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FondUrkunden
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Charter: J 134
Date: 30.05.1467
AbstractGabriel Glesein, Pfarrer der Ingolstädter Liebfrauenkirche, und Gilg [Ägidius] Holich [Holch], Bürger von Ingolstadt und Rentamtmann (überreyter) des Ingolstädter Liebfrauenstifts, bekunden, dass einst Hans Weylhamer aus Aichach und seine Ehefrau Dorothea das Baurecht (pawrecht), das auf der Taverne in Schönleinsberg [Schönesberg, Gem. Ehekirchen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] im Gericht Rain [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries] liegt, zusammen mit allem Zubehör, von ihnen für 60 rheinische Gulden gekauft haben und dass darüber eine Urkunde (haubtbrief) existiert, die mit den Siegeln von Pfarrer Glesein und Rentamtmann Holich besiegelt ist und die von 1465 März 1 (an Freitag vor dem weyssen Sonntag in dem fünfundsechtzigisten iar) datiert. Es wird bekundet, dass nun Hans und Dorothea Weylhamer dieses Baurecht an Sixtus den Sailer (Sayler) aus Ehekirchen (Ekirchen) [Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] und dessen Ehefrau Dorothea für ebenfalls 60 Gulden verkauft haben und ihnen den genannten Hauptbrief übergeben haben. Da dieser Verkauf mit Zustimmung der Aussteller erfolgte, haben diese das Baurecht von Hans und Dorothea Weylhamer zurückgenommen (aufgenomen) und es für die Zukunft an Sixt und Dorothea Sailer verliehen. Gemäß dem Hauptbrief sind die neuen Lehensnehmer verpflichtet, die entsprechenden Abgaben an das Liebfrauenstift zu leisten (vergülten und verzinsen) und die übergebenen Güter zu erhalten (wesenlich halten sollen an den zymern und der hofrait). Außerdem sollen sie jedes Jahr pelltzer [?] in den Garten planzen (setzen). Ferner wurde den Lehensnehmern die kleine Grube (grübl) überlassen, das unterhalb eines kleinen Weihers (weyerlein) hinter der Badstube liegt, in welchem sie Fische züchten (ziehen) dürfen und davon als jährliche Gült 25 Pfennige an das Liebfrauenstift abführen sollen. Sollten Sixtus und Dorothea Sailer ihr Erbrecht einst verkaufen wollen, so sollen sie dies mit Zustimmung der Pfleger des Liebfrauenstifts tun können. Aussteller: Gabriel Glesein, Pfarrer der Ingolstädter Liebfrauenkirche; Gilg Holich, Rentamtmann des Ingolstädter Liebfrauenstifts Empfänger: Hans und Dorthea Weylhamer aus Aichach

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Charter: J 136
Date: 15.12.1467
AbstractMichael (Michel) Kolb aus Lenting (Lentting) [Lkr. Eichstätt] im Gericht Vohburg, bekundet, dass er an das Ingolstädter Liebfrauenstift eine jährliche Gült über ein Pfund Pfennige Ingolstädter Währung, die alljährlich an Michaelis [September 29] an die Pfleger des genannten Stifts von seinem 20 Bifang großen Acker, der in dem Feld liegt, das der Trayber [?] genannt wird und in der Nähe des grasigen Weges in Richtung Rain [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries?] liegt, und der auf einer Seite an einen Acker angrenzt, den ein gewisser Hartl [?] bewirtschaftet und dem Kollegiatstift Ilmmünster [Lkr. Pfaffenhofen] gehört, und der auf seiner anderen Seite an einen Acker angrenzt, den ein gewisser Zwickl (Czwickl) bewirtschaftet und der zum Kasten von Vohburg gehört, verkauft hat. Davon berührt werden auch die Behausung, der Stadl und die ganze Hofmark in Lenting, welche ebenfalls neben einem Anwesen des Härtl [Hartl?] liegen und welche der Aussteller als freies Eigen besitzt, ausgenommen lediglich zwölf Pfennige aus dem genannten Haus, die einem gewissen Tanner [?] gehören. Der Aussteller erklärt, dass er den Kaufpreis von 20 Pfund Pfennigen Ingolstädter Währung zur Gänze von den Pflegern und Amtleuten des Liebfrauenstifts erhalten hat und dass er vom nächsten Michaelstag an, spätestens aber acht Tage danach, dem Stift das eine Pfund Pfennige in der Stadt Ingolstadt übergeben will und zwar ohne jeden Abzug, wie etwa einer Steuer. Der Aussteller erklärt, dass er auf alle Ansprüche an dem verkauften Zins verzichtet und dass er dem Liebfrauenstift in eventuellen Rechtsstreitigkeiten, die die entsprechenden Güter betreffen, beistehen will, wie es für freies Eigen üblich ist. Ausgenommen hiervon ist wiederum die Abgabe über zwölf Pfennige, die dem Tanner [?] aus der Behausung und Hofstatt zusteht. Sollte der Aussteller sich nicht an seine Pflicht des Rechtsbeistandes halten und dem Liebfrauenstift daraus ein Schaden entstehen, so ist er diesem gegenüber schadensersatzpflichtig. Sollte der Aussteller den Zins nicht ordnungsgemäß abführen, so können die Gläubiger ihn entsprechend pfänden, wie es für solchen Zins und Herrengült üblich ist. Sollten diese dann das Pfandgut nicht bekommen, so dürfen sie den Acker, die Behausung und alles Zubehör besetzen und so lange wie stiftisches Eigengut benutzen, bis ihnen der Zins und die Gült sowie entstandener Schaden beglichen sind. Es wird bekundet, dass das Liebfrauenstift den Ausstellern ein Wiederkaufsrecht eingeräumt hat. Ein Wiederkauf müsste von den Ausstellern bis zum Michaelstag angekündigt werden und fände zum darauffolgenden Martinstag [November 11] in Ingolstadt statt. Aussteller: Michael Kolb Empfänger: Liebfrauenstift Ingolstadt

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Charter: J 135
Date: 15.12.1467
AbstractStephan Hulderbach (Hulderpach) aus Gerolfing [Stadt Ingolstadt] bekundet, dass er an das Ingolstädter Liebfrauenstift eine jährliche Gült über ein halbes Pfund Pfennige Ingolstädter Stadtwährung verkauft hat, die jedes Jahr an Michaeli [September 29] abzugeben ist und die von zwei seiner Äcker herrührt, die im Gerolfinger Feld liegen. Einer dieser beiden Äcker liegt neben einem Anwesen des Erhard (Erhart) Gerstner und misst 44 Bifang, der andere Acker liegt am Dachsberg (dachsperg) neben einem Anwesen eines gewissen Stolzenberger (Soltzenperger) und misst neun Bifang. Der Aussteller erklärt, dass er den Kaufpreis von zehn Pfund Pfennigen Ingolstädter Währung zur Gänze von den Pflegern und Amtleuten des Liebfrauenstifts bezahlt bekommen hat. Vom nächsten Michaelstag an will der Aussteller spätestens acht Tage nach Michaeli die Gült von einem halben Pfund Pfennigen steuerfrei und ohne irgendwelche Abzüge (abgangk) an die Pfleger des Liebfrauenstifts in Ingolstadt bezahlen. Der Aussteller bekundet, dass er auf alle Ansprüche an dem übereigneten Gut verzichtet und den Käufern in Rechtsstreitigkeiten, die das Gut betreffen, beistehen will, wie es für Freies Eigen üblich ist. Sollte der Aussteller dies nicht tun, ist er den Käufern gegenüber schadensersatzpflichtig. Sollte der Aussteller die genannte Gült nicht ordnungsgemäß bezahlen, so können die Käufer ihn entsprechend pfänden, wie es für Herrengült üblich ist. Sollten die Gläubiger dann ihr Pfandgut nicht bekommen, dürfen sie die genannten Äcker besetzen und nutzen bis ihnen die Schuld bezahlt und der entstandene Schaden ersetzt ist. Es besteht ein Wiederkaufsrecht für zehn Pfund Pfennige, wobei dieser von dem Aussteller bis zum Festtag des heiligen Michael angekündigt werden muss und dann zum darauffolgenden Martinstag [November 11] stattfinden würde. Aussteller: Stephan Hulderbach Empfänger: Liebfrauenstift Ingolstadt

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Charter: A-IV-29
Date: 01.08.1469
AbstractAnna Hucker stiftet der Pfründhauskapelle in Ingolstadt zusammen mit ihrem Onkel Kuntz Löbel, ihren Töchtern Margreth und Barbara sowie in Vertretung für ihren, in den Franziskanerorden eingetretenen Sohn Hanns jährlich zu Karfreitag ein halbes Pfund Wachs für die Messkerzen, wofür ihr Hof, der hinter dem Kloster und neben dem Haus der Kuchelpacherin liegt, als Sicherheit dient. Aussteller: Hucker, Anna, Witwe von Hanns Hucker, Bürgerin zu Ingolstadt; Löbel, Kuntz, Onkel von Anna Hucker; Hucker, Margreth, Tochter von Anna Hucker; Hucker, Barbara, Tochter von Anna Hucker Empfänger: Pfründhaus in Ingolstadt

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Date: 09.10.1470
AbstractMichael Probst verstiftet als Dechant des Klosters Schamhaupten das Erbrecht auf den klostereigenen, von Peter Keyll erbauten Hof in Demling für eine jährlich an St. Michael zu zahlende Gattergilt von 5 Schaff Getreide (je zur Hälfte Korn und Hafer), 1 Pfund Pfennig Münchener Wiesgeld, 100 Eier, 8 Käse, 8 Hennen, 6 Gänse und für zwei Weisat (Geschenke) an Ostern und Weihnachten sowie für 12 Pfennig, die im Kloster abzugeben sind, an Michel und Ellspeth Keyll. Aussteller: Probst, Michel, Dechant des Klosters Schamhaupten; Schamhaupten (Klosterkonvent) Empfänger: Keyll, Michel; Keyll, Ellspeth, Frau des Michel Keyll

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Charter: A-VII-5
Date: 11.02.1471
AbstractAbt Johannes und der Benediktinerkonvent Seeon nehmen den nicht näher beschriebenen Konvent von Landshut gemäß dessen Bitte in ihre Bruderschaft auf, wobei festgelegt wird, dass jeweils beim Tod eines Konventualen das verbrüderte Kloster von einem beliebigen messelesenden Konventualen eine Messe, von einem Kleriker das fünfzigfache, von den Novizen und Laien 100 Pater noster beten lässt sowie dass der gesamte Konvent eine Vigil mit neun Lektionen und eine Messe mit vier Kandelabern als Beleuchtung singen soll. Aussteller: Johannes, Abt von Seeon; Benedikt, Prior von Seeon; Seeon (Konvent) Empfänger: Michael, Prior des Konvents in Landshut

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Charter: A-VI-16
Date: 26.04.1471
AbstractUlrich und Anna Hoflotter und Linhart und Elspeth Rabel verkaufen Hanns Vischer eine jährliche ewige Gilt von 1 Pfund Pfennigen und 3 Rheinischen Gulden. Aussteller: Hoflotter, Ulrich, in der Au gesessen, Bürger zu Ingolstadt; Hoflotter, Anna, Ehefrau des Ulrich Hoflotter; Rabel, Linhart, Eidam von Ulrich und Anna Hoflotter; Rabel, Elspeth, Ehefrau des Linhart Rabel Empfänger: Vischer, Hanns, Bürger zu Ingolstadt

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Charter: J 140
Date: 14.09.1471
AbstractGilg [Ägidius] Holch, Rentamtmann (uberreytter) des Liebfrauenstifts und Bürger von Ingolstadt, bekundet, dass ihn Sixtus (Six) Sailer (Sayler) und dessen Ehefrau, die ihr Bau- und Erbrecht, das sie an der Taverne in Schonlesperg [Schönesberg, Gem. Ehekirchen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] im Gericht Rain [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries] kraft zweier Urkunden und nach Zustimmung des verstorbenen Gabriel [Glesein] und des Ausstellers gekauft haben, um Erlaubnis gebeten haben, obengenanntes Bau- und Erbrecht wegen einer Notsituation zu verkaufen. Nachdem Gilg Holch seine Zustimmung gegeben hat, hat das Ehepaar Sailer das Bau- und Erbrecht an Hans Herman und dessen Ehefrau Margarethe verkauft und ihnen die entsprechenden Urkunden dabei übergeben. Der Aussteller bekundet, dass er das Baurecht von Sixtus und Dorothea Sailer zurückgenommen (aufgenomen) hat und kraft der vorliegenden Urkunde an Hans und Margarethe Herman verliehen hat. So wie die ehemaligen Inhaber der Taverne an das Liebfrauenstift Gült und Zinsen abzuführen hatten, so sollen auch die künftigen Inhaber diese Abgaben leisten und das anvertraute Gut in gutem Zustand erhalten (und die auch wesennlich mit pelczern pelczstocken und zewun darczu an den zymern und der hoffraytt hallten sollen). Aussteller: Gilg Holch, Rentamtmann des Ingolstädter Liebfrauenstifts Empfänger: Sixtus und Dorothea Sailer, Wirte der Taverne zu Schönesberg

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Charter: J 141
Date: 18.01.1472
AbstractChristl [Christian oder Christoph] Riederer und seine Ehefrau Margarethe (margreth) aus Gerolfing [Stadt Ingolstadt] bekunden, dass sie an Gilg [Ägidius] Holch, dereit Rentamtmann (überreytter) für die Güter des Ingolstädter Liebfrauenstifts, ihre jährliches Ewiggeld über ein Pfund Pfennige, die jedes Jahr am Festtag des heiligen Andreas (yeden Sand andrestag) [November 30] aus ihren Erbrechten abführen, die sie auf dem Hof des Liebfrauenstifts in Gerolfing haben, für 20 Pfund Pfennig verkauft haben. Die Aussteller bekunden, dass sie diese 20 Pfund Pfennig an Hans Bräu (prew) aus Ainling [Aindling, Lkr. Aichach-Friedberg] abgeben, der ihnen diese Summe aus seinen Erbgütern (erbstucken) vorgestreckt hatte. Vom kommenden Andreastag an wollen die Aussteller ein Pfund Pfennig in Landeswährung an das Ingolstädter Liebfrauenstift zahlen. Andere Gült, die von ihrem Hof an das Liebfrauenstift abzuführen ist, soll hiervon nicht berührt werden. Sollten die Aussteller ihre Abgabe einst nicht leisten, so dürfen die Gläubiger sie deshalb entsprechend außergerichtlich pfänden. Sollten diese ihr Pfandgut nicht bekommen, so dürfen sie das Erbrecht der Aussteller so lange benutzen bis ihnen Gült und Schaden beglichen sind. Die Aussteller erklären, dass sie auf alle Ansprüche an der Gült verzichten und erklären, dass sie den Käufern in Rechtsstreitigkeiten die das Kaufgut betreffen beistehen wollen wie es für Freies Eigen üblich ist. Es besteht ein Wiederkaufsrecht für die Aussteller. In einem solchen Fall müssen die Aussteller einen Wiederkauf bis zum Festtag des heiligen Martin [November 11] ankündigen und können dann im Zeitraum von acht Tagen vor oder nach dem Andreastag [November 30] das Kaufgut für 20 Pfund Pfennige zurückkaufen. Der Kaufpreis wäre dann in Ingolstadt zu bezahlen. Aussteller: Christl und Margarethe Riederer Empfänger: Gilg Holch, Rentamtmann des Ingolstädter Liebfrauenstifts

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Charter: J 142
Date: 19.11.1472
AbstractDie Räte des Fürsten Ludwig [IX.], des Pfalzgrafen bei Rhein und Herzogs in Nieder- und Oberbayern, Martin Mair, Friedrich Mauerkircher (Maurkiricher), Propst [des Kollegiatstifts] von Altötting, beide Doctor, sowie Christoph (Cristoff) Dorner, Kanzler, und Hans Hofmann (Hanns Hofman), Rentmeister im Oberland, bekunden, dass es zu einem Streit (irrung) zwischen der Universität (gemainer Universitet) und Heinrich Ebran, Trager [?] des Christoph Gumppenberger einerseits, und dem Abt und Konvent des [Zisterzienser-]Klosters Fürstenfeld (fürstenvellden) [Lkr. Fürstenfeldbruck] andererseits wegen des großen und kleinen Zehnts zu Enckershawsen [?] gekommen war. Außerdem war es zu einem Streit zwischen der Universität und Ebran einerseits und dem Pfarrer von Gachenbach (Gachenpach) [Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] und dem Kloster Fürstenfeld andererseits gekommen. Es wird bekundet, dass beide Parteien zum Verhör durch die herzoglichen Räte erschienen sind und dass diese entschieden haben, dass der große und kleine Zehnt zu Enckershausen[?] zur einen Hälfte der Universität und dem Gumppenberger, zur anderen Hälfte dem Kloster Fürstenfeld gehören soll. Was den großen und kleinen Zehnt eines gewissen Riede [?] anlangt, soll der Univsersiät und dem Gumppenberger ein Drittel, dem Kloster Fürstenfeld aber zwei Drittel zustehen. Hinsichtlich der umzäunten Äcker in Gachenbach wird entschieden, dass der Zehnt von jenen Äckern, die vor dem Jahr 1462 eingezäunt wurden (was derselben einfaung vor den negstvergangen zehen iarn geschehen), dem jeweiligen Pfarrer von Gachenbach zustehen soll. Sollte die Umzäunung der Äcker allerdings erst in den vergangenen zehn Jahren stattgefunden haben, von jenen Äckern soll eine Hälfte der Universität und dem Gumppenberger, die andere Hälfte dem Pfarrer zustehen. Hinsichtlich 15 Garben [?] des vergangenen Jahres 1471, derentwegen der Anwalt der Universität, Heinrich Ebran anstelle des Gumppenberger mit dem Pfarrer von Gachenbach in Streit liegt, sowie hinsichtlich sechs von dem Pfarrer eingenommene Garben [?] aus dem Gachenbacher Kirchgut, wird entschieden, dass die 15 Garben der Universität und dem Gumppenberger, die sechs Garben dem Pfarrer gehören sollen. Den großen und kleinen Zehnt von Enckershausen sollen Universität und Gumppenberger mit dem Kloster Fürstenfeld noch in diesem Jahr miteinander teilen. Dieses Urteil soll die Urkunden der Universität und des Gumppenberger und auch das Salbuch des Klosters Fürstenfeld nicht weiter berühren. Aussteller: Martin Mair, Friedrich Mauerkircher, Christoph Dorner, Hans Hofman Empfänger: Universität Ingolstadt

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Charter: A-II-1
Date: 24.11.1472
AbstractConrad Startzhauser verkauft der Universität Ingolstadt für eine ungenannte Summe eine auf seinen zwei Sedelhöfen und seinem sonstigen Besitz in Oberlauterbach (Gericht Paffenhofen) liegende, jährlich acht Tage vor oder nach St. Michael in Ingolstadt zu zahlende Herrengilt von 10 rheinische Gulden. Aussteller: Starzhauser, Conrad, aus Starzhausen Empfänger: Universität Ingolstadt

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Charter: J 143
Date: 11.09.1473
AbstractCaspar [Kaspar] Stengel, Bürger zu Ingolstadt, und seine Ehefrau Elisabeth (Elisaweth) bekunden, dass sie den Doktoren und Meistern, die an der Universität von Ingolstadt zu Lesern bestellt sind, ihren Weiler, der das Moos [Gem. Burgheim, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] genannt wird und in der Nähe von Straß [Gem. Burgheim, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] im Landgericht Neuburg [an der Donau] liegt, und den Elisabeth Stengel von ihrem verstorbenen Bruder Michael Riedrer, Dompropst zu Regensburg, geerbt hat, für eine jährliche Einnahme von 16 rheinischen Gulden, verkauft haben. Sie verkaufen ihre Besitzungen für eine nicht genannte Summe Geldes als freies und unbevogtetes (unvogtbers) Gut. Die Gülten, Zinsen und Renten sollen unverändert bleiben, so wie sie einst Hans (Hanns) Hofman und danach Herr Michael [Riedrer] innehatten. Zu dem Weiler gehört auch eine Hofstatt, welche ein gewisser Ratzer (Raczer) innehat. Die Aussteller bekunden, dass sie den Käufern in Rechtsstreitigkeiten, die das Kaufgut betreffen, beistehen wollen. Sollten die Aussteller das nicht leisten, so haben die Käufer hierfür einen Schadensersatzanspruch. Die Aussteller verzichten auch auf alle Ansprüche an dem verkauften Weiler Moos und erklären, dass sie den Käufern alle hierzu nötigen Urkunden übergeben wollen. Gegenüber dem vorliegenden Brief sollen alle vorherigen Urkunden ungültig (kraftlos unnd tod) sein. Aussteller: Kaspar und Elisabeth Stengel Empfänger: Die lesenden Doktoren und Meister der Universität Ingolstadt

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Charter: A-VI-17
Date: 12.01.1474
AbstractMathes und Wolfgang Amman verkaufen Cristoff Knälling aus Ebenhausen für 37 Rheinische Gulden zwei Äcker (24 und 11 Pifang) in Ebenhausen, gelegen „in Ebenhäuser feld hinter dem Eysenknappel“. Aussteller: Amman, Mathes aus Reichershofen, Bruder von Wolfgang Amman; Amman, Wolfgang, aus Reichershofen, Bruder von Mathes Amman Empfänger: Cristoff Knälling aus Ebenhausen

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Charter: A-II-2
Date: 29.11.1474
AbstractHanns d.Ä. und Elsbeth Slücht aus Gerolfing sowie Hanns d.J. und Anna Slucht aus Großmehring (Möring“) verkaufen der Universität für 128 Pfund Pfennig ihren, im Moment gegen eine Gilt von 2 Schaff Korn, 2 Schaff Hafer, 1 Viertel Gerste und 1 Viertel Weizen von Lenhart Metz bewirtschafteten Hof mit allem Zubehör, wozu 31 Äcker (ein Acker mit 5 Bifang hinter dem Steinach neben einem anderen Acker mit 3 ½ („vierthalben“) Bifang, die beide auf die Gründe von Hanns Kamrer aus Pförring („Pfergen“) und vom „Schmiher“ stoßen, ein weiterer Acker mit 51 Bifang, der oben und unten auf den Grund vom „Schmiher“ trifft, ein weiterer Acker mit 10 Bifang „neben dem Schmiher auf das Steinach“, ein weiterer Acker mit 78 Bifang am Maurerbaum („Mawrerpawm“) und neben dem Grund vom „Schmiher“, ein weiterer Acker mit 28 Bifang, der beim Maurerbaum („Mawrerpawm“) auf die Straße stößt, ein weiterer Acker mit 13 Bifang neben dem „Heilinggut“ und der Point („Puinte“) von Hanns Kriechbaum („Krichpawm“), ein weiterer Acker mit 38 Bifang kurz neben der Landstraße und dem Grund vom „Schmiher“, ein weiterer Acker mit 26 Bifang neben dem Grund von Hanns Kamrer und neben einem „Heilingacker“, ein weiterer Acker mit 16 Bifang auf beiden Seiten neben den Gründen vom „Schmiher“ und neben der Landstraße, ein weiterer Acker mit 13 Bifang neben dem Gründen von Hanns Kamrer und vom „Schmiher“ sowie der Landstraße, ein Haferfeld in Richtung Pförring („Pfergen“), ein weiterer Acker mit 4 Bifang „vor des Schmihers puinten“ und neben dem Grund von Hanns Kriechpawm, ein weiterer Acker mit 40 Bifang, der sogenannte Grundacker, hinter Tötting, neben dem Grund von Hanns Kriechpawm und dem Heilinggut Tetting, ein weiterer Acker mit 17 Bifang zwischen dem Heilinggut und dem Grund von Hanns Kriechpawm, ein weiterer Acker mit 12 ½ („dreytzehendhalben“) Bifang dem Grund von Hanns Kamrer und dem Heilinggut, ein weiterer Acker mit 16 Bifang auf beiden Seiten neben den Gründen vom „Schmiher“, zwei weitere Äcker mit 9 Bifang, eingezäunt zu einem Krautgarten, einer davon beim Grund von Hanns Krichpawm, ein weiterer Acker mit 19 Bifang neben dem Grund von Hanns Kriechpawm einschließlich zusätzlicher 7 ½ („achthalben“) Bifang, ein weiterer Acker mit 78 Bifang, der oben und unten auf die Gründe vom „Schmiher“ stößt, neben dem oben genannten Acker mit 51 Bifang und „In das veld gegen dem Wackerstain In das Dritt veld“ liegt, ein weiterer Acker mit 23 Bifang, der auf einen weiteren Acker mit 25 Bifang stößt, den sogenannten Heck-Acker, ein weiterer Acker mit 20 Bifang, ein „Halbfurch“ neben dem Grund von Hanns Kamrer und den Heiling-Acker, ein weiterer Acker mit 31 Bifang, der sogenannte Steigacker neben den Gründen von Hanns Krichpawm und von Hanns Kamrer, ein weiterer Acker mit 15 Bifang, der sogenannte Anmenter neben dem Grund vom „Schmiher“, ein weiterer Acker mit 18 Bifang auf dem Rosental zwischen den Gründen vom „Schmiher“ und von Hanns Kriechpawm, ein weiterer Acker mit 15 Bifang im Rosental zwischen den Gründen von Hanns Kamrer und Hanns Kriechpawm, ein weiterer Acker mit 8 Bifang zwischen dem Heilinggut und „ainer hwbacker“, drei weitere Äcker mit 34, 34 und 11 ½ („zwelffthalben“) Bifang, die aufeinander stoßen und neben den Gründen vom „Schmiher“ und von Hanns Kriechpawm liegen, zwei weitere Äcker mit 41 bzw. 14 ½ („funfftzehendthalben“) Bifang, die auf beiden Seiten von den Gründen vom „Schmiher“ begrenzt werden), und 3 Wiesen (zwei mit 3 bzw. 2 Tagwerk im Anger, eine weitere Wiese ohne Größenangabe auf dem Angerbichl, die zwei Teile („zwentail“) einer großen Wiese ausmacht, die auch zum „Schmiher“ sowie zu Hanns Kamrer und Hanns Krichpawm gehört) zählen, auf dem allerdings auch einige Gilten (14 ½ („funfftzehenhalben“) Schilling Pfennig nach „Baubenberg“ (?) 7 ½ (achtthalben“) Metzen Hafer nach Pförring „an die prugk“, 11 Metzen Hafer nach Wackerstein und eine Fastnachtshenne) liegen, wobei sich die Verkäufer für sich und ihre Nachkommen ein jährliches Rückkaufrecht um denselben Preis garantieren lassen, was aber sechs Monate im Voraus angekündigt und innerhalb von 14 Tagen bezahlt werden muss. Aussteller: Slücht, Hanns d.Ä. und Elsbeth, aus Gerolfing; Slucht, Hanns d.J. und Anna, aus Möring Empfänger: Universität Ingolstadt

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Charter: A-VI-18
Date: 16.10.1476
AbstractCunrat Newmair bestätigt Ulrich Stornschatz, wie beim Kauf seiner Behausung von Ulrich Widman vereinbart, dass er die Dachrinne vom Stadel des Ulrich Stornschatz zu seiner daneben gelegenen Behausung ausführt. Aussteller: Newmair, Cunrat, der Schneider, Bürger zu Ingolstadt Empfänger: Stornschatz, Ulrich

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Charter: A-II-3
Date: 15.11.1477
AbstractMichael und Elspeth Wolf verkaufen ihr Ingolstädter Haus, das zwischen den Anwesen von Ulrich Brew und Madalena Oberpäch in der Wagnergasse liegt, gegen eine ungenannte Summe an Jörg und Barbara Paltwein, seinen Schwager bzw. seine Base, wobei auf dem Haus eine Gilt über 1 Gulden für St. Moritz, eine weitere über 1 Gulden für die Seelmesse bei Unserer Lieben Frau, eine weitere über 30 Pfennige für die Armen des Spitals und eine letzte über 30 Pfennige für die Armen von Hl. Kreuz liegen. Aussteller: Wolf, Michael, Bürger zu Ingolstadt; Wolf, Elspeth, Frau von Michael Wolf Empfänger: Paltwein, Jörg, Schwager von Michael Wolf; Paltwein, Barbara, Base von Michael Wolf

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Charter: A-VII-6
Date: 27.02.1480
AbstractAbt Johannes und der Benediktinerkonvent von Weihenstephan nehmen den Predigerkonvent aus Landshut in ihre Bruderschaft auf, wobei festgelegt wird, dass im Todesfall eines Konventualen beider Klöster auf Seiten des verbrüderten Klosters die zu diesem Anlass vorgesehen Totenvigilien und –messen gelesen werden müssen, einzelne messelesende Konventualen die Totenmesse abhalten, Kleriker, die keine Messe lesen, die entsprechenden Ämter (Vespern, Vigilien von neun Lektionen) vollziehen und die Novizen 100 Pater noster und ebenso viele Ave Maria beten sollen. Aussteller: Johannes, Abt von Weihenstephan; Simplicianus, Prior von Weihenstephan; Weihenstephan (Konvent) Empfänger: Kyrchslag, Johann, Prior des Predigerkonvents in Landshut

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Charter: J 147
Date: 30.04.1482
AbstractJobs [Jobst bzw. Jodok, oder Hiob] im Loch, derzeit Spitalmeister [des Heilig-Geist Spitals] in Eichstätt, und seine Ehefrau Kunigunde bekunden, dass sie an Konrad (Cuntzen) Neumair (Newmair) aus Eitensheim (Eytenshaim) [Lkr. Eichstätt] und dessen Ehefrau Margarethe (margrethen) ihren Hof mit allem Zubehör, der ebenda [in Eitensheim] liegt, zu Erbrecht verliehen (verlihenn und gelassen) haben und dass diese den Hof künftig bewirtschaften (pawn nutzen niessen) dürfen. Dafür sollen die Lehensnehmer alljährlich an den Kasten in der Stadt Eichstätt eine Herrengült von einem Malter (mutt) Korn [Weizen] sowie von 30 Metzen Hafer abführen, wobei 40 Metzen einem Malter entsprechen sollen. Ferner sollen sie noch einen Metzen Erbsen (arbais) abführen, wobei alles in [der Qualität von] Kaufmannsgut und in Eichstätter Maß sein soll. Ferner noch zwei Gulden Weisgült (wisgelts), eine gemästete Gans am Martinstag [November 11] und zwei Fastnachtshennen, wie es als vererbte Herrengült und Gattergeld üblich ist, und nur solange die Lehnsnehmer von Naturkatastrophen verschont bleiben (daran uns weder schaur beses und ungewiter noch kainerlai anders gants kain schaden bringen noch fugen sol). Sollten die neuen Lehensnehmer den jährlichen Zins nicht ordnungsgemäß zahlen und die Aussteller dadurch Schaden nehmen, so haben diese ein Schadensersatzrecht. Ferner sollen die Lehnsnehmer den ihnen anvertrauten Hof samt allem Zubehör in gutem Zustand und in seinem jetzigen Bestand erhalten (nichts daraus noch davon verkumeren verkauffen tailen zetrennen versetzen verwechseln). Sollten die Lehnsnehmer sich nicht daran halten, so sollen entsprechende Rechtsgeschäfte ungültig sein und die Lehnsnehmer damit ihren Anspruch auf das Lehen verwirkt haben. Sollten die Lehnsnehmer zu einem Verkauf des Erbrechts gezwungen sein, so dürfen sie dies nur, nachdem sie es zuvor den Ausstellern angeboten haben. Sollten die Aussteller dann nicht kaufen wollen, so dürfen die Lehnsnehmer es verkaufen an wen sie wollen. Sollte das Lehngut durch Tod und Erbe in andere Hände fallen, so sind die entsprechenden Erben dazu verpflichtet, sich das Gut von den Ausstellern verleihen zu lassen. Für die Weisgült von einem [?] Gulden besteht für Konrad Neumair ein Wiederkaufsrecht zu 20 Gulden zum Festtag des heiligen Michael [September 29]. Ein solcher Wiederkauf muss einen Monat zuvor angekündigt werden. Aussteller: Jobst im Loch, Spitalmeister in Eichstätt Empfänger: Der Kasten der Stadt Eichstätt

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Charter: A-VII-7
Date: 03.08.1482
AbstractAbt Martin und der Benediktinerkonvent von St. Veit an der Rott nehmen den Predigerkonvent von Landshut in ihre Bruderschaft auf, wobei festgehalten wird, dass sie in ihrem Kloster anlässlich des Todes eines Landshuter Konventualen die üblichen Totenmessen und Vigilien abhalten und dessen Name zusammen mit dem Todesdatum im Martirilogium von St. Veit eintragen wollen. Aussteller: Martin, Abt von St. Veit (Neumarkt-St. Veit); Johannes, Prior von St. Veit (Neumarkt-St. Veit); St. Veit (Konvent) Empfänger: Johann, Prior des Predigerkonvents in Landshut

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Charter: A-VI-19
Date: 06.09.1482
AbstractHanns und Otilia Schuster verkaufen Jacob und Agnes Schmid für 7 ½ Pfund Münchner Währung eine jährliche, ewige Gattergilt von 3 Schilling Pfennig, zahlbar jeweils 14 Tage vor bis 14 Tage nach St. Michael, wobei ihnen ein Rückkaufsrecht eingeräumt wurde und sie als Pfand ihre Behausung in Altmannstein einsetzen. Aussteller: Schuster, Hanns, Bürger von Altmannstein; Schuster, Otilia, Ehefrau des Hanns Schuster Empfänger: Schmid, Jacob, Zollner und Bereiter zu Schamhaupten und seine Ehefrau Agnes

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Charter: J 149
Date: 29.11.1482
AbstractUllrich (Ull) Lewtzll [Leutzl] aus Krottenried [Knottenried bei Oberschneitbach, Lkr. Aichach-Friedberg] und seine Ehefrau Elisabeth (Ellspet) bekunden, dass ihnen Jorig Würffll [Georg Würffl] als Propst und Anwalt der Universität von Ingolstadt ein Stück Land (greuth) über sechs Juchert zu Sultzpach [Sulzbach, Lkr. Aichach-Friedberg] verliehen hat, das am Ödenperg [?] liegt und wovon anderthalb [Juchert] in der Holzmark der Universität, sowie [weitere Teile] im Bezirk (geding) des Herzogs und des Zellter [?] zu Grispechkerzell [Griesbeckerzell, Lkr. Aichach-Friedberg] liegen. Es wird bekundet, dass die Lehnsnehmer das ihnen anvertraute Gut künftig bewirtschaften dürfen und dafür ihren Lehensherrn jährlich am Festtag der heiligen Apostel Simon und Judas [Oktober 28] eine Gült über fünf Schilling und 18 Pfennige in oberbayerischer Landeswährung leisten sollen. Sollten die Aussteller diese Gült nicht ordnungsgemäß zahlen, haben die Gläubiger auf dem gesamten Gut der Aussteller zu Knottenried ein Pfändungsrecht. Die Aussteller und ihre Nachkommen wollen das Gut stets von der Universität zu Lehen nehmen und für jedes Juchert zehn Pfennige als Lehngeld geben. Das Lehngut soll von den Ausstellern in gutem Zustand erhalten werden. Aussteller: Ullrich und Elisabeth Leutzl Empfänger: Universität Ingolstadt

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Charter: J 148
Date: 06.12.1482
AbstractWilhelm Lewtzl [Leutzl] aus Obernschnaypach [Oberschneitbach, Lkr. Aichach-Friedberg] und seine Ehefrau Anna bekunden, dass ihnen Jorig Wurffl [Georg Würffel] als Propst und Anwalt der Universität von Ingolstadt (Inguldstatt) folgende Güter verliehen hat: ein Stück Land (greuth) über zwei Juchert in Sultzpach [Sulzbach, Lkr. Aichach-Friedberg]; Ferner ein Egerten [Brachland], das in diesem Stück Land liegt und an ein Anwesen eines gewissen Leonhard Krabler aus Sulzbach angrenzt; Ferner ein Juchert, das in Verbindung (rürt an den) mit einem gewissen Hans Loher steht und das an einen Waldbereich (holcz) eines gewissen Küssers angrenzt, samt dem dazugehörigen Geding [?]. Das genannte Stück Land über zwei Juchert soll künftig von den beiden Ausstellern bewirtschaftet werden (reutten pawen nutzen und niessen) dürfen. Als Gegenleistung sollen die Aussteller an die Universität jährlich am Festtag der heiligen Apostel Simon und Judas [Oktober 28] als Gült 56 Pfennige in oberbayerischer Landeswährung abgeben. Sollten die Aussteller diese Abgabe nicht leisten, so haben die Gläubiger auf deren Behausung und Hofstätte zu Oberschneitbach (Schnaitpach) ein Pfändungsrecht, und zwar so lange, bis den Gläubigern die Gült und der daraus entstandene Schaden bezahlt sind. Nach eventuellen Todesfällen ist das Gut immer von der Universität zu Lehen zu nehmen. Aussteller: Wilhelm und Anna Leutzl Empfänger: Universität Ingolstadt

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Charter: A-VI-20
Date: 18.12.1482
AbstractHanns Payr verkauft Georg und Katherina Payr den Hof zu Aurnpuch, genannt des alten Zeidlers Hof, „mit sambt den zwayen taylen im Haberrayn genant“, woraus 3 Schilling Pfennige an St. Georg in Schamhaupten gehen, mit Einverständnis seiner Schwestern Margreth, Elspet und Magdalena. Aussteller: Payr, Hanns, aus Aurnpuech Empfänger: Georg Payr zu Praytenhüll und seine Frau Katherina

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Charter: J 150
Date: 15.02.1483
AbstractGeorg (Jörig) Ehinger, Ungelter (ungellter) und Gerichtsschreiber Georgs [des Reichen], Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Nieder- und Oberbayern, zu Aichach, bekundet, dass Georg (Jorg) Zingel (Zingl), Domherr zu Eichstätt und Ordinarius, sowie Meister Wolfgang Öder [?], beide Kämmerer der Universität von Ingolstadt, mit Zustimmung der Universitäts-Kammer die Nutzung des Burgstalls (Burckstals), der Sulzbach (Sultzpach) [Lkr. Aichach-Friedberg] genannt wird, vererbt haben. Ebenso alles Zubehör wie den Graben, einen kleinen Hof und einen Baumgarten. Künftig darf der Aussteller diese Güter zu Erbrecht gebrauchen. Ohne Einwilligung der Universitätskammer will der Aussteller von den Steinen des Burgstalls jedoch keine Behausung und Festung bauen. Auch will er keine für diesen Bereich unzuständige Gerichtsbarkeit hinzuziehen. Als Gült will er an die Kammer eine jährlich Abgabe von vier rheinischen Gulden zahlen, die er alljährlich am Festtag des heiligen Gallus [Oktober 16] abgeben will. Sollte der Aussteller dies nicht tun, so haben die Gläubiger ein entsprechendes Pfändungsrecht. Aussteller: Georg Ehinger, herzoglicher Ungelter und Gerichtsschreiber in Aichach Empfänger: Die Kammer der Universität Ingolstadt

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Charter: J 151
Date: 10.01.1484
AbstractUlrich Lehenmair aus Gerolfing [Stadt Ingolstadt] bekundet, dass er an Georg Zingel, Lehrer der Heiligen Schrift an der Hohen Schule zu Ingolstadt und Domherr zu Eichstätt, eine jährliche ewige Gült von einem halben Pfund Pfennigen Ingolstädter Währung verkauft hat. Die Gült ist aus seinen insgesamt 32 Bifang großen Äckern, die im Gerolfinger Feld Richtung Ingolstadt neben einem Anwesen des Oswald Rüdner und des Berthold Heys aus Rain [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries] liegen, sowie aus seinen fünf Tagwerk großen Mähwiesen, die bei dem Hohen Steg in Richtung Neuburg [an der Donau, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] liegen und an eine Mähwiese des Pfarrers angrenzen, abzugeben. Beide Grundstücke besitzt der Aussteller als Freies Eigen. Der Kaufpreis betrug elf (aindlef) Pfund Pfennige. Für die verkauften Güter will der Aussteller dem Käufer in Rechtsstreitigkeiten beistehen. Die jährliche Abgabe soll als Gattergült alljährlich zum Festtag des heiligen Michael [September 29] oder im Zeitraum von 14 Tagen davor oder darnach zu Ingolstadt geleistet werden. Sollten die Aussteller dies nicht tun so haben die Gläubiger für Gült und Schaden ein entsprechendes Pfändungsrecht. Es besteht für die Aussteller ein Wiederkaufsrecht jährlich zu Sankt Michael, wobei ein solcher mindestens ein Vierteljahr zuvor anzukündigen ist. Aussteller: Ulrich Lehenmair Empfänger: Georg Zingel, Lehrer der Heiligen Schrift an der Universität Ingolstadt und Domherr zu Eichstätt

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Charter: J 152
Date: 11.03.1484
AbstractMeister Johann Engel und seine Ehefrau Margarethe (Margreth), bekunden, dass sie an Doktor Wolfgang Peysser [?] und Meister Johann Erkendorf [?], Kämmerer der Universität von Ingolstadt, eine jährliche Gattergült über einen Sack Roggen und einen Sack Hafer, die über ihre Mutter und angeheiratete Verwandte (swiger) Elisabeth Engel, Bürgerin zu Aichach, an sie gekommen ist, nachdem Elisabeth Engel diese einst von Hans (Hanns) Zach aus Helenbach (helenpach) [Ellenbach, Gem. Hohenwart, Lkr. Pfaffenhofen a. d. Ilm ?] aus dessen Gütern zu Scheubuch [Schernbuch, Gem. Paunzhausen, Lkr. Freising ?] gekauft hat, verkauft haben. Die Aussteller bekunden, dass sie dafür einen Kaufpreis von 20 rheinischen Gulden bezahlt bekommen haben. Unberührt von diesem Rechtsgeschäft bleibt das Wiederkaufsrecht für Hans Zach bestehen. Aussteller: Meister Johann Engel und seine Ehefrau Margarethe Empfänger: Die Kammer der Universität Ingolstadt

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Charter: J 153
Date: 22.08.1484
AbstractBernhard Strobl (Strobell), Bürger von Ainlingen [Aindling, Lkr. Aichach-Friedberg], und seine Ehefrau Apollonia (Appollania) bekunden, dass sie eine jährliche und ewige Gült über anderthalb Gulden, die aus der Behausung und dem Stadel zu Aindling zu bestreiten sind, welche vorne an einem Platz liegen und von ihnen erbaut und erneuert wurden (Newes gezimertt und erpawn haben), an Gabriel Baumgartner und Johann [Johannes] Megersheimer, beide Doktoren und Kämmerer (chamrer) der Universität Ingolstadt für insgesamt 30 rheinische Gulden verkauft haben, welche sie bar von diesen bezahlt bekommen haben. Die angesprochenen Güter stehen auf dem Grund und Boden der Universität Ingolstadt, für den nach Aussage des Salbuchs jährlich 3 1/2 Schilling Pfennig als Zinsen zu geben sind. Die Aussteller bekunden, dass sie den Kämmerern der Universität Ingolstadt jährlich zum Festtag des heiligen Gallus [Oktober 16] die Gült über anderthalb rheinische Gulden geben wollen. Sollten die Aussteller dies nicht tun, so haben die Gläubiger oder ihre Amtleute ein entsprechendes Pfändungsrecht. Die Aussteller haben ein Wiederkaufsrecht zum Festtag des heiligen Gallus, wobei ein Wiederkauf bis spätestens zum Festtag des heiligen Jakob [wohl des Älteren, Juli 25] anzukündigen ist. Die Gült für den ihnen überlassenen Grund und Boden, der im Salbuch festgehalten ist, soll von diesem Verkauf nicht berührt werden. Aussteller: Bernhard und Apollonia Strobl Empfänger: Die Kammer der Universität Ingolstadt

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Charter: A-VII-1
Date: ##.##.1486
AbstractAbt Conrad und der Prämonstratenserkonvent von Neustift bei Freising nehmen den Predigerkonvent von Landshut in ihre Bruderschaft auf, wobei festgelegt wird, dass beim Tod einer oder mehrerer Konventsmitglieder die Totenvigilien in der für Neustift gewohnten Weise stattfinden sollen. Aussteller: Conrad, Abt von Neustift (bei Freising); Mauritius, Prior von Neustift (bei Freising); Neustift (bei Freising) (Konvent) Empfänger: Durrach, Michael, Prior des Predigerkonvents in Landshut

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Charter: J 154
Date: 17.10.1487
AbstractGeorg Zingel, Doktor der Theologie, Kanoniker der Kirchen von Eichstätt und Regensburg und Lektor Ordinarius, und Johannes Eckental (Egkental), Magister Artium, Bakkalaureus der Heiligen Schrift (sacre pagine baccalarius) und Kollegiat (collegiatus) der Universität Ingolstadt, bekunden, dass sie als Testamentsvollstrecker (Testamentarii et Exemtores ultime voluntatis) des verstorbenen Wolfgang Vetter aus Herzogenburg [Niederösterreich?], Doktor der Künste und beider Rechte sowie Lektor, dem [nicht namentlich genannten] Kaplan der Heilig-Geist-Kapelle, die zum Kolleg der Universität gehört, einen jährlichen Zins über vier Schilling Pfennige Ingolstädter Währung übereignet haben (dedimus tribuimus et incorporavimus), der einst von Wolfgang Vetter gekauft wurde und der aus einem Acker in Gerolfing [Stadt Ingolstadt] gegeben wird, welcher in einem Feld in Richtung Ingolstadt liegt, der von Äckern begrenzt wird, die Oswald Ried und Berthold Hoys gehören, der 32 [Bifang] (perias scultatas) misst und der von Ulrich Lehenmair aus Gerolfing bewirtschaftet wird. Der genannte Zins wird ferner aus einer Wiese (ex prato) finanziert, die demselben Ulrich Lehenmair gehört, die in Richtung Neuburg [an der Donau] liegt, die „bei dem Hohensteg“ genannt wird und die von einem Grundstück eines Plebans begrenzt wird. Die Aussteller bekunden, dass sie den genannten Zins dem Kaplan zu vollem Recht übereignet haben und auf alle Ansprüche daran verzichten. Im Gegenzug soll der Kaplan und alle seine Nachfolger jährlich an Dezember 15 oder im Zeitraum von sieben Tagen davor oder darnach sechs Messen in der genannten Kapelle lesen oder lesen lassen: die erste zum Heiligen Geist, die zweite zur glückseligen Jungfrau, die dritte zum Heiligen Hieronymus, die vierte zur Heiligen Katharina und die übrigen zwei für die Verstorbenen. Zur Beleuchtung der genannten Messen ist der Kaplan außerdem ein Pfund Wachs schuldig. Für Ulrich Lehenmair aus Gerolfing besteht ein Wiederkaufsrecht des Zinses der vier Schilling aus Acker und Wiese für einen Preis von elf Pfund Pfennigen. Aussteller: Georg Zingel und Johannes Eckental Empfänger: Kaplan der Heilig-Geist-Kapelle des Kollegs der Universität Ingolstadt

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Charter: A-II-4
Date: 07.02.1488
AbstractDer Pfaffenhofener Landrichter Marquart Hintznhamser bestätigt dem Anwalt der Kammer der Universität Ingolstadt, Jorg Wurffl, den am selben Tag getätigten Verkauf zweier in Oberlauterbach gelegener Güter des Wilhalm Startzhauser aus Oberlauterbach (ein Hof, das sogenannte „Obergut“, das Pauls bewirtschaftet, und ein weiteres mit allem Zubehör, das Schrottenloher verstiftet ist) an den Universitätskastner Gabriel Baumgartner, Doktor des kaiserlichen Rechts, wobei die Kaufsumme ungenannt bleibt. Aussteller: Hintznhamser, Marquart, Landrichter in Pfaffenhofen Empfänger: Universität Ingolstadt (Wurffl, Jorg, Anwalt der Universitätskammer)

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Charter: A-VII-8
Date: 09.01.1489
AbstractGebetsverbrüderung zwischen dem Predigerorden in Landshut und dem Kloster St. Nicola. Aussteller: Predigerkonvent in Landshut

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