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Charter: Urkunden J 113
Signature: J 113
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19.09.1457
Georg (Görg) Schick, Bürger von Ingolstadt, und seine Ehefrau Dorothea bekunden, dass sie die Behausung und die ganze Hofstatt, die zu Ingolstadt sowohl hinter der alten Veste am Graben als auch neben der Behausung der Brüder des Eichstätter Dominikanerklosters liegen, die einst seinem Verwandten (freundt) Marquard Schick gehörten und die dieser zusammen mit seinem ganzen übrigen Hab und Gut (aller ander hab ligender und varnder) dem Neuen Pfründnerhaus übereignet hat, und die die Aussteller im Jahr 1452 von Gabriel Glesein, Pfarrer, und Konrad Otenwalder, Rentamtmann (uberreitter) des Ingolstädter Liebfrauenstifts, zu Erbrecht erhalten (bestanden) haben, mit der Bestimmung, dass sie davon in den ersten drei Jahren jährlich sechs Schilling Pfennig [180 Pfennig], in den darauffolgenden Jahren jährlich ein Pfund Pfennig [240 Pfennig] am Festtag des heiligen Georg [April 23] als Zins zahlen. Die Aussteller bekunden, dass sie über dieses Rechtsgeschäft ihren Vertragspartnern eine Urkunde ausstellen sollten, dies jedoch bisher nicht leisten konnten, weil die Aussteller bisher dafür gekämpft haben, dass die von ihnen zu reichende Abgabe bei sechs Schilling Pfennig auch nach Ablauf der ersten drei Jahre bleiben soll. Es wird bekundet, dass der Streit nun durch erbare Leute beigelegt wurde und die Aussteller einem jeden Kaplan der Kapelle des genannten Pfründnerhauses für jene Messe, die von Herzog Ludwig vor kurzem gestiftet worden ist und den Zins aus dem entsprechenden Haus zum Unterhalt dieser Messe vorgesehen hat, jährlich im Zeitraum von acht Tagen vor oder nach dem Festtag des heiligen Georg, sechs Schilling Pfennig in Ingolstädter Stadtwährung zahlen sollen. Die Aussteller bekunden, dass sie für die Zahlung der jährlichen Steuer selbst sorgen wollen. Sollten sie die Zahlung einmal nicht leisten, so soll der Kaplan oder dessen Anwalt das Recht haben, die Aussteller entsprechend zu pfänden. Sollten diese ihr Pfandgut dann nicht bekommen, so dürfen sie die genannte Behausung mitsamt dem Stadel und der Hofrait in Besitz nehmen und so lange benutzen bis ihnen ihr Zins und der ihnen entstandene Schaden ersetzt worden ist. Ferner wurde vereinbart, dass die Aussteller für Instandhaltungsmaßnahmen selbst aufkommen sollen ohne dafür vom Kaplan finanziell unterstützt zu werden. Sollten die Aussteller diesen Pflichten nicht nachkommen, so kann der Kaplan sie entsprechend darauf hinweisen. Sollten sie dann diesen Forderungen des Kaplans nicht nachkommen, so sollen sie dadurch ihr Erbrecht an den entsprechenden Gütern verlieren. In einem solchen Fall kann der Kaplan die Güter verleihen an wen er will. Sollten die Aussteller aus einer Notsituation heraus zum Verkauf der Behausung gezwungen sein, so sollen sie dies tun können, nachdem sie diese zuvor dem Kaplan angeboten haben. Aussteller: Georg und Dorothea Schick Empfänger: Gabriel Glesein, Pfarrer; Konrad Ottenwalder, Rentamtmann des Liebfrauenstifts Ingolstadt  

Original [Ausfertigung]

2 an Pergamentpressel angehängte runde Wappensiegel
Sigillant: Herbert (Herward) Golnhuter, Bürger und Geschworener des Rates von Ingolstadt; Hans Vischer, Bürger von Ingolstadt

Material: Pergament
Dimensions: Höhe: 19,5-19,6 cm; Breite: 38,9-39,0 cm; Plica: 3,9 cm
  • notes extra sigillum
    • Helhausers Haus Roselsstadel Jorg Schicken haus VI ß [Schilling] d [Pfennige] Georii […] An dieser gült hat der Erbar und achtpar Michael Glügkh derzeit fürstlicher Castner zu Ingoldtstat III ß [Schilling] d [Pfennige] so mein genediger herr Hertzog Albrecht in Bayrn et cetera aus seiner fürstlichen gnaden Stadl genant des Rosls Stadl daselbs bey dem Jagerhaus gelegen zu berurter mess zugeben schuldig gewest, abgelost und fur haubtsuma und verfalne gult bezalt VIIII Gulden actum den 22 december anno et cetera LIIII M[ichael] Glugkh Castner per manum propriam subscripsit […] 1457
Graphics: 
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Original dating clauseGeben an Montag vor sannt Matheus des heiligen Zwelfpoten und ewangelisten Als man tzalt nach Cristi unnsers lieben herrn gepurde viertzehenhundert und darnach in dem sybenundfunfczigisten iaren et cetera

Comment

Rückseitige Beschriftung der Pergamentpressel von Siegel 2 (helhauser per Sixt Töfler)
Persons
  • (der pett umb die Insigel sind die erbern) Konrad Gemlich, Heinrich Stauthamer, beide Bürger; Peter Perchinger, Gerichtsschreiber zu Ingolstadt
    • Type: Zeuge
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