Charter: Urkunden A-III-7
Signature: A-III-7
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05.09.1578
Die Universität Ingolstadt, der Statthalter des bayerischen Herzogs in Ingolstadt, Geörg von und zu Hegnenberg, und die Stadt Ingolstadt vereinbaren hinsichtlich des in ihrem Besitz befindlichen sogenannten Hungeralmosens (eine wohltätige Stiftung, die aus dem 1571 verfassten und vom Unterrichter Wolfganng Eder betreuten Testament von Ursula Häferlein, Witwe des Ingolstädter Bürgers und Rats Leopold Häfelein, hervorging), dass ein Register über Einnahmen und Ausgaben der Stiftung geführt werden solle, Beschlüsse nur gemeinschaftlich gefasst werden können, alle drei Beteiligten jeweils einen Bevollmächtigten entsenden, der zur Betrugsvorbeugung jeweils nur einen der drei Schlüssel zur Stiftungskasse besitzt, dass Einnahmen und Ausgaben jährlich nur an einem festgelegten Tag zu verrechnen seien, die Anlage des Geldes in pleno beschlossen werden muss und dass, sollte eine der drei Obrigkeiten ausfallen, diese sofort wieder ersetzt werden muss. Aussteller: Universität Ingolstadt (Rektor, Kämmerer und Rat); Albrecht V., Herzog von Ober- und Niederbayern, Pfalzgraf bei Rhein; Hegnenberg, Wiesenfelden, Oberhaunstat etc., Geörg von und zu; Ingolstadt (Bürgermeister und Rat) Empfänger: Universität Ingolstadt (Rektor, Kämmerer und Rat); Hegnenberg, Wiesenfelden, Oberhaunstat etc., Geörg von und zu, Statthalter zu Ingolstadt, „Goldtritter“; Ingolstadt (Bürgermeister und Rat) 3 Siegel in Kapseln (erstes und drittes davon unvollständig, erstes beschädigt)
Sigillant: Universität Ingolstadt; Geörg von und zu Hegnenberg, Wiesenfelden und Oberhaunstadt, Statthalter zu Ingolstadt und „Goldtritter“, Stadt Ingolstadt
Material: Pergament
Dimensions: Höhe: 58 cm; Breite: 71,5 cm



Original dating clause: Freitag vor Nativitatis Marie
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Einige Verbesserungen im TextMünchen, Ludwig Maximilians-Universität, Universitätsarchiv, Urkunden A-III-7, in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/DE-UAM/Urkunden/A-III-7/charter>, accessed 2025-04-06+02:00
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