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Charter: Urkunden J 129
Signature: J 129
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18.11.1463
Ulrich Radmann und seine Ehefrau Anna sowie Konrad (chuntz) Schmid und seine Ehefrau Margarethe (Margredt) bekunden, dass sie an die Pfleger des Ingolstädter Liebfrauenstifts eine jährliche Gült über sechs Schilling Pfennige Ingolstädter Stadtwährung verkauft haben, welche jährlich an Michaeli [September 29] an die Pfleger abzugeben ist. Diese Gült rührt von folgenden Gütern her: eine ein Tagwerk große Mähwiese (wismatz), die in der Hohen Au liegt, ferner ein Juchert Acker, der in Gempfinger [Stadt Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries] Feld an der Breite liegt, ferner ein Juchert Acker, das an dem Eichenstock (Aichen Stock) [Pfosten, Grenzpfahl oder Baumstumpf aus Eichenholz] zwischen einem Anwesen eines gewissen Täntzel [Denzel] Wagner und dem Anwesen eines gewissen Ullrich Rüdel liegt. Diese Grundstücke sind ihnen als Freies Eigen überlassen. Ausgenommen werden 24 Pfennige der Brückzöllner (prückern) in Marxheim [Lkr. Donau-Ries]. Der Kaufpreis von 15 Pfund Pfennige wurde den Ausstellern von den Pflegern und Amtleuten des Liebfrauenstifts zur Gänze bezahlt. Vom kommenden Michaelstag, oder im Zeitraum von acht Tagen danach, wollen die Aussteller und ihre Nachkommen die genannten Abgaben über sechs Schilling Pfennige in Ingolstadt leisten und erklären ihren Verzicht auf den Zins. In Rechtsstreitigkeiten wollen die Aussteller den Käufern beistehen (ir recht gewern vertreter und verantburter sein). Sollten die Aussteller sich nicht an diese Zusage halten, die Käufer aber deshalb Schaden nehmen, so verpflichten sich die Aussteller ihnen diesen Schaden zu ersetzen. Sollten die Aussteller oder die Inhaber der genannten Güter einst die Abgaben nicht pünktlich leisten, so haben die Käufer ein Recht sie entsprechend zu pfänden, wie es für Ewigzins und Herrengült üblich ist. Sollten diese ihr Pfandgut dann nicht bekommen, so dürfen sie die entsprechenden Güter besetzen und so lange wie Eigengut nutzen, ausgenommen die Brückzöllner von Marxheim, bis ihnen Gült und Zins bezahlt und der entstandene Schaden ersetzt ist. Es besteht ein Wiederkaufsrecht des jährlichen Zinses über sechs Schilling Pfennige zum Preis von 15 Pfund Pfennige Ingolstädter Währung. Ein Wiederkauf wäre bis zum Martinstag [November 11] anzukündigen und zum darauffolgenden Obersten Tag [Januar 6] in Ingolstadt durchzuführen. Aussteller: Ulrich und Anna Radmann, Konrad und Margarethe Schmid Empfänger: Die Pfleger und Amtleute des Ingolstädter Liebfrauenstifts  

Original [Ausfertigung]

1 an Pergamentpressel angehängtes rundes Wappensiegel (leicht beschädigt)
Sigillant: Markt Burgheim (margt zw Bürckhaim)

Material: Pergament
Dimensions: Höhe: 27,3-27,7 cm; Breite: 21,6-23,5 cm; Plica: 2,2-2,4 cm
  • notes extra sigillum
    • 1463 Ulrich Radman VI ß [Schilling] d[enariorum]
Graphics: 
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Original dating clauseGeben an freytag vor Elizabeth als man tzalt von Cristi gepurd Tausent vierhundert und darnach in dem drew und sechtzigisten iar

Comment

In dieser Zeit seltene Carta Transversa
Persons
  • (der pet umb das Insigel sind zewgen die erbern und beschaiden) Peter Knor und Bernhard Nätel, beide Bürger zu Burgheim
    • Type: Zeuge
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