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Charter: Urkunden 3a
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1347 März 26
Schöffen, Rat und Bürger der Stadt Fulda bekunden, dass sie nach Anraten Heinrichs [von Hohenberg], Abt des Klosters Fulda, an Brun (Brunchen) zur Weinrebe (Wynrebin), seine Frau Kunigunde (Küntzeln), Bürger zu Frankfurt (Frankenford), und an alle ihre Nachkommen eine jährliche Gülte von 100 Pfund Heller aus den Stadteinkünften für 1000 Pfund Heller verkauft haben. Es sollen je auf Michaelis [29.9.] und auf Walpurgis [1.5.] 50 Pfund Heller an die Eheleute in Frankfurt ausbezahlt werden. Die Kosten für Kost, Logis und Reise nach Frankfurt übernimmt die Stadt Fulda. Sollte die Stadt Fulda ihren Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommen, sollen die Eheleute Weinrebe einen Boten nach Fulda entsenden, der die Stadt zur Zahlung mahnt. Alle Aufwendungen, die dem Boten entstehen, einschließlich seines Lohns, hat die Stadt Fulda zu tragen und zusammen mit dem säumigen Hauptgeld zu zahlen. Erbringt die Stadt die Zahlung dennoch nicht, können die Eheleute, ihre Nachkommen oder der Bote die Stadt und ihre Bürger pfänden solange bis das Hauptgeld und die Aufwendungen für den Boten abgetragen sind. Der Wiederkauf wird ausgeschlossen, solange Brun noch lebt. Nach seinem Tod kann die Stadt die Gülte für 1000 Pfund Heller von seinen Nachkommen zurückkaufen. Die Stadt verzichtet mit dem Verkauf auf alle Rechte und Pflichten an der Gülte und gelobt Währschaft.
Source Regest: Verzeichnung des HStA Marburg
 

Ausfertigung
Current repository
Hessisches Staatsarchiv Marburg (HStAM), Urkunde in der Datenbank des Archivs
  • Charter on the archive's website

  • Deutsch, Siegel ab und verloren
    Sigillant: Die Aussteller mit dem Stadtsiegel, Abt Heinrich, Brun zur Weinrebe

    Material: Pergament
      All languages: 
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      Original dating clauseGegebin du man zalte nach gots geburte driczehenhundert iar und in dem syben und virtzigisten iar an dem mantage nach dem palmentage

      Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.

      Notes
      Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.
       
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