Charter: Urkunden J 188
Signature: J 188
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29.09.1500
Moritz Vogel aus Unterhaunstadt (Niderhaunstat) [Stadt Ingolstadt] und seine Ehefrau Elisabeth bekunden, dass sie eine jährliche Gült (järlichs und ewigs gelts) über drei rheinische Gulden, die aus ihren Erbrechten an ihrem Hof in Unterhaunstadt zu reichen sind, an die hochgelehrten Herren, Peter Burckhart, Doktor der Medizin (In der Ertzney doctor), und Meister Peter Grünhofer, beide Kämmerer der Universität und Hohen Schule zu Ingolstadt, für insgesamt 60 rheinische Gulden verkauft haben. Die Aussteller erklären, dass sie künftig die Gült über drei Gulden jedes Jahr zum Festtag des heiligen Michael [September 29], oder im Zeitraum von acht Tagen davor oder danach, reichen wollen. Sollten die Aussteller dies nicht leisten, so haben die Amtleute der Universität ein entsprechendes Pfändungsrecht an deren Erbrechten und Besitzungen, wie es ein jeder Herr bei entgangenem Zins und entgangener Gattergült handhaben kann. Die Aussteller bekunden, dass sie hinsichtlich des Kaufgutes den Käufern in allen eventuellen Rechtsstreitigkeiten beistehen wollen. Es besteht für die Aussteller ein Wiederkaufsrecht (widerlosung), auch in Teilen von einem, zwei oder drei Gulden (die genanten drey guldin gelts oder ain guldin allain zwen oder die drey). Ein Wiederkauf ist ein Vierteljahr vorher anzukündigen. Der Wiederkauf fände dann zum Festtag des heiligen Michael statt, wobei für eine Gült von einem Gulden jeweils 20 rheinische Gulden als Wiederkaufpreis zu bezahlen sind. Aussteller: Moritz und Elisabeth Vogel Empfänger: Die Kammer der Universität Ingolstadt 1 an Pergamentpressel angehängtes rundes Wappensiegel und 1 kleines ovales Rücksiegel
Sigillant: Hans (Hanns) Schreier aus Ingolstadt
Material: Pergament
Dimensions: Höhe: 23,9-24,0 cm; Breite: 37,4-38,1 cm; Plica: 3,4-3,6 cm
- notes extra sigillum:
- ain kauffbrieff vom Moritz Vogel aus sein Erbrechten, so er auf dem hoff hat, umb drey gulden gelts auf losung 1500
Original dating clause: der geben ist an Sandt Michels tag des heiligen Ertz Enngels des iars als man zalt nach unnsers lieben herrn Cristi gepurdt funfzehenhundert iar
Comment
Begrenzungen des Schriftfeldes erkennbar.Persons
- (des sind zewgen der bete umb das Insigel) Stefan (Steffan) Bantz (Panntz) und Anton (Anthoni) Ziegler, beide aus Unterhaunstadt
- Type: Zeuge
München, Ludwig Maximilians-Universität, Universitätsarchiv, Urkunden J 188, in: Monasterium.net, URL </mom/DE-UAM/Urkunden/J_188/charter>, accessed at 2024-11-23+01:00
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