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Charter: Urkunden (1352-1789) 004
Signature: 004
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1726 März 25., Heidelberg
Kollektenpatent: Direktor und Räte des Kurpfälzischen Kirchenrates erteilen der evangelisch-reformierten Gemeinde zu Dürkheim die Erlaubnis, öffentlichen Gottesdienst zu halten und einen Pfarrer anzustellen, nachdem der Markgraf von Baden-Durlach und dessen Schwester, die verwitwete Gräfin zu Leiningen-Hartenburg, das freie Religionsexercitium cum annexis befürworteten. Die reformierte Gemeinde erhält zur Einrichtung ihres Kirchenwesens ein Kollektenpatent, das innerhalb und außerhalb der Kurpfalz durchgeführt werden soll. Siegler: Kurpfälzisch-reformierter Kirchenrat  

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Zentralarchiv der Evangelischen Kirche der Pfalz (www.zentralarchiv-speyer.de)

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    1 Es kan wahren Gliedern der Evangelisch-Reformirten Kirchen anderster nicht, alß zu besonderer consolation dienen, wann Ihre||
    2 Mitglieder die freyheit erlangen, an orth und enden, wo Sie Vormahlen nicht offentlich Zusammenkommen dörffen, nunmehro||
    3 einen offentlichen Gottesdienst anzustellen, und darzu Pfarrer Von ihrer glaubens Lehr zu beruffen, gnädigste concession||
    4 erhalten. Nachdem nun des Herrn Marggraffen zu Baaden-Durlach, hochfürst[lichen] Durch[lauchtigsten] wie auch dero Fraw Schwester,||
    5 gebohrene Marggräffin zu Baaden Durch[lauchtigste], Verwittibte Fraw Gräffin zu Leiningen - Hartenburg Von hohen Vormundschafts-||
    6 wegen, aus besonderen gegen Ihre Reformirte Unterthanen tragende gnade denenselben in der Statt Dürckheim an der||
    7 Haardt, obgedachtes freyes Religions-exercitium cum annexis mildest erlaubt, hierzu aber größere Kosten erfordert wer-||
    8 den, alß welche Sie bey gegenwärtigen geld-klammen Zeiten aus eigenen mitteln nicht zusammen bringen können,||
    9 und gleichwohlen ein so Christlich und gottgefälliges werck, worzu Sie jetzo alle erwünschte gelegenheit und freyheit nicht||
    10 allein erlangt, und dessen auch aufts zukünfftige Versichert seynd; Alß finden Sie sich gemüßiget, zu einiger höchstnöthi-||
    11 ger beysteuer Christmilde Hertzen anzuflehen, haben auch zu dem ende den Churpfätz[ischen]. Kirchen Rath ersucht, Ihnen weiter ||
    12 Vermittelt einer Recommendation in und außer Churpfaltz an die Hand zu geben. Wie nun erwehnten Churpfältzl:||
    13 Kirchen Rath nicht allein die nothwendigkeit dießes guthen wercks bey einer so ||
    ansehnlichen Reformirten Gemeind, wie die zu er-||
    14 meltem Durckheim ist, bekant ist, sondern auch wohl bewust, wie Viel Liebe dieße Reformirte Glieder Ihren Mitbrudern in ||
    15 der Pfaltz in KriegsZeiten und bey andern Vorfallenheiten erwiesen, Alß hat mann nicht umbhien gekont, dießes Ihr zu ||
    16 Gottes Ehre abziehlende Vorhaben und angelegenheit allen und jeden christmilden Hertzen geziemend zu recommendiren,||
    17 der gewißen zu Versicht, dass der reiche Vegelter alles guten dieße Liebe nicht unbelohnt laßen werde. Uhrkundlich||
    18 hie Vorgedruckten ChurPfältz[ischen] Kirchen Raths - Insiegel und dessen eigenhändiger Subscription. So geschehen Hey-||
    19 delberg, den 25 [ten] Martii 1726||
    20 Zum Churpfältzischen Kirchen Rath||
    21 Verordnete Director und Räthe||
    22 A. von Lülz, L. C. Mieg
    Source Fulltext: Dr. Bernfried von Löbbecke, Dürkheim, ehrenamtliche Tätigkeit, geprüft im Zentralarchiv.
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    • Microfilm LASP


    Languagedeutsch
    Places
    • Heidelberg
       
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