Fond: Alzey, Augustinerkloster
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Charter: XII,2 Nr. 230 - 1393 Juni 15, o.O.
Date: 1393 Juni 15
Abstract: Peter Muche, Einwohner zu Blödesheim, und seine Ehefrau Kunigunt beurkunden, dass sie vom Augustinerkloster zu Alzey einige Äcker um eine jährliche Gülte von 3 Malter Korn in Erbpacht genommen haben. Der gepachtete Grundbesitz wird zugleich als Unterpfand eingesetzt. Datum Anno domini Mmo cccmo Lxxxxtertio In die Viti et Modestie.
Charter: XII,2 Nr. 249 - 1409 Juni 24
Date: 1409 Juni 24
Abstract: Ieckel Leyendecker, Bürger zu Alzey, und seine Ehefrau Cristine verkaufen Prior und Konvent des Augustinerklosters zu Alzey eine Gülte von 1 Gulden um 15 Gulden, bestimmen als Sicherheit verschiedene Unterpfänder und behalten sich das Rückkaufsrecht vor. Datum Anno domini Millesimo quadringentesimo Nono Ipso die beati Iohannis Baptiste.
Date: 1413 September 21
Abstract: Hencze Gerpbecher, Bürger zu Alzey, und seine Ehefrau Gecza verkaufen Prior und Konvent des Augustinerklosters zu Alzey eine jährliche Gülte von 1 Gulden um 15 Gulden. Das Ehepaar bestimmt verschiedene Unterpfänder und behält sich das Rückkaufrecht vor. Datum Anno domini M° CCCC° tredecimo ipsa die Mathei appostoli.
Charter: XII,2 Nr. 261 - 1415 Juni 19, o.O.
Date: 1415 Juni 19
Abstract: Peder Scharff und seine Ehefrau Metze, wohnhaft zu Erbes-Büdesheim, beurkunden, dass sie Dirne und Katherine, Nonnen des Augustinerinnenklosters zu der Klingen zu Alzey, eine jährliche Gülte von 2 Gulden um 20 Gulden verkauft haben. Sie setzen Haus und Hof als Unterpfand ein, behalten sich aber das Rückkaufsrecht vor. Der gegeben ist off mitwoche vor sant Iohans Baptisten tage Anno domini millesimo Quadringentesimo quintodecimo.
Charter: XII,2 Nr. 269 - 1418 Juni 8, [Alzey]
Date: 1418 Juni 8
Abstract: Baltz Smydt und seine Ehefrau Kette, wohnhaft zu Alzey, beurkunden, dass sie dem Augustinerkloster zu Alzey eine jährliche Gülte von 1 Gulden um 15 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Güter als Unterpfand ein. Gegen eine einmalige Zahlung von 15 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Datum Anno domini millesimo quadringentesimo decimo Octavo feria quarta post beati Bonifacii Episcopi.
Date: 1423 November 24
Abstract: Johannes Busze von Alzey, Kaplan des Katharinenaltars zu Egersheim [Wüstung bei Kettenheim], bekennt, dass das Augustinerkloster zu Alzey die Unterpfänder eingezogen hat, von denen ihnen eine jährliche Gülte von 1 Malter Korn zustand. Da aus diesen Besitzungen aber auch eine jährliche Gülte von 3 1/2 Malter Korn an den Kaplan des St.-Katharinen-Altars floß, übergeben die Augustiner die Unterpfänder an Johannes Busze und jeden künftigen Kaplan des Altars unter der Voraussetzung, dass das Kloster seine jährliche Gülte weiterhin erhält und die Ländereien gut unterhalten werden. Die entsprechenden Besitzungen werden wiederum als Unterpfänder eingesetzt. Der geben ist off sant Katherin Abent der heiligen Iunffrau, Anno domini m°cccc°xx°Tertio.
Charter: XII,2 Nr. 279 - 1427 Juli 8, o.O.
Date: 1427 Juli 8
Abstract: Clare, Witwe des Ulrich Buleman aus Weinheim, bestätigt, dass sie von Jacob Feyßtbeyn, Prior, und dem Konvent des Augustinerklosters zu Alzey 6 Morgen Acker gegen eine Gülte von 5 Vierzel Korn in Erbpacht hält. Als Sicherheit sind verschiedene Unterpfänder hinterlegt. Datum Anno domini Millesimo Quadringentesimo vicesimo Septimo Ipsa die beati kyliani et sociorum eius.
Date: 1430 April 21
Abstract: Die Brüder Henne und Hamman Orbes sowie deren Ehefrauen, beide mit Namen Grede, beurkunden, dass sie dem Augustinerkloster zu Alzey eine jährliche Gülte von 1 1/2 Gulden um 21 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Güter als Unterpfänder ein und behalten sich das Recht auf Rückkauf vor. Datum Anno domini Millesimo quadringentesimo tricesimo feria Sexta ante Georgii martiris.
Charter: XII,2 Nr. 299 - 1432 Mai 1, o.O.
Date: 1432 Mai 1
Abstract: Wilhelm von Wattenheim und seine Ehefrau Gertrud Gauwer von Heppenheim beurkunden, dass sie Hans von Sickingen 32 Gulden schuldig sind. Als Unterpfand setzen sie 8 Morgen Acker zwischen Kettenheim und Egersheim ein, die unmittelbar in den Besitz des Gläubigers übergehen bis die Geldschuld beglichen ist. Da die 8 Morgen Acker dem Ehepaar von Werner Winther von Alzey als Lehen übertragen worden sind, holt sich das Ehepaar die Erlaubnis zur Verleihung ein. Datum ipsa die beatorum philippi et Iacobi apostolorum anno domini millesimo cccc° Tricesimo Secundo.
Date: 1433 April 16
Abstract: Der Metzger Pederchin Snell und seine Ehefrau Hebel, die zusammen in Alzey wohnhaft sind, beurkunden, dass sie dem Mönch Lorentz und dem ganzen Augustinerkloster zu Alzey eine jährliche Gülte von 2 Gulden um 30 Gulden verkauft haben. Sie setzen ihr Haus, ihre Scheune und ihren Garten als Unterpfänder ein. Gegen eine Zahlung von 15 Gulden kann die Gülte auf 1 Gulden reduziert und gegen Entrichtung weiterer 15 Gulden, also mit Ablösung der Hauptsumme, ausgelöst werden. Datum Quinta feria post festum pasche anno domini Millesimo cccc° Tricesimo Tertio.
Date: 1433 November 11
Abstract: Henne Sand und seine Ehefrau Engel, wohnhaft zu Esselborn, beurkunden, dass sie dem Augustinerkloster zu Alzey eine jährliche Gülte von 18 Schilling Heller um 10 Gulden verkauft haben. Sie setzen 3 Morgen Acker als Unterpfand ein, behalten sich aber das Recht auf Rückkauf vor. Datum ipsa die beati Martini episcopi anno domini Millesimo Quadringentesimo Tricesimo Tercio.
Date: 1434 November 24
Abstract: Heintze von Ilbesheim (Vluesheim) und seine Ehefrau Dyne beurkunden, dass sie dem Augustinermönch Lorentz von Ensheim und nach dessen Tod dem Augustinerkloster zu Alzey eine jährliche Gülte von 1 Gulden zu reichen haben, im Gegenzug haben sie 15 Gulden erhalten. Sie setzen einige Güter als Unterpfänder ein, behalten sich aber das Recht auf Rückkauf vor. Datum Quarta feria proxima post diem beati Clementis pape ac martiris anno domini Millesimo Quadringentesimo Tricesimo Quarto.
Date: 1435 September 14
Abstract: Henne Decker und seine Ehefrau Engel, wohnhaft zu Alzey, beurkunden, dass sie dem Seelgerätamt des Augustinerinnenklosters zu der Klingen in Alzey eine jährliche Gülte von 12 Schilling Heller um 6 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige ihrer Besitzungen als Unterpfänder ein, behalten sich aber das Recht auf Rückkauf vor. Datum in die Exaltationem sancte Crucis anno domini Millesimo cccc° xxxquinto.
Date: 1436 Januar 24
Abstract: Cleschen Geißer und seine Ehefrau Else, wohnhaft zu Heimersheim, beurkunden, dass sie dem Augustinerkloster zu Alzey eine jährliche Gülte von 1/2 Gulden um 8 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Güter als Unterpfänder ein, behalten sich aber das Recht auf Rückkauf vor. Datum Anno domini Millesimo Quadringentesimo Tricesimo Sexto feria tercia ante festum Conversionis sancti Pauli apostoli.
Charter: XII,2 Nr. 312 - 1436 Februar 9, o.O.
Date: 1436 Februar 9
Abstract: Heintzchin Decker aus Flonheim und seine Ehefrau Crisse verkaufen dem Prior und dem Konvent des Augustinerklosters zu Alzey eine jährliche Gülte von 10 Schilling Heller um 6 Gulden. Das Ehepaar bestimmt verschiedene Unterpfänder als Sicherheit und behält sich das Rückkaufsrecht vor. Datum Anno domini Millesimo Quadringentesimo Tricesimo Sexto feria quinta post festum purificationis marie virginis gloriose.
Date: 1440 Januar 21
Abstract: Peder Becker und seine Ehefrau Engel beurkunden, dass sie Lorentz, Mönch und derzeit Prior des Augustinerklosters zu Alzey, eine jährliche Gülte von 2 Gulden um 30 Gulden verkauft haben. Sie setzen ihr Back- und ihr Wohnhaus als Unterpfänder ein, behalten sich aber das Recht auf Rückkauf vor. Datum in die beate Agnete virginis etc. Anno domini Millesimo cccc° quadragesimo.
Date: 1440 Juni 15
Abstract: Henne Metzeller und seine Ehefrau Else, wohnhaft zu Esselborn, beurkunden, dass sie Prior und Konvent des Augustinerklosters zu Alzey eine jährliche Gülte von 1/2 Malter Korn schuldig sind. Als Unterpfand bestimmt das Ehepaar 2 Morgen Acker. Datum Anno domini Millesimo Quadringentesimo Quadragesimo In die Sanctorum Viti Modesti et Crescencie martyrum.
Date: 1441 Februar 9
Abstract: Sybel Ensheymer und seine Ehefrau Katherine, beide wohnhaft zu Albig, verkaufen dem Augustinerkloster zu Alzey eine jährliche Gülte von 1 Gulden um 15 Gulden. Die Eheleute bestimmen verschiedene Unterpfänder als Sicherheit und behalten sich das Rückkaufsrecht vor. Datum Anno domini Millesimo Quadringentesimo Quadragesimo primo. In die Sancte Appollonie virginis et martyris.
Date: 1442 Januar 2
Abstract: Henne Faut und seine Ehefrau Engel verkaufen dem Prior und dem Konvent des Augustinerklosters zu Alzey eine jährliche Gülte von 1 Gulden um 15 Gulden. Die Eheleute bestimmen verschiedene Unterpfänder, ferner behalten sie sich das Rückkaufsrecht vor. Datum Anno domini Millesimo Quadringentesimo Quadragesimo Secundo In octava sancti Sthephani prothomartyris.
Date: 1442 Januar 2
Abstract: Ieckel Hücke und seine Ehefrau Katherine, wohnhaft zu Gommersheim, verkaufen Laurentz, Prior des Augustinerklosters zu Alzey, eine jährliche Gülte von 1 Gulden um 15 Gulden. Als Sicherheit bestimmt das Ehepaar verschiedene Unterpfänder. Ferner hat der Prior ihnen das Rückkaufsrecht gewährt. Datum In octava sancti Sthephani prothomartyris Anno domini Millesimo Quadringentesimo Quadragesimo Secundo.
Date: 1450 Januar 25
Abstract: Peder Mauchenheimer und seine Ehefrau Anne, beide wohnhaft zu Albig, verkaufen dem Prior Lorentz und dem Konvent des Augustinerklosters zu Alzey eine jährlich zu entrichtende Gülte von 3 Gulden um 50 Gulden. Als Sicherheit stellen sie mehrere Güter als Unterpfänder, welche Prior und Konvent bei Zahlungssäumnis belasten können. Ferner steht den Eheleuten das Rückkaufsrecht zu. Datum ipsa die pauli conuersionis Anno domini M° cccc° Quinquagesimo et cetera.
Date: 1452 Februar 14
Abstract: Hans von Oppenheim und seine Ehefrau Engel beurkunden, dass sie von Jakob von Wörrstadt, Landschreiber zu Alzey, und dessen Ehefrau Gerniß 9 Gulden erhalten haben und ihnen deswegen eine jährliche Geldgülte von 1 Pfund schuldig sind. Sie setzen einige Güter als Unterpfänder ein, behalten sich aber das Recht auf Rückkauf vor. Datum Anno domini Millesimo cccc Quinquagesimo secundo ipsa die Valentini.
Date: 1452 Mai 25
Abstract: Clas Beißel und Grede Lilgenhenne, beide wohnhaft zu Esselborn, verkaufen Prior und Konvent des Augustinerklosters zu Alzey eine jährlich zu entrichtende Gülte von 3 Pfund Heller um 46 Pfund Heller. Als Sicherheit stellen die Verkäufer verschiedene Güter als Unterpfänder. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig sein, kann das Kloster die Unterpfänder einziehen und deren Eigengut belasten. Ferner steht den Verkäufern das Rückkaufsrecht zu. Datum in die beati vrbani pape Anno domini Millesimo cccc° l Secundo.
Date: 1456 Oktober 19
Abstract: Henne Antze, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts sowie die Gemeinde zu Nieder-Hilbersheim beurkunden, dass sie Prior und Konvent des Augustinerklosters zu Alzey 50 Gulden schuldig sind. Die Gemeinde entrichtet eine jährliche Gülte von 3 Gulden und 8 Schilling Heller. Bei Zahlungsverzug kann das Kloster vier Bürgen aus Gericht und Gemeinde zu Nieder-Hilbersheim in ein Wirtshaus bestellen und die ausstehenden Schulden einfordern. Gericht und Gemeinde besitzen das Rückkaufsrecht. Der geben ist do man zalte nach christi geburte tusent vierhondert funffzig vnd sechs Iare off dienstag nach sant florentii [?] dag.
Date: 1461 September 9
Abstract: Iacob Hasensprung, Metzger, und seine Ehefrau Katherin, beide wohnhaft zu Alzey, verkaufen Lorentz, Prior, und dem Konvent des Augustinerklosters zu Alzey verschiedene jährlich zu entrichtende Gülten im Wert von 4 1/2 Gulden um 63 Gulden. Geben off mitwoch nach vnser lieben Frauwendag genant zu Latine Natiuitatis Anno domini et cetera Sexagesimo primo.
Date: 1463 Juni 17
Abstract: Peter Qweich, Gerichtsbüttel zu Alzey, und seine Ehefrau Grede beurkunden, dass sie 6 Morgen und 1 Viertel Acker von Lorentz, Prior, und dem Augustinerkloster zu Alzey erworben haben. Sie verpflichten sich zu einer jährlichen Abgabe von 3 Malter Korn. Sie setzen einige Güter als Unterpfänder ein. Gegen eine einmalige Zahlung von 30 Gulden kann die Gülte ausgelöst oder durch jeweils 10 Gulden um 1 Malter verringert werden. Der geben ist off fritag nach viti et modesti anno domini dusent cccc Sexagesimo Tercio.
Date: 1463 Dezember 9
Abstract: Henne von Kettenheim und seine Ehefrau Else, wohnhaft zu Alzey, beurkunden, dass sie dem Prior Lorentz und dem Konvent des Augustinerklosters zu Alzey eine jährliche Gülte von 1 Gulden zu reichen haben. Sie setzen 2 Häuser als Unterpfänder ein, die bei Zahlungsverzug belastet werden können. Mit einer einmaligen Zahlung von 15 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Der Geben ist off fritag nach vnser frauwen dag Concepcionis anno domini etc. lx tercio.
Date: 1464 September 22
Abstract: Henne Kul und seine Ehefrau Grede, beide wohnhaft zu Eichloch, bekennen, dass sie dem Prior und Konvent des Augustinerklosters zu Alzey eine jährliche Gülte von 1 Gulden schuldig sind, welche Prior und Konvent um 15 Gulden gekauft haben. Die Eheleute bestimmen verschiedene Unterpfänder als Sicherheit, ferner behalten sie sich das Rückkaufsrecht vor. Der geben ist nach Christi geburte do mann zalte tusent vierhondert sehßtzig vnd vier Iare off samßtag nach sant Mathis dag.
Date: 1478 Februar 26
Abstract: Peter Iunge und seine Ehefrau Otilia, wohnhaft zu Alzey, verkaufen Prior und Konvent des Augustinerklosters zu Alzey eine jährlich zu entrichtende Gülte von 1 Gulden um 20 Gulden. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Güter als Unterpfänder, welche Prior und Konvent bei Zahlungssäumnis in Beschlag nehmen können. Ferner steht den Eheleuten das Rückkaufsrecht zu. Geben off dornstag noch Oculi anno domini Millesimo cccc° lxx Octauo.
Charter: XII,2 Nr. 443 - 1481 Mai 7, [Alzey]
Date: 1481 Mai 7
Abstract: Iohannes Kuchen und seine Ehefrau Ketgin, wohnhaft zu Alzey, beurkunden, dass sie dem Augustinerkloster zu Alzey eine jährliche Gülte von 3/4 Gulden zu reichen haben. Sie setzen einige Güter als Unterpfänder ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 15 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Der geben ist vff Monttag nechst nach dem Sanntage Zu latin genant Misericordia domini Anno domini Millesimoquadringentesimooctuagesimo primo.
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