Charter: Urkunden (1352-1789) 004
Signature: 004
Add bookmark
Edit charter (old editor)
1726 März 25., Heidelberg
Kollektenpatent: Direktor und Räte des Kurpfälzischen Kirchenrates erteilen der evangelisch-reformierten Gemeinde zu Dürkheim die Erlaubnis, öffentlichen Gottesdienst zu halten und einen Pfarrer anzustellen, nachdem der Markgraf von Baden-Durlach und dessen Schwester, die verwitwete Gräfin zu Leiningen-Hartenburg, das freie Religionsexercitium cum annexis befürworteten. Die reformierte Gemeinde erhält zur Einrichtung ihres Kirchenwesens ein Kollektenpatent, das innerhalb und außerhalb der Kurpfalz durchgeführt werden soll. Siegler: Kurpfälzisch-reformierter Kirchenrat Current repository:
Zentralarchiv der Evangelischen Kirche der Pfalz (www.zentralarchiv-speyer.de)
Zentralarchiv der Evangelischen Kirche der Pfalz (www.zentralarchiv-speyer.de)
1 Es kan wahren Gliedern der Evangelisch-Reformirten Kirchen anderster nicht, alß zu besonderer consolation dienen, wann Ihre||
2 Mitglieder die freyheit erlangen, an orth und enden, wo Sie Vormahlen nicht offentlich Zusammenkommen dörffen, nunmehro||
3 einen offentlichen Gottesdienst anzustellen, und darzu Pfarrer Von ihrer glaubens Lehr zu beruffen, gnädigste concession||
4 erhalten. Nachdem nun des Herrn Marggraffen zu Baaden-Durlach, hochfürst[lichen] Durch[lauchtigsten] wie auch dero Fraw Schwester,||
5 gebohrene Marggräffin zu Baaden Durch[lauchtigste], Verwittibte Fraw Gräffin zu Leiningen - Hartenburg Von hohen Vormundschafts-||
6 wegen, aus besonderen gegen Ihre Reformirte Unterthanen tragende gnade denenselben in der Statt Dürckheim an der||
7 Haardt, obgedachtes freyes Religions-exercitium cum annexis mildest erlaubt, hierzu aber größere Kosten erfordert wer-||
8 den, alß welche Sie bey gegenwärtigen geld-klammen Zeiten aus eigenen mitteln nicht zusammen bringen können,||
9 und gleichwohlen ein so Christlich und gottgefälliges werck, worzu Sie jetzo alle erwünschte gelegenheit und freyheit nicht||
10 allein erlangt, und dessen auch aufts zukünfftige Versichert seynd; Alß finden Sie sich gemüßiget, zu einiger höchstnöthi-||
11 ger beysteuer Christmilde Hertzen anzuflehen, haben auch zu dem ende den Churpfätz[ischen]. Kirchen Rath ersucht, Ihnen weiter ||
12 Vermittelt einer Recommendation in und außer Churpfaltz an die Hand zu geben. Wie nun erwehnten Churpfältzl:||
13 Kirchen Rath nicht allein die nothwendigkeit dießes guthen wercks bey einer so ||
ansehnlichen Reformirten Gemeind, wie die zu er-||
14 meltem Durckheim ist, bekant ist, sondern auch wohl bewust, wie Viel Liebe dieße Reformirte Glieder Ihren Mitbrudern in ||
15 der Pfaltz in KriegsZeiten und bey andern Vorfallenheiten erwiesen, Alß hat mann nicht umbhien gekont, dießes Ihr zu ||
16 Gottes Ehre abziehlende Vorhaben und angelegenheit allen und jeden christmilden Hertzen geziemend zu recommendiren,||
17 der gewißen zu Versicht, dass der reiche Vegelter alles guten dieße Liebe nicht unbelohnt laßen werde. Uhrkundlich||
18 hie Vorgedruckten ChurPfältz[ischen] Kirchen Raths - Insiegel und dessen eigenhändiger Subscription. So geschehen Hey-||
19 delberg, den 25 [ten] Martii 1726||
20 Zum Churpfältzischen Kirchen Rath||
21 Verordnete Director und Räthe||
22 A. von Lülz, L. C. Mieg
2 Mitglieder die freyheit erlangen, an orth und enden, wo Sie Vormahlen nicht offentlich Zusammenkommen dörffen, nunmehro||
3 einen offentlichen Gottesdienst anzustellen, und darzu Pfarrer Von ihrer glaubens Lehr zu beruffen, gnädigste concession||
4 erhalten. Nachdem nun des Herrn Marggraffen zu Baaden-Durlach, hochfürst[lichen] Durch[lauchtigsten] wie auch dero Fraw Schwester,||
5 gebohrene Marggräffin zu Baaden Durch[lauchtigste], Verwittibte Fraw Gräffin zu Leiningen - Hartenburg Von hohen Vormundschafts-||
6 wegen, aus besonderen gegen Ihre Reformirte Unterthanen tragende gnade denenselben in der Statt Dürckheim an der||
7 Haardt, obgedachtes freyes Religions-exercitium cum annexis mildest erlaubt, hierzu aber größere Kosten erfordert wer-||
8 den, alß welche Sie bey gegenwärtigen geld-klammen Zeiten aus eigenen mitteln nicht zusammen bringen können,||
9 und gleichwohlen ein so Christlich und gottgefälliges werck, worzu Sie jetzo alle erwünschte gelegenheit und freyheit nicht||
10 allein erlangt, und dessen auch aufts zukünfftige Versichert seynd; Alß finden Sie sich gemüßiget, zu einiger höchstnöthi-||
11 ger beysteuer Christmilde Hertzen anzuflehen, haben auch zu dem ende den Churpfätz[ischen]. Kirchen Rath ersucht, Ihnen weiter ||
12 Vermittelt einer Recommendation in und außer Churpfaltz an die Hand zu geben. Wie nun erwehnten Churpfältzl:||
13 Kirchen Rath nicht allein die nothwendigkeit dießes guthen wercks bey einer so ||
ansehnlichen Reformirten Gemeind, wie die zu er-||
14 meltem Durckheim ist, bekant ist, sondern auch wohl bewust, wie Viel Liebe dieße Reformirte Glieder Ihren Mitbrudern in ||
15 der Pfaltz in KriegsZeiten und bey andern Vorfallenheiten erwiesen, Alß hat mann nicht umbhien gekont, dießes Ihr zu ||
16 Gottes Ehre abziehlende Vorhaben und angelegenheit allen und jeden christmilden Hertzen geziemend zu recommendiren,||
17 der gewißen zu Versicht, dass der reiche Vegelter alles guten dieße Liebe nicht unbelohnt laßen werde. Uhrkundlich||
18 hie Vorgedruckten ChurPfältz[ischen] Kirchen Raths - Insiegel und dessen eigenhändiger Subscription. So geschehen Hey-||
19 delberg, den 25 [ten] Martii 1726||
20 Zum Churpfältzischen Kirchen Rath||
21 Verordnete Director und Räthe||
22 A. von Lülz, L. C. Mieg
Source Fulltext: Dr. Bernfried von Löbbecke, Dürkheim, ehrenamtliche Tätigkeit, geprüft im Zentralarchiv.
Facsimile:
- Microfilm LASP
Language:
Places
- Heidelberg
Speyer, Zentralarchiv der Evangelischen Kirche der Pfalz, Urkunden (1352-1789) 004, in: Monasterium.net, URL </mom/DE-ZAEKPf/Urkunden/004/charter>, accessed at 2024-12-22+01:00
A click on the button »Show annotation« displays all annotations on the selected charter image. Afterwards you are able to click on single annotations to display their metadata. A click on »Open Image Editor« opens the paleographical editor of the Image Tool.
You are copying a text frominto your own collection. Please be aware that reusing it might infringe intellectural property rights, so please check individual licences and cite the source of your information when you publish your data
The Charter already exists in the choosen Collection
Please wait copying Charter, dialog will close at success