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Charter: Urkunden 58
Signature: 58
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1455 Juli 6
Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, bekundet, dass er die Schöffen und Handwerker einer- und die Gemeinde der Stadt Fulda andererseits geschlichtet hat. Die Parteien waren in Streit über die Besetzung der Baumeister und Spendenmeister der Stadt. In jedes Amt sollten bisher jeweils drei Männer eingsetzt werden: Einer von den Schöffen, einer aus der Gemeinde und einer aus dem gesamten Handwerk. Fortan soll das Baumeisteramt von zwei Personen geführt werden, einem Schöffen und einem Mann aus der Handwerkerschaft. Das Spendenmeisteramt solle ebenfalls nur noch von zwei Personen, einem Schöffen und einem Vertreter der Gemeinde geührt werden. Jährlich auf Michaelis [29.9.] sollen beide Ämter dem Siebenerrat Rechenschaft ablegen. Alle Spendenbriefe werden durch Abschriften in einem Register erfasst, das die Spendenmeister bei sich führen sollen um nicht immer die Hauptbriefe mit sich herumtragen müssen. Die Spendengelder können angelegt werden um die Almosen zu erweitern, dies soll aber von den Bürgermeistern bestätigt werden. Taucht eine Zunftordnung auf, in dem dem jeweiligen Handwerk das Recht zugebilligt wird einen Spendenmeister zu entsenden, so werden diese Artikel keine Gültigkeit mehr haben. Fortan gilt nur noch die vorliegende Satzung an die sich Schöffen, Handwerker und Gemeinde zu halten haben.
Source Regest: Verzeichnung des HStA Marburg
 

Ausfertigung
Current repository
Hessisches Staatsarchiv Marburg (HStAM), Urkunde in der Datenbank des Archivs
  • Charter on the archive's website

  • Deutsch, Siegel ab und verloren
    Sigillant: Der Aussteller

    Material: Pergament
      Graphics: 
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      Original dating clauseDatum anno domini millesimo Quadringentesimo Quinquagesimo quinto Octava Apostolorum petri et pauli

      Vgl. die Abschrift Urk. 389Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.

      Notes
      Vgl. die Abschrift Urk. 389
      Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.
       
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