Charter: Urkunden J 136
Signature: J 136
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15.12.1467
Michael (Michel) Kolb aus Lenting (Lentting) [Lkr. Eichstätt] im Gericht Vohburg, bekundet, dass er an das Ingolstädter Liebfrauenstift eine jährliche Gült über ein Pfund Pfennige Ingolstädter Währung, die alljährlich an Michaelis [September 29] an die Pfleger des genannten Stifts von seinem 20 Bifang großen Acker, der in dem Feld liegt, das der Trayber [?] genannt wird und in der Nähe des grasigen Weges in Richtung Rain [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries?] liegt, und der auf einer Seite an einen Acker angrenzt, den ein gewisser Hartl [?] bewirtschaftet und dem Kollegiatstift Ilmmünster [Lkr. Pfaffenhofen] gehört, und der auf seiner anderen Seite an einen Acker angrenzt, den ein gewisser Zwickl (Czwickl) bewirtschaftet und der zum Kasten von Vohburg gehört, verkauft hat. Davon berührt werden auch die Behausung, der Stadl und die ganze Hofmark in Lenting, welche ebenfalls neben einem Anwesen des Härtl [Hartl?] liegen und welche der Aussteller als freies Eigen besitzt, ausgenommen lediglich zwölf Pfennige aus dem genannten Haus, die einem gewissen Tanner [?] gehören. Der Aussteller erklärt, dass er den Kaufpreis von 20 Pfund Pfennigen Ingolstädter Währung zur Gänze von den Pflegern und Amtleuten des Liebfrauenstifts erhalten hat und dass er vom nächsten Michaelstag an, spätestens aber acht Tage danach, dem Stift das eine Pfund Pfennige in der Stadt Ingolstadt übergeben will und zwar ohne jeden Abzug, wie etwa einer Steuer. Der Aussteller erklärt, dass er auf alle Ansprüche an dem verkauften Zins verzichtet und dass er dem Liebfrauenstift in eventuellen Rechtsstreitigkeiten, die die entsprechenden Güter betreffen, beistehen will, wie es für freies Eigen üblich ist. Ausgenommen hiervon ist wiederum die Abgabe über zwölf Pfennige, die dem Tanner [?] aus der Behausung und Hofstatt zusteht. Sollte der Aussteller sich nicht an seine Pflicht des Rechtsbeistandes halten und dem Liebfrauenstift daraus ein Schaden entstehen, so ist er diesem gegenüber schadensersatzpflichtig. Sollte der Aussteller den Zins nicht ordnungsgemäß abführen, so können die Gläubiger ihn entsprechend pfänden, wie es für solchen Zins und Herrengült üblich ist. Sollten diese dann das Pfandgut nicht bekommen, so dürfen sie den Acker, die Behausung und alles Zubehör besetzen und so lange wie stiftisches Eigengut benutzen, bis ihnen der Zins und die Gült sowie entstandener Schaden beglichen sind. Es wird bekundet, dass das Liebfrauenstift den Ausstellern ein Wiederkaufsrecht eingeräumt hat. Ein Wiederkauf müsste von den Ausstellern bis zum Michaelstag angekündigt werden und fände zum darauffolgenden Martinstag [November 11] in Ingolstadt statt. Aussteller: Michael Kolb Empfänger: Liebfrauenstift Ingolstadt 2 an Pergamentpressel angehängte Siegel fehlen
Sigillant: Peter Hausner (Hawsner) aus Ingolstadt; Erasmus Reiffensberger (Reiffensperger), Bürger zu Ingolstadt
Material: Pergament
Dimensions: Höhe: 22,3-22,9 cm; Breite: 36,4-36,9 cm; Plica: 1,7-2,2 cm
- notes extra sigillum:
- Michel kolb von Lenting I lb [Pfund] ist erlost wordn
Original dating clause: Das ist beschehen und der brief geben an Erichtag nach Lucie Nach Cristi unsers herren gepurd vierczehen hundert und in dem syben und sechczigisten iare
Comment
Plica mit zwei Presseleinschnitten und Presseln, Rückseite jedoch mit drei Presseleinschnitten.Persons
- (der pet umb die Insigel sind zewgen) Ulrich Funck aus Lenting und Hildebrand (Hiltprant) Gogl
- Type: Zeuge
München, Ludwig Maximilians-Universität, Universitätsarchiv, Urkunden J 136, in: Monasterium.net, URL </mom/DE-UAM/Urkunden/J_136/charter>, accessed at 2025-01-15+01:00
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