur Feiertagzeit nicht in Hünfeld erscheinen kann, um dort das Hünfeldische Lehen, den Hof zu Stumpfstatt, neu zu empfangen. Da Johann Mihm und das Kapitel wegen der Ferne nicht selbst nach Weyhers kommen können, entsenden sie daher Johann Rehn, Mitkapitular, und Johann Balthasar Pfnorr, Stadtschreiber zu Hünfeld, als bevollmächtigte Vertreter, um den Lehnseid zu empfangen.
Charter: 292
Date: 1651 Juni 11
Abstract: Joachim [Graf von Gravenegg], Abt von Fulda, bekundet, dass er Peter Adolf, Vorsteher des Hospitals St. Leonhard in Fulda und allen seinen Nachfolgern die Belehnung mit zwei Gütern zu Wünschenhasel, zwei Gaden zu Kirchhasel am Kirchhof gelegen, einem Gut zu Istergiesel sowie einer Wiese daselbst mit allen Zugehörungen erneuert hat. Die Güter in Wünschenhasel und Kirchhasel wurden von Bonifatius von Borsch (Borsa), das Gut in Giesel von Friedrich von Borsch und seiner Frau Katharina an das Hospital verkauft. Die Belehnung erfolgt in der gleichen Weise, wie sie durch Abt Reinhard [von Weilnau 1462 Juli 4] und Abt Hermann [von Buchenau 1440-1449] vorgenommen wurde. Ebenso wird die Belehnung mit fünf Gütern in Ober-/Mittelrode erneuert und die Urkunde, die das erbliche Lehnsverhältnis dokumentiert inseriert: (1557 August 21) Nachdem zwischen den Vorstehern des Hospitals St. Leonhard in Fulda einer- und Heinrich Hirtz, Küchenmeister des Stifts Fulda, im Namen Abt Wolfgangs andererseits Streitigkeiten über das Lehensverhältnis und anderer Rechte an fünf Gütern in Hohenroda, die von dem verstorbenen Apel von Ebersberg gen. von Weyhers an das Hospital verkauft wurden, entstanden sind, fällt das fürstliche Hofgericht folgendes Urteil: Da die Vorsteher des Hospitals die Lehenschaft über die genannten Güter zwar nicht beweisen können, diese aber seit mehr als 40 Jahren vom Abt bzw. dessen Küchenmeister als Lehen empfangen wurden, leitet sich ein erbliches Lehensverhältnis ab. Die Zinsen und Gefälle, die das Hospital bisher erhalten hat, stehen ihm auch weiterhin zu.
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