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Charter: Urkunden J 110
Signature: J 110
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10.06.1457
Leonhard (lienhart) Hämlein aus Gerolfing, der einen Hof des Ingolstädter Liebfrauenstifts bewirtschaftet, den einst sein Schwager (Sweher) Seitz Hulderbach bewirtschaftet hat und der den Domherren des Domstifts Eichstätt abgekauft wurde, bekundet, dass Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche in Ingolstadt, und Konrad Otenwalder, Rentamtmann (überreitter) des Liebfrauenstifts, die Erklärung des Seitz Hulderbach angehört haben, dass dieser laut Zusage der Eichstätter Domherren seine ersessenen Rechte und Baurechte (gunst und pawrecht) an den ihm anvertrauten Gütern behalten soll. Der Aussteller bekundet, dass die Hofbesitzer und Oberbauern (mayrn) des Ingolstädter Liebfrauenstifts, die im Fürstenkrieg verbrannten und öd gefallenen Güter wieder herstellen wollen und darum ihre neuen Herren vom Ingolstädter Liebfrauenstift gebeten haben, von ihren überkommenen Rechten und Baurechten Gebrauch machen zu dürfen, was diese ihnen gewährten. Der Aussteller bekundet ferner, dass er dem Pfarrer und dem Rentamtmann gelobt hat, den ihm übergebenen Hof mit allem Zubehör wiederherzustellen und in Stand zu halten, ohne davon vom Ingolstädter Liebfrauenstift unterstützt zu werden. Ausgenommen hiervon sollen jene Güter werden, die im Krieg der Landesfürsten verbrannt sind und für deren Wiederherstellung der Aussteller um Unterstützung bittet. Die an seinen Gütern hängende Weisgült beträgt sechs Schilling, 7 1/2 Pfennig, 50 Herbstkäse, 16 Herbsthühner, acht ungemästete Gänse, 100 Eier sowie drei Weisat [Abgaben] zu jeweils vier Käsen, einem Fastnachtshuhn und 30 Pfennigen. Als Gattergült werden zwölf Schilling Pfennig gegeben, als Getreideabgabe zwölf Muttel [Scheffel] Roggen und zwei Maltz [Malter] Hafer jährlich an Michaeli [September 29] an den Kasten und die Amtleute des Liebfrauenstifts zu Ingolstadt abgegeben. Sollte der Aussteller oder seine Nachkommen die genannten Abgaben nicht pünktlich leisten, so dürfen die Gläubiger sie entsprechend pfänden. Sollten diese ihr Pfandgut dann nicht bekommen oder sollten der Aussteller oder seine Nachkommen das übergebene Gut nicht angemessen in Stand halten, so sollen sie ihre Rechte und ihr Baurecht an diesem Gut verlieren. Pfleger und Amtleute des Liebfrauenstifts sollen in diesem Fall das Gut in Besitz nehmen können und zum Nutzen des Liebfrauenstifts damit verfahren. Sollten der Aussteller oder seine Nachkommen aus einer Notsituation heraus zum Verkauf ihrer Rechte und Baurechte (gunst und pawrecht) gezwungen werden, so sollen sie dies tun dürfen, jedoch nicht ohne diese vorher dem Stiftspfleger angeboten zu haben. Sollten sie diese dann verkaufen, so sollen sie diese an einen anderen Oberbauern (mayr) des Stiftes verkaufen, der durch zwei andere Oberbauern dafür für tauglich erachtet worden ist. Käufer und Verkäufer schulden in einem solchen Fall dem Ingolstädter Liebfrauenstift jeweils vier rheinische Gulden als Handreichung (hanntlanng). Danach würde der Pfleger des Stifts dem Käufer die entsprechenden Rechte und Baurechte verleihen. Es folgt eine Aufzählung der zum Hof gehörenden Äcker, Mähwiesen, Wälder und Hofstätten: Die Äcker in dem Schutterfeld [?] in Richtung des Dachsberges [?], von denen erstens ein gewisser Säm [?] einen Acker mit 35 Bifang innehat, welcher am oberen Rain [?] an ein Grundstück des Matthias (Mathes) Schneider angrenzt; Ferner an dem Säm [Samholz?] ein Grundstück über 46 Bifang; Ferner einen dazwischen liegenden Acker, der zum Hof des Ullrich Hecker gehört; Ferner einen Acker an dem Säm [Samholz?] mit 48 (on tzwen fünfczigk) Bifang neben einem Anwesen des Matthias (Matheis) Laydrant; Ferner ein 36 Bifang großes Grundstück zu Rain [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries?], das in der Nähe des genannten Ackers von Ullrich Hecker liegt; Ferner ein zehn Bifang großes Grundstück; Ferner ein zehn Bifang großes Grundstück, zwischen welchem Ullrich Hecker Grundstücke hat, wovon aber zehn Bifang am Dachsberg auf der Straße, neben Grundstücken des Hofbauer und des alten Hegker, zum Hof des Ausstellers gehören; Ferner 8 1/2 Bifang sowie fünf Bifang, die oben neben einem Grundstück des Tünczel [?] liegen; Ferner drei aneinander hängende Gewende (gewenntt) [Ackermaß], von denen jedes 15 Bifang misst und die im oberen Abschnitt an ein Grundstück des Ullrich Hegker, im unteren Abschnitt an ein Grundstück des Heinz (Haintz) Müllner angrenzen; Ferner sechs Bifang neben einem Grundstück des Konrad (Chunczel) Weber und fünf Bifang inklusive zweier Gewende; Ferner 28 Bifang neben einem Grundstück des Strölein [?], die an die Straße angrenzen; Ferner 14 Bifang neben einem Grundstück des alten Hegker und neben der Straße; Ferner 14 Bifang neben Grundstücken des alten Hegker und eines gewissen Pfadelbeck (pfadlpecken) [?]; Ferner vier Bifang auf der Laymgreppen [Lehmgrube?], die neben einem Grundstück des Konrad (Chunczel) Braun (prawn) liegen; Ferner außerhalb des Hungersbergs [?] ein 30 Bifang großes Grundstück, das an einen Acker angrenzt der zu Gaimersheim [Lkr. Eichstätt] gehört; Im Feld Richtung Dünzlau (Tunczelaw) gehören folgende Äcker zu dem genannten Hof: Erstens ein 44 Bifang großer Acker, der hinter dem Stadel des Ausstellers Hämlein liegt; Ferner ein 28 Bifang großer Acker, der hinter dem Stadel des Ullrich Hegker liegt; Ferner ein 22 Bifang großer Acker, der neben dem Stadel des Pfarrers liegt; Ferner ein 20 Bifang und 14 Stückel [?] großer Acker, der hinter einem Grundstück des Konrad Weber liegt; Ferner ein drei Bifang großes Grundstück an dem Säm [Samholz?], das neben einem Grundstück des Pfarrers liegt; Ferner ein drei Gewende großes Grundstück in der Laugen [?], das neben Grundstücken des Hofbauer und des Hegker liegt; Ferner ein 26 Bifang großes Grundstück, ein 24 Bifang großes Grundstück und ein 14 Bifang großes Grundstück, die alle drei neben dem Weg liegen, der auf die Gassen (neben dem weg auff die gassen) [?] heißt; Ferner ein zehn Bifang großes Grundstück am Griesacker [Sandacker?], das neben einem Grundstück des alten Hegker liegt; Ferner ein 25 Bifang großes Grundstück, das neben einem Grundstück des Pfarrers an dem Steig in Richtung Neuburg [an der Donau] liegt; Ferner ein Grundstück bei der Pfenning-Grube [?] in Richtung Dünzlau, das neun Bifang und ein Fürhäpp [?] misst; Ferner elf Bifang, die von den Äckern einer gewissen Ackssterin gekauft wurden und bei der Pfenning-Grube [?] liegen; Ferner ein neun Bifang großes Grundstück, das neben dem Grundstück eines gewissen Tünczel an der Straße Richtung Dünzlau liegt; Ferner ein fünf Bifang großes Grundstück, das neben Grundstücken des Ullrich Hegker und eines gewissen Braun, ebenfalls an der Straße Richtung Dünzlau, liegt; Ferner ein 25 Bifang großes Grundstück inklusive der Gern [?], das neben einem Grundstück des Pfarrers am Weg in Richtung der Hainlich [?] liegt, plus ein Furhapp [?]; Ferner ein 14 Bifang großes Grundstück, das auf Höhe der oberen Mühle (obermül) [?] an das Moos [?] angrenzt, plus ein Fürhäpp [?]; Ferner ein 25 Bifang großes Grundstück, das ebenfalls auf Höhe der oberen Mühle an das Moos angrenzt und das neben dem Maierhof (mayr hoff) des Hofbauer liegt, plus ein Fürhäpp [?]; Ferner ein elf Bifang großes Grundstück, das neben dem Acker des alten Hegker liegt; Im dritten Feld, das in Richtung Ingolstadt und der Grewttmüll [Greutmühle?] liegt, folgende Besitzungen: Erstens zwei Gewende (gewenttel), von denen das erste sechs Bifang, das zweite acht Bifang misst und die beide hinter dem Grumat [?] in der Nähe des Dorfes liegen; Ferner drei aneinanderhängende Gewende, durch die der Weg nach Ingolstadt verläuft, die neben einem Grundstück des alten Hegker liegen, von denen die beiden ersten 32 Bifang, das dritte 22 Bifang groß ist; Ferner drei Gewende die neben einem Grundstück des Hegker liegen, durch deren erstes der Weg führt und das 18 Bifang groß ist, deren zweites 28 Bifang groß ist und deren drittes 21 Bifang und einen Gern [?] umfasst; Ferner ein Acker, der an das Valltor [?] angrenzt und der 18 Bifang und fünf Gern misst; Ferner ein neun Bifang großes Grundstück, das an die Pflanzgärten angrenzt; Ferner zwei Gewende, die neben einem Grundstück des Hegker liegen und an ein Grundstück eines gewissen Jorg angrenzen und von denen eines fünf Bifang, das andere sieben Bifang misst; Ferner ein sieben Bifang großes Grundstück bei Arbasprun [?], das an die Grundstücke der Hegker angrenzt; Ferner 25 Bifang und fünf Gern, die an den Ingolstädter Weg angrenzen und neben einem Grundstück des Strölein liegen; Ferner ein 22 Bifang großes Grundstück, das über den Weg reicht und neben Grundstücken der beiden Hegker liegt; Ferner 32 Bifang und zwei Gern, die neben einem Grundstück des jungen Hegker bei den drei Pämen [?] liegen, plus ein Fürhäpp [?]; Ferner sechs Bifang neben dem Hofbauer; Ferner 27 Bifang, die am grasigen Weg [?] und neben einem Grundstück des alten Hegker liegen; Ferner ein 13 Bifang großes Grundstück, das neben einem Grundstück des Reichen Märckel [?] und ebenfalls am grasigen Weg liegt; Ferner ein 20 Bifang großes Grundstück, das neben einem Grundstück des Löffler liegt und an den Säm [?] angrenzt; Ferner ein neun Bifang großes Grundstück, das in der Dürren [?] neben einem Grundstück des alten Hegker liegt und von welchem 6 1/2 Bifang davor neben einem Grundstück des Ullrich Hegker liegen; Ferner ein 14 Bifang großes Grundstück, das am Viehweg neben einem Grundstück des Ullrich Hegker liegt; Folgende Mähwiesen gehören zum Zubehör des Gerolfinger Hofes: Erstens zwei Tagwerk am Weg und ein Tagwerk am Säm [?] neben der Schergenwiese [?]; Ferner ein Tagwerk in dem Lendenweidach [?] neben einem Grundstück des Hofbauer; Ferner ein halbes Tagwerk auf der Lo [?] neben einem Grundstück des Hegker; Ferner zwei Tagwerk bei dem kleinen Anger (ängerlein) auf der Lo [?], die mit Ullrich (ullein) Hegker gewechselt werden; Ferner ein kleines Tagwerk auf der Lo [?], das man sich mit Ullrich Hegker teilt; Ferner zwei Tagwerk auf der Lo [?], die nahe am Dorf neben einem Grundstück des Gerstner liegen und die man sich mit Ullrich Hegker teilt; Ferner ein Tagwerk, das neben einem Grundstück des Gerstner in dem Altrör [?] liegt; Ferner gehören von vier Tagwerk in dem Altrör [?], die neben einem Grundstück des Löffler liegen, dem Aussteller Hämlein ein Tagwerk, dem alten Hegker ein Tagwerk und dem Ullrich Hegker zwei Tagwerk; Ferner teilt man sich vier Tagwerk, die neben der Hofwiese in dem Altrör [?] liegen, mit dem alten Hegker; Ferner drei Tagwerk, die neben einem Grundstück des Snelmülner [?] im Altrör herabführen und die man sich mit Andreas (Anderel) Schnitzer aus Gerolfing und Eittner [?] Schneider aus Ingolstadt teilt; Ferner drei Tagwerk, die in der Nähe der Stege bei der Greutmühle [?] liegen und die ein Ullrich Hegker zusammen mit dem Vorster [?] innehat, und das andere Jahr der Aussteller Häml zusammen mit dem alten Hegker und dem Vorster [?]; Ferner zwei Tagwerk auf der Fürch [?] neben dem Viehweg und dem Snellmülner [?], welche die drei Oberbauern (mayr) zusammen innehaben; Ferner fünf Tagwerk an dem Brunnen bei dem Graustümpfel [?], die man sich mit Ullich Hegker teilt; Ferner zwei davor liegende Tagwerk, die auf der Heillachen [?] genannt werden, die neben den Spital-Wiesen liegen und die die drei Oberbauern ebenfalls zusammen innehaben; Ferner sechs Tagwerk, die an den Graustümpfel [?] angrenzen und die man sich ebenfalls mit Ullrich Hegker teilt; Ferner ein Tagwerk auf der Stainpug [?], das ein Jahr Ullrich Hegker zusammen mit dem Wirt innehat, das andere Jahr die beiden anderen Oberbauern ebenfalls mit dem Wirt; Ferner auf der Taferwiese [?] vier Tagwerk, von denen Ullrich Hegker zwei innehat, die beiden anderen die anderen zwei Oberbauern; Ferner drei Tagwerk auf der Pern-Wiese [?], die ein Jahr lang der Häml und der alte Hegker innehaben, während sie im Jahr darauf jene in Geisenfeld [Lkr. Pfaffenhofen] nehmen; Ferner ein Tagwerk bei der Reismühle (Reysmüll) [?] im Moos, die der alte Hegker und der Häml zusammen innehaben; Die nun folgenden Mähwiesen teilen sich die drei Oberbauern (mairn) folgendermaßen: ein Jahr soll sie Ullrich Hegker alleine innehaben (newsst), im anderen Jahr sollen sie der Aussteller Häml und der alte Hegker zusammen innehaben: Erstens vier Tagwerk bei der Rotzgrube [?] auf der Lo [?]; Sodann zwei Tagwerk auf der Lo [?] neben einem Grundstück des Tünczel [?]; Ferner drei Tagwerk auf dem Altrör [?] bei der Greutmühle [?] welche man auf den Rahen [?] nennt; Ferner zwei Tagwerk bei dem Steg im Altrör; Ferner ein Tagwerk bei der Greutmühle und den Stegen; Ferner sechs Tagwerk auf dem Schafwörth (schafwerd) [?] bei der Schwaige; Ferner vier Tagwerk auf dem Schafwörth sowie zwei dazugehörige Tagwerk; Ferner drei Tagwerk auf dem Lussen [?] neben dem Hofbauer; Ferner drei Tagwerk, die mit der oberen Seite an ein Grundstück des Wirts angrenzen, mit der unteren Seite neben einem Grundstück des Hofbauern liegen; Ferner ein Tagwerk, das neben der Hofwiese auf der Unrain [?] liegt; Ferner fünf Tagwerk, die im Moos am Ablass [?] liegen; Ferner vier Tagwerk sowie ein dazugehöriges bei der Kottwiese [?]; Ferner vier Tagwerk auf der Schockenden Wiese [?] bei der Reismühle; Ferner in Dünzlau neben dem Mühlweg zwei Tagwerk; Ferner sechs Tagwerk bei der Hamlich [?] neben dem Mühlweg, die die Wasserwiese genannt wird; Ferner im Wolffdrüssel [?] vor den Giessen [?] vier Tagwerk sowie drei dazugehörige Tagwerk auf dem Gern [?]; Der Aussteller bekundet, dass ihm allein acht Tagwerk auf der Veltwiese [?] beim Brunnen gehören sowie der Wald und die Mähwiese, der Bereich in den Giessen [?], sowie die Hofstätten die zum genannten Hof gehören; Ein gewisser Peter Braun gibt aus einer Hofstatt und einem Garten drei Weisat zu jeweils zwei Käsen und 16 Pfennig an Zinsabgabe; Heinz Schuster gibt von einer Hofstatt drei Weisat zu jeweils zwei Käsen und 16 Pfennig als Zinsabgabe; Ullrich Zimmermann gibt von seiner Hofstatt drei Weisat zu jeweils zwei Käsen und 16 Pfennig; Paul Trucksscheff [?], dessen Hofstatt zur Hälfte zum Hof des Ullrich Hegker und zur Hälfte zum genannten Hof gehört, gibt jedem Hof drei Weisat zu jeweils zwei Käsen und 16 Pfennig; Es wird bekundet, dass die genannten Äcker, Mähwiesen, Wälder und Hofstätten auf Angaben des Vaters des Ausstellers beruhen; Sollte hierbei etwas vergessen worden sein, so will dies der Aussteller den Amtleuten des Liebfrauenstifts baldmöglichst zur Kenntnis bringen; Der Aussteller bekundet, dass er sich an alle seine Pflichten gegenüber dem Pfarrer und Rentamtmann des Liebfrauenstifts halten will und diesen Treue gelobt hat. Aussteller: Leonhard Hämlein Empfänger: Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche Ingolstadt; Konrad Ottenwalder, Rentamtmann des Liebfrauenstifts Ingolstadt  

Original [Ausfertigung]

2 an Pergamentpressel angehängte runde, mit Papier verschlossene Wappensiegel (Schriftbild unbeschädigt)
Sigillant: Konrad Eisenhofer (Eysenhofers), Pfleger zu Gerolfing; Hans Gläczl, Bürger und Geschworener des Rats zu Ingolstadt

Material: Pergament
Dimensions: Höhe: 48,8-49,3cm; Breite: 56,0-56,2 cm; Plica: 5,6-5,7 cm
  • notes extra sigillum
    • Revers Leonhardt Hamleins wegen der Erbrecht af dem Hoff zu Gerolfing anno 1457
Graphics: 
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Original dating clauseGeben an Sampstag in der Quattempper tze pfingsten do man tzalt nach Cristi unnsers lieben herren gepurde vierczehenhundert und darnach in dem sybenundfünfczigisten iaren et cetera

Persons
  • (der pett umb die insigel sind tzeugen die ersamen und weisen) Albracht Rausch und Jacob Herden, beide Bürger zu Ingolstadt (und ander erberleut genug)
    • Type: Zeuge
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